Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Laser-Geschwindigkeitsmessanlagen
n.def.
Produkte/Dienstleistungen: Verkehrsüberwachungseinrichtung📦
Kurze Beschreibung: Lieferung, Montage und Betrieb von Laser-Geschwindigkeitsmessanlagen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verkehrsüberwachungseinrichtung📦
Ort der Leistung: Landsberg am Lech🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Landsberg am Lech beschafft (Kauf) 2 baugleiche Laser-Geschwindigkeitsmessanlagen in fabrikneuer Ausführung. Sie müssen für die Unterbringung und...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Landsberg am Lech beschafft (Kauf) 2 baugleiche Laser-Geschwindigkeitsmessanlagen in fabrikneuer Ausführung. Sie müssen für die Unterbringung und den komplett betriebsbereiten Festeinbau in das bereits vorhandene Fahrzeug vom Typ VW Caddy Maxi Life (Radstand 3 000 mm, Baujahr 2009) geeignet sein.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2023-03-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Eigenerklärung über das Bestehen mindestens eines Qualitätsmanagementsystems,
2. Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Eigenerklärung über das Bestehen mindestens eines Qualitätsmanagementsystems,
2. Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Lieferaufträge, untergliedert nach:
a) Name des Auftraggebers,
b) Erbringungszeitraum der Leistungen vom 27.10.2015 bis 27.10.2020,
c) Leistungen, und
d) Leistungserbringer.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“1) Eigenerklärung über das Bestehen mindestens eines Qualitätsmanagementsystems.
2) Die Referenz 1 (Mindestreferenz 1) ist erbracht, wenn die geforderten...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1) Eigenerklärung über das Bestehen mindestens eines Qualitätsmanagementsystems.
2) Die Referenz 1 (Mindestreferenz 1) ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. D. h. die Mindestreferenz 1 muss
a) jeweils mindestens den Namen des referenzierten Auftraggebers nachweisen,
b) die Mindestreferenz 1 muss mindestens auf einen der Zeiträume vom 27.10.2015 bis 26.10.2016, vom 27.10.2016 bis 26.10.2017, vom 27.10.2017 bis 26.10.2018, vom 27.10.2018 bis 26.10.2019 oder vom 27.10.2019 bis 27.10.2020 bezogen sein,
c) die Mindestreferenz 1 muss mindestens die vier nachfolgenden Leistungen nachweisen: Lieferung einer Laser-Geschwindigkeitsmessanlage, Montage einer Laser-Geschwindigkeitsmessanlage, Betrieb einer Laser-Geschwindigkeitsmessanlage und Schulungsleistungen für Laser-Geschwindigkeitsmessanlage, und d) die Mindestreferenz 1 muss mindestens auf den Bieter, die Bietergemeinschaft oder anderen Leistungserbringer, z. B. Unterauftragnehmer, Eignungsleihe, bezogen sein.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere den...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, sowie gern. § 7 Abs. 1 AGG und § 3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-27
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-27
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
“Zu Abschnitt III.1) „Teilnahmebedingungen“:
1. Der Bieter/Die Bietergemeinschaft hat sein/ihr Angebot unter zwingender Nutzung des Formulars...”
Zu Abschnitt III.1) „Teilnahmebedingungen“:
1. Der Bieter/Die Bietergemeinschaft hat sein/ihr Angebot unter zwingender Nutzung des Formulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ (kurz: Formular) beim Auftraggeber bis spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote einzureichen.
2. Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V des Formulars geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter/die Bietergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Formulars geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
3. Eine Bietergemeinschaft muss mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bietergemeinschaft vorlegen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 1 des Formulars). Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds der Bietergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des Formulars zu vermerken, der Name des Erklärenden für das Mitglied einer Bietergemeinschaft ist auf Seite 8 des vervielfältigten Formulars zu vermerken.
4. zu „Unterauftragnehmern“, vgl. Abschnitt I.4) des Formulars,
5. zur „Eignungsleihe“, vgl. Abschnitt I.5) des Formulars,
6. zur „Selbstreinigung“, vgl. Abschnitt I.6) des Formulars.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Postfach
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen.
Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 190-458029 (2020-09-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
URL: www.landsberg.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Laser-Geschwindigkeitsmessanlagen
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Landsberg am Lech hat 2 baugleiche Laser-Geschwindigkeitsmessanlagen in fabrikneuer Ausführung beschafft (Kauf). Sie müssen für die Unterbringung...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Landsberg am Lech hat 2 baugleiche Laser-Geschwindigkeitsmessanlagen in fabrikneuer Ausführung beschafft (Kauf). Sie müssen für die Unterbringung und den komplett betriebsbereiten Festeinbau in das bereits vorhandene Fahrzeug vom Typ VW Caddy Maxi Life (Radstand 3 000 mm, Baujahr 2009) geeignet sein.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Landsberg am Lech hat 2 baugleiche Laser-Geschwindigkeitsmessanlagen in fabrikneuer Ausführung beschafft (Kauf). Sie müssen für die Unterbringung...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Landsberg am Lech hat 2 baugleiche Laser-Geschwindigkeitsmessanlagen in fabrikneuer Ausführung beschafft (Kauf). Sie müssen für die Unterbringung und den komplett betriebsbereiten Festeinbau in das bereits vorhandene Fahrzeug vom Typ VW Caddy Maxi Life (Radstand 3 000 mm, Baujahr 2009) geeignet sein.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zeitpunkt der Lieferung, Montage und Inbetriebnahme
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 40
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Zu Abschnitt II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)“: Einzelne Angaben sind nicht zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung — wie hier — die...”
Zusätzliche Informationen
Zu Abschnitt II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)“: Einzelne Angaben sind nicht zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung — wie hier — die berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen. Die nicht valide Eintragung von 1 00 EUR erfolgte deshalb nur aus technischen Gründen (Pflichtfeld).
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 190-458029
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Vitronic Dr.-Ing. Stein Bildverarbeitungssysteme GmbH
Postanschrift: Hasengartenstraße 14
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Zu Abschnitt V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)“: Einzelne Angaben sind nicht zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung — wie...”
Zu Abschnitt V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)“: Einzelne Angaben sind nicht zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung — wie hier — die berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen. Die nicht valide Eintragung von 1 00 EUR erfolgte deshalb nur aus technischen Gründen (Pflichtfeld).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.