Beschreibung der Beschaffung
Landesamt für Ausländerangelegenheiten
Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende, Haart 148, 24539 Neumünster
Neubau Wirtschaftsgebäude (Haus 3)
Proj.-Nr. 220 40 026
Aufgabenbeschreibung
Auf dem Gelände der ehem. Scholtz-Kaserne Haart 148, 24539 Neumünster ist der Neubau eines Wirtschaftsgebäudes mit Garküche und zwei Speisesälen, 1,5 Vollgeschossen (ohne Untergeschoss) in massiver Bauweise geplant. Die Nutzfläche beträgt ca. 1 600 m, das Soll-Raumprogramm ist beigefügt. Die KG 200 bis 500 belaufen sich auf ca. 8,8 Mio. EUR brutto. Die städtebauliche Anordnung des Gebäudes auf dem Gelände des Landesamts für Ausländerangelegenheiten erfolgte in Abstimmung mit der Stadt Neumünster.
Anforderungen
Das Gebäude ist architektonisch in die Liegenschaft, bestehend aus Kasernengebäuden und Neubauten, zu integrieren. Abstimmungen mit den zuständigen Behörden, u. a. der Stadt Neumünster, sind planungsbegleitend vorzunehmen.
Die Barrierefreiheit ist nach DIN 18040-1 umzusetzen, der vorbeugende Brandschutz baulich sicherzustellen, der anlagentechnische Brandschutz auf ein Minimum zu reduzieren.
Abweichungen und Kompensationen sind in allen Bereichen zu vermeiden.
Bei der Planung des Gebäudes liegt die Ausrichtung auf geringen Lebenszykluskosten. Primär über einen geringen absoluten Energieverbrauch, langlebige Materialien und geringen Reinigungsaufwand.
Die Gebäude auf der Liegenschaft werden über Fernwärme versorgt. Neben der aktuellen EnEV und dem EEWärmeG ist das Energiewende- und Klimaschutzgesetz S-H (EWKG) einzuhalten. Das EWKG fordert für Neubauten eine 30%ige Unterschreitung der EnEV Anforderungen.
Funktionsbereiche
— Foyer
— Speisesaal Asylsuchende (450 Sitzplätze),
— Speisesaal MitarbeiterInnen (60 Sitzplätze),
— Garküche mit 1 100 Essen,
— Personalbereich (Wasch-, Umkleide-, WC-Bereich),
— Nutz- und Lagerräume.
Kostenrahmen (KG 300-500): 8,58 Mio. EUR brutto (bindend)
— KGR 200 = 200.000,- EUR,
— KGR 300 = 4.530.000,- EUR,
— KGR 400 = 3.720.000,- EUR,
— KGR 500 = 330.000,- EUR,
— KGR 600 = 45.000,- EUR.
Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechend der beigefügten spezifischen Leistungspflichten, aus den vorgenannten Leistungsbildern nur einen Teil der Grundleistungen zu vergeben. Die Vergabe der Planungsleistungen gem. HOAI erfolgt stufenweise. Die erste Stufe umfasst die Leistungsphasen 1 bis 3.
Folgendes Verfahren wird durchgeführt:
In Phase 1 reichen die Bewerber den Teilnahmeantrag mit den geforderten Nachweisen ein. Die eingegangen-Teilnahmeanträge werden geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber wird beschränkt.
In Phase 2 werden die zugelassenen Bewerber zu einem Verhandlungsverfahren aufgefordert. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen, siehe IV.1.5