Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
11. Referenzen über die abgeschlossene (= fertiggestellte) Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und deren Fertigstellungszeitpunkt (= Abnahme) im aktuellen Jahr, vor dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, oder in den letzten fünf vorhergehenden Kalenderjahren liegt. Zu den Referenzen sind folgende Angaben erforderlich: Auftraggeber, Ansprechpartner des AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Ort der Ausführung, Vertragsverhältnis, Beschreibung mit Art und Umfang der erbrachten Leistung, Ausführungszeitraum und Auftragswert (netto) pro Jahr.
Spezielle Anforderungen an die Referenzen:
— Darstellung von mindestens drei, vergleichbaren Referenzprojekten innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, welche die Realisierung mit Installation, Implementierung (Rollout) sowie Service- und Supportleistungen einer LAN-WLAN Infrastruktur erfüllen.
12. Personelle Ausstattung: Zahl der im Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Qualifikationen (Ausbildung, Fachrichtung) mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Spezielle Anforderungen an die personelle Ausstattung:
— Nachweis weiterer Mitarbeiter-Zertifizierungen, die über den Cisco Gold-Partner Status hinausgehen, in den Bereichen Networking, Security, Data Center und Collaboration.
13. Technischen Ausrüstung, die für die Ausführung der Leistung zur Verfügung steht.
14. Auftragsspezifische Erklärungen und Nachweise:
— Nachweis der Hersteller Cisco Gold-Partner Zertifizierung,
— Nachweis, dass im Unternehmen ein Qualitätsmanagementsystem eingesetzt wird,
— Nachweis, dass im Unternehmen ein Informationssicherheit-Managementsystem eingesetzt wird.
15. Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe durch die Kapazitäten anderer Unternehmen.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.