Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
(§ 45 (4) Nr. 4 VgV)Wichtung 10,00 v. H.
Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Die Angabe eines jeden Bewerbers zu diesem Kriterium werden mit einer Punktzahl zwischen 1 und 3 bewertet. Zwischenwerte werden linear interpoliert. Es erfolgt eine Rundung auf 3 Nachkommastellen. Die Ermittlung des Gesamtumsatzes im Tätigkeitsbereich des Auftrages erfolgt durch Addition der jeweiligen Umsätze in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bei Bewerbungsgemeinschaften erfolgt eine Aufsummierung der Angaben der einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
Die Punkte werden nach folgender Systematik vergeben:
— 3 Punkte: Gesamtumsatz > 3 000 000,00 EUR;
— 2 Punkte: Gesamtumsatz = 2 000 000,00 EUR;
— 1 Punkt: Gesamtumsatz = 1 000 000,00 EUR;
— 0 Punkte: Gesamtumsatz < 1 000 000,00 EUR.
(§ 46 (3) Nr. 1 VgV) Wichtung 80,00 v. H.
Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn mindestens nachfolgende Kriterien eingehalten sind:
— Objekt: Landesstraße oder höherwertig;
— Bearbeitung der Leistungsphasen 3 bis 6 der HOAI der Objektplanung Verkehrsanlagen;
— das Referenzprojekt befindet sich in der Leistungsphase 6 oder ist innerhalb der letzten 3 Jahre abgeschlossen worden.
Der Bewerber hat eine Liste der in den Jahren 2017 bis einschließlich 2020 erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, vorzulegen. In dieser Liste sind, neben den oben genannten Kriterien, der Wert der Dienstleistung (Euro brutto), der Erbringungszeitraum (Monat/Jahr, z. B. von 10/2017 bis 12/2018) sowie der öffentliche oder private Auftraggeber zu benennen.
Die Angaben eines jeden Bewerbers zu diesem Kriterium werden mit einer Punktezahl zwischen 1 und 3 bewertet. Bei Bewerbergemeinschaften erfolgt die Aufsummierung der vergleichbaren Referenzen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaften.
Die Punkte werden nach folgender Systematik vergeben:
— 3 Punkte: 4 und mehr Referenzen;
— 2 Punkte: 2 bis 3 Referenzen;
— 1 Punkt: Eine Referenz.
(§ 46 (3) Nr. 3 VgV) Wichtung 10 v. H.
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Der Bewerber weist seine Qualitätssicherungssysteme durch eine Erklärung nach, wobei die Durchführung der Qualitätssicherung innerhalb eines nach DIN ISO 9001 ff. zertifizierten Systems mit der höchsten Punktzahl bewertet wird. Die Angaben eines jeden Bewerbers zu diesem Kriterium werden mit einer Punktezahl zwischen 1 und 3 bewertet. Bei Bewerbergemeinschaften wird das Mittel aus den Einzelbewertungen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gebildet. Es erfolgt eine Rundung auf 3 Nachkommastellen.
Die Punkte werden nach folgenden Kriterien vergeben:
— 3 Punkte: Qualitätssicherung erfolgt innerhalb eines nach DIN EN ISO 9001 ff. zertifizierten Qualitätssicherungssystems;
— 2 Punkte: Qualitätssicherung erfolgt in Anlehnung an DIN EN ISO 9001 ff;
— 1 Punkt: Qualität wird durch Schlusszeichnung einer Führungsposition.
Mehraugenprinzip o. ä. gewährleistet
Erfüllen mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gemäß § 51 VgV gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann gemäß § 75 (6) VgV die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.