Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Das Verfahren wird gem. § 14 VgV als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb geführt.
In dem vorliegenden Verfahren sollen 4 bis 6 geeignete Bewerber ausgewählt und zu Verhandlungen aufgefordert werden. Sollten sich mehr als 4 geeignete Bewerber bewerben, so erfolgt die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren auf der Grundlage des unter Ziff. III.1.3.) geforderten Eignungsnachweises Eigenerklärungen zu den Punktereferenzen Bewerberformulare 8.1 und 8.2. Die angegebenen Punktereferenzen, die die genannten Kriterien erfüllen, werden zunächst anhand der nachfolgenden Bewertungsmatrix bewertet. Die mit den einzelnen Punktereferenzen jeweils erzielten Punktzahlen werden anschließend addiert (= Gesamtpunktzahl). Mindestens 4 und maximal 6 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl können zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren aufgefordert werden.Bei Punktegleichheit von Bewerbern erfolgt die Auswahl unter diesen punktgleichen Bewerbern nach dem Losverfahren.
1) Referenzprojekte Stallbau [50 %]:
— Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI;
— Bearbeitung der Leistungsphasen 2 bis mindestens 8;
— Neubau eines landwirtschaftlichen Stalles (Um als Referenz wertbar zu sein, muss es sich bei dem angegebenen Referenzobjekt um ein zur dauerhaften Unterbringung von Rindern dienendes Gebäude handeln);
— Projektbearbeitung nach dem 1.1.2010.
Jeweils maximal 4 Referenzen werden gewertet:
— Jede nachgewiesene Referenz wird mit 2 Punkten bewertet;
— wurde bei dem Projekt auch bereits die Leistungsphase 9 bearbeitet, wird die Referenz zusätzlich mit 2 Punkten bewertet;
— Wurde bei der Planung ein BImSch-Verfahren begleitet, wird die Referenz zusätzlich mit 2 Punkten bewertet;
— Handelt es sich um einen Milchviehstall, wird die erreichte Punktzahl mit dem Faktor 1,5 multipliziert.
2) Referenzprojekte mit öffentlichen Fördermitteln [50 %]:
— Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI;
— Bearbeitung der Leistungsphasen 2 bis 9;
— Neubau eines Gebäudes;
— KG 300 + 400 größer gleich 500 000 EUR netto;
— mit öffentlichen Fördermitteln (Der Zuwendungsbescheid/-vertrag muss die Beachtung des Vergaberechts und die Erstellung von Verwendungsnachweisen vorgeschrieben haben);
— Projektbearbeitung nach dem 1.1.2010.
Jeweils maximal 4 Referenzen werden gewertet:
— Jede nachgewiesene Referenz wird mit 2 Punkten bewertet;
— Handelt es sich um ein technischen Gebäudes (Industriebauten — Gebäude im Bereich der Industrie und des Gewerbes, die der Produktion (Herstellung, Behandlung, Verwertung, Verteilung) oder Lagerung von Produkten oder Gütern dienen-, Forschungsgebäude oder Laborgebäude,sowie Lehrwerkstätten oder Sportanlagen) wird die Referenz zusätzlich mit 2 Punkten bewertet;
— Handelt es sich um ein Gebäude aus dem landwirtschaftlichen Bereich (z. B. Stallanlagen) wird die erreichte Punktzahl mit dem Faktor 1,5 multipliziert
Die erneute Nennung der bereits für die Mindestreferenz in Ansatz gebrachten Referenz ist nicht möglich.
Die vorstehende Bewertungsmatrix findet sich auch in dem Dokument „Anlage A.2 Bewertungsmatrix", das über die in vorstehender Ziff. I.3) genannte Internetadresse heruntergeladen werden kann.