Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Ammerland betreibt die mechanische Abfallvorbehandlungsanlage (MA Mansie) auf dem Gelände der Zentraldeponie Mansie in der Stadtgemeinde Westerstede. Da die maschinen- und elektrotechnische Ausrüstung der MA Mansie in absehbarer Zeit das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben wird, ist ein Ersatz durch eine neue und moderne Behandlungsanlage geplant. Gegenstand dieser Ausschreibung ist daher die Lieferung inkl. Montage der Aggregate durch den Auftragnehmer. Die Demontage und Inzahlungnahme der Altgeräte ist ebenfalls Teil der Leistung. Ebenso sind Wartungsverträge für die zu liefernden Maschinen anzubieten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-06-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Maschinen für allgemeine und besondere Zwecke
Referenznummer: 861/2020
Kurze Beschreibung:
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Ammerland betreibt die mechanische Abfallvorbehandlungsanlage (MA Mansie) auf dem Gelände der Zentraldeponie Mansie in der Stadtgemeinde Westerstede. Da die maschinen- und elektrotechnische Ausrüstung der MA Mansie in absehbarer Zeit das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben wird, ist ein Ersatz durch eine neue und moderne Behandlungsanlage geplant.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist daher die Lieferung inkl. Montage der Aggregate durch den Auftragnehmer. Die Demontage und Inzahlungnahme der Altgeräte ist ebenfalls Teil der Leistung. Ebenso sind Wartungsverträge für die zu liefernden Maschinen anzubieten.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Ammerland betreibt die mechanische Abfallvorbehandlungsanlage (MA Mansie) auf dem Gelände der Zentraldeponie Mansie in der Stadtgemeinde Westerstede. Da die maschinen- und elektrotechnische Ausrüstung der MA Mansie in absehbarer Zeit das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben wird, ist ein Ersatz durch eine neue und moderne Behandlungsanlage geplant.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist daher die Lieferung inkl. Montage der Aggregate durch den Auftragnehmer. Die Demontage und Inzahlungnahme der Altgeräte ist ebenfalls Teil der Leistung. Ebenso sind Wartungsverträge für die zu liefernden Maschinen anzubieten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Maschinen für allgemeine und besondere Zwecke📦
Zusätzlicher CPV-Code: Löffelbagger📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Ammerland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Zu I.3 Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Bieterrundschreiben den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bieter das Risiko, ein Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen.
Zu I.3 Kommunikation: Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme, insbesondere wenn die Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Angebots relevant sein können. Fragen auf anderem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) werden nicht beantwortet. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Für die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich Kommunikation im Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterrundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht.
Zu II.2.7 Laufzeit: Die angegebene Vertragslaufzeit bezieht sich lediglich auf die Lieferfrist nach Zuschlagserteilung, welche nicht mehr als 18 Wochen betragen darf. Näheres siehe Kap. 3.23 der Vergabeunterlagen.
Zu IV.2.6: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Zu IV.2.7 Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJDATN
Zu I.3 Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Bieterrundschreiben den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bieter das Risiko, ein Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen.
Zu I.3 Kommunikation: Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme, insbesondere wenn die Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Angebots relevant sein können. Fragen auf anderem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) werden nicht beantwortet. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Für die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich Kommunikation im Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterrundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht.
Zu II.2.7 Laufzeit: Die angegebene Vertragslaufzeit bezieht sich lediglich auf die Lieferfrist nach Zuschlagserteilung, welche nicht mehr als 18 Wochen betragen darf. Näheres siehe Kap. 3.23 der Vergabeunterlagen.
Zu IV.2.6: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Zu IV.2.7 Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJDATN
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Ammerland betreibt die mechanische Abfallvorbehandlungsanlage (MA Mansie) auf dem Gelände der Zentraldeponie Mansie in der Stadtgemeinde Westerstede. Da die maschinen- und elektrotechnische Ausrüstung der MA Mansie in absehbarer Zeit das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben wird, ist ein Ersatz durch eine neue und moderne Behandlungsanlage geplant.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Ammerland betreibt die mechanische Abfallvorbehandlungsanlage (MA Mansie) auf dem Gelände der Zentraldeponie Mansie in der Stadtgemeinde Westerstede. Da die maschinen- und elektrotechnische Ausrüstung der MA Mansie in absehbarer Zeit das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben wird, ist ein Ersatz durch eine neue und moderne Behandlungsanlage geplant.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist daher die Lieferung inkl. Montage der Aggregate durch den Auftragnehmer. Die Demontage und Inzahlungnahme der Altgeräte ist ebenfalls Teil der Leistung. Ebenso sind Wartungsverträge für die zu liefernden Maschinen anzubieten.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist daher die Lieferung inkl. Montage der Aggregate durch den Auftragnehmer. Die Demontage und Inzahlungnahme der Altgeräte ist ebenfalls Teil der Leistung. Ebenso sind Wartungsverträge für die zu liefernden Maschinen anzubieten.
Gegenstand des Auftrags ist die Demontage und Rücknahme der bestehenden mechanischen Aufbereitung und Lieferung und Montage einer neuen mechanischen Aufbereitung mit einer Stundenleistung von mindestens 44 t/h.
Der Lieferumfang umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen:
— Demontage, Abtransport und Inzahlungnahme der Altgeräte;
— Lieferung und Montage der Neugeräte inkl. aller baulichen Ausführungen;
— Durchführung der „kalten" und „warmen" Inbetriebnahme sowie eines Probebetriebs;
— Schulungen und Unterweisungen der Mitarbeiter des Auftraggebers;
— Es sind Wartungsverträge gemäß Kap. 3.26 der Vergabeunterlagen anzubieten.
Dauer: 125 Tage
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für jeden Bieter einzureichende Unterlagen:
BB 1 Unternehmensbeschreibung
Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
Falls der Bieter nicht mit dem Hersteller identisch sein sollte, ist eine zusätzliche Unternehmensbeschreibung des Herstellers als Anlage beizufügen.
BB 2 Registereintrag
Als Anlage ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Für jeden Bieter auszufüllen.
Angaben jeweils für die Jahre 2017, 2018 und 2019 (ggf. vorläufig) sowie den Mittelwert 2017-2019
WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz
Falls der Bieter nicht mit dem Hersteller identisch ist, sind zusätzlich die Gesamtumsätze des Herstellers einzutragen. Dies gilt nur für Hersteller, die mindestens 20 % der angebotenen Gesamtleistung gemäß Preisblatt erbringen.
WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen, bezogen auf die Lieferung und Montage von jeglicher Aufbereitungstechnik für Abfall.
Falls der Bieter nicht mit dem Hersteller identisch ist, sind zusätzlich die Umsätze mit vergleichbaren Leistungen des Herstellers einzutragen. Dies gilt nur für Hersteller, die mindestens 20 % der angebotenen Gesamtleistung gemäß Preisblatt erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Falls der Bieter nicht mit dem Hersteller identisch ist, sind zusätzlich die Umsätze mit vergleichbaren Leistungen des Herstellers einzutragen. Dies gilt nur für Hersteller, die mindestens 20 % der angebotenen Gesamtleistung gemäß Preisblatt erbringen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Für jeden Bieter auszufüllen:
BL 1 Qualitätssicherung
Als Anlage ist ein Nachweis über die Zertifizierung nach EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement) beizufügen.
Falls der Bieter nicht mit dem Hersteller identisch ist, reicht ein Nachweis der Zertifizierung nach EN ISO 9001 für den Hersteller aus (Deckblatt ausreichend).
BL 2 Referenzen zur Lieferung und Montage von stationärer Aufbereitungstechnik für Abfall (mindestens 3 Referenzen) mit Angabe:
— des Auftraggebers;
— des Modells;
— des Lieferdatums;
— des EInsatzzwecks;
— Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des jeweiligen Ansprechpartners.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01
Zu I.3 Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Bieterrundschreiben den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bieter das Risiko, ein Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen.
Zu I.3 Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Bieterrundschreiben den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bieter das Risiko, ein Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen.
Zu I.3 Kommunikation: Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme, insbesondere wenn die Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Angebots relevant sein können. Fragen auf anderem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) werden nicht beantwortet. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Für die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich Kommunikation im Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterrundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht.
Zu I.3 Kommunikation: Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme, insbesondere wenn die Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Angebots relevant sein können. Fragen auf anderem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) werden nicht beantwortet. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Für die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich Kommunikation im Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterrundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht.
Zu II.2.7 Laufzeit: Die angegebene Vertragslaufzeit bezieht sich lediglich auf die Lieferfrist nach Zuschlagserteilung, welche nicht mehr als 18 Wochen betragen darf. Näheres siehe Kap. 3.23 der Vergabeunterlagen.
Zu IV.2.6: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Zu IV.2.7 Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJDATN
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-3306/3307/3308📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 118-285850 (2020-06-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 861/2020-1
Kurze Beschreibung: Lieferung und Montage der Aufbereitungstechnik der MA Mansie.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge