Offenes Verfahren zur Vergabe des Dienstleistungsauftrages „Laufende Evaluierung des Operationellen Programms des Freistaates Sachsen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in der Förderperiode 2014 bis 2020 sowie Ad-hoc-Analysen im Rahmen von Änderungsanträgen zum Operationellen Programm – Teil II“.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Laufende Evaluierung des Operationellen Programms EFRE Teil II
13-0452/159
Produkte/Dienstleistungen: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste📦
Kurze Beschreibung:
“Offenes Verfahren zur Vergabe des Dienstleistungsauftrages „Laufende Evaluierung des Operationellen Programms des Freistaates Sachsen für den Europäischen...”
Kurze Beschreibung
Offenes Verfahren zur Vergabe des Dienstleistungsauftrages „Laufende Evaluierung des Operationellen Programms des Freistaates Sachsen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in der Förderperiode 2014 bis 2020 sowie Ad-hoc-Analysen im Rahmen von Änderungsanträgen zum Operationellen Programm – Teil II“.
Gegenstand des Auftrags ist zum einen die laufende Evaluierung des EFRE-OP (Operationelles Programm) 2014-2020 im Zeitraum 2020-2022 als Festpreisleistung (Auftragsbestandteil A). Entsprechend dem Evaluierungsplan für das EFRE-OP 2014-2020 sind Wirkungsevaluierungen zu 4 OP-Vorhaben und den prioritätsachsen-übergreifenden Effekten der Förderung durchzuführen.
Der Auftragsgegenstand beinhaltet zum anderen Auftragsbestandteil B: Ad-hoc-Analysen im Zeitraum 2020 bis 2023. Im Zuge von Änderungsanträgen zum EFRE-OP 2014-2020 sind vom Auftragnehmer nach gesonderter Anforderung des Auftraggebers Ad-hoc-Analysen gem. Art. 30 VO (EU) Nr. 1303/2013 durchzuführen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsprobe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70,00
Preis (Gewichtung): 30,00
Dauer
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren, vorzulegen.
Soweit der Bieter noch keine 3 Jahre am Markt tätig ist, genügen Angaben aus der bisherigen Tätigkeit. Es ist gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als 3 Jahren besteht.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
s.o.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Angaben und Erklärungen vorzulegen:
Fachkompetenz zum Nachweis...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Angaben und Erklärungen vorzulegen:
Fachkompetenz zum Nachweis der Fachkompetenz ist durch den Bieter mindestens eine einschlägige Referenz zu einem bereits abgeschlossenen Auftrag bzw. Aufträgen in den letzten 10 Jahren vor Angebotserstellung vorzulegen.
Jeder Referenzauftrag muss mindestens 50 000 EUR (brutto) erreicht haben und einen der folgenden Bereiche abdecken. Insgesamt müssen beide Bereiche durch Referenzen abgedeckt werden:
— Evaluierung von EU-Strukturfondsförderung (EFRE oder ESF) und
— Erstellungs- oder Änderungsarbeiten zu Operationellen Program-men des EFRE oder des ESF.
Der Nachweis kann in einer Referenz oder in mehreren Referenzen erfolgen.
Methodenkompetenz
Mindestens eine der zum Bereich Fachkompetenz eingereichten Referenzen muss eines der folgenden Merkmale der Methodenkompetenz erfüllen:
— Analyse von Instrumenten der Wirtschaftsmarktförderung oder
— Datenerhebung, -verarbeitung, -auswertung und -interpretation.
Es sind Angaben für den vorgesehenen Projektleiter und dessen Vertreter einschließlich deren Qualifikationen in Form eines Lebenslaufs für jede Person als Eigenerklärung vorzulegen. Dieser Lebenslauf hat den Vor- und Zunamen, die Ausbildung, die berufliche Erfahrung, die Mitarbeit an Projekten zu enthalten.
Diese Personen müssen mindestens über einen wirtschafts- oder sozialwissenschaftlichen Hochschulabschluss verfügen. Mindestens eine dieser beiden Personen muss eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Themengebiet der Evaluierung von EU-Strukturfondsförderung (EFRE oder ESF) oder der Erstellung oder Änderung von Operationellen Programmen (EFRE oder ESF) besitzen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): s.o.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für den Auftrag gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowieErgänzungen in den Vertragsunterlagen. Mit dem...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für den Auftrag gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowieErgänzungen in den Vertragsunterlagen. Mit dem Angebot ist eine Erklärung zur Zahlung von Mindestentgelten sowie zur Vereinbarung zusätzlicher Vertragsbedingungen vorzulegen. Im Fall der
Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft ist diese Erklärung von jedem an der Bietergemeinschaft beteiligten Mitglied mit dem Angebot vorzulegen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-09
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-11-02 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-09-09
14:10 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏
Quelle: OJS 2020/S 152-371517 (2020-08-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Offenes Verfahren zur Vergabe des Dienstleistungsauftrages „Laufende Evaluierung des Operationellen Programms des Freistaates Sachsen für den Europäischen...”
Kurze Beschreibung
Offenes Verfahren zur Vergabe des Dienstleistungsauftrages „Laufende Evaluierung des Operationellen Programms des Freistaates Sachsen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in der Förderperiode 2014 bis 2020 sowie Ad-hoc-Analysen im Rahmen von Änderungsanträgen zum Operationellen Programm — Teil II“
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 255 200 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Auftrags ist zum einen die laufende Evaluierung des EFRE-OP (Operationelles Programm) 2014 -2020 im Zeitraum 2020-2022 als Festpreisleistung...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrags ist zum einen die laufende Evaluierung des EFRE-OP (Operationelles Programm) 2014 -2020 im Zeitraum 2020-2022 als Festpreisleistung (Auftragsbestandteil A). Entsprechend dem Evaluierungsplan für das EFRE-OP 2014 - 2020 sind Wirkungsevaluierungen zu vier OP-Vorhaben und den prioritätsachsen-übergreifenden Effekten der Förderung durchzuführen. Der Auftragsgegenstand beinhaltet zum anderen Auftragsbestandteil B: Ad-hoc-Analysen im Zeitraum 2020 bis 2023. Im Zuge von Änderungsanträgen zum EFRE-OP 2014 - 2020 sind vom Auftragnehmer nach gesonderter Anforderung des Auftraggebers Ad-hoc-Analysen gem. Art. 30 VO (EU) Nr. 1303/2013 durchzuführen.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: Op efre
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 152-371517
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Laufende Evaluierung des Operationellen Programms EFRE Teil II
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name:
“GEFRA, Gesellschaft für Finanz- und Regionalanalysen, Prof. Dr. Untiedt und Dr. Alecke GbR”
Postanschrift: Ludgeristraße 56
Postort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 25120881609📞
E-Mail: alecke@gefra-muenster.de📧
Fax: +49 25139653363 📠
Region: Nordrhein-Westfalen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Name: Kovalis - Dr. Stefan Meyer
Postort: Bremen
Region: Bremerhaven, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Name: JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH
Postort: Graz
Region: Extra-Regio NUTS 1🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 255 200 💰
“Der unter II.1.7) sowie V.2.4) angegebene Wert berücksichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Dem Auftragswert der Rahmenvereinbarung liegen die...”
Der unter II.1.7) sowie V.2.4) angegebene Wert berücksichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Dem Auftragswert der Rahmenvereinbarung liegen die geschätzten Abnahmemengen in der Vertragslaufzeit zu Grunde.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf §§ 160 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf §§ 160 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union Vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeberüber den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 230-567539 (2020-11-20)