Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit dem Land Baden-Württemberg über die Erbringung von Beratungsleistungen zum Abruf von Einzelaufträgen durch die Kommunen des Landes Baden-Württemberg.
Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist eine der zentralen Herausforderungen der nächsten Jahre. Das Land Baden-Württemberg möchte daher die Kommunen als wichtige Akteure auf dem Wohnungsmarkt bei der Schaffung von neuem Wohnraum unterstützen. Ziel ist, den Kommunen eine Beratung zur Verfügung zu stellen, die in der Schaffung von neuem Wohnraum mündet.
Die Beschaffung der Beratungsleistungen auf Grundlage der abzuschließenden Rahmenvereinbarungen wird von einem umfangreichen Förderprogramm für die Kommunen flankiert.
Ziel ist, dass die Beratungsleistungen sowie die Fördermittel ergebnisorientiert und effektiv eingesetzt werden. Die operative Abwicklung des Förderprogramms erfolgt durch die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH.
Es ist vorgesehen, dass die Beratungsleistungen im Rahmen der Förderung zu 80 % und bis zu einer maximalen Förderhöchstgrenze unterstützt werden. Antragsteller und Förderempfänger sind die durch das Kompetenzzentrum Wohnen BW zur grundsätzlichen Inanspruchnahme der Förderung zugelassenen Kommunen. Der Zulassung zur Förderung geht eine Basisberatung darüber, ob und welche Leistungen für die jeweilige Kommune hilfreich sein könnten, voraus. Für das Förderprogramm stehen aktuell Mittel in Höhe von 30 000 000 EUR zur Verfügung.
Die zur grundsätzlichen Inanspruchnahme der Förderung zugelassenen Kommunen werden zusätzlich bei dem Zugang zu den hochwertigen Beratungsleistungen unterstützt, indem ihnen mit diesen Rahmenvereinbarungen ein Mittel zur Verfügung gestellt wird, um sich aus einer Gruppe qualifizierter Dienstleister (Beraterpools) die jeweils benötigten Leistungen in den folgenden Beratungsfeldern zu beschaffen:
— Los 1: Beteiligungsmodul;
— Los 2: Grundlagenmodul;
— Los 3: Konzeptmodul – Konzeption;
— Los 4: Konzeptmodul – Verfahren;
— Los 5: Konzeptmodul – Wettbewerb;
— Los 6: Konzeptmodul – Wirtschaftlichkeit;
— Los 7: Umsetzungsmodul – Projektkoordination bei der Umsetzung.
Aus den mit dem Land Baden-Württemberg geschlossenen Rahmenvereinbarungen sind alle Kommunen des Landes Baden-Württemberg, also Landkreise und Gemeinden – inklusive Stadtkreise und große Kreisstädte -, zum Abruf von Leistungen berechtigt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-09-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 2020/2110
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit dem Land Baden-Württemberg über die Erbringung von Beratungsleistungen zum...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit dem Land Baden-Württemberg über die Erbringung von Beratungsleistungen zum Abruf von Einzelaufträgen durch die Kommunen des Landes Baden-Württemberg.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens war der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit dem Land Baden-Württemberg über die Erbringung von Beratungsleistungen zum...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens war der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit dem Land Baden-Württemberg über die Erbringung von Beratungsleistungen zum Abruf von Einzelaufträgen durch die Kommunen des Landes Baden-Württemberg. Der Auftrag war in insgesamt 7 Lose aufgeteilt.
Mehr anzeigen
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge