Lagerhaltungsleistungen

Bundesministerium für Gesundheit

Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Lagerhaltungsleistungen in Form eines Vorratslagers zur Vereinnahmung, Lagerung und späteren Ausgabe von persönlicher Schutzausrüstung (FFP2-Schutzmasken, OP-Masken und Schutzkittel).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-10-26 Auftragsbekanntmachung
2020-11-25 Ergänzende Angaben
2021-01-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-10-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Lagerung und Lagerhaltung
Referenznummer: Z15-04800-00/019
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Lagerhaltungsleistungen in Form eines Vorratslagers zur Vereinnahmung, Lagerung und späteren Ausgabe von persönlicher Schutzausrüstung (FFP2-Schutzmasken, OP-Masken und Schutzkittel).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Lagerung und Lagerhaltung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Lagerung und Lagerhaltung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Gesundheit
Postanschrift: Rochusstraße 1
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ 🌏
E-Mail: z15-zvs@bmg.bund.de 📧
Telefon: +49 228-994412117 📞
Fax: +49 228-994414926 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=358872 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=358872 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-26 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-30 📅
Datum des Beginns: 2021-01-15 📅
Datum des Endes: 2025-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 212-517912
ABl. S-Ausgabe: 212
Zusätzliche Informationen
— Angebote sind ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente „AnA-Web“ in Textform nach § 126b BGB zu übermitteln. Die Angebote müssen daher nicht mit einer elektronischen Signatur versehen werden. Die Verschlüsselung der Dateien erfolgt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes automatisch. Eine weitere Verschlüsselung durch die Bieter ist unzulässig und kann zum Angebotsausschluss führen. Zur Wahrung der Textform nach § 126b BGB muss das Angebot den Namen der erklärenden Person ausweisen. — Die Übermittlung von Angeboten setzt die vorherige Registrierung und Aktivierung der Teilnahme am Vergabeverfahren auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes voraus. Nähere Informationen zur Registrierung und Übermittlung von Angeboten können dem e-Vergabe-Informations-Server des Beschaffungsamtes unter https://www. evergabe-online.info und unter https://www.evergabe-online.info/vgv11 entnommen werden. Nach erfolgreicher Absendung des Angebotes geht dem Bieter eine elektronische Eingangsbestätigung zu. Sollte dem Bieter keine Eingangsbestätigung zugehen, sollte mit der technischen Hotline der Vergabeplattform Kontakt aufgenommen und/oder ein er-neuter Übermittlungsversuch unternommen werden (https://www.evergabe-online.de/contact.html?1). — Der Auftraggeber nutzt die e-Vergabe-Plattform auch für die Kommunikation während des Vergabeverfahrens. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich frühzeitig auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zu registrieren und die Teilnahme am hiesigen Vergabeverfahren zu aktivieren, um über Informationen zum Vergabeverfahren eine gesonderte Benachrichtigung zu erhalten. Ungeachtet dessen müssen sich die interessierten Unternehmen regelmäßig und unaufgefordert über die Veröffentlichung neuer Bieterinformationen und/oder Unterlagen eigenverantwortlich informieren. — Fragen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind in Textform mittels der e-Vergabe-Plattform des Bundes über den Reiter „Nachrichten (Anfragen)“ des „AnA-Web“ zu übermitteln. Fragen oder Hinweise gelten als rechtzeitig im Sinne des § 20 Abs. 3 VgV, wenn sie spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über die o. g. Vergabeplattform eingereicht werden. Fragen und Hinweise, die nicht rechtzeitig im v. g. Sinne eingehen, können ggf. nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Eine Verlängerung der Angebotsfrist findet in diesen Fällen gemäß § 20 Abs. 3 S. 3 VgV nicht statt. Der Auftraggeber wird den Bietern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, wenn und soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden allen Bietern gleichzeitig und in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt durch Veröffentlichung von Bieterinformationen über die e-Vergabe-Plattform des Bundes.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 76 032 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 3
Informationen über Lose:
Die Bieter können im Preisblatt für die folgenden Loskombinationen nach § 30 Abs. 3 VgV einen losübergreifenden Rabatt für den Fall der Zuschlagserteilung auf die Loskombination in Prozent anbieten (Kombinationsangebote):
— Loskombination 1: Los 1, 2 und 3;
— Loskombination 2: Los 4, 5 und 6.
Für die Wirtschaftlichkeitswertung erfolgt eine vergleichende Gegenüberstellung der Angebote für die jeweilige Loskombination mit den Angeboten für die entsprechenden Lose. Bei dieser Wertung geht der Auftraggeber gemäß Erwägungsgrund 79 der RL 2014/24/EU vor. Für Einzelheiten zur Vorgehensweise beachten Sie bitte Anlage 4_Zuschlagskriterien und Wertung der Angebote.pdf
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Bezeichnung des Loses: Lagerhaltungsleistungen – Teillos 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Vor dem Hintergrund der sprunghaften Ausbreitung des Corona-Virus SARS-COV-2 („SARS-COV-2“) Anfang 2020 in der Bundesrepublik Deutschland und weltweit hat das BMG die Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (im Folgenden: PSA) (z. B. FFP2-Schutzmasken, OP-Masken und Schutzkittel) veranlasst.
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Um das Gesundheitssystems im Bedarfsfall mit PSA versorgen zu können, bedarf es logistischer Dienstleistungen, unter anderem in Form von Lagerhaltung. Die Lagerhaltung dient der Vereinnahmung, Lagerung und Ausgabe von PSA. Die Lager dienen zur längerfristigen Lagerung und somit zum Führen eines Mindestbestandes an PSA, um im Bedarfsfall entsprechende Versorgungssicherheit gewährleisten zu können.
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Der Auftraggeber hat, um im Pandemiefall eine optimale Versorgung mit PSA sicherstellen zu können, Verträge über die Lieferung von, unter anderem in Deutschland produzierter, PSA abgeschlossen. Aus diesen Verträgen werden große Mengen an PSA angeliefert. Diese Waren müssen zunächst gelagert und im Bedarfsfall verteilt werden. Da das BMG über keine eigenen Logistikressourcen verfügt, ist es auf die Unterstützung durch externe Logistikdienstleister, hier in Form von weiteren Lagerkapazitäten, angewiesen.
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Gegenstand der Leistung des Auftragnehmers ist die Erbringung von Lagerhaltungsleistungen in Form eines Vorratslagers zur Vereinnahmung, Lagerung und späteren Ausgabe von PSA (FFP2-Schutzmasken, OP-Masken und Schutzkittel). Der Auftraggeber benötigt insgesamt eine Lagerkapazität von 132 000 Palettenstellplätzen. Die Lagerhaltungsleistungen werden in 6 Teillose mit einer Lagerkapazität von jeweils 22 000 Palettenstellplätzen vergeben. Die für ein Los anzubietende Lagerkapazität von 22 000 Palettenstellplätzen muss sich in einem Lager befinden und darf nicht auf mehrere Lager aufgeteilt werden. Sofern mehrere Lose angeboten werden, kann für jedes Los ein eigenes Lager angeboten werden. Es ist jedoch auch zulässig, mehrere Lose in einem Lager zu bündeln, sofern dieses über die geforderte Anzahl an Palettenstellplätzen (22 000 je Los) verfügt.
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Das Go-Live-Datum für das Vorratslager ist der 1.3.2021. Das Go-Live-Datum gibt den Tag an, ab dem das Lager betriebsbereit ist und die ersten Paletten vereinnahmen bzw. verausgaben kann.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 12 672 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft (voraussichtlich 15.1.2020) und hat zu-nächst eine Laufzeit von 4 Jahren ab Go-Live Datum 1.3.2021 bis zum 28.2.2025. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt, verlängert er sich jeweils um weitere 12 Monate („Feste Laufzeit“). Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich insgesamt nicht um mehr als 2 Feste Laufzeiten. Der Vertrag endet spätestens zum 28.2.2027.
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Bezeichnung des Loses: Lagerhaltungsleistungen – Teillos 2
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Lagerhaltungsleistungen – Teillos 3
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Lagerhaltungsleistungen – Teillos 4
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Lagerhaltungsleistungen – Teillos 5
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Lagerhaltungsleistungen – Teillos 6
Losnummer: 6
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Das Vorratslager muss sich in Deutschland befinden.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB nachweislich durchgeführt wurde;
2. Nachweis der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem sie niedergelassen sind, durch Vorlage einer Kopie des Auszugs (nicht älter als 6 Monate ab Veröffentlichung der Bekanntmachung) oder alternativer Nachweis zur erlaubten Berufsausübung.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro netto;
2. Angaben zum Umsatz des Unternehmens im vergleichbaren Tätigkeitsbereich des Auf-trags (Lagerhaltung) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro netto.
Mindeststandards:
Zu (2): Der Umsatz des Unternehmens im vergleichbaren Tätigkeitsbereich des Auftrags (Lagerung) muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren pro Geschäftsjahr mindestens 25 000 000,00 Euro netto betragen.
Bei einem Angebot für mehrere Lose gilt Folgendes: Der geforderte Mindestjahresumsatz im vergleichbaren Tätigkeitbereich des Auftrags (Lagerhaltung) wird mit der Anzahl der angebotenen Lose multipliziert. Der Mindestjahresumsatz kann sich auf maximal 75 000 000,00 Euro netto erhöhen, da ein Bieter aufgrund der Zuschlagslimitierung für maximal 3 Lose den Zuschlag erhalten kann. Die Nichteinhaltung des Mindestjahresumsatzes führt zum Ausschluss des Angebots für alle angebotenen Lose.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angaben zu geeigneten Referenzen aus dem vergleichbaren Tätigkeitsbereich (Lager-haltung) in den letzten 5 Jahren mit Angaben zum Auftraggeber (auf Verlangen: Ansprechpartner des Auftraggebers mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer), Leistungszeitraum (von MM/JJJJ bis MM/JJJJ), Beschreibung der Tätigkeiten und der Waren (insbe-sondere Chargen(LOT)-Rückverfolgbarkeit und Mindesthaltbarkeitsdatum-Verwaltung) und der Lagerkapazitäten an Palettenstellplätzen je Standort.
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„Achtung“: Aus den Angaben muss die Erfüllung der untenstehenden Mindestanforderungen eindeutig hervorgehen, an-derenfalls wird die Referenz nicht berücksichtigt.
2. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Mindeststandards:
Zu (1): Es muss mindestens eine Referenz vorgelegt werden, die eine Lagerkapazität von mindestens 10 000 Palettenstellplätze an einem Standort umfasst und Waren betrifft, bei denen eine Chargen(LOT)-Rückverfolgbarkeit sowie eine Mindesthaltbarkeitsdatum-Verwaltung gefordert waren.
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Bei einem Angebot für mehrere Lose gilt Folgendes: Die geforderte Mindestlagerkapazität von 10 000 Palettenstellplätzen wird mit der Anzahl der angebotenen Lose multipliziert. Sie kann sich auf bis zu 30 000 Palettenstellplätze erhöhen, da ein Bieter aufgrund der Zuschlagslimitierung für maximal 3 Lose den Zuschlag erhalten kann. Die Nichteinhaltung der Mindestlagerkapazität führt zum Ausschluss des Angebots für alle angebotenen Lose. Die Mindestlagerkapazität kann durch eine oder mehrere Referenzen abgedeckt werden. Werden mehrere Referenzen eingereicht, muss jede Referenz mindestens eine Lagerkapazität von 10 000 Palettenstellplätze an einem Standort umfassen und Waren betreffen, bei denen eine Chargen-Rückverfolgbarkeit sowie eine Mindesthaltbarkeitsdatum-Verwaltung gefordert waren.
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Der Leistungszeitraum jeder Referenz muss mindestens 6 Monate betragen haben. Das Leistungsende jeder Referenz darf nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen (10/2015).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-01-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:05

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Z15-ZVS
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=358872 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Angebote sind ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente „AnA-Web“ in Textform nach § 126b BGB zu übermitteln. Die Angebote müssen daher nicht mit einer elektronischen Signatur versehen werden. Die Verschlüsselung der Dateien erfolgt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes automatisch. Eine weitere Verschlüsselung durch die Bieter ist unzulässig und kann zum Angebotsausschluss führen. Zur Wahrung der Textform nach § 126b BGB muss das Angebot den Namen der erklärenden Person ausweisen.
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— Die Übermittlung von Angeboten setzt die vorherige Registrierung und Aktivierung der Teilnahme am Vergabeverfahren auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes voraus. Nähere Informationen zur Registrierung und Übermittlung von Angeboten können dem e-Vergabe-Informations-Server des Beschaffungsamtes unter https://www. evergabe-online.info und unter https://www.evergabe-online.info/vgv11 entnommen werden. Nach erfolgreicher Absendung des Angebotes geht dem Bieter eine elektronische Eingangsbestätigung zu. Sollte dem Bieter keine Eingangsbestätigung zugehen, sollte mit der technischen Hotline der Vergabeplattform Kontakt aufgenommen und/oder ein er-neuter Übermittlungsversuch unternommen werden (https://www.evergabe-online.de/contact.html?1).
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— Der Auftraggeber nutzt die e-Vergabe-Plattform auch für die Kommunikation während des Vergabeverfahrens. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich frühzeitig auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zu registrieren und die Teilnahme am hiesigen Vergabeverfahren zu aktivieren, um über Informationen zum Vergabeverfahren eine gesonderte Benachrichtigung zu erhalten. Ungeachtet dessen müssen sich die interessierten Unternehmen regelmäßig und unaufgefordert über die Veröffentlichung neuer Bieterinformationen und/oder Unterlagen eigenverantwortlich informieren.
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— Fragen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind in Textform mittels der e-Vergabe-Plattform des Bundes über den Reiter „Nachrichten (Anfragen)“ des „AnA-Web“ zu übermitteln. Fragen oder Hinweise gelten als rechtzeitig im Sinne des § 20 Abs. 3 VgV, wenn sie spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über die o. g. Vergabeplattform eingereicht werden. Fragen und Hinweise, die nicht rechtzeitig im v. g. Sinne eingehen, können ggf. nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Eine Verlängerung der Angebotsfrist findet in diesen Fällen gemäß § 20 Abs. 3 S. 3 VgV nicht statt. Der Auftraggeber wird den Bietern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, wenn und soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden allen Bietern gleichzeitig und in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt durch Veröffentlichung von Bieterinformationen über die e-Vergabe-Plattform des Bundes.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: https://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntma-chung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 212-517912 (2020-10-26)
Ergänzende Angaben (2020-11-25)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-25 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 233-576113
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 212-517912
ABl. S-Ausgabe: 233
Quelle: OJS 2020/S 233-576113 (2020-11-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 64237320.72 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 022-053310
ABl. S-Ausgabe: 22
Zusätzliche Informationen
Angebote sind ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente „AnA-Web“ in Textform nach § 126b BGB zu übermitteln. Die Angebote müssen daher nicht mit einer elektronischen Signatur versehen werden. Die Verschlüsselung der Dateien erfolgt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes automatisch. Eine weitere Verschlüsselung durch die Bieter ist unzulässig und kann zum Angebotsausschluss führen. Zur Wahrung der Textform nach § 126b BGB muss das Angebot den Namen der erklärenden Person ausweisen. Die Übermittlung von Angeboten setzt die vorherige Registrierung und Aktivierung der Teilnahme am Vergabeverfahren auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes voraus. Nähere Informationen zur Registrierung und Übermittlung von Angeboten können dem e-Vergabe-Informations-Server des Beschaffungsamtes unter https://www. evergabe-online.info und unter https://www.evergabe-online.info/vgv11 entnommen werden. Nach erfolgreicher Absendung des Angebotes geht dem Bieter eine elektronische Eingangsbestätigung zu. Sollte dem Bieter keine Eingangsbestätigung zugehen, sollte mit der technischen Hotline der Vergabeplattform Kontakt aufgenommen und/oder ein er-neuter Übermittlungsversuch unternommen werden (https://www.evergabe-online.de/contact.html?1). Der Auftraggeber nutzt die e-Vergabe-Plattform auch für die Kommunikation während des Vergabeverfahrens. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich frühzeitig auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zu registrieren und die Teilnahme am hiesigen Vergabeverfahren zu aktivieren, um über Informationen zum Vergabeverfahren eine gesonderte Benachrichtigung zu erhalten. Ungeachtet dessen müssen sich die interessierten Unternehmen regelmäßig und unaufgefordert über die Veröffentlichung neuer Bieterinformationen und/oder Unterlagen eigenverantwortlich informieren. Fragen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind in Textform mittels der e-Vergabe-Plattform des Bundes über den Reiter „Nachrichten (Anfragen)“ des „AnA-Web“ zu übermitteln. Fragen oder Hinweise gelten als rechtzeitig im Sinne des § 20 Abs. 3 VgV, wenn sie spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über die o. g. Vergabeplattform eingereicht werden. Fragen und Hinweise, die nicht rechtzeitig im v. g. Sinne eingehen, können ggf. nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Eine Verlängerung der Angebotsfrist findet in diesen Fällen gemäß § 20 Abs. 3 S. 3 VgV nicht statt. Der Auftraggeber wird den Bietern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, wenn und soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden allen Bietern gleichzeitig und in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt durch Veröffentlichung von Bieterinformationen über die e-Vergabe-Plattform des Bundes.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Leistung des Auftragnehmers ist die Erbringung von Lagerhaltungsleistungen in Form eines Vorratslagers zur Vereinnahmung, Lagerung und späteren Ausgabe von PSA (FFP2-Schutzmasken, OP-Masken und Schutzkittel). Der Auftraggeber benötigt insgesamt eine Lagerkapazität von 132 000 Palettenstellplätzen. Die Lagerhaltungsleistungen werden in sechs Teillose mit einer Lagerkapazität von jeweils
22 000 Palettenstellplätzen vergeben. Die für ein Los anzubietende Lagerkapazität von 22 000 Palettenstellplätzen muss sich in einem Lager befinden und darf nicht auf mehrere Lager aufgeteilt werden. Sofern mehrere Lose angeboten werden, kann für jedes Los ein eigenes Lager angeboten werden. Es ist jedoch auch zulässig, mehrere Lose in einem Lager zu bündeln, sofern dieses über die geforderte Anzahl an Palettenstellplätzen (22 000 je Los) verfügt.
22.000 Palettenstellplätzen vergeben. Die für ein Los anzubietende Lagerkapazität von 22 000 Palettenstellplätzen muss sich in einem Lager befinden und darf nicht auf mehrere Lager aufgeteilt werden. Sofern mehrere Lose angeboten werden, kann für jedes Los ein eigenes Lager angeboten werden. Es ist jedoch auch zulässig, mehrere Lose in einem Lager zu bündeln, sofern dieses über die geforderte Anzahl an Palettenstellplätzen (22 000 je Los) verfügt.
Vor dem Hintergrund der sprunghaften Ausbreitung des Corona-Virus SARS-COV-2 („SARS-COV-2“) Anfang 2020 in der Bundesrepublik Deutschland und weltweit hat das BMG die Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (im Folgenden: PSA) (z.B. FFP2-Schutzmasken, OP-Masken und Schutzkittel) veranlasst.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zum Aufbau und zur Inbetriebnahme
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zu Prozessabläufen während der Auftragsausführung
Datenzugriff Auftraggeber
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Autobahnanbindung
Preis (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zum Aufbau und Inbetriebnahme

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-06 📅
Name: DHL Solutions GmbH
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland 🇩🇪
Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name: Georg Boll GmbH & Co. KG
Postort: Meppen
Postleitzahl: 49716
Land: Emsland 🏙️
Name: Schenker Deutschland AG
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60528
Land: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
2
7

Referenz
Zusätzliche Informationen
Angebote sind ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente „AnA-Web“ in Textform nach § 126b BGB zu übermitteln. Die Angebote müssen daher nicht mit einer elektronischen Signatur versehen werden. Die Verschlüsselung der Dateien erfolgt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes automatisch. Eine weitere Verschlüsselung durch die Bieter ist unzulässig und kann zum Angebotsausschluss führen. Zur Wahrung der Textform nach § 126b BGB muss das Angebot den Namen der erklärenden Person ausweisen.
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Die Übermittlung von Angeboten setzt die vorherige Registrierung und Aktivierung der Teilnahme am Vergabeverfahren auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes voraus. Nähere Informationen zur Registrierung und Übermittlung von Angeboten können dem e-Vergabe-Informations-Server des Beschaffungsamtes unter https://www. evergabe-online.info und unter https://www.evergabe-online.info/vgv11 entnommen werden. Nach erfolgreicher Absendung des Angebotes geht dem Bieter eine elektronische Eingangsbestätigung zu. Sollte dem Bieter keine Eingangsbestätigung zugehen, sollte mit der technischen Hotline der Vergabeplattform Kontakt aufgenommen und/oder ein er-neuter Übermittlungsversuch unternommen werden (https://www.evergabe-online.de/contact.html?1).
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Der Auftraggeber nutzt die e-Vergabe-Plattform auch für die Kommunikation während des Vergabeverfahrens. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich frühzeitig auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zu registrieren und die Teilnahme am hiesigen Vergabeverfahren zu aktivieren, um über Informationen zum Vergabeverfahren eine gesonderte Benachrichtigung zu erhalten. Ungeachtet dessen müssen sich die interessierten Unternehmen regelmäßig und unaufgefordert über die Veröffentlichung neuer Bieterinformationen und/oder Unterlagen eigenverantwortlich informieren.
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Fragen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind in Textform mittels der e-Vergabe-Plattform des Bundes über den Reiter „Nachrichten (Anfragen)“ des „AnA-Web“ zu übermitteln. Fragen oder Hinweise gelten als rechtzeitig im Sinne des § 20 Abs. 3 VgV, wenn sie spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über die o. g. Vergabeplattform eingereicht werden. Fragen und Hinweise, die nicht rechtzeitig im v. g. Sinne eingehen, können ggf. nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Eine Verlängerung der Angebotsfrist findet in diesen Fällen gemäß § 20 Abs. 3 S. 3 VgV nicht statt. Der Auftraggeber wird den Bietern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, wenn und soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden allen Bietern gleichzeitig und in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt durch Veröffentlichung von Bieterinformationen über die e-Vergabe-Plattform des Bundes.
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Quelle: OJS 2021/S 022-053310 (2021-01-28)