Beschreibung der Beschaffung
Die Erstellung von Marktwertgutachten nach PfandBG für im Inland gelegene Objekte (überwiegend in Baden-Württemberg und Sachsen) erfolgt in LORA 3.x.
Der Objektzustand bezieht sich auf den jeweiligen Istzustand. Es ist stets eine Innen- und Außenbesichtigung vorgesehen.
Bei den Objekten handelt es sich um Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser sowie um Wohn- und Geschäftshäuser.
Die Erstellung eines Marktwertgutachtens hat durch einen Gutachter mit objektspezifischer „Hypzert"-Zertifizierung zu erfolgen. Dabei muss Personenidentität zwischen der Person, die die Besichtigung durchführt und dem Gutachter bestehen. Die stets durchzuführende Plausibilisierung muss ebenfalls durch Gutachter mit objektspezifischer „Hypzert"-Zertifizierung erfolgen.
Lieferfrist: maximal 30 Werktage (Montag-Freitag) (ab Auftragserteilung)
Die näheren Einzelheiten zur Erstellung des Gutachtens ergeben sich aus dem „Leitfaden Immobilienbewertung und Wertüberprüfung durch externe Partner" (Anlage 4).
Es wird von einem Volumen von bis zu 50 Marktwertgutachten pro Jahr ausgegangen. Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um eine grobe Einschätzung als Orientierungshilfe für die Bieter und nicht um eine verbindliche Angabe. Die Anzahl der Marktwertgutachten ist Schwankungen unterworfen. Ein Anspruch auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl an Marktwertgutachten besteht nicht.
Vollgutachten gemäß § 5 BelWertV:
Die Erstellung von Vollgutachten umfasst eine Wertermittlung nach § 5 BelWertV für im Inland gelegene Objekte (überwiegend in Baden-Württemberg) in LORA 3.x
Es ist stets eine Innen- und Außenbesichtigung vorgesehen.
Bei den Objekten handelt es sich um Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser sowie um Wohn- und Geschäftshäuser.
Die Erstellung eines Vollgutachtens hat durch einen Gutachter mit objektspezifischer „Hypzert"-Zertifizierung zu erfolgen. Dabei muss Personenidentität zwischen der Person, die die Besichtigung durchführt und dem Gutachter bestehen. Die stets durchzuführende Plausibilisierung muss ebenfalls durch Gutachter mit objektspezifischer „Hypzert"-Zertifizierung erfolgen.
Lieferfrist: maximal 30 Werktage (Montag-Freitag) (ab Auftragserteilung)
Die näheren Einzelheiten zur Erstellung des Gutachtens ergeben sich aus dem „Leitfaden Immobilienbewertung und Wertüberprüfung durch externe Partner" (Anlage 4).
Es wird von einem Volumen von bis zu 250 Vollgutachten pro Jahr ausgegangen. Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um eine grobe Einschätzung als Orientierungshilfe für die Bieter und nicht um eine verbindliche Angabe. Die Anzahl der Vollgutachten ist Schwankungen unterworfen. Ein Anspruch auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl an Vollgutachten besteht nicht.
Wertüberprüfungen:
Erstellung einer Wertüberprüfung für im Inland gelegene Objekte als Wertüberprüfungsreport (überwiegend in Baden-Württemberg und Sachsen) mit
a) Marktwertindikation und Prüfung Beleihungswert,
b) Marktwertindikation.
Der Objektzustand bezieht sich auf den jeweiligen Istzustand. Sofern eine Besichtigung beauftragt wird, ist grundsätzlich eine Innen- und Außenbesichtigung vorgesehen.
Bei den Objekten handelt es sich um Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser sowie um Wohn- und Geschäftshäuser.
Die Erstellung eines Wertüberprüfungsreports hat durch einen Gutachter mit objektspezifischer „Hypzert"-Zertifizierung zu erfolgen. Dabei muss, im Falle einer beauftragten Besichtigung, Personenidentität zwischen der Person, die die Besichtigung durchführt und dem Gutachter bestehen. Die stets durchzuführende Plausibilisierung muss durch Gutachter mit objektspezifischer „Hypzert"-Zertifizierung erfolgen.
Lieferfrist: maximal 10 Werktage ohne Besichtigung (Montag-Freitag)
Maximal 30 Werktage inkl. Besichtigung (Montag-Freitag)
(jeweils ab Auftragserteilung)
Die näheren Einzelheiten zur Erstellung des Wertüberprüfungsreports ergeben sich aus dem "Leitfaden Immobilienbewertung und Wertüberprüfung durch externe Partner" (Anlage 4).
Es wird von einem Volumen von ca. 70 Besichtigungen pro Jahr und 1300 Wertübeprüfungen pro Jahr nach a) und 100 Wertüberprüfungen pro Jahr nach b) ausgegangen. Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um eine grobe Einschätzung als Orientierungshilfe für die Bieter und nicht um eine verbindliche Angabe. Die Anzahl der Wertüberprüfungen und der Besichtigungen ist Schwankungen unterworfen. Ein Anspruch auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl an Besichtigungen besteht nicht.