Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Berufliche Leistungsfähigkeit
Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) sowie teilweise für Unterauftragnehmer, welche Verwertungsleistungen erbringen sollen, auszufüllen.
Sollte ein Bieter keine Nachweise für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.
BL 1 Qualitätssicherung Bieter und Unterauftragnehmer, welche die Verwertung übernehmen sollen
Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die vom Bieter/Unterauftragnehmer durchgeführte Tätigkeit (bspw. Handeln, Befördern, Behandeln, Verwerten), beliebiger holzbezogener Abfallschlüssel (bspw. 03 01 05, 15 01 03, 17 02 01, 19 12 07 oder 20 01 38); als Anlage zum Angebot.
Bei ausländischen Bietern: gleichwertige Qualitätssicherung als Anlage zum Angebot beizufügen.
Für den Betreiber (Bieter oder Unterauftragnehmer) der für die Leistungserbringung vorgesehenen Verwertungsanlage(n) ist es ausreichend, anstelle des Nachweises für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb einen Nachweis (z. B. Genehmigungsauszug) vorzulegen, dass die Anlage(n) für die Behandlung des Altholzes zugelassen ist (sind); ggf. als Anlage zum Angebot.
BL 2 Referenzen Bieter (mindestens eine Referenz)
Der Bieter hat mindestens eine Referenz für vergleichbare Leistungen anzugeben. Dabei soll er sich auf die Tätigkeiten beziehen, die er beabsichtigt selbst durchzuführen (bspw. Handeln, Befördern, Behandeln, Verwerten); es muss jedoch ein Bezug zur Altholzverwertung vorhanden sein. Mit Angabe:
— des Auftraggebers;
— der Tätigkeit;
— des Zeitraums;
— des Umfangs der Tätigkeit;
— Name, E-Mail und Telefon-Nr. des jeweiligen Ansprechpartners.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).