L-Bank — Ausschreibung Stromlieferung für sämtliche Liegenschaften

Landeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank — (L-Bank)

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Vertragsabschluss über die Strom-Belieferung verschiedener Abnahmestellen der L-Bank in Karlsruhe, Stuttgart und Uhldingen-Mühlhofen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-29.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-08-29 Auftragsbekanntmachung
2020-10-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-08-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gasförmige Brennstoffe
Referenznummer: 2020/2029
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Vertragsabschluss über die Strom-Belieferung verschiedener Abnahmestellen der L-Bank in Karlsruhe, Stuttgart und Uhldingen-Mühlhofen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gasförmige Brennstoffe 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrizität 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank — (L-Bank)
Postort: Karlsruhe
Kontakt
Internetadresse: http://www.l-bank.de 🌏
E-Mail: l-bank-stromausschreibung@menoldbezler.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZDJ65/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZDJ65 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-29 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-03 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 171-412671
ABl. S-Ausgabe: 171
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZDJ65

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die L-Bank vergibt die Summenbelieferung der in Anlage 2 näher bezeichneten Abnahmestellen mit 100 % zertifiziertem Öko-Strom.
Graustromangebote sind nicht zugelassen.
Der angebotene Strompreis ist als Festpreis über die gesamte Laufzeit ohne Netznutzungsentgelte inklusive Ausgleichs- und Regelenergie anzugeben. In den Gesamtpreis sind sämtliche Kosten einzurechnen, die für die Aufnahme und Durchführung der Stromlieferung im vorgesehenen Lieferzeitraum anfallen. Insbesondere sind in den Angebotspreis einzurechnen:
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— Kosten für die Lieferung der Energie;
— Kosten der Abrechnung durch den Auftragnehmer.
Für den jeweiligen Abrechnungszeitraum sind die Netznutzungsentgelte gemäß den gültigen, veröffentlichten Netznutzungsentgelten des Verteilnetzbetreibers dem Auftraggeber vom Auftragnehmer ohne Aufschlag in Rechnung zu stellen und bei der Rechnungslegung auf der Rechnung gesondert auszuweisen. Ändern sich die Netznutzungsentgelte des Verteilnetzbetreibers sind die abzurechnenden Netznutzungsentgelte zeitgleich anzupassen.
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Maßgeblich für die Weitergabe der Netznutzungskosten an den Auftraggeber sind die tatsächlich dem Auftragnehmer durch den Verteilnetzbetreiber berechneten Netznutzungsentgelte.
Die spezifischen Netznutzungskosten sind informativ je Abnahmestelle auszuweisen.
Folgende Kostenbestandteile sind nicht in den Angebotspreis einzukalkulieren und werden in ihrer für den jeweiligen Lieferzeitraum gesetzlich festgelegten, veröffentlichten Höhe bezahlt:
a) Blindarbeit (oberhalb der Abrechnungsfreigrenze),
b) Mehrkosten gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in der von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlichten Höhe,
c) Aufschläge gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG),
d) Letztverbraucherumlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV,
e) Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f EnWG,
f) Umlage für abschaltbare Lasten § 18 AbLav,
g) Stromsteuer nach dem Stromsteuergesetz,
h) Umsatzsteuer auf dem Gesamtbetrag.
Die Mehrkosten gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in der von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlichten Höhe, die Aufschläge gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), die Letztverbraucherumlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f EnWG sowie die Umlage für abschaltbare Lasten § 18 AbLav sind informativ je Abnahmestelle auszuweisen.
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Der Bieter hat den von ihm angebotenen Stromfestpreis in die Preistabelle als Bestandteil des Angebotsformulars einzutragen.
Der Vertrag kommt auf Grundlage der allgemeinen Lieferbedingungen des Auftragnehmers zustande. Zu diesem Zweck hat der Bieter mit Angebotsabgabe marktübliche allgemeine Lieferbedingungen einzureichen. Aus diesen dürfen sich keine zusätzlichen Kosten ergeben, die über den Stromfestpreis nebst den vorstehend aufgeführten Kostenbestandteilen hinausgehen.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorbemerkung
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
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Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegenden Nachweise, Erklärungen und Dokumente mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG).
3. Vorzulegenden Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Eigenerklärung, dass eine aktuelle Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH) besteht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärungen über den Gesamtumsatz des Bieters und den Umsatz auf dem Gebiet der Belieferung mit Strom in den letzten 3 Geschäftsjahren.
2. Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärungen zu Referenzen über realisierte vergleichbare Leistungen auf dem Gebiet der Strombelieferung mit vergleichbaren Kunden in den zurückliegenden 3 Jahren.
Die Erklärung über Referenzleistungen muss folgende Angaben enthalten:
— Bezeichnung des Auftrags;
— Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner;
— Zeitraum der Leistungserbringung;
— Auftragsvolumen.
Mindeststandards:
Vorlage von mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Lieferleistungen von Strom mit einer Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.l-bank.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZDJ65/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Kontaktperson: Dr. Alexander Dörr
Land: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Internetadresse: www.menoldbezler.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 171-412671 (2020-08-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens war der Vertragsabschluss über die Strom-Belieferung verschiedener Abnahmestellen der L-Bank in Karlsruhe, Stuttgart und Uhldingen-Mühlhofen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 197-474911
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 171-412671
ABl. S-Ausgabe: 197
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZDX1N

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die L-Bank hat die Summenbelieferung der in Anlage 2 der Vergabeunterlagen näher bezeichneten Abnahmestellen mit 100 % zertifiziertem Öko-Strom ausgeschrieben.
Graustromangebote waren nicht zugelassen.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Mengenflexibilität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 80

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen.
Dieser lautet:
Quelle: OJS 2020/S 197-474911 (2020-10-05)