Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Landkreis Ludwigslust-Parchim — Neubau Konferenz- u. Tagungszentrum „Solitär II" — Los 8 Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS)
2020020068”
Produkte/Dienstleistungen: Wärmedämmarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS).
1️⃣
Ort der Leistung: Ludwigslust-Parchim🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Ludwigslust-Parchim
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim
Beschreibung der Beschaffung:
“Bei der geplanten Maßnahme handelt es sich um die Gerüstbauarbeiten für den Neubau des Solitär 2 Gebäudes.
Das Gebäude wird direkt an eine bestehendes...”
Beschreibung der Beschaffung
Bei der geplanten Maßnahme handelt es sich um die Gerüstbauarbeiten für den Neubau des Solitär 2 Gebäudes.
Das Gebäude wird direkt an eine bestehendes Gebäude angebaut. das neu zu errichtende Gebäude verfügt über 2 Ebenen unterschiedlicher Nutzung. Das Gebäude dient als Veranstaltungshalle und ist in allen Bereichen öffentlich zugänglich.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-09-28 📅
Datum des Endes: 2020-12-18 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eigenerklärung zur Eignung FB 124;
— Bietererklärung zur Unternehmensgröße, ILO, Verpflichtungserklärung nach § 9 VgG M-V und § 10 VgG M-V.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: — Eigenerklärung zur Eignung FB 124.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: — Eigenerklärung zur Eignung FB 124.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-05-19
09:15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-07-17 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-05-19
09:15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): 19061 Schwerin, Eckdrift 41
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Vertreter des Auftraggebers.
“Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt (über das Bietertool) eingereicht werden.
Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente...”
Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt (über das Bietertool) eingereicht werden.
Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt.
Zur Angebotsauswertung wird um die Übersendung der Angebotsdatei im GAEB-Format „84" gebeten.
Zuschlagskriterium: Niedrigster Preis
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das „Deutsche Vergabeportal" (DTVP), über die Funktion „Kommunikation".
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Die Auftragserteilung erfolgt durch den nachfolgenden Auftraggeber:
— Landkreis Ludwigslust-Parchim;
— Vertreten durch: Landrat Stefan Sternberg;
— Putlitzer Straße 25;
— 19370 Parchim.
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YYX1
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 077-181286 (2020-04-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Ludwigslust-Parchim - vertreten durch: Landrat Stefan Sternberg
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Landkreis Ludwigslust-Parchim - Neubau Konferenz- u. Tagungszentrum „Solitär II“ - Los 8 Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS)
2020020068”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Gebäude wird direkt an eine bestehendes Gebäude angebaut. Das neu zu errichtende Gebäude verfügt über 2 Ebenen unterschiedlicher Nutzung. Das Gebäude...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Gebäude wird direkt an eine bestehendes Gebäude angebaut. Das neu zu errichtende Gebäude verfügt über 2 Ebenen unterschiedlicher Nutzung. Das Gebäude dient als Veranstaltungshalle und ist in allen Bereichen öffentlich zugänglich.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 077-181286
Auftragsvergabe
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Titel: Auftragsvergabe BAUREP GmbH Neubrandenburg
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BAUREP GmbH Neubrandenburg
Postort: Neubrandenburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Mecklenburgische Seenplatte🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YY7T
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 140-343928 (2020-07-18)