Beschreibung der Beschaffung
Baden-Württemberg ist eine der innovativsten Regionen Europas. Die exportorientierte Wirtschaft eines Hochlohnlandes wie Baden-Württemberg kann nur mit technologisch und qualitativ hochwertigen Produkten, Produktionsverfahren und Dienstleistungen auf den Weltmärkten erfolgreich sein und bleiben. Daher sind erhebliche Anstrengungen in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation notwendig. Hierbei kommt es entscheidend auf die Fähigkeit der Unternehmen an, neue Technologien selbst zu entwickeln oder marktgerecht zu adaptieren, Forschungsergebnisse möglichst rasch in marktfähige Produkte und Dienstleistungen umzusetzen um sie dann auch erfolgreich zu vermarkten. Weitere entscheidende Faktoren im internationalen Standortwettbewerb sind eine leistungsfähige Forschungsinfrastruktur, eine enge Vernetzung zwischen Wirtschaft und Wissenschaft, ein qualifiziertes Fachkräfteangebot und geeignete Finanzierungsmöglichkeiten.
In Baden-Württemberg ist die Forschungs- und Innovationsförderung seit vielen Jahren wesentlicher Kernbestandteil der Wirtschafts- und Mittelstandspolitik. Um die Innovationsfähigkeit der baden-württembergischen Wirtschaft und insbesondere des Mittelstands nachhaltig zu stärken, werden verschiedene Fördermaßnahmen zur Stärkung der wirtschaftsnahen Forschung und des Wissens- und Technologietransfers umgesetzt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen für die Wirtschaft durch die zunehmende Digitalisierung, den Strukturwandel in ganzen Branchen sowie die massiven Auswirkungen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-Cov-2 wird das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau den Innovations- und Wirtschaftsstandort auch in Zukunft mit verschiedenen anwendungsorientierten Fördermaßnahmen zielgerichtet unterstützen.
Beispielsweise hat die Landesregierung Baden-Württemberg am 26. März 2019 ein erstes Maßnahmenpaket zur Förderung der Künstlichen Intelligenz (Kl) in Baden-Württemberg auf den Weg gebracht. Weitere Fördermittel für KI-Maßnahmen wurden im Rahmen des Doppelhaushalts 2020/2021 bereitgestellt. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau plant aktuell u. a. einen „Innovationswettbewerb zur Entwicklung KMU- tauglicher Kl-Lösungen" und ein „Einzelbetriebliches Technologieförderprogramm für Kl-Entwicklungen". Insgesamt sollen hierfür mindestens 10,0 Mio. EUR bereitgestellt werden. Darüber hinaus gibt es Überlegungen, ein großvolumiges einzelbetriebliches Innovationsförderprogramm aufzusetzen, welches grundsätzlich technologieoffen ausgestaltet werden soll. Es ist auch denkbar, dass künftig noch weitere Maßnahmen im Bereich Innovationsförderung auf den Weg gebracht werden.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, eine Rahmenvereinbarung für eine Projektträgerschaft zur Abwicklung von Maßnahmen im Bereich der Innovationsförderung abzuschließen. Der Projektträger soll hierbei jeweils mit der Gesamtabwicklung entsprechender Förderprogramme beauftragt werden. Dies umfasst insbesondere folgende Punkte:
— fachliche und inhaltliche Begleitung sowie Unterstützung bei der Erarbeitung von Förderaufrufen und einzelbetrieblichen Förderprogrammen einschließlich der entsprechenden Förderrichtlinien im Bereich Innovation und Technologie. Der Erlass bzw. die Veröffentlichung der entsprechenden Programme und Aufrufe erfolgt durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau;
— Erstellung der für die Programmabwicklung erforderlichen Vordrucke und Formulare einschließlich der Bereitstellung einer für eine rechts sichere elektronische Programmabwicklung erforderlichen technischen Infrastruktur (IT-Verfahren, Datenbanken etc.);
— Information und Beratung von Förderinteressenten und Antragstellern;
— Rechtssichere Gestaltung und qualitativ hochwertige Durchführung von Begutachtungs- und Auswahlprozessen in verschiedenen Technologiebereichen;
— Administrative Umsetzung der Projektförderung einschließlich abschließender Antragsprüfung und Bewilligung bzw. Ablehnung;
— Zuwendungsrechtliche Abwicklung der Förderverfahren nach der Bewilligung einschließlich Mittelbewirtschaftung, Auszahlung der Fördermittel, Überwachung der Verwendung einschließlich Verwendungsnachweisprüfung und Dokumentation der Prüfungsergebnisse, ggf. Durchführung von Widerspruchs-, Rücknahme- und Widerrufs- sowie Rückforderungsverfahren einschließlich Berechnung und Festsetzung von Zinsen;
— Administrativ-fachliche Betreuung und Begleitung von geförderten Projekten und der beteiligten Partner einschließlich Beantwortung von Rückfragen sowie Bearbeitung von Änderungsanträgen;
— laufende Berichterstattung an den Auftraggeber einschließlich Erfassung, Aufbereitung und Auswertung von programmspezifischen Kennzahlen und statistischen Daten (Monitoring). Ggf. Konzeption und Durchführung eines wissenschaftlichen Evaluationsprozesses.
Die Rahmenvereinbarung soll für einen Zeitraum von 4 Jahren zzgl. einer einseitigen Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers für 2 Jahre abgeschlossen werden. Sie soll dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau die Möglichkeit eröffnen, bei wiederkehrenden bzw. neuen Förderverfahren auf Basis der in der Rahmenvereinbarung geregelten Bedingungen flexibel und kurzfristig Einzelaufträge vergeben zu können, ohne hierzu jeweils separate Ausschreibungsverfahren durchführen zu müssen. Von besonderer Bedeutung ist für den Auftraggeber, dass der Auftragnehmer flexibel und mit möglichst kurzer Reaktionszeit in der Lage ist, nach Vergabe eines Einzelauftrags das jeweilige Förderverfahren abzuwickeln.
Da der Projektträger hoheitlich tätig werden soll, erfolgt eine Beleihung des Projektträgers nach § 44 Abs. 3 LHO.