Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Landkreis Fulda, Schülerbeförderung Förderschulen
1300 V 240/20
Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Kurze Beschreibung: Landkreis Fulda, Schülerbeförderung Förderschulen.
Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Vinzenz-von-Paul-Schule Hünfeld
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Ort der Leistung: Fulda🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landkreis Fulda, Beförderung zu/von dem Schulstandort Vinzenz-von-Paul-Schule Hünfeld”
Beschreibung der Beschaffung:
“Gemäß § 161 HSchG hat der Landkreis Fulda zu/von den Schulstandorten Vinzenz-von-Paul-Schule Hünfeld, Pestalozzischule Fulda, Antonius-von-Padua-Schule...”
Beschreibung der Beschaffung
Gemäß § 161 HSchG hat der Landkreis Fulda zu/von den Schulstandorten Vinzenz-von-Paul-Schule Hünfeld, Pestalozzischule Fulda, Antonius-von-Padua-Schule Fulda, Startbahn Fulda, Brüder-Grimm-Schule Fulda und Kompetenzzentrum Petersberg mit der Außenstelle Martin-Luther-Schule die Schülerbeförderung im freigestellten Schulverkehr für Kreisschüler/innen durchzuführen.
Die zu erbringenden Leistungen umfassen die Durchführung von Beförderungsleistungen in freigestellten Schulverkehr im Kreisgebiet des Landkreises Fulda zu und von folgenden Schulstandorten:
Los 1:
— Vinzenz-von-Paul-Schule Hünfeld (aktuell 2 Touren);
— Mindestabnahmemenge: 1 Fahrzeuge;
— Maximale Abnahmemenge: 2 Fahrzeuge;
— Einsetzende Fahrzeuge pro Tour: Kleinbus;
— Zugelassene Sitzplätze: 8 (ohne Busfahrer), davon ggf. Rollstuhlplätze.
Die schultägliche Nutzkilometer-Leistung beträgt zurzeit rd. 72,4 km.
Der Auftragnehmer hat für die Dauer der Vertragslaufzeit und bei Zu-/Abgängen von Fahrschüler/innen gemäß den Vorgaben des Schulwegkostenträgers einen Fahrplan zu erstellen.
Die Kommunikationsmöglichkeit zwischen Fahrzeugführer und Betriebsleitstelle sowie die telefonische Erreichbarkeit der Betriebsleitstelle für den Schulwegkostenträger/Schulleitungen ist zu gewährleisten.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich beim vorübergehenden Ausfall eines Busses/Fahrzeugs um einen Ersatz zu bemühen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, beim Betrieb des Schulbusses die bestehenden Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrsordnung und die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) einzuhalten.
Der Auftragnehmer darf nur Fahrzeuge als Schulbusse einsetzen, die nicht älter als 12 Jahre sind und für den Schulverkehr uneingeschränkt geeignet sind.
In den Schulbussen dürfen nur solche Fahrer zum Einsatz kommen, die den Anforderungen, die insbesondere auch der Umgang mit den „gehandicapten“ Kindern an sie stellt, geeignet und für ihre Aufgaben uneingeschränkt tauglich sind sowie die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Besonderheiten (z. B. Beförderung im Rollstuhl, Umsetzen, Sitzerhöhung, maximale Beförderungszeiten aufgrund von amtsärztlichen Gutachten), die bei der Beförderung zu berücksichtigen sind, können den Fahrplänen (siehe Anlage) entnommen werden. Auf den meisten Touren ist eine Busbegleitung des Malteser-Hilfsdienstes vorhanden, welche separat von dem Landkreis Fulda in Auftrag gegeben wird.
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-02-01 📅
Datum des Endes: 2022-07-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Schuljahr, somit endet der Vertrag spätestens am 31.7.2024. Die Verlängerung muss vom...”
Beschreibung der Verlängerungen
Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Schuljahr, somit endet der Vertrag spätestens am 31.7.2024. Die Verlängerung muss vom Auftraggeber bis zum 30.04. eines Jahres erklärt werden.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Schuljahr, somit endet der Vertrag spätestens am 31.7.2024. Die Verlängerung muss vom...”
Beschreibung der Optionen
Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Schuljahr, somit endet der Vertrag spätestens am 31.7.2024. Die Verlängerung muss vom Auftraggeber bis zum 30.04. eines Jahres erklärt werden.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Pestalozzischule, Antonius-von-Padua-Schule, antonius-Netzwerk Mensch Fulda
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landkreis Fulda, zu/von den Schulstandorten Pestalozzischule Fulda, Antonius-von-Padua-Schule Fulda, antonius – Netzwerk Mensch Startbahn Fulda”
Beschreibung der Beschaffung:
“Gemäß § 161 HSchG hat der Landkreis Fulda zu/von den Schulstandorten Vinzenz-von-Paul-Schule Hünfeld, Pestalozzischule Fulda, Antonius-von-Padua-Schule...”
Beschreibung der Beschaffung
Gemäß § 161 HSchG hat der Landkreis Fulda zu/von den Schulstandorten Vinzenz-von-Paul-Schule Hünfeld, Pestalozzischule Fulda, Antonius-von-Padua-Schule Fulda, Startbahn Fulda, Brüder-Grimm-Schule Fulda und Kompetenzzentrum Petersberg mit der Außenstelle Martin-Luther-Schule die Schülerbeförderung im freigestellten Schulverkehr für Kreisschüler/innen durchzuführen.
Die zu erbringenden Leistungen umfassen die Durchführung von Beförderungsleistungen in freigestellten Schulverkehr im Kreisgebiet des Landkreises Fulda zu und von folgenden Schulstandorten:
Los 2:
Pestalozzischule Fulda, Antonius-von-Padua-Schule Fulda, antonius – Netzwerk Mensch Startbahn Fulda (aktuell 8 Touren)
— Mindestabnahmemenge: 7 Fahrzeuge;
— Maximale Abnahmemenge: 9 Fahrzeuge;
— Einsetzende Fahrzeuge pro Tour: Kleinbus;
— Zugelassene Sitzplätze: 8 (ohne Busfahrer), davon ggf. Rollstuhlplätze.
Die schultägliche Nutzkilometer-Leistung beträgt zurzeit rd. 588,8 km.
Bemerkung Unterrichtsbeginn und -ende:
Die Beförderung zu / von der Pestalozzischule, Antonius-von-Padua-Schule und Startbahn Fulda erfolgt im Verbund, da die Zeiten des Unterrichtsbeginns und des Unterrichtsendes aufeinander abgestimmt sind.
Bemerkung zur antonius – Netzwerk Mensch Startbahn:
Die Beförderung zur Startbahn erfolgt täglich nur zum Unterrichtsbeginn (Hinfahrt).
Die Rückfahrten nach Unterrichtsende werden durch einen anderen Betreiber sichergestellt. Diese Leistungen werden nicht ausgeschrieben.
Der Auftragnehmer hat für die Dauer der Vertragslaufzeit und bei Zu-/Abgängen von Fahrschüler/innen gemäß den Vorgaben des Schulwegkostenträgers einen Fahrplan zu erstellen.
Die Kommunikationsmöglichkeit zwischen Fahrzeugführer und Betriebsleitstelle sowie die telefonische Erreichbarkeit der Betriebsleitstelle für den Schulwegkostenträger/Schulleitungen ist zu gewährleisten.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich beim vorübergehenden Ausfall eines Busses/Fahrzeugs um einen Ersatz zu bemühen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, beim Betrieb des Schulbusses die bestehenden Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrsordnung und die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) einzuhalten.
Der Auftragnehmer darf nur Fahrzeuge als Schulbusse einsetzen, die nicht älter als 12 Jahre sind und für den Schulverkehr uneingeschränkt geeignet sind.
In den Schulbussen dürfen nur solche Fahrer zum Einsatz kommen, die den Anforderungen, die insbesondere auch der Umgang mit den „gehandicapten“ Kindern an sie stellt, geeignet und für ihre Aufgaben uneingeschränkt tauglich sind sowie die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Besonderheiten (z. B. Beförderung im Rollstuhl, Umsetzen, Sitzerhöhung, maximale Beförderungszeiten aufgrund von amtsärztlichen Gutachten), die bei der Beförderung zu berücksichtigen sind, können den Fahrplänen (siehe Anlage) entnommen werden. Auf den meisten Touren ist eine Busbegleitung des Malteser-Hilfsdienstes vorhanden, welche separat von dem Landkreis Fulda in Auftrag gegeben wird.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Brüder-Grimm-Schule Fulda
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Fulda, Schulstandort Brüder-Grimm-Schule Fulda
Beschreibung der Beschaffung:
“Gemäß § 161 HSchG hat der Landkreis Fulda zu/von den Schulstandorten Vinzenz-von-Paul-Schule Hünfeld, Pestalozzischule Fulda, Antonius-von-Padua-Schule...”
Beschreibung der Beschaffung
Gemäß § 161 HSchG hat der Landkreis Fulda zu/von den Schulstandorten Vinzenz-von-Paul-Schule Hünfeld, Pestalozzischule Fulda, Antonius-von-Padua-Schule Fulda, Startbahn Fulda, Brüder-Grimm-Schule Fulda und Kompetenzzentrum Petersberg mit der Außenstelle Martin-Luther-Schule die Schülerbeförderung im freigestellten Schulverkehr für Kreisschüler/innen durchzuführen.
Die zu erbringenden Leistungen umfassen die Durchführung von Beförderungsleistungen in freigestellten Schulverkehr im Kreisgebiet des Landkreises Fulda zu und von folgenden Schulstandorten:
Los 3:
— Brüder-Grimm-Schule Fulda (1 Tour, 1 bis 2 Fahrten am Tag);
— Mindestabnahmemenge: 1 Fahrt / Tag in der Woche = 5 Fahrten pro Woche;
— Maximale Abnahmemenge: 2 zusätzliche Fahrten in der Woche = 7 Fahrten pro Woche.
Die Beförderungsleistung umfasst nur die tägliche Heimfahrt nach Unterrichtsende von 2 Schülern. Bei unterschiedlichen Unterrichtsendzeiten sind ggf. Einzelfahrten ein- bis zweimal wöchentlich erforderlich.
Die schultägliche Nutzkilometer-Leistung beträgt zurzeit rd. 23,6 km.
Der Auftragnehmer hat für die Dauer der Vertragslaufzeit und bei Zu-/Abgängen von Fahrschüler/innen gemäß den Vorgaben des Schulwegkostenträgers einen Fahrplan zu erstellen.
Die Kommunikationsmöglichkeit zwischen Fahrzeugführer und Betriebsleitstelle sowie die telefonische Erreichbarkeit der Betriebsleitstelle für den Schulwegkostenträger/Schulleitungen ist zu gewährleisten.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich beim vorübergehenden Ausfall eines Busses/Fahrzeugs um einen Ersatz zu bemühen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, beim Betrieb des Schulbusses die bestehenden Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrsordnung und die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) einzuhalten.
Der Auftragnehmer darf nur Fahrzeuge als Schulbusse einsetzen, die nicht älter als 12 Jahre sind und für den Schulverkehr uneingeschränkt geeignet sind.
In den Schulbussen dürfen nur solche Fahrer zum Einsatz kommen, die den Anforderungen, die insbesondere auch der Umgang mit den „gehandicapten“ Kindern an sie stellt, geeignet und für ihre Aufgaben uneingeschränkt tauglich sind sowie die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Besonderheiten (z. B. Beförderung im Rollstuhl, Umsetzen, Sitzerhöhung, maximale Beförderungszeiten aufgrund von amtsärztlichen Gutachten), die bei der Beförderung zu berücksichtigen sind, können den Fahrplänen (siehe Anlage) entnommen werden. Auf den meisten Touren ist eine Busbegleitung des Malteser-Hilfsdienstes vorhanden, welche separat von dem Landkreis Fulda in Auftrag gegeben wird.
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Kompetenzzentrum Petersberg mit Außenstelle der Martin-Luther-Schule
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landkreis Fulda, zu/von den Schulstandorten Kompetenzzentrum Petersberg mit Außenstelle der Martin-Luther-Schule”
Beschreibung der Beschaffung:
“Gemäß § 161 HSchG hat der Landkreis Fulda zu/von den Schulstandorten Vinzenz-von-Paul-Schule Hünfeld, Pestalozzischule Fulda, Antonius-von-Padua-Schule...”
Beschreibung der Beschaffung
Gemäß § 161 HSchG hat der Landkreis Fulda zu/von den Schulstandorten Vinzenz-von-Paul-Schule Hünfeld, Pestalozzischule Fulda, Antonius-von-Padua-Schule Fulda, Startbahn Fulda, Brüder-Grimm-Schule Fulda und Kompetenzzentrum Petersberg mit der Außenstelle Martin-Luther-Schule die Schülerbeförderung im freigestellten Schulverkehr für Kreisschüler/innen durchzuführen.
Die zu erbringenden Leistungen umfassen die Durchführung von Beförderungsleistungen in freigestellten Schulverkehr im Kreisgebiet des Landkreises Fulda zu und von folgenden Schulstandorten:
Los 4:
Kompetenzzentrum Petersberg mit Außenstelle der Martin-Luther-Schule (aktuell 1 Tour)
— Mindestabnahmemenge: 1 Fahrzeug;
— Maximale Abnahmemenge: 2 Fahrzeuge;
— Einsetzende Fahrzeuge pro Tour: Kleinbus;
— Zugelassene Sitzplätze: 8 (ohne Busfahrer), davon ggf. Rollstuhlplätze.
Die schultägliche Nutzkilometer-Leistung beträgt zurzeit rd. 54,8 km.
Bemerkung zum Kompetenzzentrum:
Der Bereich emotionale und soziale Entwicklung besteht aus Durchgangs- und Auszeitklassen.
Es sind kurzfristige und unvorhersehbare Zu- und Abgänge zu verzeichnen.
Der Auftragnehmer hat für die Dauer der Vertragslaufzeit und bei Zu-/Abgängen von Fahrschüler/innen gemäß den Vorgaben des Schulwegkostenträgers einen Fahrplan zu erstellen.
Die Kommunikationsmöglichkeit zwischen Fahrzeugführer und Betriebsleitstelle sowie die telefonische Erreichbarkeit der Betriebsleitstelle für den Schulwegkostenträger/Schulleitungen ist zu gewährleisten.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich beim vorübergehenden Ausfall eines Busses/Fahrzeugs um einen Ersatz zu bemühen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, beim Betrieb des Schulbusses die bestehenden Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrsordnung und die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) einzuhalten.
Der Auftragnehmer darf nur Fahrzeuge als Schulbusse einsetzen, die nicht älter als 12 Jahre sind und für den Schulverkehr uneingeschränkt geeignet sind.
In den Schulbussen dürfen nur solche Fahrer zum Einsatz kommen, die den Anforderungen, die insbesondere auch der Umgang mit den „gehandicapten“ Kindern an sie stellt, geeignet und für ihre Aufgaben uneingeschränkt tauglich sind sowie die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Besonderheiten (z. B. Beförderung im Rollstuhl, Umsetzen, Sitzerhöhung, maximale Beförderungszeiten aufgrund von amtsärztlichen Gutachten), die bei der Beförderung zu berücksichtigen sind, können den Fahrplänen (siehe Anlage) entnommen werden. Auf den meisten Touren ist eine Busbegleitung des Malteser-Hilfsdienstes vorhanden, welche separat von dem Landkreis Fulda in Auftrag gegeben wird.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Nachweis der fachlichen Eignung durch Vorlage der entsprechenden gültigen Genehmigung für die Beförderung im freigestellten Schulverkehr und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Nachweis der fachlichen Eignung durch Vorlage der entsprechenden gültigen Genehmigung für die Beförderung im freigestellten Schulverkehr und innerdeutschen Gelegenheitsverkehr;
— Nachweis der fachlichen Eignung durch die Eintragung in ein Berufsregister durch eine schriftliche Eigenerklärung mit Registernummer oder eine aktuelle Mitgliedsbescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer;
— Der Bieter dokumentiert die fachliche Eignung mit Vorlage der Eintragung im Handelsregister durch eine schriftliche Eigenerklärung mit Registernummer oder einen aktuellen Handelsregisterauszug (Kopie oder Ausdruck aus dem elektronischen Register);
— Diese Nachweise können über die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation. (Präqualifikationsverzeichnis), als Einzelnachweise oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden;
— Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung über den Gesamtumsatz bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung über den Gesamtumsatz bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind durch eine schriftliche Eigenerklärung oder durch eine schriftliche Bestätigung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer;
— Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft durch eine schriftliche Eigenerklärung oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft;
— Der Wirtschaftsteilnehmer hat eine Betriebshaftpflichtversicherung/Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis erfolgt über eine schriftliche Eigenerklärung oder eine Versicherungsbescheinigung der zuständigen Versicherung.
Der Nachweis kann über die Eintragung in das allgemein zugängliche Präqualifikationsverzeichnis, als Einzelnachweis oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden.
Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Benennung von mindestens 2 Referenzen hinsichtlich der Durchführung der sicheren Schülerbeförderung in den letzten 3 Jahren in einem Flächenlandkreis für...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Benennung von mindestens 2 Referenzen hinsichtlich der Durchführung der sicheren Schülerbeförderung in den letzten 3 Jahren in einem Flächenlandkreis für mindestens ein Fahrzeug (8 Sitzplätze ohne Busfahrer und ein Rollstuhlplatz) pro Schultag unter Angabe der Leistungsorte und der Ansprechpartner vor Ort (Referenzliste);
— Eigenerklärung zur Erfüllung der im Anforderungskatalog des Bundesministers für Verkehr genannten Anforderungen (Eigenerklärung KOM).
Der Nachweis kann über die Eintragung in das allgemein zugängliche Präqualifikationsverzeichnis, als Einzelnachweis oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden.
Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-19
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-01-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-11-19
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“Eine kurze Darstellung des Unternehmens mit Name, Anschrift, Rechtsform, organisatorischer Gliederung, Leistungsspektrum, Niederlassungen, Gründungsjahr,...”
Eine kurze Darstellung des Unternehmens mit Name, Anschrift, Rechtsform, organisatorischer Gliederung, Leistungsspektrum, Niederlassungen, Gründungsjahr, Personalstruktur, Kooperation mit anderen Unternehmen ist formlos beizufügen.
Beabsichtigt der Wirtschaftsteilnehmer zur Erfüllung der Leistung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu bilden, ist das Formblatt 234 vorzulegen.
Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer zur Erfüllung der Leistung Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, ist das Formblatt 235 vorzulegen.
Als Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 wird neben der Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) auch vorläufig die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) akzeptiert.
Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ist von nationalen Bietern vorzulegen.
Ggf. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesamtschuldnerisch haftend.
Datenschutzhinweis:
Gemäß DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens die uns zur Verfügung gestelltenpersonenbezogene Daten verarbeitet. Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten erhalten Sie von Ihrem/Ihrer zuständigen Sachbearbeiter/in.
Corona-Hinweis:
Bitte sehen Sie unbedingt davon ab, im Hinblick auf die Corona-Pandemie Bedingungen, Vorbehalte usw. in Ihrem Angebot oder einem Begleitschreiben zu formulieren. Dies führt aufgrund vergaberechtlicher Vorgaben i. d. R. zu einem Ausschluss Ihres Angebots. Uns ist bewusst, dass es aufgrund der Corona-Pandemie zu Beeinträchtigungen Ihrer Leistung kommen kann. Allerdings sind Sie in diesen Fällen durch die Regelungen der VgV und des BGB geschützt. Dies betrifft je nach Fallkonstellation beispielsweise die Verlängerung von Ausführungsfristen oder die Befreiung von Leistungspflichten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151-12-6603📞
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Fax: +49 6151-12-5816 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151-12-6603📞
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Fax: +49 6151-12-5816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 GWB nur auf Antrag ein.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 GWB nur auf Antrag ein.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 205-499059 (2020-10-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1631796.54 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landkreis Fulda, Beförderung zu/von dem Schulstandort Vinzenz-von-Paul-Schule Hünfeld.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Gemäß § 161 HSchG hat der Landkreis Fulda zu/von den Schulstandorten Vinzenz-von-Paul-Schule Hünfeld, Pestalozzischule Fulda, Antonius-von-Padua-Schule...”
Beschreibung der Beschaffung
Gemäß § 161 HSchG hat der Landkreis Fulda zu/von den Schulstandorten Vinzenz-von-Paul-Schule Hünfeld, Pestalozzischule Fulda, Antonius-von-Padua-Schule Fulda, Startbahn Fulda, Brüder-Grimm-Schule Fulda und Kompetenzzentrum Petersberg mit der Außenstelle Martin-Luther-Schule die Schülerbeförderung im freigestellten Schulverkehr für Kreisschüler/innen durchzuführen. Die zu erbringenden Leistungen umfassen die Durchführung von Beförderungsleistungen in freigestellten Schulverkehr im Kreisgebiet des Landkreises Fulda zu und von folgenden Schulstandorten:
Los 1:
— Vinzenz-von-Paul-Schule Hünfeld (aktuell 2 Touren),
— Mindestabnahmemenge: 1 Fahrzeuge,
— Maximale Abnahmemenge: 2 Fahrzeuge,
— Einsetzende Fahrzeuge pro Tour: Kleinbus,
— Zugelassene Sitzplätze: 8 (ohne Busfahrer), davon ggf. Rollstuhlplätze.
Die schultägliche Nutzkilometer-Leistung beträgt zurzeit rd. 72,4 km.
Der Auftragnehmer hat für die Dauer der Vertragslaufzeit und bei Zu-/Abgängen von Fahrschüler/innen gemäß den Vorgaben des Schulwegkostenträgers einen Fahrplan zu erstellen. Die Kommunikationsmöglichkeit zwischen Fahrzeugführer und Betriebsleitstelle sowie die telefonische Erreichbarkeit der Betriebsleitstelle für den Schulwegkostenträger/Schulleitungen ist zu gewährleisten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich beim vorübergehenden Ausfall eines Busses/Fahrzeugs um einen Ersatz zu bemühen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, beim Betrieb des Schulbusses die bestehenden Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrsordnung und die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) einzuhalten. Der Auftragnehmer darf nur Fahrzeuge als Schulbusse einsetzen, die nicht älter als 12 Jahre sind und für den Schulverkehr uneingeschränkt geeignet sind.
In den Schulbussen dürfen nur solche Fahrer zum Einsatz kommen, die den Anforderungen, die insbesondere auch der Umgang mit den „gehandicapten" Kindern an sie stellt, geeignet und für ihre Aufgaben uneingeschränkt tauglich sind sowie die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Besonderheiten (z. B. Beförderung im Rollstuhl, Umsetzen, Sitzerhöhung, maximale Beförderungszeiten aufgrund von amtsärztlichen Gutachten), die bei der Beförderung zu berücksichtigen sind, können den Fahrplänen (siehe Anlage) entnommen werden. Auf den meisten Touren ist eine Busbegleitung des Malteser-Hilfsdienstes vorhanden, welche separat von dem Landkreis Fulda in Auftrag gegeben wird.
Mehr anzeigen
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landkreis Fulda, zu/von den Schulstandorten Pestalozzischule Fulda, Antonius-von-Padua-Schule Fulda, antonius — Netzwerk Mensch Startbahn Fulda.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Gemäß § 161 HSchG hat der Landkreis Fulda zu/von den Schulstandorten Vinzenz-von-Paul-Schule Hünfeld, Pestalozzischule Fulda, Antonius-von-Padua-Schule...”
Beschreibung der Beschaffung
Gemäß § 161 HSchG hat der Landkreis Fulda zu/von den Schulstandorten Vinzenz-von-Paul-Schule Hünfeld, Pestalozzischule Fulda, Antonius-von-Padua-Schule Fulda, Startbahn Fulda, Brüder-Grimm-Schule Fulda und Kompetenzzentrum Petersberg mit der Außenstelle Martin-Luther-Schule die Schülerbeförderung im freigestellten Schulverkehr für Kreisschüler/innen durchzuführen. Die zu erbringenden Leistungen umfassen die Durchführung von Beförderungsleistungen in freigestellten Schulverkehr im Kreisgebiet des Landkreises Fulda zu und von folgenden Schulstandorten:
Los 2:
— Pestalozzischule Fulda, Antonius-von-Padua-Schule Fulda, antonius — Netzwerk Mensch Startbahn Fulda (aktuell 8 Touren),
— Mindestabnahmemenge: 7 Fahrzeuge,
— Maximale Abnahmemenge: 9 Fahrzeuge,
— Einsetzende Fahrzeuge pro Tour: Kleinbus,
— Zugelassene Sitzplätze: 8 (ohne Busfahrer), davon ggf. Rollstuhlplätze.
Die schultägliche Nutzkilometer-Leistung beträgt zurzeit rd. 588,8 km. Bemerkung Unterrichtsbeginn und -ende: Die Beförderung zu/von der Pestalozzischule, Antonius-von-Padua-Schule und Startbahn Fulda erfolgt im Verbund, da die Zeiten des Unterrichtsbeginns und des Unterrichtsendes aufeinander abgestimmt sind. Bemerkung zur antonius — Netzwerk Mensch Startbahn: Die Beförderung zur Startbahn erfolgt täglich nur zum Unterrichtsbeginn (Hinfahrt). Die Rückfahrten nach Unterrichtsende werden durch einen anderen Betreiber sichergestellt. Diese Leistungen werden nicht ausgeschrieben. Der Auftragnehmer hat für die Dauer der Vertragslaufzeit und bei Zu-/Abgängen von Fahrschüler/innen gemäß den Vorgaben des Schulwegkostenträgers einen Fahrplan zu erstellen. Die Kommunikationsmöglichkeit zwischen Fahrzeugführer und Betriebsleitstelle sowie die telefonische Erreichbarkeit der Betriebsleitstelle für den Schulwegkostenträger/Schulleitungen ist zu gewährleisten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich beim vorübergehenden Ausfall eines Busses/Fahrzeugs um einen Ersatz zu bemühen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, beim Betrieb des Schulbusses die bestehenden Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrsordnung und die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) einzuhalten. Der Auftragnehmer darf nur Fahrzeuge als Schulbusse einsetzen, die nicht älter als 12 Jahre sind und für den Schulverkehr uneingeschränkt geeignet sind. In den Schulbussen dürfen nur solche Fahrer zum Einsatz kommen, die den Anforderungen, die insbesondere auch der Umgang mit den „gehandicapten" Kindern an sie stellt, geeignet und für ihre Aufgaben uneingeschränkt tauglich sind sowie die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. Besonderheiten (z. B. Beförderung im Rollstuhl, Umsetzen, Sitzerhöhung, maximale Beförderungszeiten aufgrund von amtsärztlichen Gutachten), die bei der Beförderung zu berücksichtigen sind, können den Fahrplänen (siehe Anlage) entnommen werden. Auf den meisten Touren ist eine Busbegleitung des Malteser-Hilfsdienstes vorhanden, welche separat von dem Landkreis Fulda in Auftrag gegeben wird.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Beschaffung:
“Gemäß § 161 HSchG hat der Landkreis Fulda zu/von den Schulstandorten Vinzenz-von-Paul-Schule Hünfeld, Pestalozzischule Fulda, Antonius-von-Padua-Schule...”
Beschreibung der Beschaffung
Gemäß § 161 HSchG hat der Landkreis Fulda zu/von den Schulstandorten Vinzenz-von-Paul-Schule Hünfeld, Pestalozzischule Fulda, Antonius-von-Padua-Schule Fulda, Startbahn Fulda, Brüder-Grimm-Schule Fulda und Kompetenzzentrum Petersberg mit der Außenstelle Martin-Luther-Schule die Schülerbeförderung im freigestellten Schulverkehr für Kreisschüler/innen durchzuführen. Die zu erbringenden Leistungen umfassen die Durchführung von Beförderungsleistungen in freigestellten Schulverkehr im Kreisgebiet des Landkreises Fulda zu und von folgenden Schulstandorten:
Los 3:
— Brüder-Grimm-Schule Fulda (1 Tour, 1 bis 2 Fahrten am Tag),
— Mindestabnahmemenge: 1 Fahrt/Tag in der Woche = 5 Fahrten pro Woche,
— Maximale Abnahmemenge: 2 zusätzliche Fahrten in der Woche = 7 Fahrten pro Woche.
Die Beförderungsleistung umfasst nur die tägliche Heimfahrt nach Unterrichtsende von 2 Schülern. Bei unterschiedlichen Unterrichtsendzeiten sind ggf. Einzelfahrten ein- bis zweimal wöchentlich erforderlich. Die schultägliche Nutzkilometer-Leistung beträgt zurzeit rd. 23,6 km. Der Auftragnehmer hat für die Dauer der Vertragslaufzeit und bei Zu-/Abgängen von Fahrschüler/innen gemäß den Vorgaben des Schulwegkostenträgers einen Fahrplan zu erstellen. Die Kommunikationsmöglichkeit zwischen Fahrzeugführer und Betriebsleitstelle sowie die telefonische Erreichbarkeit der Betriebsleitstelle für den Schulwegkostenträger/Schulleitungen ist zu gewährleisten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich beim vorübergehenden Ausfall eines Busses/Fahrzeugs um einen Ersatz zu bemühen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, beim Betrieb des Schulbusses die bestehenden Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrsordnung und die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) einzuhalten. Der Auftragnehmer darf nur Fahrzeuge als Schulbusse einsetzen, die nicht älter als 12 Jahre sind und für den Schulverkehr uneingeschränkt geeignet sind. In den Schulbussen dürfen nur solche Fahrer zum Einsatz kommen, die den Anforderungen, die insbesondere auch der Umgang mit den „gehandicapten" Kindern an sie stellt, geeignet und für ihre Aufgaben uneingeschränkt tauglich sind sowie die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. Besonderheiten (z. B. Beförderung im Rollstuhl, Umsetzen, Sitzerhöhung, maximale Beförderungszeiten aufgrund von amtsärztlichen Gutachten), die bei der Beförderung zu berücksichtigen sind, können den Fahrplänen (siehe Anlage) entnommen werden. Auf den meisten Touren ist eine Busbegleitung des Malteser-Hilfsdienstes vorhanden, welche separat von dem Landkreis Fulda in Auftrag gegeben wird.
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Beschreibung der Optionen:
“Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Schuljahr, somit endet der Vertrag spätestens am 31.07.2024. Die Verlängerung muss...”
Beschreibung der Optionen
Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Schuljahr, somit endet der Vertrag spätestens am 31.07.2024. Die Verlängerung muss vom Auftraggeber bis zum 30.04. eines Jahres erklärt werden.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landkreis Fulda, zu/von den Schulstandorten Kompetenzzentrum Petersberg mit Außenstelle der Martin-Luther-Schule.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Gemäß § 161 HSchG hat der Landkreis Fulda zu/von den Schulstandorten Vinzenz-von-Paul-Schule Hünfeld, Pestalozzischule Fulda, Antonius-von-Padua-Schule...”
Beschreibung der Beschaffung
Gemäß § 161 HSchG hat der Landkreis Fulda zu/von den Schulstandorten Vinzenz-von-Paul-Schule Hünfeld, Pestalozzischule Fulda, Antonius-von-Padua-Schule Fulda, Startbahn Fulda, Brüder-Grimm-Schule Fulda und Kompetenzzentrum Petersberg mit der Außenstelle Martin-Luther-Schule die Schülerbeförderung im freigestellten Schulverkehr für Kreisschüler/innen durchzuführen. Die zu erbringenden Leistungen umfassen die Durchführung von Beförderungsleistungen in freigestellten Schulverkehr im Kreisgebiet des Landkreises Fulda zu und von folgenden Schulstandorten:
Los 4:
Kompetenzzentrum Petersberg mit Außenstelle der Martin-Luther-Schule (aktuell 1 Tour)
— Mindestabnahmemenge: 1 Fahrzeug,
— maximale Abnahmemenge: 2 Fahrzeuge,
— Einsetzende Fahrzeuge pro Tour: Kleinbus,
— Zugelassene Sitzplätze: 8 (ohne Busfahrer), davon ggf. Rollstuhlplätze.
Die schultägliche Nutzkilometer-Leistung beträgt zurzeit rd. 54,8 km. Bemerkung zum Kompetenzzentrum: Der Bereich emotionale und soziale Entwicklung besteht aus Durchgangs- und Auszeitklassen. Es sind kurzfristige und unvorhersehbare Zu- und Abgänge zu verzeichnen. Der Auftragnehmer hat für die Dauer der Vertragslaufzeit und bei Zu-/Abgängen von Fahrschüler/innen gemäß den Vorgaben des Schulwegkostenträgers einen Fahrplan zu erstellen. Die Kommunikationsmöglichkeit zwischen Fahrzeugführer und Betriebsleitstelle sowie die telefonische Erreichbarkeit der Betriebsleitstelle für den Schulwegkostenträger/Schulleitungen ist zu gewährleisten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich beim vorübergehenden Ausfall eines Busses/Fahrzeugs um einen Ersatz zu bemühen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, beim Betrieb des Schulbusses die bestehenden Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrsordnung und die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) einzuhalten. Der Auftragnehmer darf nur Fahrzeuge als Schulbusse einsetzen, die nicht älter als 12 Jahre sind und für den Schulverkehr uneingeschränkt geeignet sind. In den Schulbussen dürfen nur solche Fahrer zum Einsatz kommen, die den Anforderungen, die insbesondere auch der Umgang mit den „gehandicapten" Kindern an sie stellt, geeignet und für ihre Aufgaben uneingeschränkt tauglich sind sowie die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. Besonderheiten (z. B. Beförderung im Rollstuhl, Umsetzen, Sitzerhöhung, maximale Beförderungszeiten aufgrund von amtsärztlichen Gutachten), die bei der Beförderung zu berücksichtigen sind, können den Fahrplänen (siehe Anlage) entnommen werden. Auf den meisten Touren ist eine Busbegleitung des Malteser-Hilfsdienstes vorhanden, welche separat von dem Landkreis Fulda in Auftrag gegeben wird.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 205-499059
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1.1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Vinzenz-von-Paul-Schule Hünfeld
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH
Postanschrift: Frankfurter Str. 9
Postort: Limburg
Postleitzahl: 65549
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Limburg-Weilburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 161706.82 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2.1
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Pestalozzischule, Antonius-von-Padua-Schule, antonius-Netzwerk Mensch Fulda
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1224948.96 💰
3️⃣
Vertragsnummer: 3.1
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Brüder-Grimm-Schule Fulda
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 53778.14 💰
4️⃣
Vertragsnummer: 4.1
Los-Identifikationsnummer: 4
Titel: Kompetenzzentrum Petersberg mit Außenstelle der Martin-Luther-Schule
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 191362.62 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 GWB nur auf Antrag ein. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 GWB nur auf Antrag ein. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 247-613585 (2020-12-15)