Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 26. März 2019 ein erstes Maßnahmenpaket zur Förderung der Künstlichen Intelligenz (Kl) in Baden-Württemberg auf den Weg gebracht. Weitere Fördermittel für KI-Maßnahmen wurden im Rahmen des Doppelhaushalts 2020/2021 bereitgestellt. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau plant aktuell u. a. einen „Innovationswettbewerb zur Entwicklung KMU- tauglicher Kl-Lösungen" und ein „Einzelbetriebliches Technologieförderprogramm für Kl-Entwicklungen". Insgesamt sollen hierfür mindestens 10,0 Mio. EUR bereitgestellt werden. Darüber hinaus gibt es Überlegungen, ein großvolumiges einzelbetriebliches Innovationsförderprogramm aufzusetzen, welches grundsätzlich technologieoffen ausgestaltet werden soll. Es ist auch denkbar, dass künftig noch weitere Maßnahmen im Bereich Innovationsförderung auf den Weg gebracht werden. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, eine Rahmenvereinbarung für eine Projektträgerschaft zur Abwicklung von Maßnahmen im Bereich der Innovationsförderung abzuschließen. Der Projektträger soll hierbei jeweils mit der Gesamtabwicklung entsprechender Förderprogramme beauftragt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-05-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
Referenznummer: 2020/1203
Kurze Beschreibung:
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 26. März 2019 ein erstes Maßnahmenpaket zur Förderung der Künstlichen Intelligenz (Kl) in Baden-Württemberg auf den Weg gebracht. Weitere Fördermittel für KI-Maßnahmen wurden im Rahmen des Doppelhaushalts 2020/2021 bereitgestellt. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau plant aktuell u. a. einen „Innovationswettbewerb zur Entwicklung KMU- tauglicher Kl-Lösungen" und ein „Einzelbetriebliches Technologieförderprogramm für Kl-Entwicklungen". Insgesamt sollen hierfür mindestens 10,0 Mio. EUR bereitgestellt werden. Darüber hinaus gibt es Überlegungen, ein großvolumiges einzelbetriebliches Innovationsförderprogramm aufzusetzen, welches grundsätzlich technologieoffen ausgestaltet werden soll. Es ist auch denkbar, dass künftig noch weitere Maßnahmen im Bereich Innovationsförderung auf den Weg gebracht werden.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, eine Rahmenvereinbarung für eine Projektträgerschaft zur Abwicklung von Maßnahmen im Bereich der Innovationsförderung abzuschließen. Der Projektträger soll hierbei jeweils mit der Gesamtabwicklung entsprechender Förderprogramme beauftragt werden.
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 26. März 2019 ein erstes Maßnahmenpaket zur Förderung der Künstlichen Intelligenz (Kl) in Baden-Württemberg auf den Weg gebracht. Weitere Fördermittel für KI-Maßnahmen wurden im Rahmen des Doppelhaushalts 2020/2021 bereitgestellt. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau plant aktuell u. a. einen „Innovationswettbewerb zur Entwicklung KMU- tauglicher Kl-Lösungen" und ein „Einzelbetriebliches Technologieförderprogramm für Kl-Entwicklungen". Insgesamt sollen hierfür mindestens 10,0 Mio. EUR bereitgestellt werden. Darüber hinaus gibt es Überlegungen, ein großvolumiges einzelbetriebliches Innovationsförderprogramm aufzusetzen, welches grundsätzlich technologieoffen ausgestaltet werden soll. Es ist auch denkbar, dass künftig noch weitere Maßnahmen im Bereich Innovationsförderung auf den Weg gebracht werden.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, eine Rahmenvereinbarung für eine Projektträgerschaft zur Abwicklung von Maßnahmen im Bereich der Innovationsförderung abzuschließen. Der Projektträger soll hierbei jeweils mit der Gesamtabwicklung entsprechender Förderprogramme beauftragt werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-05-06 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-11 📅
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Datum des Endes: 2024-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 091-217207
ABl. S-Ausgabe: 91
Zusätzliche Informationen
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
(2) Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3)angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZDLKS
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
(2) Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3)angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZDLKS
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 26. März 2019 ein erstes Maßnahmenpaket zur Förderung der Künstlichen Intelligenz (Kl) in Baden-Württemberg auf den Weg gebracht. Weitere Fördermittel für KI-Maßnahmen wurden im Rahmen des Doppelhaushalts 2020/2021 bereitgestellt. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau plant aktuell u. a. einen „Innovationswettbewerb zur Entwicklung KMU- tauglicher Kl-Lösungen" und ein „Einzelbetriebliches Technologieförderprogramm für Kl-Entwicklungen". Insgesamt sollen hierfür mindestens 10,0 Mio. EUR bereitgestellt werden. Darüber hinaus gibt es Überlegungen, ein großvolumiges einzelbetriebliches Innovationsförderprogramm aufzusetzen, welches grundsätzlich technologieoffen ausgestaltet werden soll. Es ist auch denkbar, dass künftig noch weitere Maßnahmen im Bereich Innovationsförderung auf den Weg gebracht werden.
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 26. März 2019 ein erstes Maßnahmenpaket zur Förderung der Künstlichen Intelligenz (Kl) in Baden-Württemberg auf den Weg gebracht. Weitere Fördermittel für KI-Maßnahmen wurden im Rahmen des Doppelhaushalts 2020/2021 bereitgestellt. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau plant aktuell u. a. einen „Innovationswettbewerb zur Entwicklung KMU- tauglicher Kl-Lösungen" und ein „Einzelbetriebliches Technologieförderprogramm für Kl-Entwicklungen". Insgesamt sollen hierfür mindestens 10,0 Mio. EUR bereitgestellt werden. Darüber hinaus gibt es Überlegungen, ein großvolumiges einzelbetriebliches Innovationsförderprogramm aufzusetzen, welches grundsätzlich technologieoffen ausgestaltet werden soll. Es ist auch denkbar, dass künftig noch weitere Maßnahmen im Bereich Innovationsförderung auf den Weg gebracht werden.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, eine Rahmenvereinbarung für eine Projektträgerschaft zur Abwicklung von Maßnahmen im Bereich der Innovationsförderung abzuschließen. Der Projektträger soll hierbei jeweils mit der Gesamtabwicklung entsprechender Förderprogramme beauftragt werden.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, eine Rahmenvereinbarung für eine Projektträgerschaft zur Abwicklung von Maßnahmen im Bereich der Innovationsförderung abzuschließen. Der Projektträger soll hierbei jeweils mit der Gesamtabwicklung entsprechender Förderprogramme beauftragt werden.
Baden-Württemberg ist eine der innovativsten Regionen Europas. Die exportorientierte Wirtschaft eines Hochlohnlandes wie Baden-Württemberg kann nur mit technologisch und qualitativ hochwertigen Produkten, Produktionsverfahren und Dienstleistungen auf den Weltmärkten erfolgreich sein und bleiben. Daher sind erhebliche Anstrengungen in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation notwendig. Hierbei kommt es entscheidend auf die Fähigkeit der Unternehmen an, neue Technologien selbst zu entwickeln oder marktgerecht zu adaptieren, Forschungsergebnisse möglichst rasch in marktfähige Produkte und Dienstleistungen umzusetzen um sie dann auch erfolgreich zu vermarkten. Weitere entscheidende Faktoren im internationalen Standortwettbewerb sind eine leistungsfähige Forschungsinfrastruktur, eine enge Vernetzung zwischen Wirtschaft und Wissenschaft, ein qualifiziertes Fachkräfteangebot und geeignete Finanzierungsmöglichkeiten.
Baden-Württemberg ist eine der innovativsten Regionen Europas. Die exportorientierte Wirtschaft eines Hochlohnlandes wie Baden-Württemberg kann nur mit technologisch und qualitativ hochwertigen Produkten, Produktionsverfahren und Dienstleistungen auf den Weltmärkten erfolgreich sein und bleiben. Daher sind erhebliche Anstrengungen in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation notwendig. Hierbei kommt es entscheidend auf die Fähigkeit der Unternehmen an, neue Technologien selbst zu entwickeln oder marktgerecht zu adaptieren, Forschungsergebnisse möglichst rasch in marktfähige Produkte und Dienstleistungen umzusetzen um sie dann auch erfolgreich zu vermarkten. Weitere entscheidende Faktoren im internationalen Standortwettbewerb sind eine leistungsfähige Forschungsinfrastruktur, eine enge Vernetzung zwischen Wirtschaft und Wissenschaft, ein qualifiziertes Fachkräfteangebot und geeignete Finanzierungsmöglichkeiten.
In Baden-Württemberg ist die Forschungs- und Innovationsförderung seit vielen Jahren wesentlicher Kernbestandteil der Wirtschafts- und Mittelstandspolitik. Um die Innovationsfähigkeit der baden-württembergischen Wirtschaft und insbesondere des Mittelstands nachhaltig zu stärken, werden verschiedene Fördermaßnahmen zur Stärkung der wirtschaftsnahen Forschung und des Wissens- und Technologietransfers umgesetzt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen für die Wirtschaft durch die zunehmende Digitalisierung, den Strukturwandel in ganzen Branchen sowie die massiven Auswirkungen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-Cov-2 wird das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau den Innovations- und Wirtschaftsstandort auch in Zukunft mit verschiedenen anwendungsorientierten Fördermaßnahmen zielgerichtet unterstützen.
In Baden-Württemberg ist die Forschungs- und Innovationsförderung seit vielen Jahren wesentlicher Kernbestandteil der Wirtschafts- und Mittelstandspolitik. Um die Innovationsfähigkeit der baden-württembergischen Wirtschaft und insbesondere des Mittelstands nachhaltig zu stärken, werden verschiedene Fördermaßnahmen zur Stärkung der wirtschaftsnahen Forschung und des Wissens- und Technologietransfers umgesetzt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen für die Wirtschaft durch die zunehmende Digitalisierung, den Strukturwandel in ganzen Branchen sowie die massiven Auswirkungen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-Cov-2 wird das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau den Innovations- und Wirtschaftsstandort auch in Zukunft mit verschiedenen anwendungsorientierten Fördermaßnahmen zielgerichtet unterstützen.
Beispielsweise hat die Landesregierung Baden-Württemberg am 26. März 2019 ein erstes Maßnahmenpaket zur Förderung der Künstlichen Intelligenz (Kl) in Baden-Württemberg auf den Weg gebracht. Weitere Fördermittel für KI-Maßnahmen wurden im Rahmen des Doppelhaushalts 2020/2021 bereitgestellt. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau plant aktuell u. a. einen „Innovationswettbewerb zur Entwicklung KMU- tauglicher Kl-Lösungen" und ein „Einzelbetriebliches Technologieförderprogramm für Kl-Entwicklungen". Insgesamt sollen hierfür mindestens 10,0 Mio. EUR bereitgestellt werden. Darüber hinaus gibt es Überlegungen, ein großvolumiges einzelbetriebliches Innovationsförderprogramm aufzusetzen, welches grundsätzlich technologieoffen ausgestaltet werden soll. Es ist auch denkbar, dass künftig noch weitere Maßnahmen im Bereich Innovationsförderung auf den Weg gebracht werden.
Beispielsweise hat die Landesregierung Baden-Württemberg am 26. März 2019 ein erstes Maßnahmenpaket zur Förderung der Künstlichen Intelligenz (Kl) in Baden-Württemberg auf den Weg gebracht. Weitere Fördermittel für KI-Maßnahmen wurden im Rahmen des Doppelhaushalts 2020/2021 bereitgestellt. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau plant aktuell u. a. einen „Innovationswettbewerb zur Entwicklung KMU- tauglicher Kl-Lösungen" und ein „Einzelbetriebliches Technologieförderprogramm für Kl-Entwicklungen". Insgesamt sollen hierfür mindestens 10,0 Mio. EUR bereitgestellt werden. Darüber hinaus gibt es Überlegungen, ein großvolumiges einzelbetriebliches Innovationsförderprogramm aufzusetzen, welches grundsätzlich technologieoffen ausgestaltet werden soll. Es ist auch denkbar, dass künftig noch weitere Maßnahmen im Bereich Innovationsförderung auf den Weg gebracht werden.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, eine Rahmenvereinbarung für eine Projektträgerschaft zur Abwicklung von Maßnahmen im Bereich der Innovationsförderung abzuschließen. Der Projektträger soll hierbei jeweils mit der Gesamtabwicklung entsprechender Förderprogramme beauftragt werden. Dies umfasst insbesondere folgende Punkte:
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, eine Rahmenvereinbarung für eine Projektträgerschaft zur Abwicklung von Maßnahmen im Bereich der Innovationsförderung abzuschließen. Der Projektträger soll hierbei jeweils mit der Gesamtabwicklung entsprechender Förderprogramme beauftragt werden. Dies umfasst insbesondere folgende Punkte:
— fachliche und inhaltliche Begleitung sowie Unterstützung bei der Erarbeitung von Förderaufrufen und einzelbetrieblichen Förderprogrammen einschließlich der entsprechenden Förderrichtlinien im Bereich Innovation und Technologie. Der Erlass bzw. die Veröffentlichung der entsprechenden Programme und Aufrufe erfolgt durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau;
— fachliche und inhaltliche Begleitung sowie Unterstützung bei der Erarbeitung von Förderaufrufen und einzelbetrieblichen Förderprogrammen einschließlich der entsprechenden Förderrichtlinien im Bereich Innovation und Technologie. Der Erlass bzw. die Veröffentlichung der entsprechenden Programme und Aufrufe erfolgt durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau;
— Erstellung der für die Programmabwicklung erforderlichen Vordrucke und Formulare einschließlich der Bereitstellung einer für eine rechts sichere elektronische Programmabwicklung erforderlichen technischen Infrastruktur (IT-Verfahren, Datenbanken etc.);
— Erstellung der für die Programmabwicklung erforderlichen Vordrucke und Formulare einschließlich der Bereitstellung einer für eine rechts sichere elektronische Programmabwicklung erforderlichen technischen Infrastruktur (IT-Verfahren, Datenbanken etc.);
— Information und Beratung von Förderinteressenten und Antragstellern;
— Rechtssichere Gestaltung und qualitativ hochwertige Durchführung von Begutachtungs- und Auswahlprozessen in verschiedenen Technologiebereichen;
— Administrative Umsetzung der Projektförderung einschließlich abschließender Antragsprüfung und Bewilligung bzw. Ablehnung;
— Zuwendungsrechtliche Abwicklung der Förderverfahren nach der Bewilligung einschließlich Mittelbewirtschaftung, Auszahlung der Fördermittel, Überwachung der Verwendung einschließlich Verwendungsnachweisprüfung und Dokumentation der Prüfungsergebnisse, ggf. Durchführung von Widerspruchs-, Rücknahme- und Widerrufs- sowie Rückforderungsverfahren einschließlich Berechnung und Festsetzung von Zinsen;
— Zuwendungsrechtliche Abwicklung der Förderverfahren nach der Bewilligung einschließlich Mittelbewirtschaftung, Auszahlung der Fördermittel, Überwachung der Verwendung einschließlich Verwendungsnachweisprüfung und Dokumentation der Prüfungsergebnisse, ggf. Durchführung von Widerspruchs-, Rücknahme- und Widerrufs- sowie Rückforderungsverfahren einschließlich Berechnung und Festsetzung von Zinsen;
— Administrativ-fachliche Betreuung und Begleitung von geförderten Projekten und der beteiligten Partner einschließlich Beantwortung von Rückfragen sowie Bearbeitung von Änderungsanträgen;
— laufende Berichterstattung an den Auftraggeber einschließlich Erfassung, Aufbereitung und Auswertung von programmspezifischen Kennzahlen und statistischen Daten (Monitoring). Ggf. Konzeption und Durchführung eines wissenschaftlichen Evaluationsprozesses.
— laufende Berichterstattung an den Auftraggeber einschließlich Erfassung, Aufbereitung und Auswertung von programmspezifischen Kennzahlen und statistischen Daten (Monitoring). Ggf. Konzeption und Durchführung eines wissenschaftlichen Evaluationsprozesses.
Die Rahmenvereinbarung soll für einen Zeitraum von 4 Jahren zzgl. einer einseitigen Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers für 2 Jahre abgeschlossen werden. Sie soll dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau die Möglichkeit eröffnen, bei wiederkehrenden bzw. neuen Förderverfahren auf Basis der in der Rahmenvereinbarung geregelten Bedingungen flexibel und kurzfristig Einzelaufträge vergeben zu können, ohne hierzu jeweils separate Ausschreibungsverfahren durchführen zu müssen. Von besonderer Bedeutung ist für den Auftraggeber, dass der Auftragnehmer flexibel und mit möglichst kurzer Reaktionszeit in der Lage ist, nach Vergabe eines Einzelauftrags das jeweilige Förderverfahren abzuwickeln.
Die Rahmenvereinbarung soll für einen Zeitraum von 4 Jahren zzgl. einer einseitigen Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers für 2 Jahre abgeschlossen werden. Sie soll dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau die Möglichkeit eröffnen, bei wiederkehrenden bzw. neuen Förderverfahren auf Basis der in der Rahmenvereinbarung geregelten Bedingungen flexibel und kurzfristig Einzelaufträge vergeben zu können, ohne hierzu jeweils separate Ausschreibungsverfahren durchführen zu müssen. Von besonderer Bedeutung ist für den Auftraggeber, dass der Auftragnehmer flexibel und mit möglichst kurzer Reaktionszeit in der Lage ist, nach Vergabe eines Einzelauftrags das jeweilige Förderverfahren abzuwickeln.
Da der Projektträger hoheitlich tätig werden soll, erfolgt eine Beleihung des Projektträgers nach § 44 Abs. 3 LHO.
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht eine einmalige Option des Auftraggebers zur Verlängerung des Vertrages um 2 Jahre.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen Beschäftigten, die Zahl der Mitarbeiter im Bereich „Abwicklung öffentlicher Fördermaßnahmen" und die Anzahl der Führungskräfte in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019),
2. Eigenerklärung über Erfahrungen im Bereich Abwicklung öffentliche Fördermaßnahmen als Projektträger.
Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten:
— Projektbezeichnung;
— Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer;
— Beschreibung der Tätigkeit und Angaben zum erbrachten Leistungsumfang;
— Fördermittelvolumen;
— Zeitraum der Leistungserbringung;
— ggf. weitere Beschreibung.
Mindeststandards:
Zu (2)
Angabe eines Referenzprojekts über die Abwicklung einer öffentlichen Fördermaßnahme als Projektträger für die öffentliche Hand. Der Projektträger muss beliehen worden sein. Er muss im Rahmen des Referenzprojekts zuwendungs- und verwaltungsrechtliche Leistungen erbracht haben. Hierzu gehören insbesondere die Durchführung von Antragsprüfverfahren einschließlich der Gestaltung von Bewertungs- und Auswahlprozessen, der Erlass von Zuwendungsbescheiden, die projektbegleitende Fördermittelverwaltung sowie die abschließende Verwendungsnachweisprüfung einschließlich Erfolgskontrolle. Die Abwicklung der Fördermaßnahme muss zumindest teilweise nach dem 1. Januar 2017 erbracht worden sein.
Angabe eines Referenzprojekts über die Abwicklung einer öffentlichen Fördermaßnahme als Projektträger für die öffentliche Hand. Der Projektträger muss beliehen worden sein. Er muss im Rahmen des Referenzprojekts zuwendungs- und verwaltungsrechtliche Leistungen erbracht haben. Hierzu gehören insbesondere die Durchführung von Antragsprüfverfahren einschließlich der Gestaltung von Bewertungs- und Auswahlprozessen, der Erlass von Zuwendungsbescheiden, die projektbegleitende Fördermittelverwaltung sowie die abschließende Verwendungsnachweisprüfung einschließlich Erfolgskontrolle. Die Abwicklung der Fördermaßnahme muss zumindest teilweise nach dem 1. Januar 2017 erbracht worden sein.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Da der Projektträger hoheitlich tätig werden soll, erfolgt eine Beleihung des Projektträgers nach § 44 Abs. 3 LHO.
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine sog. Scientology-Schutzerklärung einreichen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 zu (2) dieser EU-Auftragsbekanntmachung (Mindestreferenz und ggf. weitere Referenzen) der EU-Auftragsbekanntmachung sowie der Zahl der Mitarbeiter im Bereich „Abwicklung öffentlicher Fördermaßnahmen" Referenzen gem. Ziffer III.1.3 zu (1) dieser EU-Auftragsbekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Schließlich wird unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 zu (2) dieser EU-Auftragsbekanntmachung (Mindestreferenz und ggf. weitere Referenzen) der EU-Auftragsbekanntmachung sowie der Zahl der Mitarbeiter im Bereich „Abwicklung öffentlicher Fördermaßnahmen" Referenzen gem. Ziffer III.1.3 zu (1) dieser EU-Auftragsbekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Für die Auswahl werden nur die als priorisiert gekennzeichneten maximal 3 Referenzen bewertet. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für die Auswahl werden nur die als priorisiert gekennzeichneten maximal 3 Referenzen bewertet. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht.
a) Auswahlkriterium 1: Fördervolumen des Referenzprojekts
Für die Auswahl werden die maximal 3 als priorisiert gekennzeichneten Referenzen jeweils entsprechend der nachfolgenden Darstellung bewertet. Die Bewertung erfolgt für jede eingereichte Referenz (Mindestreferenz und ggf. vorgelegte weitere Referenzen) gesondert.: Maximal können somit bei der Bewertung der Referenzen 9 Punkte erzielt werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für die Auswahl werden die maximal 3 als priorisiert gekennzeichneten Referenzen jeweils entsprechend der nachfolgenden Darstellung bewertet. Die Bewertung erfolgt für jede eingereichte Referenz (Mindestreferenz und ggf. vorgelegte weitere Referenzen) gesondert.: Maximal können somit bei der Bewertung der Referenzen 9 Punkte erzielt werden.
Die Bewertung erfolgt nach folgender Maßgabe:
— Fördervolumen bis 10,0 Mio. EUR: 1 Punkt;
— Fördervolumen von 10,0 Mio. EUR bis 50,0 Mio. EUR: 2 Punkte;
— Fördervolumen über 50,0 Mio. EUR: 3 Punkte.
b) Auswahlkriterium 2: Anzahl der Mitarbeitenden im Bereich „Abwicklung öffentlicher Fördermaßnahmen"
— bis zu 50 Mitarbeitende: 1 Punkt;
— 50 bis 250 Mitarbeitende: 2 Punkte;
— über 250 Mitarbeitende: 3 Punkte.
Die vorstehenden Bewertungskriterien werden wie folgt im Rahmen der Bieterauswahl berücksichtigt:
— Referenzen: 75 % (je Referenz 25 %);
— Mitarbeiter im Bereich „Abwicklung öffentlicher Fördermaßnahmen": 25 %.
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Der Auftraggeber strebt Kontinuität bei der Abwicklung der Fördermaßnahmen an. Da derzeit noch nicht feststeht, zu welchem Zeitpunkt in den kommenden Jahren entsprechende Förderprogramme aufgesetzt werden und abzuwickeln sind, behält sich der Auftraggeber eine Verlängerung der Rahmenvereinbarung um zwei Jahre vor.
Der Auftraggeber strebt Kontinuität bei der Abwicklung der Fördermaßnahmen an. Da derzeit noch nicht feststeht, zu welchem Zeitpunkt in den kommenden Jahren entsprechende Förderprogramme aufgesetzt werden und abzuwickeln sind, behält sich der Auftraggeber eine Verlängerung der Rahmenvereinbarung um zwei Jahre vor.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Der Auftraggeber strebt Kontinuität bei der Abwicklung der Fördermaßnahmen an. Da derzeit noch nicht feststeht, zu welchem Zeitpunkt in den kommenden Jahren entsprechende Förderprogramme aufgesetzt werden und abzuwickeln sind, behält sich der Auftraggeber eine Verlängerung der Rahmenvereinbarung um zwei Jahre vor.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Der Auftraggeber strebt Kontinuität bei der Abwicklung der Fördermaßnahmen an. Da derzeit noch nicht feststeht, zu welchem Zeitpunkt in den kommenden Jahren entsprechende Förderprogramme aufgesetzt werden und abzuwickeln sind, behält sich der Auftraggeber eine Verlängerung der Rahmenvereinbarung um zwei Jahre vor.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-06-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
(2) Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3)angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
(2) Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3)angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZDLKS
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: OJS 2020/S 091-217207 (2020-05-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 26. März 2019 ein erstes Maßnahmenpaket zur Förderung der Künstlichen Intelligenz (Kl) in Baden-Württemberg auf den Weg gebracht. Weitere Fördermittel für KI-Maßnahmen wurden im Rahmen des Doppelhaushalts 2020/2021 bereitgestellt. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau plant aktuell u. a. einen „Innovationswettbewerb zur Entwicklung KMU- tauglicher Kl-Lösungen" und ein „Einzelbetriebliches Technologieförderprogramm für Kl-Entwicklungen". Insgesamt sollen hierfür mindestens 10,0 Mio. EUR bereitgestellt werden. Darüber hinaus gibt es Überlegungen, ein großvolumiges einzel betriebliches Innovationsförderprogramm aufzusetzen, welches grundsätzlich Technologie offen ausgestaltet werden soll. Es ist auch denkbar, dass künftig noch weitere Maßnahmen im Bereich Innovationsförderung auf den Weg gebracht werden.
Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg eine Rahmenvereinbarung für eine Projektträgerschaft zur Abwicklung von Maßnahmen im Bereich der Innovationsförderung abgeschlossen. Der Projektträger soll jeweils mit der Gesamtabwicklung entsprechender Förderprogramme beauftragt werden.
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 26. März 2019 ein erstes Maßnahmenpaket zur Förderung der Künstlichen Intelligenz (Kl) in Baden-Württemberg auf den Weg gebracht. Weitere Fördermittel für KI-Maßnahmen wurden im Rahmen des Doppelhaushalts 2020/2021 bereitgestellt. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau plant aktuell u. a. einen „Innovationswettbewerb zur Entwicklung KMU- tauglicher Kl-Lösungen" und ein „Einzelbetriebliches Technologieförderprogramm für Kl-Entwicklungen". Insgesamt sollen hierfür mindestens 10,0 Mio. EUR bereitgestellt werden. Darüber hinaus gibt es Überlegungen, ein großvolumiges einzel betriebliches Innovationsförderprogramm aufzusetzen, welches grundsätzlich Technologie offen ausgestaltet werden soll. Es ist auch denkbar, dass künftig noch weitere Maßnahmen im Bereich Innovationsförderung auf den Weg gebracht werden.
Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg eine Rahmenvereinbarung für eine Projektträgerschaft zur Abwicklung von Maßnahmen im Bereich der Innovationsförderung abgeschlossen. Der Projektträger soll jeweils mit der Gesamtabwicklung entsprechender Förderprogramme beauftragt werden.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZDXW9
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 26. März 2019 ein erstes Maßnahmenpaket zur Förderung der Künstlichen Intelligenz (Kl) in Baden-Württemberg auf den Weg gebracht. Weitere Fördermittel für KI-Maßnahmen wurden im Rahmen des Doppelhaushalts 2020/2021 bereitgestellt. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau plant aktuell u. a. einen „Innovationswettbewerb zur Entwicklung KMU- tauglicher Kl-Lösungen" und ein „Einzelbetriebliches Technologieförderprogramm für Kl-Entwicklungen". Insgesamt sollen hierfür mindestens 10,0 Mio. EUR bereitgestellt werden. Darüber hinaus gibt es Überlegungen, ein großvolumiges einzel betriebliches Innovationsförderprogramm aufzusetzen, welches grundsätzlich Technologie offen ausgestaltet werden soll. Es ist auch denkbar, dass künftig noch weitere Maßnahmen im Bereich Innovationsförderung auf den Weg gebracht werden.
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 26. März 2019 ein erstes Maßnahmenpaket zur Förderung der Künstlichen Intelligenz (Kl) in Baden-Württemberg auf den Weg gebracht. Weitere Fördermittel für KI-Maßnahmen wurden im Rahmen des Doppelhaushalts 2020/2021 bereitgestellt. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau plant aktuell u. a. einen „Innovationswettbewerb zur Entwicklung KMU- tauglicher Kl-Lösungen" und ein „Einzelbetriebliches Technologieförderprogramm für Kl-Entwicklungen". Insgesamt sollen hierfür mindestens 10,0 Mio. EUR bereitgestellt werden. Darüber hinaus gibt es Überlegungen, ein großvolumiges einzel betriebliches Innovationsförderprogramm aufzusetzen, welches grundsätzlich Technologie offen ausgestaltet werden soll. Es ist auch denkbar, dass künftig noch weitere Maßnahmen im Bereich Innovationsförderung auf den Weg gebracht werden.
Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg eine Rahmenvereinbarung für eine Projektträgerschaft zur Abwicklung von Maßnahmen im Bereich der Innovationsförderung abgeschlossen. Der Projektträger soll jeweils mit der Gesamtabwicklung entsprechender Förderprogramme beauftragt werden.
Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg eine Rahmenvereinbarung für eine Projektträgerschaft zur Abwicklung von Maßnahmen im Bereich der Innovationsförderung abgeschlossen. Der Projektträger soll jeweils mit der Gesamtabwicklung entsprechender Förderprogramme beauftragt werden.
— Fachliche und inhaltliche Begleitung sowie Unterstützung bei der Erarbeitung von Förderaufrufen und einzelbetrieblichen Förderprogrammen einschließlich der entsprechenden Förderrichtlinien im Bereich Innovation und Technologie. Der Erlass bzw. die Veröffentlichung der entsprechenden Programme und Aufrufe erfolgt durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau;
— Fachliche und inhaltliche Begleitung sowie Unterstützung bei der Erarbeitung von Förderaufrufen und einzelbetrieblichen Förderprogrammen einschließlich der entsprechenden Förderrichtlinien im Bereich Innovation und Technologie. Der Erlass bzw. die Veröffentlichung der entsprechenden Programme und Aufrufe erfolgt durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau;
— Erstellung der für die Programmabwicklung erforderlichen Vordrucke und Formulare einschließlich der Bereitstellung einer für eine rechtssichere elektronische Programmabwicklung erforderlichen technischen Infrastruktur (IT-Verfahren, Datenbanken etc.);
— Erstellung der für die Programmabwicklung erforderlichen Vordrucke und Formulare einschließlich der Bereitstellung einer für eine rechtssichere elektronische Programmabwicklung erforderlichen technischen Infrastruktur (IT-Verfahren, Datenbanken etc.);
— Laufende Berichterstattung an den Auftraggeber einschließlich Erfassung, Aufbereitung und Auswertung von programmspezifischen Kennzahlen und statistischen Daten (Monitoring). Ggf. Konzeption und Durchführung eines wissenschaftlichen Evaluationsprozesses.
— Laufende Berichterstattung an den Auftraggeber einschließlich Erfassung, Aufbereitung und Auswertung von programmspezifischen Kennzahlen und statistischen Daten (Monitoring). Ggf. Konzeption und Durchführung eines wissenschaftlichen Evaluationsprozesses.
Die Rahmenvereinbarung wurde für einen Zeitraum von 4 Jahren zzgl. einer einseitigen Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers für 2 Jahre abgeschlossen. Sie soll dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau die Möglichkeit eröffnen, bei wiederkehrenden bzw. neuen Förderverfahren auf Basis der in der Rahmenvereinbarung geregelten Bedingungen flexibel und kurzfristig Einzelaufträge vergeben zu können, ohne hierzu jeweils separate Ausschreibungsverfahren durchführen zu müssen. Von besonderer Bedeutung ist für den Auftraggeber, dass der Auftragnehmer flexibel und mit möglichst kurzer Reaktionszeit in der Lage ist, nach Vergabe eines Einzelauftrags das jeweilige Förderverfahren abzuwickeln.
Die Rahmenvereinbarung wurde für einen Zeitraum von 4 Jahren zzgl. einer einseitigen Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers für 2 Jahre abgeschlossen. Sie soll dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau die Möglichkeit eröffnen, bei wiederkehrenden bzw. neuen Förderverfahren auf Basis der in der Rahmenvereinbarung geregelten Bedingungen flexibel und kurzfristig Einzelaufträge vergeben zu können, ohne hierzu jeweils separate Ausschreibungsverfahren durchführen zu müssen. Von besonderer Bedeutung ist für den Auftraggeber, dass der Auftragnehmer flexibel und mit möglichst kurzer Reaktionszeit in der Lage ist, nach Vergabe eines Einzelauftrags das jeweilige Förderverfahren abzuwickeln.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Verfügbarkeit und Einsatz erfahrenen und qualifizierten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur effizienten Abwicklung von Fördermaßnahmen
Reaktionszeit nach Abruf von Einzelaufträgen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Preis (Gewichtung): 35
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-25 📅
Name: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Postanschrift: Steinplatz 4
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Referenz Zusätzliche Informationen
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZDXW9
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 204-496997 (2020-10-15)