Landschaftsplanerische Leistungen für die Bebauungspläne und die Änderung des Flächennutzungsplans für den neuen Stadtteil Dietenbach

Stadt Freiburg i. Br. – Vergabemanagement

Die Stadt Freiburg entwickelt derzeit im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) den neuen Stadtteil Dietenbach im Westen des Stadtgebiets. Auf der ca. 150 ha großen Fläche sollen ca. 6 900 Wohneinheiten für 15 000 Einwohnerinnen und Einwohner entstehen.
Das Baugebiet wird über 6 Bebauungspläne entwickelt. Die Bearbeitungsphase des ersten Bebauungsplans hat bereits begonnen, er soll im Herbst 2021 zur Offenlage und Ende 2022 zur Satzung beschlossen werden. Die weiteren Bebauungspläne sollen im Zweijahresabstand folgen. Zeitgleich zum ersten Bebauungsplan muss für die Gesamtfläche des neuen Stadtteils eine Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen werden. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind alle notwendigen landschaftsplanerischen Leistungen für alle 6 Bebauungsplanverfahren sowie für das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans (die das gesamte Vorhabensgebiet umfasst): Umweltberichte, spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen, FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie eine VSG-Verträglichkeitsprüfung, Auswirkungen auf LSG „Mooswald“, Ausführungsplanung der Ausgleichs- und CEF-Maßnahmen, Vervollständigung und später Aktualisierung von Grundlagenerhebungen und die Aufbereitung von Abwägungsvorschlägen im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB).
Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb zur Vergabe der Leistungen für Landschaftsplanung und der Umweltprüfung. Das zweistufige Verfahren beinhaltet den öffentlichen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe: Auswahlphase) und die Verhandlungsphase (2. Stufe: Angebotsabgabe und Verhandlungsgespräche) gemäß §§ 14, 17 und 73 ff VgV.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-12-16 Auftragsbekanntmachung
2021-04-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-12-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
Referenznummer: 2020004308
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Freiburg entwickelt derzeit im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) den neuen Stadtteil Dietenbach im Westen des Stadtgebiets. Auf der ca. 150 ha großen Fläche sollen ca. 6 900 Wohneinheiten für 15 000 Einwohnerinnen und Einwohner entstehen. Das Baugebiet wird über 6 Bebauungspläne entwickelt. Die Bearbeitungsphase des ersten Bebauungsplans hat bereits begonnen, er soll im Herbst 2021 zur Offenlage und Ende 2022 zur Satzung beschlossen werden. Die weiteren Bebauungspläne sollen im Zweijahresabstand folgen. Zeitgleich zum ersten Bebauungsplan muss für die Gesamtfläche des neuen Stadtteils eine Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen werden. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind alle notwendigen landschaftsplanerischen Leistungen für alle 6 Bebauungsplanverfahren sowie für das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans (die das gesamte Vorhabensgebiet umfasst): Umweltberichte, spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen, FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie eine VSG-Verträglichkeitsprüfung, Auswirkungen auf LSG „Mooswald“, Ausführungsplanung der Ausgleichs- und CEF-Maßnahmen, Vervollständigung und später Aktualisierung von Grundlagenerhebungen und die Aufbereitung von Abwägungsvorschlägen im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB). Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb zur Vergabe der Leistungen für Landschaftsplanung und der Umweltprüfung. Das zweistufige Verfahren beinhaltet den öffentlichen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe: Auswahlphase) und die Verhandlungsphase (2. Stufe: Angebotsabgabe und Verhandlungsgespräche) gemäß §§ 14, 17 und 73 ff VgV.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg i. Br. – Vergabemanagement
Postanschrift: Fehrenbachallee 12
Postleitzahl: 79106
Postort: Freiburg im Breisgau
Kontakt
Internetadresse: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de 🌏
E-Mail: vergabemanagement@stadt.freiburg.de 📧
Telefon: +49 7612014083 📞
Fax: +49 7612014089 📠
URL der Dokumente: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=CHdUqKF9V0Q%253d 🌏
URL der Teilnahme: https://portal.deutsche-evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-16 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 248-617656
ABl. S-Ausgabe: 248
Zusätzliche Informationen
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über die vollständig auszufüllenden Teilnahmeunterlagen mit zugehörigen Anlagen nur digital über die Vergabeplattform (siehe I.3)). Weitere Unterlagen als die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Elektronische Teilnahmeanträge sind zwingend, Unterlagen können dabei als Anlagen hochgeladen werden. Die Unterzeichnung des Teilnahmeantrags kann entweder mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder in Textform nach § 126b BGB erfolgen, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen. Für die Unterschrift in Textform ist nur der Vor- und Nachname der natürlichen Person, die das Angebot bzw. den Teilnahmeantrag einreicht, an der dafür vorgesehenen Stelle anzugeben. Zum Bezug der Unterlagen besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform (siehe I.3)). Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten und Ähnliches werden Sie jedoch nur bei Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig über Mitteilungen der Vergabestelle zu informieren. Wir empfehlen daher, sich vor dem Bezug der Unterlagen zu registrieren. Vom Teilnehmer ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, über welche die Kommunikation ausschließlich im Vergabeportal erfolgt. Teilnahmeanträge, die formlos, in Papierform oder per E-Mail oder per Fax eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Verspätet eingegangene Anträge werden ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soweit darin die geforderten Angaben und Nachweise enthalten sind. Bei ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zugelassen. Alle Eintragungen in den Bewerbungsunterlagen müssen zweifelsfrei sein. Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Abgabe der Bewerbung unverzüglich schriftlich über das Vergabeportal (im Angebotsassistenten über „Nachrichten“) darauf hinzuweisen. Bewerberanfragen können aufgrund der Weihnachtsferien erst ab dem 7.1.2021 bearbeitet werden. Schlusstermin für den Eingang von schriftlichen Anfragen ist der 19.1.2021, 12.00 Uhr. Sämtliche Unterlagen für das Verfahren werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Information zur Umsetzung der Datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen der Stadt Freiburg i. Br. finden Sie auf www.freiburg.de unter dem Menüpunkt „Wirtschaft und Digitalisierung“ – „Ausschreibungen“ – unter „Weitere Informationen“,„Datenschutzhinweise nach der DSGVO bei Vergaben“. Es ist beabsichtigt für die 2. Stufe des Verfahrens folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: Leistungsbild, Preisblattformular, Mustervertrag, Zuschlagskriterien und weiterer Ablauf des Verfahrens und der Verhandlungsgespräche. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros bzw. Nachunternehmer haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge. Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Freiburg entwickelt derzeit im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) den neuen Stadtteil Dietenbach im Westen des Stadtgebiets. Auf der ca. 150 ha großen Fläche sollen ca. 6 900 Wohneinheiten für 15 000 Einwohnerinnen und Einwohner entstehen.
Mehr anzeigen
Das Baugebiet wird über 6 Bebauungspläne entwickelt. Die Bearbeitungsphase des ersten Bebauungsplans hat bereits begonnen, er soll im Herbst 2021 zur Offenlage und Ende 2022 zur Satzung beschlossen werden. Die weiteren Bebauungspläne sollen im Zweijahresabstand folgen. Zeitgleich zum ersten Bebauungsplan muss für die Gesamtfläche des neuen Stadtteils eine Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen werden. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind alle notwendigen landschaftsplanerischen Leistungen für alle 6 Bebauungsplanverfahren sowie für das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans (die das gesamte Vorhabensgebiet umfasst): Umweltberichte, spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen, FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie eine VSG-Verträglichkeitsprüfung, Auswirkungen auf LSG „Mooswald“, Ausführungsplanung der Ausgleichs- und CEF-Maßnahmen, Vervollständigung und später Aktualisierung von Grundlagenerhebungen und die Aufbereitung von Abwägungsvorschlägen im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB).
Mehr anzeigen
Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb zur Vergabe der Leistungen für Landschaftsplanung und der Umweltprüfung. Das zweistufige Verfahren beinhaltet den öffentlichen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe: Auswahlphase) und die Verhandlungsphase (2. Stufe: Angebotsabgabe und Verhandlungsgespräche) gemäß §§ 14, 17 und 73 ff VgV.
Mehr anzeigen
Zur Deckung ihres erheblichen Wohnraumbedarfs entwickelt die Stadt Freiburg derzeit im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) den neuen Stadtteil Dietenbach im Westen des Stadtgebiets. Auf der ca. 150 ha großen Fläche sollen ca. 6 900 Wohneinheiten für 15 000 Einwohnerinnen und Einwohner entstehen. Nach Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs wurde ein städtebaulicher Rahmenplan erarbeitet, der im Dezember 2020 vom Gemeinderat beschlossen wurde. Im Vorfeld der Bebauungsplanphase werden jetzt bereits Verfahren durchgeführt, die als Vorbereitung oder zur planungsrechtlichen Absicherung des neuen Stadtteils dienen. Dies sind: Verfahren zum Gewässerausbau Dietenbach, Verfahren zur Errichtung eines Erdaushubzwischenlagers, Verfahren zur Verlegung einer Erdgashochdruckleitung sowie Verfahren zur Verlegung von zwei Hochspannungsleitungen. Das Baugebiet selbst wird über 6 Bebauungspläne entwickelt. Die Bearbeitungsphase des ersten Bebauungsplans hat bereits begonnen, er soll im Herbst 2021 zur Offenlage und Ende 2022 zur Satzung beschlossen werden. Die weiteren Bebauungspläne sollen im Zweijahresabstand folgen. Zeitgleich zum ersten Bebauungsplan muss für die Gesamtfläche des neuen Stadtteils eine Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen werden. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind alle notwendigen landschaftsplanerischen Leistungen für alle 6 Bebauungsplanverfahren sowie für das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans (die das gesamte Vorhabensgebiet umfasst). Dies umfasst alle Umweltberichte gemäß § 2 Abs. 4 in Verbindung mit Anlage 1 BauGB und speziellen artenschutzrechtlichen Prüfungen gemäß § 44, 45 BNatSchG. Da die Fläche des neuen Stadtteils Dietenbach direkt an das Vogelschutzgebiet sowie das FFH-Gebiet „Mooswälder bei Freiburg“ grenzt, müssen im Vorfeld der Änderung des Flächennutzungsplans eine FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie eine VSG-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Auch die Auswirkungen auf das betroffene und direkt angrenzende Landschaftsschutzgebiet „Mooswald“ müssen dargestellt werden. Auf Grundlage des Umweltberichtes und der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung für den ersten Bebauungsplan sowie des Gutachtens „Abschätzung des Ausgleichs-, CEF- und Ersatzaufforstungsbedarfs“, in dem der Maßnahmenbedarf für das Gesamtgebiet überschlagen wird, soll für konkrete Maßnahmenflächen die Ausführungsplanung der Ausgleichs- und CEF-Maßnahmen erstellt werden sowie ein Leistungsverzeichnis, ein Konzept für die (ökologische) Bauüberwachung und Pflege- und Entwicklungspläne für die jeweiligen Flächen (inkl. Monitoringkonzept). Nach bisheriger Einschätzung sind für die Artengruppen Vögel und Fledermäuse CEF-Maßnahmen mit einer Größe im zweistelligen Hektarbereich sowie für die Arten Haselmaus und Zauneidechse jeweils in der Größe im einstelligen Hektarbereich erforderlich. Grundlagenerhebungen in Bezug auf Biotoptypen, Einzelbäume, Tier- und Pflanzenarten sind für den Großteil des Plangebietes vorhanden. Für die wenigen fehlenden Flächen ist die Erhebung der Grundlagendaten Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Aufgrund der langen Laufzeit des Projektes müssen diese Grundlagendaten regelmäßig (i. d. R. alle 5 Jahre) aktualisiert werden, abhängig von der Zeitplanung der Bebauungspläne und damit der benötigten Umweltberichte. Diese Leistung ist ebenfalls Teil dieser Vergabe. Eine optionale Leistung ist die Aufbereitung von Abwägungsvorschlägen im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB), die je nach Aufwand und Bedarf beauftragt werden soll.
Mehr anzeigen
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die zu vergebende Leistung ist in 12 Bausteine aufgeteilt. Die Bausteine 1 bis 5 (teilweise) sollen direkt im Anschluss an das Vergabeverfahren in Auftrag gegeben werden. Derzeitiger Ausführungszeitraum: Beginn voraussichtlich im April 2021, Ende bis voraussichtlich Anfang 2022.
Mehr anzeigen
Alle weiteren Bausteine sind optionale Leistungsbausteine und werden stufenweise beauftragt, sobald ihre Bearbeitung erforderlich ist.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg i. Br.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die Durchführung der Aufgabe ist eine verantwortliche Projektleitung und stellvertretende Projektleitung sowie Projektmitarbeiter (u.a. GIS-Anwender) namentlich zu benennen.
Angabe der Nr. der Eintragung in einem öffentlichen Register und Registergericht oder Genehmigungsbehörde, falls zutreffend.
Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister, falls zutreffend.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— § 45 (1) Nr. 3, (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 2 000 000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 1 000 000 EUR Deckungssumme für Sachschäden,
— § 46 (2) VgV: Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— § 46 (2) VgV: Erklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit Unternehmen und relevante, auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit mit anderen,
— § 43 VgV: Nachweis der Zusammensetzung als Erklärung bei Bewerbergemeinschaft,
— § 36 VgV: Eigenerklärung: Vorlage von Verpflichtungserklärungen aller vorgesehenen Nachunternehmen,
— § 47 VgV: Eigenerklärung: Vorlage von Verpflichtungserklärungen bei Eignungsleihe,
— Eigenerklärung zu § 42 und § 48 (3), (4), (5), (6) VgV, dass keine Ausschlussgründe nach § 42 (1) VgV i. V. m. § 123 und 124 GWB bestehen,
— Angaben zum Projektteam: Qualifikation, Anzahl der Berufsjahre in der jeweiligen Rolle (Projektleitung, stellvertretende Projektleitung, Projektmitarbeiter), Betriebszugehörigkeit im bewerbenden Büro bzw. Bewerbergemeinschaft,
— Angaben zur Arbeitsstruktur (Standorte bzw. Niederlassungen),
— § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter_innen pro Jahr aus planenden und raumbezogenen Berufen (z. B. abgeschlossenes Studium (Diplom/Master) der Landschaftsarchitektur/Landschaftsplanung/Landespflege oder Biologie/Geographie mit eingschlägiger Berufserfahrung in den vorgenannten Feldern, oder vergleichbarer planerischer Studiengänge, etc.) einschließlich freien Mitarbeitern (ohne Praktikaten und Hilfskräfte) bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre 2017-2019 und zum Zeitpunkt der Bekanntmachung,
Mehr anzeigen
— § 46 (3) Nr. 1 VgV: Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Büros/der Bewerbergemeinschaft anhand von Referenzen.
Mindestanforderung an die Referenzprojekte:
Beginn der Leistungserbringung und / oder Fertigstellung in den letzten 10 Jahren (1.1.2010 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung. Anerkannt werden alle Planungsleistungen die in Deutschland durchgeführt wurden.
Für die nachfolgend genannten 5 Bereiche muss zwingend jeweils 1 Referenzprojekt angegeben werden:
1) Angabe von Referenzprojekten im Bereich Umweltprüfungen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan-Ebene), Mindestgröße des Plangebiets 3 ha,
2) Angabe von Referenzprojekten im Bereich Umweltprüfungen auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan-Ebene), Mindestgröße des Plangebiets 3 ha,
3) Angabe von Referenzprojekten im Bereich spezielle artenschutzrechtliche Prüfung,
4) Angabe von Referenzprojekten im Bereich Natura 2000-Verträglichkeitsprüfungen,
5) Angabe von Referenzprojekten im Bereich Ausführungsplanung von Ausgleichs- und CEF-Maßnahmen inkl. Baubegleitung.
Zusätzliche Erfahrungen:
a) Angabe von Referenzprojekten über die Erhebung von Grundlagendaten,
b) Angabe von Referenzprojekten über Planungsleistungen im Bereich Umweltprüfungen für ein großes Plangebiet (Mindestgröße von 25 ha) auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan-Ebene).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Für die Projektleitung und stellvertretende Projektleitung wird als Qualifikation ein Abschluss in einer planenden und raumbezogenen Disziplin (z. B. abgeschlossenes Studium (Diplom/Master) der Landschaftsarchitektur/Landschaftsplanung/Landespflege oder Biologie/Geographie) erwartet sowie einschlägige Berufserfahrung in den vorgenannten Feldern.
Mehr anzeigen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Mehr anzeigen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Bei der Auswahl werden maximal 5 Bewerber berücksichtigt. Soweit mehr als 5 zu wertende Teilnahmeanträge eingehen, werden die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt. Wird die Anzahl der Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
Mehr anzeigen
Die Bewertung zur Ermittlung dieser 5 Teilnehmer für die 2. Stufe erfolgt auf Basis folgender Bewertungskriterien:
Erfüllung der Teilnahmebedingungen, sowie Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit anhand der Kriterien in den Bewerbungsunterlagen.
Auswahlkriterien mit Gewichtung:
— Unternehmensbezogene Leistungen mit 20 %,
— Projektbezogene Erfahrung Büro/Bewerbergemeinschaft mit 80 %.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:20
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-02-08 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Simon, Nicole
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=CHdUqKF9V0Q%253d 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über die vollständig auszufüllenden Teilnahmeunterlagen mit zugehörigen Anlagen nur digital über die Vergabeplattform (siehe I.3)).
Weitere Unterlagen als die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Elektronische Teilnahmeanträge sind zwingend, Unterlagen können dabei als Anlagen hochgeladen werden.
Die Unterzeichnung des Teilnahmeantrags kann entweder mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder in Textform nach § 126b BGB erfolgen, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen. Für die Unterschrift in Textform ist nur der Vor- und Nachname der natürlichen Person, die das Angebot bzw. den Teilnahmeantrag einreicht, an der dafür vorgesehenen Stelle anzugeben.
Mehr anzeigen
Zum Bezug der Unterlagen besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform (siehe I.3)). Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten und Ähnliches werden Sie jedoch nur bei Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig über Mitteilungen der Vergabestelle zu informieren. Wir empfehlen daher, sich vor dem Bezug der Unterlagen zu registrieren. Vom Teilnehmer ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, über welche die Kommunikation ausschließlich im Vergabeportal erfolgt.
Mehr anzeigen
Teilnahmeanträge, die formlos, in Papierform oder per E-Mail oder per Fax eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Verspätet eingegangene Anträge werden ausgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind.
Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soweit darin die geforderten Angaben und Nachweise enthalten sind. Bei ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zugelassen.
Alle Eintragungen in den Bewerbungsunterlagen müssen zweifelsfrei sein.
Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Abgabe der Bewerbung unverzüglich schriftlich über das Vergabeportal (im Angebotsassistenten über „Nachrichten“) darauf hinzuweisen.
Bewerberanfragen können aufgrund der Weihnachtsferien erst ab dem 7.1.2021 bearbeitet werden. Schlusstermin für den Eingang von schriftlichen Anfragen ist der 19.1.2021, 12.00 Uhr.
Sämtliche Unterlagen für das Verfahren werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die Information zur Umsetzung der Datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen der Stadt Freiburg i. Br. finden Sie auf www.freiburg.de unter dem Menüpunkt „Wirtschaft und Digitalisierung“ – „Ausschreibungen“ – unter „Weitere Informationen“,„Datenschutzhinweise nach der DSGVO bei Vergaben“.
Mehr anzeigen
Es ist beabsichtigt für die 2. Stufe des Verfahrens folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: Leistungsbild, Preisblattformular, Mustervertrag, Zuschlagskriterien und weiterer Ablauf des Verfahrens und der Verhandlungsgespräche.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros bzw. Nachunternehmer haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
Mehr anzeigen
Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268732 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.
Quelle: OJS 2020/S 248-617656 (2020-12-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Freiburg entwickelt derzeit im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) den neuen Stadtteil Dietenbach im Westen des Stadtgebiets. Auf der ca. 150 ha großen Fläche sollen ca. 6 900 Wohneinheiten für 15 000 Einwohnerinnen und Einwohner entstehen. Das Baugebiet wird über sechs Bebauungspläne entwickelt. Die Bearbeitungsphase des ersten Bebauungsplans hat bereits begonnen, er soll im Herbst 2021 zur Offenlage und Ende 2022 zur Satzung beschlossen werden. Die weiteren Bebauungspläne sollen im 2-Jahresabstand folgen. Zeitgleich zum ersten Bebauungsplan muss für die Gesamtfläche des neuen Stadtteils eine Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen werden. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind alle notwendigen landschaftsplanerischen Leistungen für alle 6 Bebauungsplanverfahren sowie für das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans (die das gesamte Vorhabensgebiet umfasst): Umweltberichte, spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen, FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie eine VSG-Verträglichkeitsprüfung, Auswirkungen auf LSG „Mooswald“, Ausführungsplanung der Ausgleichs- und CEF-Maßnahmen, Vervollständigung und später Aktualisierung von Grundlagenerhebungen und die Aufbereitung von Abwägungsvorschlägen im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB). Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb zur Vergabe der Leistungen für Landschaftsplanung und der Umweltprüfung. Das zweistufige Verfahren beinhaltet den öffentlichen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe: Auswahlphase) und die Verhandlungsphase (2. Stufe: Angebotsabgabe und Verhandlungsgespräche) gemäß §§ 14, 17 und 73 ff VgV.
Mehr anzeigen
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg i. Br. — Vergabemanagement

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-04-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 085-220469
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 248-617656
ABl. S-Ausgabe: 85
Zusätzliche Informationen
Zu II. 1.7. und V. 2.4 – Aufgrund § 39 Abs. 6 VgV ist die Angabe des Gesamtwertes nicht vorgesehen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Baugebiet wird über sechs Bebauungspläne entwickelt. Die Bearbeitungsphase des ersten Bebauungsplans hat bereits begonnen, er soll im Herbst 2021 zur Offenlage und Ende 2022 zur Satzung beschlossen werden. Die weiteren Bebauungspläne sollen im 2-Jahresabstand folgen. Zeitgleich zum ersten Bebauungsplan muss für die Gesamtfläche des neuen Stadtteils eine Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen werden. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind alle notwendigen landschaftsplanerischen Leistungen für alle 6 Bebauungsplanverfahren sowie für das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans (die das gesamte Vorhabensgebiet umfasst): Umweltberichte, spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen, FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie eine VSG-Verträglichkeitsprüfung, Auswirkungen auf LSG „Mooswald“, Ausführungsplanung der Ausgleichs- und CEF-Maßnahmen, Vervollständigung und später Aktualisierung von Grundlagenerhebungen und die Aufbereitung von Abwägungsvorschlägen im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB).
Mehr anzeigen
Zur Deckung ihres erheblichen Wohnraumbedarfs entwickelt die Stadt Freiburg derzeit im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) den neuen Stadtteil Dietenbach im Westen des Stadtgebiets. Auf der ca. 150 ha großen Fläche sollen ca. 6 900 Wohneinheiten für 15 000 Einwohnerinnen und Einwohner entstehen. Nach Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs wurde ein städtebaulicher Rahmenplan erarbeitet, der im Dezember 2020 vom Gemeinderat beschlossen wurde. Im Vorfeld der Bebauungsplanphase werden jetzt bereits Verfahren durchgeführt, die als Vorbereitung oder zur planungsrechtlichen Absicherung des neuen Stadtteils dienen. Dies sind: Verfahren zum Gewässerausbau Dietenbach, Verfahren zur Errichtung eines Erdaushubzwischenlagers, Verfahren zur Verlegung einer Erdgashochdruckleitung sowie Verfahren zur Verlegung von 2 Hochspannungsleitungen. Das Baugebiet selbst wird über 6 Bebauungspläne entwickelt. Die Bearbeitungsphase des ersten Bebauungsplans hat bereits begonnen, er soll im Herbst 2021 zur Offenlage und Ende 2022 zur Satzung beschlossen werden. Die weiteren Bebauungspläne sollen im Zweijahresabstand folgen. Zeitgleich zum ersten Bebauungsplan muss für die Gesamtfläche des neuen Stadtteils eine Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen werden. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind alle notwendigen landschaftsplanerischen Leistungen für alle 6 Bebauungsplanverfahren sowie für das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans (die das gesamte Vorhabensgebiet umfasst). Dies umfasst alle Umweltberichte gemäß § 2 Abs. 4 in Verbindung mit Anlage 1 BauGB und speziellen artenschutzrechtlichen Prüfungen gemäß § 44, 45 BNatSchG. Da die Fläche des neuen Stadtteils Dietenbach direkt an das Vogelschutzgebiet sowie das FFH-Gebiet „Mooswälder bei Freiburg“ grenzt, müssen im Vorfeld der Änderung des Flächennutzungsplans eine FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie eine VSG-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Auch die Auswirkungen auf das betroffene und direkt angrenzende Landschaftsschutzgebiet „Mooswald“ müssen dargestellt werden. Auf Grundlage des Umweltberichtes und der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung für den ersten Bebauungsplan sowie des Gutachtens „Abschätzung des Ausgleichs-, CEF- und Ersatzaufforstungsbedarfs“, in dem der Maßnahmenbedarf für das Gesamtgebiet überschlagen wird, soll für konkrete Maßnahmenflächen die Ausführungsplanung der Ausgleichs- und CEF-Maßnahmen erstellt werden sowie ein Leistungsverzeichnis, ein Konzept für die (ökologische) Bauüberwachung und Pflege- und Entwicklungspläne für die jeweiligen Flächen (inkl. Monitoringkonzept). Nach bisheriger Einschätzung sind für die Artengruppen Vögel und Fledermäuse CEF-Maßnahmen mit einer Größe im zweistelligen Hektarbereich sowie für die Arten Haselmaus und Zauneidechse jeweils in der Größe im einstelligen Hektarbereich erforderlich. Grundlagenerhebungen in Bezug auf Biotoptypen, Einzelbäume, Tier- und Pflanzenarten sind für den Großteil des Plangebietes vorhanden. Für die wenigen fehlenden Flächen ist die Erhebung der Grundlagendaten Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Aufgrund der langen Laufzeit des Projektes müssen diese Grundlagendaten regelmäßig (i. d. R. alle 5 Jahre) aktualisiert werden, abhängig von der Zeitplanung der Bebauungspläne und damit der benötigten Umweltberichte. Diese Leistung ist ebenfalls Teil dieser Vergabe. Eine optionale Leistung ist die Aufbereitung von Abwägungsvorschlägen im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB), die je nach Aufwand und Bedarf beauftragt werden soll.
Mehr anzeigen

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einschätzung der Fachkompetenz der vorgesehenen verantwortlichen Projektmitarbeiter
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einschätzung der aufgrund der Organisationsstruktur des Projektteams zu erwartende Qualität
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot (Höhe des Honorarangebots in der Relation zum günstigsten Honorarangebot)
Kostenkriterium (Gewichtung): 40 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-31 📅
Name: Bietergemeinschaft faktorgruen PartG mbB, bosch & partner GmbH, FrinaT GmbH
Postort: Freiburg
Postleitzahl: 79100
Land: Deutschland 🇩🇪
Freiburg im Breisgau, Stadtkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Quelle: OJS 2021/S 085-220469 (2021-04-28)