Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit dem Land Baden-Württemberg über die Erbringung von Beratungsleistungen zum Abruf von Einzelaufträgen durch die Kommunen des Landes Baden-Württemberg. Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist eine der zentralen Herausforderungen der nächsten Jahre. Das Land Baden-Württemberg möchte daher die Kommunen als wichtige Akteure auf dem Wohnungsmarkt bei der Schaffung von neuem Wohnraum unterstützen. Ziel ist, den Kommunen eine Beratung zur Verfügung zu stellen, die in der Schaffung von neuem Wohnraum mündet. Die Beschaffung der Beratungsleistungen auf Grundlage der abzuschließenden Rahmenvereinbarungen wird von einem umfangreichen Förderprogramm für die Kommunen flankiert. Ziel ist, dass die Beratungsleistungen sowie die Fördermittel ergebnisorientiert und effektiv eingesetzt werden. Die operative Abwicklung des Förderprogramms erfolgt durch die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH. Es ist vorgesehen, dass die Beratungsleistungen im Rahmen der Förderung zu 80 % und bis zu einer maximalen Förderhöchstgrenze unterstützt werden. Antragsteller und Förderempfänger sind die durch das Kompetenzzentrum Wohnen BW zur grundsätzlichen Inanspruchnahme der Förderung zugelassenen Kommunen. Der Zulassung zur Förderung geht eine Basisberatung darüber, ob und welche Leistungen für die jeweilige Kommune hilfreich sein könnten, voraus. Für das Förderprogramm stehen aktuell Mittel in Höhe von 30 000 000 EUR zur Verfügung. Die zur grundsätzlichen Inanspruchnahme der Förderung zugelassenen Kommunen werden zusätzlich bei dem Zugang zu den hochwertigen Beratungsleistungen unterstützt, indem ihnen mit diesen Rahmenvereinbarungen ein Mittel zur Verfügung gestellt wird, um sich aus einer Gruppe qualifizierter Dienstleister (Beraterpools) die jeweils benötigten Leistungen in den folgenden Beratungsfeldern zu beschaffen: — Los 1: Beteiligungsmodul; — Los 2: Grundlagenmodul; — Los 3: Konzeptmodul – Konzeption; — Los 4: Konzeptmodul – Verfahren; — Los 5: Konzeptmodul – Wettbewerb; — Los 6: Konzeptmodul – Wirtschaftlichkeit; — Los 7: Umsetzungsmodul – Projektkoordination bei der Umsetzung. Aus den mit dem Land Baden-Württemberg geschlossenen Rahmenvereinbarungen sind alle Kommunen des Landes Baden-Württemberg, also Landkreise und Gemeinden – inklusive Stadtkreise und große Kreisstädte -, zum Abruf von Leistungen berechtigt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-09-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 2020/2110
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit dem Land Baden-Württemberg über die Erbringung von Beratungsleistungen zum Abruf von Einzelaufträgen durch die Kommunen des Landes Baden-Württemberg.
Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist eine der zentralen Herausforderungen der nächsten Jahre. Das Land Baden-Württemberg möchte daher die Kommunen als wichtige Akteure auf dem Wohnungsmarkt bei der Schaffung von neuem Wohnraum unterstützen. Ziel ist, den Kommunen eine Beratung zur Verfügung zu stellen, die in der Schaffung von neuem Wohnraum mündet.
Die Beschaffung der Beratungsleistungen auf Grundlage der abzuschließenden Rahmenvereinbarungen wird von einem umfangreichen Förderprogramm für die Kommunen flankiert.
Ziel ist, dass die Beratungsleistungen sowie die Fördermittel ergebnisorientiert und effektiv eingesetzt werden. Die operative Abwicklung des Förderprogramms erfolgt durch die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH.
Es ist vorgesehen, dass die Beratungsleistungen im Rahmen der Förderung zu 80 % und bis zu einer maximalen Förderhöchstgrenze unterstützt werden. Antragsteller und Förderempfänger sind die durch das Kompetenzzentrum Wohnen BW zur grundsätzlichen Inanspruchnahme der Förderung zugelassenen Kommunen. Der Zulassung zur Förderung geht eine Basisberatung darüber, ob und welche Leistungen für die jeweilige Kommune hilfreich sein könnten, voraus. Für das Förderprogramm stehen aktuell Mittel in Höhe von 30 000 000 EUR zur Verfügung.
Die zur grundsätzlichen Inanspruchnahme der Förderung zugelassenen Kommunen werden zusätzlich bei dem Zugang zu den hochwertigen Beratungsleistungen unterstützt, indem ihnen mit diesen Rahmenvereinbarungen ein Mittel zur Verfügung gestellt wird, um sich aus einer Gruppe qualifizierter Dienstleister (Beraterpools) die jeweils benötigten Leistungen in den folgenden Beratungsfeldern zu beschaffen:
— Los 1: Beteiligungsmodul;
— Los 2: Grundlagenmodul;
— Los 3: Konzeptmodul – Konzeption;
— Los 4: Konzeptmodul – Verfahren;
— Los 5: Konzeptmodul – Wettbewerb;
— Los 6: Konzeptmodul – Wirtschaftlichkeit;
— Los 7: Umsetzungsmodul – Projektkoordination bei der Umsetzung.
Aus den mit dem Land Baden-Württemberg geschlossenen Rahmenvereinbarungen sind alle Kommunen des Landes Baden-Württemberg, also Landkreise und Gemeinden – inklusive Stadtkreise und große Kreisstädte -, zum Abruf von Leistungen berechtigt.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit dem Land Baden-Württemberg über die Erbringung von Beratungsleistungen zum Abruf von Einzelaufträgen durch die Kommunen des Landes Baden-Württemberg.
Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist eine der zentralen Herausforderungen der nächsten Jahre. Das Land Baden-Württemberg möchte daher die Kommunen als wichtige Akteure auf dem Wohnungsmarkt bei der Schaffung von neuem Wohnraum unterstützen. Ziel ist, den Kommunen eine Beratung zur Verfügung zu stellen, die in der Schaffung von neuem Wohnraum mündet.
Die Beschaffung der Beratungsleistungen auf Grundlage der abzuschließenden Rahmenvereinbarungen wird von einem umfangreichen Förderprogramm für die Kommunen flankiert.
Ziel ist, dass die Beratungsleistungen sowie die Fördermittel ergebnisorientiert und effektiv eingesetzt werden. Die operative Abwicklung des Förderprogramms erfolgt durch die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH.
Es ist vorgesehen, dass die Beratungsleistungen im Rahmen der Förderung zu 80 % und bis zu einer maximalen Förderhöchstgrenze unterstützt werden. Antragsteller und Förderempfänger sind die durch das Kompetenzzentrum Wohnen BW zur grundsätzlichen Inanspruchnahme der Förderung zugelassenen Kommunen. Der Zulassung zur Förderung geht eine Basisberatung darüber, ob und welche Leistungen für die jeweilige Kommune hilfreich sein könnten, voraus. Für das Förderprogramm stehen aktuell Mittel in Höhe von 30 000 000 EUR zur Verfügung.
Die zur grundsätzlichen Inanspruchnahme der Förderung zugelassenen Kommunen werden zusätzlich bei dem Zugang zu den hochwertigen Beratungsleistungen unterstützt, indem ihnen mit diesen Rahmenvereinbarungen ein Mittel zur Verfügung gestellt wird, um sich aus einer Gruppe qualifizierter Dienstleister (Beraterpools) die jeweils benötigten Leistungen in den folgenden Beratungsfeldern zu beschaffen:
— Los 1: Beteiligungsmodul;
— Los 2: Grundlagenmodul;
— Los 3: Konzeptmodul – Konzeption;
— Los 4: Konzeptmodul – Verfahren;
— Los 5: Konzeptmodul – Wettbewerb;
— Los 6: Konzeptmodul – Wirtschaftlichkeit;
— Los 7: Umsetzungsmodul – Projektkoordination bei der Umsetzung.
Aus den mit dem Land Baden-Württemberg geschlossenen Rahmenvereinbarungen sind alle Kommunen des Landes Baden-Württemberg, also Landkreise und Gemeinden – inklusive Stadtkreise und große Kreisstädte -, zum Abruf von Leistungen berechtigt.
Wichtig:
Eine Wertung anhand von Zuschlagskriterien findet erst auf Ebene der Miniwettbewerbe (Stufe 2) statt.
Der Auftraggeber führt auf der Ebene der Vergabe der Rahmenvereinbarungen keine Prüfung anhand von Zuschlagskriterien durch. Das Land Baden-Württemberg wird mit jedem geeigneten Unternehmen, dessen Angebot nicht nach § 57 VgV ausgeschlossen wird (insbesondere form- und fristgerechtes Angebot), eine Rahmenvereinbarung für das angebotene jeweilige Los abschließen.
Eine Wertung anhand von Zuschlagskriterien findet erst auf Ebene der Miniwettbewerbe (Stufe 2) statt.
Der Auftraggeber führt auf der Ebene der Vergabe der Rahmenvereinbarungen keine Prüfung anhand von Zuschlagskriterien durch. Das Land Baden-Württemberg wird mit jedem geeigneten Unternehmen, dessen Angebot nicht nach § 57 VgV ausgeschlossen wird (insbesondere form- und fristgerechtes Angebot), eine Rahmenvereinbarung für das angebotene jeweilige Los abschließen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit dem Land Baden-Württemberg über die Erbringung von Beratungsleistungen zum Abruf von Einzelaufträgen durch die Kommunen des Landes Baden-Württemberg.
Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist eine der zentralen Herausforderungen der nächsten Jahre. Das Land Baden-Württemberg möchte daher die Kommunen als wichtige Akteure auf dem Wohnungsmarkt bei der Schaffung von neuem Wohnraum unterstützen. Ziel ist, den Kommunen eine Beratung zur Verfügung zu stellen, die in der Schaffung von neuem Wohnraum mündet.
Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist eine der zentralen Herausforderungen der nächsten Jahre. Das Land Baden-Württemberg möchte daher die Kommunen als wichtige Akteure auf dem Wohnungsmarkt bei der Schaffung von neuem Wohnraum unterstützen. Ziel ist, den Kommunen eine Beratung zur Verfügung zu stellen, die in der Schaffung von neuem Wohnraum mündet.
Die Beschaffung der Beratungsleistungen auf Grundlage der abzuschließenden Rahmenvereinbarungen wird von einem umfangreichen Förderprogramm für die Kommunen flankiert.
Ziel ist, dass die Beratungsleistungen sowie die Fördermittel ergebnisorientiert und effektiv eingesetzt werden. Die operative Abwicklung des Förderprogramms erfolgt durch die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH.
Es ist vorgesehen, dass die Beratungsleistungen im Rahmen der Förderung zu 80 % und bis zu einer maximalen Förderhöchstgrenze unterstützt werden. Antragsteller und Förderempfänger sind die durch das Kompetenzzentrum Wohnen BW zur grundsätzlichen Inanspruchnahme der Förderung zugelassenen Kommunen. Der Zulassung zur Förderung geht eine Basisberatung darüber, ob und welche Leistungen für die jeweilige Kommune hilfreich sein könnten, voraus. Für das Förderprogramm stehen aktuell Mittel in Höhe von 30 000 000 EUR zur Verfügung.
Es ist vorgesehen, dass die Beratungsleistungen im Rahmen der Förderung zu 80 % und bis zu einer maximalen Förderhöchstgrenze unterstützt werden. Antragsteller und Förderempfänger sind die durch das Kompetenzzentrum Wohnen BW zur grundsätzlichen Inanspruchnahme der Förderung zugelassenen Kommunen. Der Zulassung zur Förderung geht eine Basisberatung darüber, ob und welche Leistungen für die jeweilige Kommune hilfreich sein könnten, voraus. Für das Förderprogramm stehen aktuell Mittel in Höhe von 30 000 000 EUR zur Verfügung.
Die zur grundsätzlichen Inanspruchnahme der Förderung zugelassenen Kommunen werden zusätzlich bei dem Zugang zu den hochwertigen Beratungsleistungen unterstützt, indem ihnen mit diesen Rahmenvereinbarungen ein Mittel zur Verfügung gestellt wird, um sich aus einer Gruppe qualifizierter Dienstleister (Beraterpools) die jeweils benötigten Leistungen in den folgenden Beratungsfeldern zu beschaffen:
Die zur grundsätzlichen Inanspruchnahme der Förderung zugelassenen Kommunen werden zusätzlich bei dem Zugang zu den hochwertigen Beratungsleistungen unterstützt, indem ihnen mit diesen Rahmenvereinbarungen ein Mittel zur Verfügung gestellt wird, um sich aus einer Gruppe qualifizierter Dienstleister (Beraterpools) die jeweils benötigten Leistungen in den folgenden Beratungsfeldern zu beschaffen:
— Los 1: Beteiligungsmodul;
— Los 2: Grundlagenmodul;
— Los 3: Konzeptmodul – Konzeption;
— Los 4: Konzeptmodul – Verfahren;
— Los 5: Konzeptmodul – Wettbewerb;
— Los 6: Konzeptmodul – Wirtschaftlichkeit;
— Los 7: Umsetzungsmodul – Projektkoordination bei der Umsetzung.
Aus den mit dem Land Baden-Württemberg geschlossenen Rahmenvereinbarungen sind alle Kommunen des Landes Baden-Württemberg, also Landkreise und Gemeinden – inklusive Stadtkreise und große Kreisstädte -, zum Abruf von Leistungen berechtigt.
Bezeichnung des Loses: Los 1: Beteiligungsmodul
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Beschafft werden Beratungsleistungen mit folgendem Inhalt:
— Entwicklung und Umsetzung einer kommunalen Kommunikationsstrategie;
— Konzipierung und Durchführung (incl. Vorbereitung, Organisation und Moderation)…
… von Informationsveranstaltungen, Bürgerwerkstätten, Workshops etc. zur frühzeitigen und begleitenden Bürgerbeteiligung;
… öffentlicher Veranstaltungen zur frühzeitigen und dauerhaften Einbindung verschiedener lokaler Akteure in Planungs- oder Wettbewerbsverfahren;
— Entwicklung und Umsetzung von Strategien zur frühzeitigen und dauerhaften Einbindung der Grundstückseigentümer.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer, die bis spätestens 31. August 2023 zugegangen sein muss, die Vertragslaufzeit um ein Jahr, d. h. bis zum 29. November 2024, verlängern.
Zusätzliche Informationen:
Wichtig:
Eine Wertung anhand von Zuschlagskriterien findet erst auf Ebene der Miniwettbewerbe (Stufe 2) statt.
Der Auftraggeber führt auf der Ebene der Vergabe der Rahmenvereinbarungen keine Prüfung anhand von Zuschlagskriterien durch. Das Land Baden-Württemberg wird mit jedem geeigneten Unternehmen, dessen Angebot nicht nach § 57 VgV ausgeschlossen wird (insbesondere form- und fristgerechtes Angebot), eine Rahmenvereinbarung für das angebotene jeweilige Los abschließen.
Der Auftraggeber führt auf der Ebene der Vergabe der Rahmenvereinbarungen keine Prüfung anhand von Zuschlagskriterien durch. Das Land Baden-Württemberg wird mit jedem geeigneten Unternehmen, dessen Angebot nicht nach § 57 VgV ausgeschlossen wird (insbesondere form- und fristgerechtes Angebot), eine Rahmenvereinbarung für das angebotene jeweilige Los abschließen.
Bezeichnung des Loses: Los 2: Grundlagenmodul
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
— Erstellung einer Analyse der Bevölkerungsstruktur und der soziodemografischen Entwicklung;
— Erstellung einer Wohnungsmarkt- / Wohnraumbedarfsanalyse;
— Beratung zu, Vorbereitung und Herbeiführung von eigenen kommunalen Anreizprogrammen / -modellen zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums;
— Erstellung einer Flächenpotenzialanalyse auf der Grundlage der Auswertung planerischer Rahmenbedingungen, bekannter fachrechtlicher Restriktionen, Flächenverfügbarkeiten, Eigentumsverhältnissen;
— Erstellung von teilräumlichen Innentwicklungsstudien bzw. integrierten teilräumlichen Entwicklungskonzepten;
— Beratung zu, Vorbereitung und Herbeiführung von politischen Grundsatzbeschlüssen zur Flächensicherung und Flächenmobilisierung für bezahlbaren Wohnraum.
Bezeichnung des Loses: Los 3: Konzeptmodul – Konzeption
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
— Beratung, Vorbereitung und Unterstützung bei der…
… Durchführung der städtebaulichen Rahmenplanung/Masterplanung;
… Entwicklung und Erstellung städtebaulicher Vorentwürfe und Entwürfe;
— Vorbereitung und flächenbezogene Ausarbeitung eines Umsetzungskonzeptes mit geeignetem Wohnungsmix, Einbezugs gemeinschaftlicher Wohnformen (z. B. Baugemeinschaften, Genossenschaften) sowie Berücksichtigung einer bedarfsorientierten, flächensparenden und klimaschonenden Wohnraumnutzung;
— Vorbereitung und flächenbezogene Ausarbeitung eines Umsetzungskonzeptes mit geeignetem Wohnungsmix, Einbezugs gemeinschaftlicher Wohnformen (z. B. Baugemeinschaften, Genossenschaften) sowie Berücksichtigung einer bedarfsorientierten, flächensparenden und klimaschonenden Wohnraumnutzung;
— Durchführung einer städtebaulichen und gestalterischen Beratung / Bauberatung.
Bezeichnung des Loses: Los 4: Konzeptmodul – Verfahren
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
— Beratung bei und Vorbereitung der Aufstellung kommunaler Satzungen im Bereich des Vorkaufsrechts oder des besonderen Städtebaurechts;
— Vorbereitung und Betreuung von Verfahren der Grundstücksvergabe, z. B. im Erbbaurecht;
— Vorbereitung, Ausschreibung, Betreuung der Vergabe öffentlicher Grundstücke nach Konzeptqualität (Konzeptvergabe), insbesondere mit dem Ziel der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum;
— Beratung zu und Vorbereitung von politischen Empfehlungen und Beschlüssen zur Absicherung der Flächenentwicklung.
Bezeichnung des Loses: Los 5: Konzeptmodul – Wettbewerb
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
— Durchführung des Wettbewerbsmanagements / der -organisation;
— Betreuung, Abwicklung von (ggf. EU-weiten) Wettbewerbsverfahren;
— Organisation, Betreuung, Abwicklung von Mehrfachbeauftragungen;
— Vorbereitung, Erstellung von Auslobungsunterlagen;
— Dokumentation von Wettbewerbsergebnissen, von Ergebnissen der Mehrfachbeauftragung und deren Aufbereitung für eine planungsrechtliche Umsetzung.
Bezeichnung des Loses: Los 6: Konzeptmodul – Wirtschaftlichkeit
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
— Erstellung und Fortschreibung der Wirtschaftlichkeitsplanung / der Wirtschaftspläne für Vorhaben;
— Durchführung der Kosten-Nutzen- bzw. Kosten-Wirksamkeitsanalysen;
— Erarbeitung und Darstellung der Kostenschätzungen/-berechnungen und Förder-/Finanzierungsübersichten für verschiedene Stufen der Projektentwicklung formulieren;
— Aufstellung von Kostenmanagementkonzepten.
Bezeichnung des Loses: Los 7: Umsetzungsmodul – Projektkoordination bei der Umsetzung
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
— Entwicklung einer Vorgehens- bzw. Verfahrensweise, um die Umsetzung der aus den vorangegangenen Beratungsleistungen bzw. Planungen gesetzten Ziele, insbesondere im Hinblick auf die die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, zielorientiert und strukturiert zu gewährleisten;
— Entwicklung einer Vorgehens- bzw. Verfahrensweise, um die Umsetzung der aus den vorangegangenen Beratungsleistungen bzw. Planungen gesetzten Ziele, insbesondere im Hinblick auf die die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, zielorientiert und strukturiert zu gewährleisten;
— Koordination und Unterstützung des kommunalen Prozess- / Projektmanagements zur Umsetzung eines konkreten Vorhabens / Projekts;
— Beratung zu und Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Vorhabenträger (z. B. Durchführung von Auswahl- und Ausschreibungsverfahren);
— Unterstützung bei der Aktvierung von Privatinvestitionen;
— Entwicklung von Strategien für die Kommunikation und das Zusammenwirken mit Eigentümern / Vorhabenträgern bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Land Baden-Württemberg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist grundsätzlich für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Die Eignung ist grundsätzlich für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Aktueller (nicht vor dem 30. April 2020 datierend; Kopie ist ausreichend) Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist.
— Aktueller (nicht vor dem 30. April 2020 datierend; Kopie ist ausreichend) Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung:
Erklärung, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in angemessener Höhe für Personenschäden, für Sachschäden sowie Vermögensschäden besteht oder im Fall der Bezuschlagung auf Stufe 1 (für die Rahmenvereinbarung) ein entsprechender Versicherungsschutz in angemessener Höhe gestellt wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in angemessener Höhe für Personenschäden, für Sachschäden sowie Vermögensschäden besteht oder im Fall der Bezuschlagung auf Stufe 1 (für die Rahmenvereinbarung) ein entsprechender Versicherungsschutz in angemessener Höhe gestellt wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens, die Zahl der Mitarbeitenden im Bereich „Beratung von Kommunen“ und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (2017, 2018, 2019);
— Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens, die Zahl der Mitarbeitenden im Bereich „Beratung von Kommunen“ und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (2017, 2018, 2019);
— Referenzen – Vorlage von Referenzen über abgeschlossene Beratungsleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind aus den letzten 5 Jahren (gerechnet ab dem Tag der Auftragsbekanntmachung).
Hinweis: Die geforderten Referenzangaben müssen für jedes Angebot nur einmal vorgelegt werden.
Mindeststandards:
Mindeststandards bei Referenzen:
Die fachlichen Inhalte, auf die Bezug genommen wird, ergeben sich pro Los jeweils aus Ziffer II.2.4 der Auftragsbekanntmachung (Ein fachlicher Inhalt pro Spiegelstrich).
— Für Los 1 („Beteiligungsmodul“): Es muss mit mindestens 2 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren nachgewiesen werden, dass Leistungen erbracht wurden, die insgesamt mindestens 3 der fachlichen Inhalte in Los 1 betreffen;
— Für Los 2 („Grundlagenmodul“): Es muss mit mindestens 2 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren nachgewiesen werden, dass Leistungen erbracht wurden, die insgesamt mindestens 3 der fachlichen Inhalte in Los 2 betreffen;
— Für Los 3 („Konzeptmodul – Konzeption“): Es muss mit mindestens 2 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren nachgewiesen werden, dass Leistungen erbracht wurden, die insgesamt mindestens 3 der fachlichen Inhalte in Los 3 betreffen;
— Für Los 4 („Konzeptmodul – Verfahren“): Es muss mit mindestens 2 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren nachgewiesen werden, dass Leistungen erbracht wurden, die insgesamt mindestens 2 der fachlichen Inhalte in Los 4 betreffen;
— Für Los 5 („Konzeptmodul – Wettbewerb“): Es muss mit mindestens 2 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren nachgewiesen werden, dass Leistungen erbracht wurden, die insgesamt mindestens 3 der fachlichen Inhalte in Los 5 betreffen;
— Für Los 6 („Konzeptmodul – Wirtschaftlichkeit“): Es muss mit mindestens 2 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren nachgewiesen werden, dass Leistungen erbracht wurden, die insgesamt mindestens 2 der fachlichen Inhalte in Los 6 betreffen;
— Für Los 7 („Umsetzungsmodul – Koordination bei der Umsetzung“): Es muss mit mindestens 2 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren nachgewiesen werden, dass Leistungen erbracht wurden, die insgesamt mindestens 2 der fachlichen Inhalte in Los 7 betreffen.
— Für Los 7 („Umsetzungsmodul – Koordination bei der Umsetzung“): Es muss mit mindestens 2 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren nachgewiesen werden, dass Leistungen erbracht wurden, die insgesamt mindestens 2 der fachlichen Inhalte in Los 7 betreffen.
Die Erklärungen über die Referenzen müssen folgende Angaben enthalten:
— Angaben zur erbrachten Leistung (Leistungszeitraum, Auftragsvolumen, Größe des Projektteams);
— Darstellung der wirtschaftlichen und termingetreuen Erbringung der Leistungen;
— Darstellungen der durch die Beratung erzielten Ergebnisse;
— Projektbeschreibung digital (PDF-Format, je Projekt max. 2 DIN A4 Seiten in Form von Text, Fotos oder Skizzen).
Die Projektbeschreibung muss Informationen über folgende Aspekte der erbrachten Leistung enthalten:
— Inhalt der erbrachten Leistungen;
— Rolle im Projekt, damit erkennbar wird, welche Leistungen selbst durchgeführt wurden und bei welchen der Bieter mitgewirkt hat.
Hinweis: Die geforderten Referenzangaben müssen für jedes Angebot nur einmal vorgelegt werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Die Vergabe der Beratungsleistungen erfolgt in 2 Stufen.
a) Vergabe der Rahmenvereinbarung (Stufe 1)
Auf der ersten Stufe werden die Rahmenvereinbarungen für die einzelnen Lose mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern abgeschlossen. Eine Wertung anhand von Zuschlagskriterien wird bei der Vergabe der Rahmenvereinbarungen (erste Stufe) nicht stattfinden. Der Auftraggeber wird mit jedem geeigneten Unternehmen, dessen Angebot nicht nach § 57 VgV ausgeschlossen wird (insbesondere form- und fristgerechtes Angebot), eine Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los abschließen.
Auf der ersten Stufe werden die Rahmenvereinbarungen für die einzelnen Lose mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern abgeschlossen. Eine Wertung anhand von Zuschlagskriterien wird bei der Vergabe der Rahmenvereinbarungen (erste Stufe) nicht stattfinden. Der Auftraggeber wird mit jedem geeigneten Unternehmen, dessen Angebot nicht nach § 57 VgV ausgeschlossen wird (insbesondere form- und fristgerechtes Angebot), eine Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los abschließen.
b) Vergabe des Einzelauftrags auf Grundlage der Rahmenvereinbarung
Für die Vergabe der Einzelaufträge wird ein Wettbewerb der Rahmenvereinbarungspartner bzw. einzelner Rahmenvereinbarungspartner (Miniwettbewerb) nach den Vorgaben des § 21 Abs. 5 VgV durchgeführt. Die Zuschlagskriterien im Miniwettbewerb ergeben sich aus den Beschaffungsunterlagen (Vergabeunterlagen). Die Durchführung des Miniwettbewerbs kann auf 2 Varianten erfolgen.
Für die Vergabe der Einzelaufträge wird ein Wettbewerb der Rahmenvereinbarungspartner bzw. einzelner Rahmenvereinbarungspartner (Miniwettbewerb) nach den Vorgaben des § 21 Abs. 5 VgV durchgeführt. Die Zuschlagskriterien im Miniwettbewerb ergeben sich aus den Beschaffungsunterlagen (Vergabeunterlagen). Die Durchführung des Miniwettbewerbs kann auf 2 Varianten erfolgen.
Die Kommunen führen die Miniwettbewerbe selbst durch oder beauftragen ggf. das Land Baden-Württemberg mit der Durchführung des Miniwettbewerbs.
Variante 1: Der Einzelauftrag erreicht nicht den jeweils geltenden EU-Schwellenwert für Dienstleistungsaufträge
Soweit dies nach den im Zeitpunkt des Einzelabrufs jeweils geltenden Bestimmungen der UVgO und den dazu ergangenen jeweils geltenden Verwaltungsvorschriften (Beispielsweise VwV Investitionsfördermaßnahmen öA vom 20. August 2020) erlaubt ist, konsultiert der abrufberechtigte öffentliche Auftraggeber, der den Miniwettbewerb durchführt, in Textform (z. B. per E-Mail) mindestens 3 Rahmenvereinbarungspartner für das betreffende Los gleichzeitig, ob sie in der Lage sind, den Einzelauftrag auszuführen. Dabei präzisiert er die für die Angebotserstellung erforderlichen Bedingungen, insbesondere den konkreten Beratungsbedarf.
Soweit dies nach den im Zeitpunkt des Einzelabrufs jeweils geltenden Bestimmungen der UVgO und den dazu ergangenen jeweils geltenden Verwaltungsvorschriften (Beispielsweise VwV Investitionsfördermaßnahmen öA vom 20. August 2020) erlaubt ist, konsultiert der abrufberechtigte öffentliche Auftraggeber, der den Miniwettbewerb durchführt, in Textform (z. B. per E-Mail) mindestens 3 Rahmenvereinbarungspartner für das betreffende Los gleichzeitig, ob sie in der Lage sind, den Einzelauftrag auszuführen. Dabei präzisiert er die für die Angebotserstellung erforderlichen Bedingungen, insbesondere den konkreten Beratungsbedarf.
Sind alle 3 Rahmenvereinbarungspartner nicht in der Lage, den Einzelauftrag auszuführen, werden 3 neue Rahmenvereinbarungspartner für das betreffende Los gleichzeitig angefragt.
Liegen die Voraussetzungen für einen Direktauftrag nach § 14 UVgO vor, kann der abrufberechtigte öffentliche Auftraggeber auch nur einen der Rahmenvereinbarungspartner aus dem betreffenden Los konsultieren.
Ist nach den jeweils im Zeitpunkt des Einzelabrufs geltenden Bestimmungen der UVgO und den dazu ergangenen jeweils geltenden Verwaltungsvorschriften (Beispielsweise VwV Investitionsfördermaßnahmen öA vom 20. August 2020) eine Konsultierung von nur 3 oder weniger Unternehmen nicht gestattet, wird der Miniwettbewerb nach Variante 2, also unter allen Rahmenvereinbarungspartnern, durchgeführt.
Ist nach den jeweils im Zeitpunkt des Einzelabrufs geltenden Bestimmungen der UVgO und den dazu ergangenen jeweils geltenden Verwaltungsvorschriften (Beispielsweise VwV Investitionsfördermaßnahmen öA vom 20. August 2020) eine Konsultierung von nur 3 oder weniger Unternehmen nicht gestattet, wird der Miniwettbewerb nach Variante 2, also unter allen Rahmenvereinbarungspartnern, durchgeführt.
Den abrufberechtigten öffentlichen Auftraggebern steht es unabhängig davon frei, den Miniwettbewerb nach Variante 2 durchführen.
Variante 2: Der Einzelauftrag erreicht den jeweils geltenden EU-Schwellenwert für Dienstleistungsaufträge
Vor Vergabe jedes Einzelauftrags konsultiert der abrufberechtigte öffentliche Auftraggeber, der den Miniwettbewerb durchführt, in Textform (z. B. per E-Mail) alle Rahmenvereinbarungspartner für das betreffende Los gleichzeitig, ob sie in der Lage sind, den Einzelauftrag auszuführen. Dabei präzisiert er die für die Angebotserstellung erforderlichen Bedingungen, also den konkret bestehenden Beratungsbedarf im Rahmen der einzelnen Lose.
Vor Vergabe jedes Einzelauftrags konsultiert der abrufberechtigte öffentliche Auftraggeber, der den Miniwettbewerb durchführt, in Textform (z. B. per E-Mail) alle Rahmenvereinbarungspartner für das betreffende Los gleichzeitig, ob sie in der Lage sind, den Einzelauftrag auszuführen. Dabei präzisiert er die für die Angebotserstellung erforderlichen Bedingungen, also den konkret bestehenden Beratungsbedarf im Rahmen der einzelnen Lose.
2) Weitere Hinweise
Bitte beachten Sie: Der Abschluss einer Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch eines Auftragnehmers gegen das Land Baden-Württemberg und die abrufberechtigten öffentlichen Auftraggeber auf Leistungsabruf, insbesondere begründet die Rahmenvereinbarung keinen Anspruch gegen die abrufberechtigten öffentlichen Auftraggeber auf Abruf einer bestimmten Mindest- oder Höchstmenge.
Bitte beachten Sie: Der Abschluss einer Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch eines Auftragnehmers gegen das Land Baden-Württemberg und die abrufberechtigten öffentlichen Auftraggeber auf Leistungsabruf, insbesondere begründet die Rahmenvereinbarung keinen Anspruch gegen die abrufberechtigten öffentlichen Auftraggeber auf Abruf einer bestimmten Mindest- oder Höchstmenge.
Der Abschluss einer Rahmenvereinbarung hindert die Kommunen und das Land Baden-Württemberg zudem nicht daran, die in den einzelnen Losen beschriebenen Beratungsleistungen anderweitig (außerhalb des Förderprogramms gemäß Ziffer 2.1 des Verfahrensleitfadens) zu beschaffen.
Der Abschluss einer Rahmenvereinbarung hindert die Kommunen und das Land Baden-Württemberg zudem nicht daran, die in den einzelnen Losen beschriebenen Beratungsleistungen anderweitig (außerhalb des Förderprogramms gemäß Ziffer 2.1 des Verfahrensleitfadens) zu beschaffen.
3) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
3) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
4) Zusätzliche Angaben:
Die Angebotsformulare sind unter der in Ziffer I.3. angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Verfahrensleitfaden.
Unter der in Ziffer I.3. angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Unter der in Ziffer I.3. angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZDJC6
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: OJS 2020/S 192-463070 (2020-09-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens war der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit dem Land Baden-Württemberg über die Erbringung von Beratungsleistungen zum Abruf von Einzelaufträgen durch die Kommunen des Landes Baden-Württemberg. Der Auftrag war in insgesamt 7 Lose aufgeteilt.
— Los 1: Beteiligungsmodul,
— Los 2: Grundlagenmodul,
— Los 3: Konzeptmodul — Konzeption,
— Los 4: Konzeptmodul — Verfahren,
— Los 5: Konzeptmodul — Wettbewerb,
— Los 6: Konzeptmodul — Wirtschaftlichkeit,
— Los 7: Umsetzungsmodul — Projektkoordination bei der Umsetzung.
Aus den mit dem Land Baden-Württemberg geschlossenen Rahmenvereinbarungen sind alle Kommunen des Landes Baden-Württemberg, also Landkreise und Gemeinden — inklusive Stadtkreise und große Kreisstädte —, zum Abruf von Leistungen berechtigt.
Gegenstand des Vergabeverfahrens war der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit dem Land Baden-Württemberg über die Erbringung von Beratungsleistungen zum Abruf von Einzelaufträgen durch die Kommunen des Landes Baden-Württemberg. Der Auftrag war in insgesamt 7 Lose aufgeteilt.
— Los 1: Beteiligungsmodul,
— Los 2: Grundlagenmodul,
— Los 3: Konzeptmodul — Konzeption,
— Los 4: Konzeptmodul — Verfahren,
— Los 5: Konzeptmodul — Wettbewerb,
— Los 6: Konzeptmodul — Wirtschaftlichkeit,
— Los 7: Umsetzungsmodul — Projektkoordination bei der Umsetzung.
Aus den mit dem Land Baden-Württemberg geschlossenen Rahmenvereinbarungen sind alle Kommunen des Landes Baden-Württemberg, also Landkreise und Gemeinden — inklusive Stadtkreise und große Kreisstädte —, zum Abruf von Leistungen berechtigt.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Wichtig:
Bei der Angabe unter der Ziffer II.2.5) handelt es sich um ein Pflichtfeld. Eine Wertung anhand von Zuschlagskriterien findet erst auf Ebene der Miniwettbewerbe (Stufe 2) statt.
Der Auftraggeber führte auf der Ebene der Vergabe der Rahmenvereinbarungen keine Prüfung anhand von Zuschlagskriterien durch. Das Land Baden-Württemberg hat mit jedem geeigneten Unternehmen, dessen Angebot nicht nach § 57 VgV ausgeschlossen wurde (insbesondere form- und fristgerechtes Angebot), eine Rahmenvereinbarung für das angebotene jeweilige Los abgeschlossen.
Bei der Angabe unter der Ziffer II.2.5) handelt es sich um ein Pflichtfeld. Eine Wertung anhand von Zuschlagskriterien findet erst auf Ebene der Miniwettbewerbe (Stufe 2) statt.
Der Auftraggeber führte auf der Ebene der Vergabe der Rahmenvereinbarungen keine Prüfung anhand von Zuschlagskriterien durch. Das Land Baden-Württemberg hat mit jedem geeigneten Unternehmen, dessen Angebot nicht nach § 57 VgV ausgeschlossen wurde (insbesondere form- und fristgerechtes Angebot), eine Rahmenvereinbarung für das angebotene jeweilige Los abgeschlossen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens war der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit dem Land Baden-Württemberg über die Erbringung von Beratungsleistungen zum Abruf von Einzelaufträgen durch die Kommunen des Landes Baden-Württemberg. Der Auftrag war in insgesamt 7 Lose aufgeteilt.
Gegenstand des Vergabeverfahrens war der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit dem Land Baden-Württemberg über die Erbringung von Beratungsleistungen zum Abruf von Einzelaufträgen durch die Kommunen des Landes Baden-Württemberg. Der Auftrag war in insgesamt 7 Lose aufgeteilt.
— Los 1: Beteiligungsmodul,
— Los 2: Grundlagenmodul,
— Los 3: Konzeptmodul — Konzeption,
— Los 4: Konzeptmodul — Verfahren,
— Los 5: Konzeptmodul — Wettbewerb,
— Los 6: Konzeptmodul — Wirtschaftlichkeit,
— Los 7: Umsetzungsmodul — Projektkoordination bei der Umsetzung.
Aus den mit dem Land Baden-Württemberg geschlossenen Rahmenvereinbarungen sind alle Kommunen des Landes Baden-Württemberg, also Landkreise und Gemeinden — inklusive Stadtkreise und große Kreisstädte —, zum Abruf von Leistungen berechtigt.
— Entwicklung und Umsetzung einer kommunalen Kommunikationsstrategie,
— Konzipierung und Durchführung (incl. Vorbereitung, Organisation und Moderation)…
… von Informationsveranstaltungen, Bürgerwerkstätten, Workshops etc. zur frühzeitigen und begleitenden Bürgerbeteiligung,
… öffentlicher Veranstaltungen zur frühzeitigen und dauerhaften Einbindung verschiedener lokaler Akteure in Planungs- oder Wettbewerbsverfahren,
Zusätzliche Informationen:
Bei der Angabe unter der Ziffer II.2.5) handelt es sich um ein Pflichtfeld. Eine Wertung anhand von Zuschlagskriterien findet erst auf Ebene der Miniwettbewerbe (Stufe 2) statt.
Der Auftraggeber führte auf der Ebene der Vergabe der Rahmenvereinbarungen keine Prüfung anhand von Zuschlagskriterien durch. Das Land Baden-Württemberg hat mit jedem geeigneten Unternehmen, dessen Angebot nicht nach § 57 VgV ausgeschlossen wurde (insbesondere form- und fristgerechtes Angebot), eine Rahmenvereinbarung für das angebotene jeweilige Los abgeschlossen.
Der Auftraggeber führte auf der Ebene der Vergabe der Rahmenvereinbarungen keine Prüfung anhand von Zuschlagskriterien durch. Das Land Baden-Württemberg hat mit jedem geeigneten Unternehmen, dessen Angebot nicht nach § 57 VgV ausgeschlossen wurde (insbesondere form- und fristgerechtes Angebot), eine Rahmenvereinbarung für das angebotene jeweilige Los abgeschlossen.
Kurze Beschreibung:
— Erstellung einer Analyse der Bevölkerungsstruktur und der soziodemografischen Entwicklung,
— Erstellung einer Wohnungsmarkt-/Wohnraumbedarfsanalyse,
— Beratung zu, Vorbereitung und Herbeiführung von eigenen kommunalen Anreizprogrammen/-modellen zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums
— Erstellung einer Flächenpotenzialanalyse auf der Grundlage der Auswertung planerischer Rahmenbedingungen, bekannter fach rechtlicher Restriktionen, Flächenverfügbarkeiten, Eigentumsverhältnissen,
— Erstellung von teil räumlichen Innentwicklungsstudien bzw. integrierten teil räumlichen Entwicklungskonzepten,
Bezeichnung des Loses: Los 3: Konzeptmodul - Konzeption
Kurze Beschreibung:
— Beratung, Vorbereitung und Unterstützung bei der…
… Durchführung der städtebaulichen Rahmenplanung/Masterplanung.
… Entwicklung und Erstellung städtebaulicher Vorentwürfe und Entwürfe.
— Vorbereitung und flächenbezogene Ausarbeitung eines Umsetzungskonzeptes mit geeignetem Wohnungsmix, Einbezugs gemeinschaftlicher Wohnformen (z. B. Baugemeinschaften, Genossenschaften) sowie Berücksichtigung einer bedarfsorientierten, flächensparenden und klimaschonenden Wohnraumnutzung.
— Vorbereitung und flächenbezogene Ausarbeitung eines Umsetzungskonzeptes mit geeignetem Wohnungsmix, Einbezugs gemeinschaftlicher Wohnformen (z. B. Baugemeinschaften, Genossenschaften) sowie Berücksichtigung einer bedarfsorientierten, flächensparenden und klimaschonenden Wohnraumnutzung.
— Durchführung einer städtebaulichen und gestalterischen Beratung/Bauberatung.
Bezeichnung des Loses: Los 4: Konzeptmodul - Verfahren
Kurze Beschreibung:
— Beratung bei und Vorbereitung der Aufstellung kommunaler Satzungen im Bereich des Vorkaufsrechts oder des besonderen Städtebaurechts.
— Vorbereitung und Betreuung von Verfahren der Grundstücksvergabe, z. B. im Erbbaurecht.
— Vorbereitung, Ausschreibung, Betreuung der Vergabe öffentlicher Grundstücke nach Konzeptqualität (Konzeptvergabe), insbesondere mit dem Ziel der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.
Bezeichnung des Loses: Los 5: Konzeptmodul - Wettbewerb
Kurze Beschreibung:
— Durchführung des Wettbewerbsmanagements/der -organisation,
— Betreuung, Abwicklung von (ggf. EU-weiten) Wettbewerbsverfahren,
— Organisation, Betreuung, Abwicklung von Mehrfachbeauftragungen,
— Vorbereitung, Erstellung von Auslobungsunterlagen,
Bezeichnung des Loses: Los 6: Konzeptmodul — Wirtschaftlichkeit
Kurze Beschreibung:
— Erstellung und Fortschreibung der Wirtschaftlichkeitsplanung/der Wirtschaftspläne für Vorhaben;
Bezeichnung des Loses: Los 7: Umsetzungsmodul — Projektkoordination bei der Umsetzung
Kurze Beschreibung:
— Entwicklung einer Vorgehens- bzw. Verfahrensweise, um die Umsetzung der aus den vorangegangenen Beratungsleistungen bzw. Planungen gesetzten Ziele, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, zielorientiert und strukturiert zu gewährleisten;
— Entwicklung einer Vorgehens- bzw. Verfahrensweise, um die Umsetzung der aus den vorangegangenen Beratungsleistungen bzw. Planungen gesetzten Ziele, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, zielorientiert und strukturiert zu gewährleisten;
— Koordination und Unterstützung des kommunalen Prozess-/Projektmanagements zur Umsetzung eines konkreten Vorhabens/Projekts;
— Entwicklung von Strategien für die Kommunikation und das Zusammenwirken mit Eigentümern/Vorhabenträgern bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-01 📅
Name: Assmann GmbH
Postanschrift: Baroper Straße 237
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44227
Land: Deutschland 🇩🇪 Dortmund, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name: Post + welters partner mbB Architekten und Stadtplaner
Postanschrift: Arndtstraße 37
Postleitzahl: 44135
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH
Postanschrift: Zur Pumpstation 1
Postort: Haan
Postleitzahl: 42781
Land: Mettmann
🏙️
Name: Atrium Projektmanagement GmbH
Postanschrift: Am Echazufer
Postort: Reutlingen
Postleitzahl: 72764
Land: Reutlingen
🏙️
Name: Kanzlei Aleksandra Gleich
Postanschrift: Dürerstr.60
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68163
Land: Mannheim, Stadtkreis
🏙️
Name: Dr. Wolfgang Naumer Freier Architekt BDB
Postanschrift: Quadrat S4, 17-22
Postleitzahl: 68161
Name: BÄUMLE Architekten I Stadtplaner
Postanschrift: Langgässerweg 26
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64285
Land: Darmstadt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name: De Zwarte Hond GmbH
Postanschrift: Unter Taschenmacher 2
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name: die STEG Stadtentwicklung GmbH
Postanschrift: Olgastrasse 54
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70182
Land: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Name: Dornier Consulting International GmbH
Postanschrift: Platz vor dem Neuen Tor 2
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Berlin
🏙️
Name: Drees & Sommer Infra/EM GmbH
Postanschrift: Untere Waldplätze 37
Postleitzahl: 70569
Name: Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft GmbH
Postanschrift: Anne-Conway-Straße 1
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28359
Land: Bremen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name: Hille Tesch Architekten + Stadtplaner PartGmbB
Postanschrift: Bahnhofstraße 23
Postort: Ingelheim
Postleitzahl: 55218
Land: Mainz-Bingen
🏙️
Name: LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH
Postanschrift: Fritz-Elsas-Straße 31
Postleitzahl: 70174
Name: LEHENdrei Architektur Stadtplanung
Postanschrift: Rosenbergstraße 52A
Postleitzahl: 70176
Name: Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Schaumainkai 47
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60596
Land: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name: ORplan Partnerschaft für Architektur und Städtebau
Postanschrift: Rotenbergstr. 20
Postleitzahl: 70190
Name: Pesch Partner Architekten Stadtplaner GmbH
Postanschrift: Mörikestraße 1
Postleitzahl: 70178
Name: Weeber+Partner Institut für Stadtplanung und Sozialforschung W+P GmbH
Postanschrift: Mühlrain 9
Postleitzahl: 70180
Name: empirica AG
Postanschrift: Kaiserstraße 29
Postort: Bonn
Postleitzahl: 5311
Land: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name: PricewaterhouseCoopers GmbH
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Anlage 35-37
Postleitzahl: 60327
Name: Rüdiger Kunst - KommunalKonzept GmbH
Postanschrift: Jechtinger Straße 9
Postort: Freiburg
Postleitzahl: 79100
Land: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
🏙️
Name: Kommunale Stadterneuerung GmbH
REM ASSETS Unternehmensimmobilien AG
Postanschrift: Tübinger Straße 43
Name: suedlicht GbR
Postanschrift: Reichsgrafenstrasse 14
Postleitzahl: 79102
Name: Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH
Postanschrift: Hohenzollernstr. 12-14
Postort: Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land: Ludwigsburg
🏙️
Name: Wick+Partner Architekten Stadtplaner Partnerschaft mbB
Postanschrift: Gähkopf 18
Postleitzahl: 70192
Name: Planstatt Senner GmbH
Postanschrift: Breitlestraße 21
Postort: Überlingen
Postleitzahl: 88662
Land: Bodenseekreis
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 23
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Referat 59 — Innovatives Bauen und Planen, Kopfstelle Wohnraumoffensive
Referenz Zusätzliche Informationen
Bei den Angaben unter der Ziffer II.1.7) sowie der Ziffer V.2.4) der jeweiligen Auftragsvergaben handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder, deshalb mussten hier fiktive Werte (1,00) eingetragen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZDQT2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.