Tiefbau und Belags-/Straßenbelagsarbeiten für den Neubau der Straßenbahnhaltestelle Hauptbahnhof mit Haltestellen in Gussasphalt 1 680 m, der neuen Gleistrasse mit Gleistrasse in Gussasphalt 2 100 m mit einem HANV-System mit 2 200 m und einer Gleistrasse in Asphaltbauweise von 2 400 m. Umbau der Friedrich-Ebert-Str. mit Fahrbahnen und Gehwege in Gussasphalt von 4 100 m, Fahrbahnen in Asphaltbauweise mit Trag-, Binder-, und Deckschicht von 2 500 m und Erneuerung des angrenzenden Bahnhofsvorplatzes mit 9 000 m. Zudem Leerrohrverlegung für SWU-V / SWU-N / Beleuchtung / LSA, Herstellung Kanäle und Schmutzwasserkanal. Herstellung Fundamente für Beleuchtung / Fahrleitungsmaste / LSA etc..
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-05-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Straßenbahnlinien
Referenznummer: L2SSSH_213
Kurze Beschreibung:
Tiefbau und Belags-/Straßenbelagsarbeiten für den Neubau der Straßenbahnhaltestelle Hauptbahnhof mit Haltestellen in Gussasphalt 1 680 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Straßenbahnlinien📦
Zusätzlicher CPV-Code: Gleisbauarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Ulm, Stadtkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Objekt Umfang der Beschaffung
Dauer: 27 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Unterlagen sind mit den Antragsunterlagen vorzulegen:
— Handelsregisterauszug oder
— Eintrag in die Handwerksrolle Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen Ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in deutscher Sprache vorlegen. Alle geforderten Nachweise Erklärungen oder Bescheinigungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Sofern sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützt, sind diese auch von den anderen Unternehmen vorzulegen. Präqualifizierte Unternehmer können die vorstehend geforderten Nachweise durch den Eintrag in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erbringen.
— Eintrag in die Handwerksrolle Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen Ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in deutscher Sprache vorlegen. Alle geforderten Nachweise Erklärungen oder Bescheinigungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Sofern sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützt, sind diese auch von den anderen Unternehmen vorzulegen. Präqualifizierte Unternehmer können die vorstehend geforderten Nachweise durch den Eintrag in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB erfolgt durch Erklärung des Bieters mittels des den Vergabeunterlagen beigefügten Formblattes (Eigenerklärung zur Eignung – näheres siehe Ziffer VI.3)) oder Verweis auf den Eintrag in der Liste Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder eine Eigenerklärung mit folgenden Inhalt:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB erfolgt durch Erklärung des Bieters mittels des den Vergabeunterlagen beigefügten Formblattes (Eigenerklärung zur Eignung – näheres siehe Ziffer VI.3)) oder Verweis auf den Eintrag in der Liste Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder eine Eigenerklärung mit folgenden Inhalt:
1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsamen mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsamen mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
2. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzl. geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan, der auf Verlangen vorgelegt wird, rechtskräftig bestätigt wurde.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzl. geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan, der auf Verlangen vorgelegt wird, rechtskräftig bestätigt wurde.
3. Erklärung, dass:
a) keine schwere Verfehlung begangen wurde bzw. vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Abs. 1 Nr. 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde (einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich) und
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) keine schwere Verfehlung begangen wurde bzw. vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Abs. 1 Nr. 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde (einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich) und
b), dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist. Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO anfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b), dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist. Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO anfordern.
Mindeststandards:
Zusätzlich zu den vorstehenden Nachweisen/Erklärungen haben die Bewerber folgende Nachweise vorzulegen:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Sozialversicherungsträger und der Berufsgenossenschaft;
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen Ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in deutscher Sprache vorlegen. Alle geforderten Nachweise Erklärungen oder Bescheinigungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Sofern sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützt, sind diese auch von den anderen Unternehmen vorzulegen.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen Ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in deutscher Sprache vorlegen. Alle geforderten Nachweise Erklärungen oder Bescheinigungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Sofern sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützt, sind diese auch von den anderen Unternehmen vorzulegen.
a) Referenzprojekte. Für den Gussasphalteinbau müssen 3 Referenzprojekte mit Abschluss innerhalb der letzten 3 Jahre benannt werden. Als Referenzprojekte gelten Projekte im innerstädtischen Bereich ab einer Fläche von mindestens 4 000 m
b) Nachweis der Qualifikation Kanalbau. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 9611) – Beurteilungsgruppe AK 2 sind zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter das RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte Beurteilungsgruppe AK2 nachweist. Der Nachweis kann auch mit einem Prüfbericht, der die Prüfung einer inhaltlich den Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Abschnitt 4.1 für die Beurteilungsgruppe AK 2 bestätigt, erfolgen. Der Prüfbericht muss die Erfüllung der gestellten Anforderungen nachvollziehbar belegen.
b) Nachweis der Qualifikation Kanalbau. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 9611) – Beurteilungsgruppe AK 2 sind zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter das RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte Beurteilungsgruppe AK2 nachweist. Der Nachweis kann auch mit einem Prüfbericht, der die Prüfung einer inhaltlich den Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Abschnitt 4.1 für die Beurteilungsgruppe AK 2 bestätigt, erfolgen. Der Prüfbericht muss die Erfüllung der gestellten Anforderungen nachvollziehbar belegen.
c) Geräteausstattung Für den Einbau des Gussasphalt ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass mindestens 2 schienengeführte Gussasphaltfertiger für Schiene S 41 mit einer Spurweite von 1,0 Meter und hydraulisch verstellbarer Querneigung der seitlichen Einbaubohlen für Einbaubreiten von 0,6-2,5 m links und rechts zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann durch Vorlage der Datenblätter eigener oder gemieteter Fertiger, eines Umbaukonzeptes für nachweislich verfügbare Fertiger mit Normalspur (1,45 m) oder die verbindliche Lieferzusage eines Herstellers/Vermieters für den Auftragsfall erfolgen. Es sind aufgrund der räumlichen Begrenzung des Baufeldes und seiner Stückelung in mehrere Inselbaustellen nur Kompaktbagger (Kurzheckbagger) Mobil und mit Raupenfahrwerk von bis zu 22 to zugelassen. Mit dem Angebot ist nachzuweisen, dass mindestens 2 entsprechende Bagger und Austauschgerät für die Auftragsausführung zur Verfügung stehen.
c) Geräteausstattung Für den Einbau des Gussasphalt ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass mindestens 2 schienengeführte Gussasphaltfertiger für Schiene S 41 mit einer Spurweite von 1,0 Meter und hydraulisch verstellbarer Querneigung der seitlichen Einbaubohlen für Einbaubreiten von 0,6-2,5 m links und rechts zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann durch Vorlage der Datenblätter eigener oder gemieteter Fertiger, eines Umbaukonzeptes für nachweislich verfügbare Fertiger mit Normalspur (1,45 m) oder die verbindliche Lieferzusage eines Herstellers/Vermieters für den Auftragsfall erfolgen. Es sind aufgrund der räumlichen Begrenzung des Baufeldes und seiner Stückelung in mehrere Inselbaustellen nur Kompaktbagger (Kurzheckbagger) Mobil und mit Raupenfahrwerk von bis zu 22 to zugelassen. Mit dem Angebot ist nachzuweisen, dass mindestens 2 entsprechende Bagger und Austauschgerät für die Auftragsausführung zur Verfügung stehen.
d) Unteraufträge Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt mittels dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen -näheres siehe Ziffer VI. 3)) Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen Ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in deutscher Sprache vorlegen.
d) Unteraufträge Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt mittels dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen -näheres siehe Ziffer VI. 3)) Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen Ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in deutscher Sprache vorlegen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Für die Vertragserfüllung ist eine Sicherheitsleistung iHv 5 % der Auftragssumme incl. Umsatzsteuer zu leisten. Für Mängelansprüche ist eine Sicherheit iHv 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme) zu leisten. Die Sicherheiten müssen entsprechend den Mustern in den Vergabeunterlagen (Formblätter 310 + 311 des VHB) entsprechen. Für die Sicherheiten gilt § 17 VOB/B. Für Abschlagszahlungen i. S. § 16 Abs. 1 Nr. 1Satz 3 VOB/B und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten.
Für die Vertragserfüllung ist eine Sicherheitsleistung iHv 5 % der Auftragssumme incl. Umsatzsteuer zu leisten. Für Mängelansprüche ist eine Sicherheit iHv 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme) zu leisten. Die Sicherheiten müssen entsprechend den Mustern in den Vergabeunterlagen (Formblätter 310 + 311 des VHB) entsprechen. Für die Sicherheiten gilt § 17 VOB/B. Für Abschlagszahlungen i. S. § 16 Abs. 1 Nr. 1Satz 3 VOB/B und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftende Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die gesamten Betonabbruchleistungen sind im eigenen Betrieb zu erbringen. Der Betonabbruch verteilt sich auf mehrere Bauphasen und Bauabschnitte. Durch die Ausführung mit einem Nachunternehmer ist eine Störung des Bauablaufes wegen zusätzlichen Geräteeinsätze auf dem beengten Baufeld gegeben. Ebenfalls ist nicht sichergestellt, dass die Geräte vom Nachunternehmer dem Baufeldanforderungen entsprechen.
Die gesamten Betonabbruchleistungen sind im eigenen Betrieb zu erbringen. Der Betonabbruch verteilt sich auf mehrere Bauphasen und Bauabschnitte. Durch die Ausführung mit einem Nachunternehmer ist eine Störung des Bauablaufes wegen zusätzlichen Geräteeinsätze auf dem beengten Baufeld gegeben. Ebenfalls ist nicht sichergestellt, dass die Geräte vom Nachunternehmer dem Baufeldanforderungen entsprechen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einbaukonzept Gussasphalt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 70
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform (vgl. Ziffer I.3)) zum Download bereitgestellt; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Die Angebote können nur entweder elektronisch in Textform oder elektronisch mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur über die Vergabeplattform abgegeben werden. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden ausschließlich in anonymisierter Form allen Bietern im Internet unter dem in I.3) genannten Link zugänglich beantwortet, soweit in den Antworten Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Informationen der Vergabestelle einzusehen. Auskünfte können nur bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden (§ 16 Abs. 3 SektVO). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich auf der Vergabeplattform veröffentlicht werden.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform (vgl. Ziffer I.3)) zum Download bereitgestellt; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Die Angebote können nur entweder elektronisch in Textform oder elektronisch mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur über die Vergabeplattform abgegeben werden. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden ausschließlich in anonymisierter Form allen Bietern im Internet unter dem in I.3) genannten Link zugänglich beantwortet, soweit in den Antworten Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Informationen der Vergabestelle einzusehen. Auskünfte können nur bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden (§ 16 Abs. 3 SektVO). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich auf der Vergabeplattform veröffentlicht werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße binnen 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis spätestens zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1–3 GWB). Der Nachprüfungsantrag ist an die Vergabekammer zu richten.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße binnen 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis spätestens zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1–3 GWB). Der Nachprüfungsantrag ist an die Vergabekammer zu richten.
Quelle: OJS 2020/S 104-252146 (2020-05-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 19782362.11 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-20 📅
Name: ARGE Bahnhofsvorplatz (BVU)
Postort: Ulm
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland 🇩🇪 Ulm, Stadtkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 19782362.11 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus,dass die geltend gemachten Vergabeverstöße binnen 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis spätestens zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1–3 GWB). Der Nachprüfungsantrag ist an die Vergabekammer zu richten.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus,dass die geltend gemachten Vergabeverstöße binnen 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis spätestens zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1–3 GWB). Der Nachprüfungsantrag ist an die Vergabekammer zu richten.