„Lack für Euro-Banknoten“, ECA-2020-013

Bundesdruckerei GmbH

Lieferung von Lack zur Herstellung von Banknoten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-30.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-01-30 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-01-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Druckfarben
Kurze Beschreibung: Lieferung von Lack zur Herstellung von Banknoten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Druckfarben 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Lacke 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesdruckerei GmbH
Postanschrift: Kommandantenstr. 18
Postleitzahl: 10969
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundesdruckerei.de 🌏
E-Mail: ausschreibung.pur-p@bdr.de 📧
Fax: +49 30 / 2598-1550 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E35293543 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E35293543 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-30 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 024-052880
ABl. S-Ausgabe: 24
Zusätzliche Informationen
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Teilnahme an der Öffnung der Angebote gemäß § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Lack zur Herstellung von Banknoten gemäß der Spezifikation der Vergabeunterlagen.
Dauer: 12 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Lieferort:
10969 Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Angaben gemäß Bewerber-/Bieterselbstauskunft (z. B. zum Sitz des Unternehmens, Steuernummer und Umsatzsteuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte, Konzernstruktur),
— aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung (nicht älter als 6 Monate),
— aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO für das Unternehmen oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes (nicht älter als 6 Monate),
— Erklärung zu Ausschlussgründen,
— Nachweis der Zertifizierung bezüglich Sicherheit und Qualität sowie Akkreditierung zur Lieferung mit qualifiziertem Material für den konkreten Leistungsgegenstand durch die Europäische Zentralbank durch Vorlage der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen EZB-Liste oder vergleichbarer Bestätigung der EZB.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben gemäß Bewerber-/Bieterselbstauskunft, hier u. a.:
— Angaben zum Netto-Gesamtumsatz der vergangenen 3 abgeschlossenen Jahre,
— Angaben zum Netto-Umsatz hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der vergangenen 3 abgeschlossenen Jahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angaben zur Anzahl der in den vergangenen 3 Jahren jeweils durchschnittlich
im gesamten Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer,
beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen,
— Lieferanten-Selbstauskunft zu ihrer Qualitätsfähigkeit.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bieter haben sich gegenüber dem Auftraggeber zu verpflichten, die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens über die Verhältnisse des Auftraggebers bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung (non-disclosure agreement/NDA) liegt den Vergabeunterlagen als Formblatt II.4) bei und ist unterschrieben und als eingescanntes PDF mit dem Angebot einzureichen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-03-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen:
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Teilnahme an der Öffnung der Angebote gemäß § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: GmbH
Kontakt
Kontaktperson: Office for EU-Contract awarding (FP ECA)
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E35293543 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Unterauftragnehmer:
Sofern ein Bieter beabsichtigt, Leistungen an Unterauftragnehmer zu übertragen, hat er mit dem Angebot eine Erklärung über die Art und die Weitergabe von Leistungsbestandteilen abzugeben. Der Auftraggeber wird den Bieter des für die Zuschlagserteilung vorgesehenen Angebots vor Zuschlagserteilung auffordern, ihm die für die Unterauftragsvergabe konkret bestimmten Unternehmen zu benennen und ferner eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer sowie zum Nachweis der Eignung der Unterauftragnehmer die ausgefüllte Bieterselbstauskunft nebst Anlagen und die Eigenerklärung Zuverlässigkeit fristgebunden abfordern.
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Eignungsleihe:
Bieter/Bietergemeinschaften können sich ferner gem. § 47 VgV auch zum Nachweis der Eignung der Ressourcen/Mittel anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der mit dem Dritten bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In einem solchen Fall muss der Bieter/die Bietergemeinschaft mit dem Angebot das oder die andere/n Unternehmen benennen und mittels einer entsprechenden Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer nachweisen, dass er/sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen im Fall der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen kann. Ferner sind für diese(n) Dritte(n) zum Nachweis der Eignung ebenfalls mit dem Angebot die ausgefüllte Bieterselbstauskunft nebst Anlagen sowie die Eigenerklärung Zuverlässigkeit einzureichen.
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Bietergemeinschaft:
Schließen sich mehrere Unternehmen zu einer Bietergemeinschaft zusammen, hat diese mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete und nachfolgend eingescannte Erklärung als PDF abzugeben. In dieser Erklärung sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen; außerdem ist der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu bezeichnen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften als Gesamtschuldner; diese Haftung bleibt auch nach Auflösung der Bietergemeinschaft bestehen.
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Die zum Nachweis der Eignung geforderte ausgefüllte Bieterselbstauskunft nebst Anlagen sowie die Eigenerklärung Zuverlässigkeit sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Ferner ist die Vertraulichkeitsvereinbarung als besondere Bedingung für die Ausführung des Auftrags von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft unterschrieben und nachfolgend eingescannt im Format PDF mit dem Angebot einzureichen.
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Angebotsabgabe und Nachforderung:
Das vollständige Angebot ist ausschließlich elektronisch über das Online-Portal Subreport unter zwingender Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden im Online-Portal Subreport kostenfrei bereitgestellt.
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Die Bundesdruckerei wird vor Zuschlagserteilung von dem zu liefernden Lack (1) einen Labortest und (2) einen Maschinentest durchführen müssen, um den Lack auf die Einhaltung der vogegebenen Spezifikationen zu prüfen. Der Bieter hat dazu bis zum 2.3.2020 eine Testmenge von 1 kg Lack für den Labortest und weitere 50 kg Lack für den Maschinentest kostenlos an die Bundesdruckerei zu liefern.
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Soweit ein Bieter von der Bundesdruckerei bereits eine Bestätigung erhalten hat, dass der zu liefernde Lack den Maschinentest erfolgreich bestanden hat, ist die Zusendung der Testmenge von 50 kg Lack für den Maschinentest nicht erforderlich. Der Bieter hat in diesem Fall jedoch die Bestätigung über das Bestehen des Maschinentests mit den Angebotsunterlagen einzureichen.
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Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt wurden, können nach Ermessen des Auftraggebers fristgebunden nachgefordert werden. Werden die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der Nachfrist eingereicht, wird das betroffene Angebot ausgeschlossen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 22894990 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Frist zur Angebotsabgabe endet in diesem Verfahren gemäß Ziffer IV.2.2), so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt gerügt worden sein müssen.
Quelle: OJS 2020/S 024-052880 (2020-01-30)
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