Der Landkreis Neu-Ulm beabsichtigt die Vergabe der Beförderung von Schülerinnen und Schülern im Landkreis entsprechend den Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulwegs und der Schülerbeförderung von/nach Hause zu Förderschulen/Sonderpädagogischen Zentren sowie zu einer Schule für Körperbehinderte. Zwei Schulen liegen in Baden-Württemberg. Es handelt sich um befreiten Schülerverkehr im Sinne der Freistellungsverordnung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Landkreis Neu-Ulm freigestellter Schülerverkehr ab 11.1.2020
Produkte/Dienstleistungen: Straßentransport/-beförderung📦
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Neu-Ulm beabsichtigt die Vergabe der Beförderung von Schülerinnen und Schülern im Landkreis entsprechend den Vorgaben des Gesetzes über die...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Neu-Ulm beabsichtigt die Vergabe der Beförderung von Schülerinnen und Schülern im Landkreis entsprechend den Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulwegs und der Schülerbeförderung von/nach Hause zu Förderschulen/Sonderpädagogischen Zentren sowie zu einer Schule für Körperbehinderte. Zwei Schulen liegen in Baden-Württemberg. Es handelt sich um befreiten Schülerverkehr im Sinne der Freistellungsverordnung.
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Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Schülerbeförderung
Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 1 - Beförderung von Schüler*innen zur Vinzent-von-Paul-Schule in Schöneburg
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Straßentransport/-beförderung📦
Ort der Leistung: Neu-Ulm🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Neu-Ulm und Umgebung
Beschreibung der Beschaffung:
“Regelmäßige Beförderung der berechtigten Schüler der Vinzent-von-Paul-Schule in Schöneburg zum und vom Unterricht. Berechtigt und zu befördern sind die...”
Beschreibung der Beschaffung
Regelmäßige Beförderung der berechtigten Schüler der Vinzent-von-Paul-Schule in Schöneburg zum und vom Unterricht. Berechtigt und zu befördern sind die Schüler, deren Beförderung nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges in Verbindung mit der Bayerischen Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung – SchBefV) geregelt ist.
Es handelt sich um Fahrten Montag bis Freitag (mit Ausnahme von Feiertagen sowie mit Ausnahme der Schulferien) jeweils rechtzeitig zum Schulbeginn sowie Rückfahrten zu unterschiedlichen Zeiten.
Der Fahrplan, die Linienführung und die Kapazitäten sind vor Beginn jedes Schuljahres an die jeweiligen Schülerzahlen anzupassen. Ebenenso sind bei geänderten Schülerzahlen Anpassungen vorzunehmen. Bei Änderungen gem. vorstehenden Ausführungen haben die Vertragsparteien über eine Anpassung der Vergütung zu verhandeln.
Vor mindestens zweiwöchigen Ferien ist eine vorgezogene Rückfahrt zu gewährleisten.
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Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100 %
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 150 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-11 📅
Datum des Endes: 2024-07-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Dieser Auftrag verlängert sich um je ein weiteres Schuljahr, max. 2x, also bis max. 31.7.2026, sofern bis zum 31.05. vor Abflauf eine Verlängerungsoption...”
Beschreibung der Verlängerungen
Dieser Auftrag verlängert sich um je ein weiteres Schuljahr, max. 2x, also bis max. 31.7.2026, sofern bis zum 31.05. vor Abflauf eine Verlängerungsoption vom Auftraggeber gezogen wird.
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Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Anpassungen an den jeweiligen Bedarf je Schuljahr.
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die voraussichtliche Anzahl der zu befördernden Schüler/innen, die abzufahrenden Haltestellen sowie die bisherigen Fahrpläne sind den Teilnahmeunterlagen zu...”
Zusätzliche Informationen
Die voraussichtliche Anzahl der zu befördernden Schüler/innen, die abzufahrenden Haltestellen sowie die bisherigen Fahrpläne sind den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen. Diese sind Bestandteil des Vertrages. Die Höchstbeförderungsdauer der Schüler/innen darf maximal 90 min betragen. Dem Angebot sind nur die Besetztkilometer zugrunde zu legen.
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 2 - Beförderung von Schüler*innen zur Wilhelm-Busch-Schule in Illertissen
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Regelmäßige Beförderung der berechtigten Schüler der Wilhelm-Busch-Schule in Illertissen zum und vom Unterricht. Berechtigt und zu befördern sind die...”
Beschreibung der Beschaffung
Regelmäßige Beförderung der berechtigten Schüler der Wilhelm-Busch-Schule in Illertissen zum und vom Unterricht. Berechtigt und zu befördern sind die Schüler, deren Beförderung nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges in Verbindung mit der Bayerischen Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung – SchBefV) geregelt ist.
Es handelt sich um Fahrten Montag bis Freitag (mit Ausnahme von Feiertagen sowie mit Ausnahme der Schulferien) jeweils rechtzeitig zum Schulbeginn sowie Rückfahrten zu unterschiedlichen Zeiten.
Der Fahrplan, die Linienführung und die Kapazitäten sind vor Beginn jedes Schuljahres an die jeweiligen Schülerzahlen anzupassen. Ebenenso sind bei geänderten Schülerzahlen Anpassungen vorzunehmen. Bei Änderungen gem. vorstehenden Ausführungen haben die Vertragsparteien über eine Anpassung der Vergütung zu verhandeln.
Vor mindestens zweiwöchigen Ferien ist eine vorgezogene Rückfahrt zu gewährleisten.
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Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 490 000 💰
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 3 - Beförderung von Schüler*innen zur Rupert-Egenberger-Schule Pfuhl
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Regelmäßige Beförderung der berechtigten Schüler der Rupert-Egenberger-Schule Pfuhl zum und vom Unterricht. Berechtigt und zu befördern sind die Schüler,...”
Beschreibung der Beschaffung
Regelmäßige Beförderung der berechtigten Schüler der Rupert-Egenberger-Schule Pfuhl zum und vom Unterricht. Berechtigt und zu befördern sind die Schüler, deren Beförderung nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges in Verbindung mit der Bayerischen Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung – SchBefV) gergelt ist.
Es handelt sich um Fahrten Montag bis Freitag (mit Ausnahme von Feiertagen sowie mit Ausnahme der Schulferien) jeweils rechtzeitig zum Schulbeginn sowie Rückfahrten zu unterschiedlichen Zeiten.
Der Fahrplan, die Linienführung und die Kapazitäten sind vor Beginn jedes Schuljahres an die jeweiligen Schülerzahlen anzupassen. Ebenenso sind bei geänderten Schülerzahlen Anpassungen vorzunehmen. Bei Änderungen gem. vorstehenden Ausführungen haben die Vertragsparteien über eine Anpassung der Vergütung zu verhandeln.
Vor mindestens zweiwöchigen Ferien ist eine vorgezogene Rückfahrt zu gewährleisten.
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Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 235 000 💰
4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer:
“Los 4 - Beförderung v. Schüler*innen zur Bodelschwingh-Schule Ulm/Böf., SoPäd. Schule Mariaberg u.a.” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Regelmäßige Beförderung der berechtigten Schüler/Kinder der Friedrich-von-Bodelschwing-Schule Ulm/Böfingen, des Friedrich-von-Bodelschwingh-Kindergartens...”
Beschreibung der Beschaffung
Regelmäßige Beförderung der berechtigten Schüler/Kinder der Friedrich-von-Bodelschwing-Schule Ulm/Böfingen, des Friedrich-von-Bodelschwingh-Kindergartens Ulm/Böfingen und der Sonderpädagogischen Schule Mariaberg-Fortschritt Ulm/Friedrichsau zum und vom Unterricht. Berechtigt und zu befördern sind die Schüler/Kinder, deren Beförderung nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges in Verbindung mit der Bayerischen Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung – SchBefV) geregelt ist.
Es handelt sich um Fahrten Montag bis Freitag (mit Ausnahme von Feiertagen sowie mit Ausnahme der Schulferien) jeweils rechtzeitig zum Schulbeginn sowie Rückfahrten zu unterschiedlichen Zeiten.
Der Fahrplan, die Linienführung und die Kapazitäten sind vor Beginn jedes Schuljahres an die jeweiligen Schülerzahlen anzupassen. Ebenenso sind bei geänderten Schülerzahlen Anpassungen vorzunehmen. Bei Änderungen gem. vorstehenden Ausführungen haben die Vertragsparteien über eine Anpassung der Vergütung zu verhandeln.
Vor mindestens zweiwöchigen Ferien ist eine vorgezogene Rückfahrt zu gewährleisten.
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Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 460 000 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (erst auf ausdrückliche Aufforderung), bei Kommanditgesellschaften sind die HR-Auszüge...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (erst auf ausdrückliche Aufforderung), bei Kommanditgesellschaften sind die HR-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der persönlich haftenden Gesellschafterin einzureichen
— Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Haftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG (erst auf ausdrückliche Aufforderung);
— Erklärungen nach GWB zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— jahresdurchschnittlich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in den letzten 3 Betriebsjahren;
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— jahresdurchschnittlich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in den letzten 3 Betriebsjahren;
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich Beförderungsleistungen, die mit dem Gegenstand der Vergabe zu vergleichen sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Angabe über den voraussichtlichen Standort der zum Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge (dieser muss so gewählt sein, dass die Fahrzeuge gemäß den Anforderungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Angabe über den voraussichtlichen Standort der zum Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge (dieser muss so gewählt sein, dass die Fahrzeuge gemäß den Anforderungen der Leistungsbeschreibung in höchstens 30 Minuten am Einsatzort sein können);
— Name und Qualifikation der Vertreter juristischer Personen;
— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist;
— Ausgeführte vergleichbare Betriebsleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Betriebsjahren (Beschreibung, Benennung von Ansprechpartnern der beauftragenden Stellen, Rechnungswert);
— Lose 1 bis 4: Erfahrungen mit Schüler*innen von Förderschulen vorhanden;
— Nur bei Los 4 zusätzlich: Erfahrungen mit Schüler*innen mit Behinderung vorhanden;
— Gesamterfahrung in der Schüler*innenbeförderung mindestens 1 Jahr seit Schuljahr 2015/2016;
— eingesetzte KFZ mindestens Euro-Norm IV mit Katalysator/Rußpartikelfilter;
— Verpflichtung zur Winterausstattung, sowie Ausstattung aller Beförderungsmittel mit einer Klimaanlage;
— Erklärung, dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften, die im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassen wurden (insbesondere die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrs-Ordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), vorliegen;
— Erklärung, dass keine schweren Verstöße gegen § 1 des Pflichtversicherungsgesetztes vom 5. April 1965 (BGBI I, S. 213) in der jeweils geltenden Fassung vorliegen und dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates des Auftraggebers erfüllt hat;
— Erklärung, dass keine schweren Verstöße gegen Bestimmungen zu Arbeitsschutz- und Arbeitsrecht vorliegen;
— weitere Erklärungen gem. Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“— Lose 1 bis 4: Erfahrungen mit Schüler*innen von Förderschulen vorhanden;
— nur Los 4 zusätzlich: Erfahrungen mit Schüler*innen mit Behinderung...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— Lose 1 bis 4: Erfahrungen mit Schüler*innen von Förderschulen vorhanden;
— nur Los 4 zusätzlich: Erfahrungen mit Schüler*innen mit Behinderung vorhanden;
— Lose 1 bis 4: Gesamterfahrung in der Schüler*innenbeförderung minestens 1 Jahr seit Schuljahr 2015/2016;
— Lose 1 bis 4: Winterausstattung sowie Ausstattung aller Beförderungsmittel mit einer Klimaanlage;
— Lose 1 bis 4: eingesetzte KFZ mindestens Euro-Norm IV mit Katalysator/Rußpartikelfilter.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), ggf. mit Subunternehmern, gesamtschuldnerischhaftend mit einem bevollmächtigten...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), ggf. mit Subunternehmern, gesamtschuldnerischhaftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
§ 1 Abs. 2 BOKraft soll auch gelten, wenn KFZ unter 6 Personen verwendet werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-23
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-01-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-23
12:01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): EVergabe-Plattform aumass
“Die Angebote und Teilnahmeunterlagen sind innerhalb der Frist IV.2.2) ausschließlich über die eVergabe-Plattform aumass hochzuladen und...”
Die Angebote und Teilnahmeunterlagen sind innerhalb der Frist IV.2.2) ausschließlich über die eVergabe-Plattform aumass hochzuladen und freizugeben.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ansicht des Bieter Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.1) genannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten frühzeitig ihre Fragen über die eVergabeplattform aumass zu übermitteln. Die Fragen werden ausschließlich über die eVergabeplattform aumass beantwortet. Es obliegt alleine dem Bieter, sich über den aktuellen Stand an gestellten Fragen und erteilten Antworten zu informieren. Der Auftraggeber behält sich in diesem Zusammenhang vor, Konkretisierungen der Vergabeunterlagen vorzunehmen und auf der genannten Plattform einzustellen. Fragen und Antwortensowie eventuelle Konkretisierungen, die auf dem Portal eingestellt sind, sind für das Vergabeverfahren und die zu erbringende Leistung verbindlich. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen, siehe Abschnitt VI.4).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/nachpruefungsverfahren/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3)…
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-09-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Landkreis Neu-Ulm freigestellter Schülerverkehr ab 11.01.2020
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 335 000 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Regelmäßige Beförderung der berechtigten Schüler der Vinzent-von-Paul-Schule in Schöneburg zum und vom Unterricht. Berechtigt und zu befördern sind die...”
Beschreibung der Beschaffung
Regelmäßige Beförderung der berechtigten Schüler der Vinzent-von-Paul-Schule in Schöneburg zum und vom Unterricht. Berechtigt und zu befördern sind die Schüler, deren Beförderung nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges in Verbindung mit der Bayerischen Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung - SchBefV) geregelt ist.
Es handelt sich um Fahrten Montag bis Freitag (mit Ausnahme von Feiertagen sowie mit Ausnahme der Schulferien) jeweils rechtzeitig zum Schulbeginn sowie Rückfahrten zu unterschiedlichen Zeiten.
Der Fahrplan, die Linienführung und die Kapazitäten sind vor Beginn jedes Schuljahres an die jeweiligen Schülerzahlen anzupassen. Ebenenso sind bei geänderten Schülerzahlen Anpassungen vorzunehmen. Bei Änderungen gem. vorstehenden Ausführungen haben die Vertragsparteien über eine Anpassung der Vergütung zu verhandeln.
Vor mindestens zweiwöchigen Ferien ist eine vorgezogene Rückfahrt zu gewährleisten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Gewichtung): 100%
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Regelmäßige Beförderung der berechtigten Schüler der Wilhelm-Busch-Schule in Illertissen zum und vom Unterricht. Berechtigt und zu befördern sind die...”
Beschreibung der Beschaffung
Regelmäßige Beförderung der berechtigten Schüler der Wilhelm-Busch-Schule in Illertissen zum und vom Unterricht. Berechtigt und zu befördern sind die Schüler, deren Beförderung nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges in Verbindung mit der Bayerischen Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung - SchBefV) geregelt ist.
Es handelt sich um Fahrten Montag bis Freitag (mit Ausnahme von Feiertagen sowie mit Ausnahme der Schulferien) jeweils rechtzeitig zum Schulbeginn sowie Rückfahrten zu unterschiedlichen Zeiten.
Der Fahrplan, die Linienführung und die Kapazitäten sind vor Beginn jedes Schuljahres an die jeweiligen Schülerzahlen anzupassen. Ebenenso sind bei geänderten Schülerzahlen Anpassungen vorzunehmen. Bei Änderungen gem. vorstehenden Ausführungen haben die Vertragsparteien über eine Anpassung der Vergütung zu verhandeln.
Vor mindestens zweiwöchigen Ferien ist eine vorgezogene Rückfahrt zu gewährleisten.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Regelmäßige Beförderung der berechtigten Schüler der Rupert-Egenberger-Schule Pfuhl zum und vom Unterricht. Berechtigt und zu befördern sind die Schüler,...”
Beschreibung der Beschaffung
Regelmäßige Beförderung der berechtigten Schüler der Rupert-Egenberger-Schule Pfuhl zum und vom Unterricht. Berechtigt und zu befördern sind die Schüler, deren Beförderung nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges in Verbindung mit der Bayerischen Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung - SchBefV) gergelt ist.
Es handelt sich um Fahrten Montag bis Freitag (mit Ausnahme von Feiertagen sowie mit Ausnahme der Schulferien) jeweils rechtzeitig zum Schulbeginn sowie Rückfahrten zu unterschiedlichen Zeiten.
Der Fahrplan, die Linienführung und die Kapazitäten sind vor Beginn jedes Schuljahres an die jeweiligen Schülerzahlen anzupassen. Ebenenso sind bei geänderten Schülerzahlen Anpassungen vorzunehmen. Bei Änderungen gem. vorstehenden Ausführungen haben die Vertragsparteien über eine Anpassung der Vergütung zu verhandeln.
Vor mindestens zweiwöchigen Ferien ist eine vorgezogene Rückfahrt zu gewährleisten.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Regelmäßige Beförderung der berechtigten Schüler/Kinder der Friedrich-von-Bodelschwing-Schule Ulm/Böfingen, des Friedrich-von-Bodelschwingh-Kindergartens...”
Beschreibung der Beschaffung
Regelmäßige Beförderung der berechtigten Schüler/Kinder der Friedrich-von-Bodelschwing-Schule Ulm/Böfingen, des Friedrich-von-Bodelschwingh-Kindergartens Ulm/Böfingen und der Sonderpädagogischen Schule Mariaberg-Fortschritt Ulm/Friedrichsau zum und vom Unterricht. Berechtigt und zu befördern sind die Schüler/Kinder, deren Beförderung nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges in Verbindung mit der Bayerischen Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung - SchBefV) geregelt ist.
Es handelt sich um Fahrten Montag bis Freitag (mit Ausnahme von Feiertagen sowie mit Ausnahme der Schulferien) jeweils rechtzeitig zum Schulbeginn sowie Rückfahrten zu unterschiedlichen Zeiten.
Der Fahrplan, die Linienführung und die Kapazitäten sind vor Beginn jedes Schuljahres an die jeweiligen Schülerzahlen anzupassen. Ebenenso sind bei geänderten Schülerzahlen Anpassungen vorzunehmen. Bei Änderungen gem. vorstehenden Ausführungen haben die Vertragsparteien über eine Anpassung der Vergütung zu verhandeln.
Vor mindestens zweiwöchigen Ferien ist eine vorgezogene Rückfahrt zu gewährleisten.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 187-450888
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: Los 1 - Beförderung von Schüler*innen zur Vinzent-von-Paul-Schule in Schöneburg
Titel: Schülerbeförderung
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Finkbeiner & Deutscher GmbH
Postanschrift: Gemeindesäcker 22
Postort: Bibertal
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Günzburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 150 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 16.76 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: Los 2 - Beförderung von Schüler*innen zur Wilhelm-Busch-Schule in Illertissen
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Arbeitsgemeinschaft Karl Oster GmbH & Co. KG und Brandner Unetrallgäu KG
Postanschrift: Karl Oster GmbH & Co. KG, Röntgenstraße 7
Postort: Weißenhorn
Region: Neu-Ulm🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 490 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 49.56 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: Los 3 - Beförderung von Schüler*innen zur Rupert-Egenberger-Schule Pfuhl
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 235 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 32.25 💰
4️⃣
Los-Identifikationsnummer:
“Los 4 - Beförderung v. Schüler*innen zur Bodelschwingh-Schule Ulm/Böf., SoPäd. Schule Mariaberg u.a.” Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 460 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 58.90 💰
“Die Angebote und Teilnahmeunterlagen sind innerhalb der Frist IV.2.2 ausschließlich über die eVergabe-Plattform aumass hochzuladen UND...”
Die Angebote und Teilnahmeunterlagen sind innerhalb der Frist IV.2.2 ausschließlich über die eVergabe-Plattform aumass hochzuladen UND freizugeben.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ansicht des Bieter Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.1) genannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten frühzeitig ihre Fragen über die eVergabeplattform aumass zu übermitteln. Die Fragen werden AUSSCHLIESSLICH über die eVergabeplattform aumass beantwortet. Es obliegt alleine dem Bieter, sich über den aktuellen Stand an gestellten Fragen und erteilten Antworten zu informieren. Der Auftraggeber behält sich in diesem Zusammenhang vor, Konkretisierungen der Vergabeunterlagen vorzunehmen und auf der genannten Plattform einzustellen. Fragen und Antwortensowie eventuelle Konkretisierungen, die auf dem Portal eingestellt sind, sind für das Vergabeverfahren und die zu erbringende Leistung verbindlich. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen, siehe Abschnitt VI.4).
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf denTag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) ...
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 184-521104 (2022-09-19)