Die Universität Bayreuth beabsichtigt die Beschaffung eines Laserbearbeitungssystems für den Lehrstuhl Funktionsmaterialien.
Finanziert wird diese Anschaffung zu 50 % durch Haushaltsgelder und zu 50 % durch einen bewilligten DFG-Großgeräteantrag mit dem Geschäftszeichen: INST 91/449-1 FUGG.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Laserbearbeitungssystem
2020ZV000019
Produkte/Dienstleistungen: Laser📦
Kurze Beschreibung:
“Die Universität Bayreuth beabsichtigt die Beschaffung eines Laserbearbeitungssystems für den Lehrstuhl Funktionsmaterialien.
Finanziert wird diese...”
Kurze Beschreibung
Die Universität Bayreuth beabsichtigt die Beschaffung eines Laserbearbeitungssystems für den Lehrstuhl Funktionsmaterialien.
Finanziert wird diese Anschaffung zu 50 % durch Haushaltsgelder und zu 50 % durch einen bewilligten DFG-Großgeräteantrag mit dem Geschäftszeichen: INST 91/449-1 FUGG.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 313445.38 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Laser📦
Ort der Leistung: Bayreuth, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Universität Bayreuth beabsichtigt die Beschaffung eines Laserbearbeitungssystems für den Lehrstuhl Funktionsmaterialien.
Finanziert wird diese...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Universität Bayreuth beabsichtigt die Beschaffung eines Laserbearbeitungssystems für den Lehrstuhl Funktionsmaterialien.
Finanziert wird diese Anschaffung zu 50 % durch Haushaltsgelder und zu 50 % durch einen bewilligten DFG-Großgeräteantrag mit dem Geschäftszeichen: INST 91/449-1 FUGG.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Strukturen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 22
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Service
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bedienung / Software
Qualitätskriterium (Gewichtung): 11
Qualitätskriterium (Bezeichnung): System
Qualitätskriterium (Gewichtung): 8,25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Materialien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Positionierung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5,5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kompatibilität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Kostenkriterium (Name): Betriebs- und Wartungskosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Zubehör
Kostenkriterium (Gewichtung): 7,5
Kostenkriterium (Name): Zusatzlizenzen
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 313445.38 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: VOL/B in der derzeit gültigen Fassung (liegt den Vergabeunterlagen bei)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-01-11
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-02-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-01-11
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§134, 135, 160 GWB.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§134, 135, 160 GWB.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html.
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Quelle: OJS 2020/S 242-596201 (2020-12-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 312722.5 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 242-596201
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Laserbearbeitungssystem
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: LPKF Laser & Electronics AG
Postanschrift: Osterriede 7
Postort: Garbsen
Postleitzahl: 30827
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Region Hannover🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 313445.38 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 312722.5 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken — Vergabekammer Nordbayern
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§ 134, 135, 160 GWB.
§...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§ 134, 135, 160 GWB.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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Quelle: OJS 2021/S 045-110808 (2021-03-01)