Rahmenvereinbarung über die Erbringung von landwirtschaftlichen Beratungsleistungen: 1. Beratung zu Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand, 2. Beratung zu dem Klima und der Umwelt zugutekommende landwirtschaftlichen Praktiken und Erhaltung landwirtschaftlichen Flächen, 3. Beratung zu Maßnahmen und Anforderungen im Zusammenhang mit der Eindämmung des Klimawandels, 4. Beratung zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zu den Anforderungen und möglichen Maßnahmen zum Naturschutz in der Landwirtschaft und Unterstützung bei Maßnahmen zu deren Umsetzung, 5. Beratung zur Erhaltung der genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft, 6. Beratung zu den Anforderungen oder Maßnahmen zum Wasser- und Bodenschutz, 7. Beratung zu Anforderungen zu besonders tiergerechten Haltungsverfahren, 8. Beratung zur Diversifizierung einschließlich solcher, die der nachhaltigen Regionalentwicklung dienen, 9. Beratung zu Fragen des Ökolandbaus.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-09-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft
Referenznummer: 220-122-cs-20
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von landwirtschaftlichen Beratungsleistungen:
1. Beratung zu Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand,
2. Beratung zu dem Klima und der Umwelt zugutekommende landwirtschaftlichen Praktiken und Erhaltung landwirtschaftlichen Flächen,
3. Beratung zu Maßnahmen und Anforderungen im Zusammenhang mit der Eindämmung des Klimawandels,
4. Beratung zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zu den Anforderungen und möglichen Maßnahmen zum Naturschutz in der Landwirtschaft und Unterstützung bei Maßnahmen zu deren Umsetzung,
5. Beratung zur Erhaltung der genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft,
6. Beratung zu den Anforderungen oder Maßnahmen zum Wasser- und Bodenschutz,
7. Beratung zu Anforderungen zu besonders tiergerechten Haltungsverfahren,
8. Beratung zur Diversifizierung einschließlich solcher, die der nachhaltigen Regionalentwicklung dienen,
9. Beratung zu Fragen des Ökolandbaus.
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von landwirtschaftlichen Beratungsleistungen:
1. Beratung zu Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand,
2. Beratung zu dem Klima und der Umwelt zugutekommende landwirtschaftlichen Praktiken und Erhaltung landwirtschaftlichen Flächen,
3. Beratung zu Maßnahmen und Anforderungen im Zusammenhang mit der Eindämmung des Klimawandels,
4. Beratung zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zu den Anforderungen und möglichen Maßnahmen zum Naturschutz in der Landwirtschaft und Unterstützung bei Maßnahmen zu deren Umsetzung,
5. Beratung zur Erhaltung der genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft,
6. Beratung zu den Anforderungen oder Maßnahmen zum Wasser- und Bodenschutz,
7. Beratung zu Anforderungen zu besonders tiergerechten Haltungsverfahren,
8. Beratung zur Diversifizierung einschließlich solcher, die der nachhaltigen Regionalentwicklung dienen,
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-09-17 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-22 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 184-444272
ABl. S-Ausgabe: 184
Zusätzliche Informationen
Entfällt
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von landwirtschaftlichen Beratungsleistungen:
1. Beratung zu Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand,
2. Beratung zu dem Klima und der Umwelt zugutekommende landwirtschaftlichen Praktiken und Erhaltung landwirtschaftlichen Flächen,
3. Beratung zu Maßnahmen und Anforderungen im Zusammenhang mit der Eindämmung des Klimawandels,
4. Beratung zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zu den Anforderungen und möglichen Maßnahmen zum Naturschutz in der Landwirtschaft und Unterstützung bei Maßnahmen zu deren Umsetzung,
5. Beratung zur Erhaltung der genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft,
6. Beratung zu den Anforderungen oder Maßnahmen zum Wasser- und Bodenschutz,
7. Beratung zu Anforderungen zu besonders tiergerechten Haltungsverfahren,
8. Beratung zur Diversifizierung einschließlich solcher, die der nachhaltigen Regionalentwicklung dienen,
9. Beratung zu Fragen des Ökolandbaus.
Geschätzter Gesamtwert: 1 935 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Beratungsregion Westmecklenburg – Beratungsschwerpunkt 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von landwirtschaftlichen Beratungsleistungen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 71666.67 EUR 💰
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Beratungsleistungen Landwirtschaft
Bezeichnung des Loses: Beratungsregion Westmecklenburg – Beratungsschwerpunkt 2
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Beratungsregion Westmecklenburg – Beratungsschwerpunkt 3
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Beratungsregion Westmecklenburg – Beratungsschwerpunkt 4
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Beratungsregion Westmecklenburg – Beratungsschwerpunkt 5
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Beratungsregion Westmecklenburg – Beratungsschwerpunkt 6
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Beratungsregion Westmecklenburg – Beratungsschwerpunkt 7
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Beratungsregion Westmecklenburg – Beratungsschwerpunkt 8
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Landkreis Nordwestmecklenburg
Landkreis Ludwigslust-Parchim
Stadt Schwerin.
Bezeichnung des Loses: Beratungsregion Westmecklenburg – Beratungsschwerpunkt 9
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Beratungsregion Nordost – Beratungsschwerpunkt 1
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Beratungsregion Nordost – Beratungsschwerpunkt 2
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Beratungsregion Nordost – Beratungsschwerpunkt 3
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Beratungsregion Nordost – Beratungsschwerpunkt 4
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: Beratungsregion Nordost – Beratungsschwerpunkt 5
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: Beratungsregion Nordost – Beratungsschwerpunkt 6
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: Beratungsregion Nordost – Beratungsschwerpunkt 7
Losnummer: 16
Bezeichnung des Loses: Beratungsregion Nordost – Beratungsschwerpunkt 8
Losnummer: 17
Bezeichnung des Loses: Beratungsregion Nordost – Beratungsschwerpunkt 9
Losnummer: 18
Bezeichnung des Loses: Beratungsregion Südost – Beratungsschwerpunkt 1
Losnummer: 19
Bezeichnung des Loses: Beratungsregion Südost – Beratungsschwerpunkt 2
Losnummer: 20
Bezeichnung des Loses: Beratungsregion Südost – Beratungsschwerpunkt 3
Losnummer: 21
Bezeichnung des Loses: Beratungsregion Südost – Beratungsschwerpunkt 4
Losnummer: 22
Bezeichnung des Loses: Beratungsregion Südost – Beratungsschwerpunkt 5
Losnummer: 23
Bezeichnung des Loses: Beratungsregion Südost – Beratungsschwerpunkt 6
Losnummer: 24
Bezeichnung des Loses: Beratungsregion Südost – Beratungsschwerpunkt 7
Losnummer: 25
Bezeichnung des Loses: Beratungsregion Südost – Beratungsschwerpunkt 8
Losnummer: 26
Bezeichnung des Loses: Beratungsregion Südost – Beratungsschwerpunkt 9
Losnummer: 27
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreis Nordwestmecklenburg
Landkreis Ludwigslust-Parchim
Stadt Schwerin
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von landwirtschaftlichen Beratungsleistungen
Landkreis Rostock
Landkreis Vorpommern-Rügen
Stadt Rostock
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Landkreis Vorpommern-Greifswald
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung des Bieters zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB;
— Der Bieter muss zwingend die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen sowie alle weiteren im Vordruck „Angebot“ aufgeführten Sachverhalte erfüllen*;
— Falls eine Bietergemeinschaft gebildet wird: Erklärung der Mitglieder (siehe Punkt 3 der Bewerbungsbedingungen);
— Im Falle der Unterauftragsvergabe ist anzugeben, welche Leistungen durch Unterauftragnehmer erbracht werden sollen (siehe Punkt 5 Vordruck „Angebot“"). Auf Verlangen des Auftraggebers sind vor Zuschlagserteilung die vorgesehenen Unterauftragnehmer verbindlich namentlich zu benennen. Der Vordruck „Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ ist daraufhin von jedem benannten Unterauftragnehmer einzureichen.
— Im Falle der Unterauftragsvergabe ist anzugeben, welche Leistungen durch Unterauftragnehmer erbracht werden sollen (siehe Punkt 5 Vordruck „Angebot“"). Auf Verlangen des Auftraggebers sind vor Zuschlagserteilung die vorgesehenen Unterauftragnehmer verbindlich namentlich zu benennen. Der Vordruck „Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ ist daraufhin von jedem benannten Unterauftragnehmer einzureichen.
Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Eigenerklärungen in deutscher Sprache einzureichen.
*Der Nachweis kann auch durch die Bescheinigung einer Präqualifikation erbracht werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Grundsätzlich Bestätigung des Vorliegens der Anerkennungsvoraussetzungen durch Eigenerklärung, spätestens vor Zuschlagserteilung, Nachweis des Vorliegens der besonderen Voraussetzungen u. der Fortbildungen durch Kopien von Zeugnissen u. Bescheinigungen Allgemeine Anerkennungsvoraussetzungen: Vorhandensein von Technik, Logistik u. Kapazitäten zur Durchführung einer den gesamten Betrieb umfassenden Beratung / Ausübung der Beratungstätigkeit seit mind. 2 Jahren (vor Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung) / Verpflichtung zur gewissenhaften sowie unabhängigen Beratung (frei von Interessen Dritter), keine direkte o. indirekte Werbe-, Verkaufs- oder Vermittlertätigkeit für Waren o. unternehmensbezogene Dienstleistungen, keine Rechtsberatung, konkrete Produktwerbung ist ausgeschlossen / Einverständnis zur Veröffentlichung der Liste der anerkannten Beratungsanbieter und Beratungskräfte / Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit über im Zusammenhang mit der Beratung erhaltene Informationen / Zuverlässigkeit (kein Subventionsbetrug § 264 StGb) Besondere Anerkennungsvoraussetzungen für Beratungskräfte: Beratungs- schwerpunkt.
Grundsätzlich Bestätigung des Vorliegens der Anerkennungsvoraussetzungen durch Eigenerklärung, spätestens vor Zuschlagserteilung, Nachweis des Vorliegens der besonderen Voraussetzungen u. der Fortbildungen durch Kopien von Zeugnissen u. Bescheinigungen Allgemeine Anerkennungsvoraussetzungen: Vorhandensein von Technik, Logistik u. Kapazitäten zur Durchführung einer den gesamten Betrieb umfassenden Beratung / Ausübung der Beratungstätigkeit seit mind. 2 Jahren (vor Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung) / Verpflichtung zur gewissenhaften sowie unabhängigen Beratung (frei von Interessen Dritter), keine direkte o. indirekte Werbe-, Verkaufs- oder Vermittlertätigkeit für Waren o. unternehmensbezogene Dienstleistungen, keine Rechtsberatung, konkrete Produktwerbung ist ausgeschlossen / Einverständnis zur Veröffentlichung der Liste der anerkannten Beratungsanbieter und Beratungskräfte / Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit über im Zusammenhang mit der Beratung erhaltene Informationen / Zuverlässigkeit (kein Subventionsbetrug § 264 StGb) Besondere Anerkennungsvoraussetzungen für Beratungskräfte: Beratungs- schwerpunkt.
(BS) 1:
1. Kenntnisse von Dünge-, Pflanzenschutz-, Bodenschutz- u. Wasserrecht,
2. Kenntnisse im Ackerbau, einschl. der Bodenbearbeitung u. Grünlandwirtschaft,
3. Kenntnisse der Cross-Compliance-Regelungen,
4. Kenntnisse der bodenschutzrechtlichen Gefährdungssituation in M-V (Auftreten von Wasser- u. Winderosion),
5. Kenntnisse der wasserchemischen Gefährdungssituation.
BS 2:
2. Kenntnisse der Cross-Compliance-Regelungen,
3. Kenntnisse der bodenschutzrechtlichen Gefährdungssituation in M-V (Auftreten von Wasser- u. Winderosion),
4. Kenntnisse der wasserchemischen Gefährdungs- situation.
BS 3:
1. Praxiserfahrung in der Beratung landwirtschaftlicher Unternehmen,
3. Kenntnisse in den Bereichen „TA-Luft“, „Energiebilanzen“, „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ u. „Emissionsmindernde Bodenbearbeitungs-, Fütterungs- sowie Haltungsverfahren“.
BS 4:
1. Sachkunde zur Ökologie von Agrar- u. Lebensräumen.
BS 5:
1. tiergenetische Ressourcen – der Berater ist Mitarbeiter in einem Zuchtverband, der die Rassen betreut u. hat Kenntnisse auf dem Gebiet des Tierzuchtrechts,
2. pflanzengenetische Ressourcen – Erfahrungen in der entsprechenden Anbauberatung u. Kenntnisse auf dem Gebiet der Pflanzenzucht u. -baus
BS 6 1. Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen im Bereich der Abfallwirtschaft (Abfallrecht mit Kreislaufwirtschaftsgesetz und Bioabfallverordnung, Erneuerbare-Energien- Gesetz, Düngerecht mit Düngemittelverordnung, Düngeverordnung, Bodenschutzrecht / 2. Kenntnisse von Dünge-, Pflanzenschutz-, Bodenschutz- und Wasserrecht u. Kenntnisse der bodenschutzrechtlichen Gefährdungssituation in M-V (Auftreten von Wasser- und Winderosion).
BS 6 1. Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen im Bereich der Abfallwirtschaft (Abfallrecht mit Kreislaufwirtschaftsgesetz und Bioabfallverordnung, Erneuerbare-Energien- Gesetz, Düngerecht mit Düngemittelverordnung, Düngeverordnung, Bodenschutzrecht / 2. Kenntnisse von Dünge-, Pflanzenschutz-, Bodenschutz- und Wasserrecht u. Kenntnisse der bodenschutzrechtlichen Gefährdungssituation in M-V (Auftreten von Wasser- und Winderosion).
BS 7: 1. Kenntnisse Tierschutzrechts u. landwirtschaftliches Baurechts,
BS 8: 1. mehrjährige Erfahrung in der Agrarberatung von Unternehmen im ländlichen Raum / 2. Kenntnisse der Betriebswirtschaft, des Marketings, des Tourismus- und Regionalmanagements.
BS 9:
— Ausbildung auf ökologisch wirtschaftendem Betrieb im Rahmen der Berufsausbildung (Landwirtschaft, Gartenbau, Obstbau);
— Tätigkeit auf ökologisch wirtschaftendem Betrieb (EU-Kontrollverfahren) mind. 3 Jahre o. vergleichbare Qualifikation;
— mind. 3-jährige Tätigkeit bei einer Öko-Kontrollstelle;
— Projektarbeit o. Forschung zur ökologischen Landwirtschaft mind. 3 Jahre;
— Beratung von mind. 20 biozertifizierten Betrieben in den letzten 2 Jahren (vor Veröffentlichung der Bekanntmachung);
— Beratung von mind. 10 biozertifizierten Betrieben in den letzten 2 Jahren (vor Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung) Besuch von jährlich mind. 5 mind. 1-tägien Fortbildungen;
— 2 Jahre Begleitung durch einen bereits anerkannten Berater zum ökol. Landbau Besuch von jährlich mind. 10 mind. 1-tägige Fortbildung.
Mindeststandards:
Besondere Anforderungen an Beratungskräfte (Berufsabschluss u. Fortbildung)
— BS 1: landwirtschaftliche o. agrarökologische Ausbildung (Bachelor, Master, Diplom);
— BS 2:
1. landwirtschaftliche oder agrarökologische Ausbildung (Bachelor, Master, Diplom), besondere bodenkundliche u. ökologische Kenntnisse, insbesondere für den Bereich kohlenstoffreicher Bodentypen (Moorstandorte).
2. Hochschulabschluss in der Landwirtschaft, Tiermedizin o. Biologie, Fachrichtung Zoologie mit entsprechenden Nachweisen der Sachkunde u. Erfahrungen /
— BS 3:
1. Berufsabschluss (mind. ein Meisterabschluss oder Abschluss eines Hochschulstudiums) im Bereich Landwirtschaft, Gartenbau u. Energie,
2. Fortbildung im Bereich Energieberatung durch Nachweis entsprechender Fortbildungsabschlüsse o. Nachweis der IHK-Anerkennung als europäischer Energiemanager / Staatlich anerkannte Ausbildungsberufe nach den Nummern 1 u. 2: Energie-Berufe: Anlagenmechaniker Heizungs- u. Klimatechnik, Elektroanlagenmonteur, Elektroniker, Industrieelektriker, Informationselektroniker, Systemelektroniker, Agrarberufe: Gärtner, Landwirt,Tierwirt.
2. Fortbildung im Bereich Energieberatung durch Nachweis entsprechender Fortbildungsabschlüsse o. Nachweis der IHK-Anerkennung als europäischer Energiemanager / Staatlich anerkannte Ausbildungsberufe nach den Nummern 1 u. 2: Energie-Berufe: Anlagenmechaniker Heizungs- u. Klimatechnik, Elektroanlagenmonteur, Elektroniker, Industrieelektriker, Informationselektroniker, Systemelektroniker, Agrarberufe: Gärtner, Landwirt,Tierwirt.
— BS 4:
1. Abschluss eines einschlägigen Hochschul- o. Fachhochschulstudiums (Biologie, Ökologie, Landschaftspflege oder vergleichbar),
2. Abschluss einer Qualifizierungsveranstaltung der Landeslehrstätte für Naturschutz und nachhaltige Entwicklung M-V o. eines speziell Beauftragten / 3.Teilnahme (mind. 1x jährlich) an entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen der Landeslehrstätte für Naturschutz u. nachhaltige Entwicklung M-V im Landesamt für Umwelt, Natur und Geologie
2. Abschluss einer Qualifizierungsveranstaltung der Landeslehrstätte für Naturschutz und nachhaltige Entwicklung M-V o. eines speziell Beauftragten / 3.Teilnahme (mind. 1x jährlich) an entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen der Landeslehrstätte für Naturschutz u. nachhaltige Entwicklung M-V im Landesamt für Umwelt, Natur und Geologie
— BS 5: 1. Abschluss Diplom, Master, Bachelor in der Landwirtschaft, bevorzugt in der entsprechenden Fachrichtung
— BS 6:
1. mind. Fachhochschulabschluss oder vergleichbarer Abschluss der Fachrichtung Agrarwissenschaft /
2. erfolgreiche Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung (Anerkennungsschulung)
3. Teilnahme (mind. 1x jährlich) an Fortbildungsveranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft Wasserrahmenrichtlinie u. Landwirtschaft
— BS 7:
1. Hochschulabschluss in der Landwirtschaft, Tiermedizin o. Biologie, Fachrichtung Zoologie mit entsprechenden Nachweisen der Sachkunde u. Erfahrungen
— BS 8: 1. landwirtschaftliche o. betriebswirtschaftliche abgeschlossene Ausbildung;
— BS 9: 1. Grundqualifikation:
– Fach- o. Hochschulstudium (Landwirtschaft, Gartenbau, Obstbau, Agrarökologie, Fischwirtschaft) – Abschluss Bachelor, Master oder Diplom;
— Berufserfahrung (mind. 5 Jahre) im Praxisbetrieb (Landwirtschaft, Gartenbau, Obstbau, Fischwirtschaft) o. vergleichbare Qualifikation.
2. Ökolandbauqualifikation:
— Ausbildungsinhalte zur ökologischen Landwirtschaft im Rahmen des o.g. Fach- oder Hochschulstudiums (Prüfungsinhalte Ökolandbau) Nachweis: Bestätigung durch die wissenschaftliche Einrichtung (z. B. Studienbüro) über Teilnahme an einschlägigen Studienfächern (z. B. Anzahl der Semesterwochenstunden);
— Ausbildungsinhalte zur ökologischen Landwirtschaft im Rahmen des o.g. Fach- oder Hochschulstudiums (Prüfungsinhalte Ökolandbau) Nachweis: Bestätigung durch die wissenschaftliche Einrichtung (z. B. Studienbüro) über Teilnahme an einschlägigen Studienfächern (z. B. Anzahl der Semesterwochenstunden);
— Fortbildungen nach Nr. 2 der besonderen Anforderungen an Beratungskräfte im Themenbereich 9 der Beratung nach Anlage 1 (Entwurf der Rahmenvereinbarung) /
3. Anforderung an bereits anerkannte Beratungskräfte:
— Teilnahme an mind. 2 eintägigen Fortbildungsveranstaltungen zum ökologischen Landbau pro Jahr, davon eine angeboten vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V (LM) / Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V (LALLF).
— Teilnahme an mind. 2 eintägigen Fortbildungsveranstaltungen zum ökologischen Landbau pro Jahr, davon eine angeboten vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V (LM) / Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V (LALLF).
Nachweis der mind. jährlichen Teilnahme von Beratungskräften an einschlägigen, beratungsschwerpunktspezifischen Fortbildungsveranstaltungen, sofern nicht in den Anerkennungsvoraussetzungen der Beratungskräfte untergliedert nach Beratungsschwerpunkt abweichende Nachweise zu erbringen sind (Anlage 8 Entwurf RV).
Nachweis der mind. jährlichen Teilnahme von Beratungskräften an einschlägigen, beratungsschwerpunktspezifischen Fortbildungsveranstaltungen, sofern nicht in den Anerkennungsvoraussetzungen der Beratungskräfte untergliedert nach Beratungsschwerpunkt abweichende Nachweise zu erbringen sind (Anlage 8 Entwurf RV).
Sofern seitens des Bieters Unterauftragnehmer zur Erfüllung der Leistung vorgesehen sind, muss der Bieter vor Auftragserteilung die entsprechenden Eignungskriterien auch für diese nachweisen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Verpflichtung des Auftragnehmers und seiner eventuellen Unterauftragnehmer ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung ein Mindest-Stundenentgelt von 10,07 EUR (brutto) zu zahlen (siehe Entwurf Rahmenvereinbarung).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt
Der Abruf der Vergabeunterlagen, die Kommunikation sowie die Angebotsabgabe sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz M-V durchführbar (siehe auch I.3) der Bekanntmachung). Für die Kommunikation sowie die Angebotsabgabe ist eine einmalige Registrierung auf dieser Plattform notwendig. Informationen hierzu erhalten Sie unter https://vergabemarktplatz-mv.de/NetServer (Mein Konto / Hinweis zur Angebotsabgabe / Anleitung zur Angebotsabgabe), bei der Bieterhotline (Tel.: +49 9001-243837) oder direkt beim Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (Tel. +49 385 588 56-980).
Der Abruf der Vergabeunterlagen, die Kommunikation sowie die Angebotsabgabe sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz M-V durchführbar (siehe auch I.3) der Bekanntmachung). Für die Kommunikation sowie die Angebotsabgabe ist eine einmalige Registrierung auf dieser Plattform notwendig. Informationen hierzu erhalten Sie unter https://vergabemarktplatz-mv.de/NetServer (Mein Konto / Hinweis zur Angebotsabgabe / Anleitung zur Angebotsabgabe), bei der Bieterhotline (Tel.: +49 9001-243837) oder direkt beim Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (Tel. +49 385 588 56-980).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 385-58851-63📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 385-58848-55817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsverfahren zur Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen, kann bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich beantragt werden (§ 160 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren zur Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen, kann bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich beantragt werden (§ 160 Abs. 3 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 184-444272 (2020-09-17)
Ergänzende Angaben (2020-09-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von landwirtschaftlichen Beratungsleistungen
1. Beratung zu Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand,
2. Beratung zu dem Klima und der Umwelt zugutekommende landwirtschaftlichen Praktiken und Erhaltung landwirtschaftlichen Flächen,
3. Beratung zu Maßnahmen und Anforderungen im Zusammenhang mit der Eindämmung des Klimawandels,
4. Beratung zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zu den Anforderungen und möglichen Maßnahmen zum Naturschutz in der Landwirtschaft und Unterstützung bei Maßnahmen zu deren Umsetzung,
5. Beratung zur Erhaltung der genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft,
6. Beratung zu den Anforderungen oder Maßnahmen zum Wasser- und Bodenschutz,
7. Beratung zu Anforderungen zu besonders tiergerechten Haltungsverfahren,
8. Beratung zur Diversifizierung einschließlich solcher, die der nachhaltigen Regionalentwicklung dienen,
9. Beratung zu Fragen des Ökolandbaus.
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von landwirtschaftlichen Beratungsleistungen
1. Beratung zu Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand,
2. Beratung zu dem Klima und der Umwelt zugutekommende landwirtschaftlichen Praktiken und Erhaltung landwirtschaftlichen Flächen,
3. Beratung zu Maßnahmen und Anforderungen im Zusammenhang mit der Eindämmung des Klimawandels,
4. Beratung zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zu den Anforderungen und möglichen Maßnahmen zum Naturschutz in der Landwirtschaft und Unterstützung bei Maßnahmen zu deren Umsetzung,
5. Beratung zur Erhaltung der genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft,
6. Beratung zu den Anforderungen oder Maßnahmen zum Wasser- und Bodenschutz,
7. Beratung zu Anforderungen zu besonders tiergerechten Haltungsverfahren,
8. Beratung zur Diversifizierung einschließlich solcher, die der nachhaltigen Regionalentwicklung dienen,
9. Beratung zu Fragen des Ökolandbaus.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung📦
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von landwirtschaftlichen Beratungsleistungen
Quelle: OJS 2020/S 192-464122 (2020-09-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 760 640 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsverfahren zur Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen, kann bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich beantragt werden (§ 160 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren zur Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen, kann bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich beantragt werden (§ 160 Abs. 3 GWB).