Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als 5 grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Für die Auswahl werden jeweils nur die als priorisiert gekennzeichnete Referenz für „Ingenieurbauwerke" sowie die als priorisiert gekennzeichnete Referenz für „Verkehrsanlagen" berücksichtigt. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die Vorlage von mehr als jeweils 3 Referenzen „Ingenieurbauwerke" und „Verkehrsanlagen" ist nicht erwünscht.
Dabei wird die priorisierte Referenz „Ingenieurbauwerke" wie folgt bewertet:
Kriterium „anrechenbare Herstellkosten"
— Unter EUR 1,5 Mio.: 1 Punkt
— EUR 1,5 bis EUR 2,5 Mio. brutto: 2 Punkte
— Über EUR 2,5 Mio. brutto: 3 Punkte
Kriterium „Bauwerk (Überführung)"
— Referenzobjekt umfasst eine Überführung einer 1-gleisigen Bahntrasse: 1 Punkt,
— Referenzobjekt umfasst eine Überführung einer mindestens.
2-gleisigen Bahntrasse: 2 Punkte
Dabei werden die priorisierte Referenz „Verkehrsanlagen" wie folgt bewertet:
Kriterium „anrechenbare Herstellkosten"
— Unter 5,0 Mio. EUR brutto 1 Punkt,
— 5,0 EUR bis 8,0 Mio. EUR brutto 2 Punkte,
— Über 8,0 Mio. EUR brutto 3 Punkte.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, führen jüngere Referenzen (späterer Abschluss der LPH 7) zur Bevorzugung eines Bewerbers. Bei Gleichstand entscheidet ggf. das Los.