Laufende Evaluierung des Operationellen Programms EFRE Teil II

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Offenes Verfahren zur Vergabe des Dienstleistungsauftrages „Laufende Evaluierung des Operationellen Programms des Freistaates Sachsen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in der Förderperiode 2014 bis 2020 sowie Ad-hoc-Analysen im Rahmen von Änderungsanträgen zum Operationellen Programm – Teil II“.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-08-03 Auftragsbekanntmachung
2020-11-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-08-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Referenznummer: 13-0452/159
Kurze Beschreibung:
Offenes Verfahren zur Vergabe des Dienstleistungsauftrages „Laufende Evaluierung des Operationellen Programms des Freistaates Sachsen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in der Förderperiode 2014 bis 2020 sowie Ad-hoc-Analysen im Rahmen von Änderungsanträgen zum Operationellen Programm – Teil II“.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Wilhelm-Buck-Str. 2
Postleitzahl: 01097
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.smwa.sachsen.de 🌏
E-Mail: auftragswesen@smwa.sachsen.de 📧
Telefon: +49 351564-0 📞
Fax: +49 35156489080 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1731401e4e1-712c8115abbc37f2 🌏
URL der Teilnahme: https://evergabe.sachsen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-03 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-07 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 152-371517
ABl. S-Ausgabe: 152
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist zum einen die laufende Evaluierung des EFRE-OP (Operationelles Programm) 2014-2020 im Zeitraum 2020-2022 als Festpreisleistung (Auftragsbestandteil A). Entsprechend dem Evaluierungsplan für das EFRE-OP 2014-2020 sind Wirkungsevaluierungen zu 4 OP-Vorhaben und den prioritätsachsen-übergreifenden Effekten der Förderung durchzuführen.
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Der Auftragsgegenstand beinhaltet zum anderen Auftragsbestandteil B: Ad-hoc-Analysen im Zeitraum 2020 bis 2023. Im Zuge von Änderungsanträgen zum EFRE-OP 2014-2020 sind vom Auftragnehmer nach gesonderter Anforderung des Auftraggebers Ad-hoc-Analysen gem. Art. 30 VO (EU) Nr. 1303/2013 durchzuführen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freistaat Sachsen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren, vorzulegen.
Soweit der Bieter noch keine 3 Jahre am Markt tätig ist, genügen Angaben aus der bisherigen Tätigkeit. Es ist gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als 3 Jahren besteht.
Mindeststandards: s.o.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Angaben und Erklärungen vorzulegen:
Fachkompetenz zum Nachweis der Fachkompetenz ist durch den Bieter mindestens eine einschlägige Referenz zu einem bereits abgeschlossenen Auftrag bzw. Aufträgen in den letzten 10 Jahren vor Angebotserstellung vorzulegen.
Jeder Referenzauftrag muss mindestens 50 000 EUR (brutto) erreicht haben und einen der folgenden Bereiche abdecken. Insgesamt müssen beide Bereiche durch Referenzen abgedeckt werden:
— Evaluierung von EU-Strukturfondsförderung (EFRE oder ESF) und
— Erstellungs- oder Änderungsarbeiten zu Operationellen Program-men des EFRE oder des ESF.
Der Nachweis kann in einer Referenz oder in mehreren Referenzen erfolgen.
Methodenkompetenz
Mindestens eine der zum Bereich Fachkompetenz eingereichten Referenzen muss eines der folgenden Merkmale der Methodenkompetenz erfüllen:
— Analyse von Instrumenten der Wirtschaftsmarktförderung oder
— Datenerhebung, -verarbeitung, -auswertung und -interpretation.
Es sind Angaben für den vorgesehenen Projektleiter und dessen Vertreter einschließlich deren Qualifikationen in Form eines Lebenslaufs für jede Person als Eigenerklärung vorzulegen. Dieser Lebenslauf hat den Vor- und Zunamen, die Ausbildung, die berufliche Erfahrung, die Mitarbeit an Projekten zu enthalten.
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Diese Personen müssen mindestens über einen wirtschafts- oder sozialwissenschaftlichen Hochschulabschluss verfügen. Mindestens eine dieser beiden Personen muss eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Themengebiet der Evaluierung von EU-Strukturfondsförderung (EFRE oder ESF) oder der Erstellung oder Änderung von Operationellen Programmen (EFRE oder ESF) besitzen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für den Auftrag gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowieErgänzungen in den Vertragsunterlagen. Mit dem Angebot ist eine Erklärung zur Zahlung von Mindestentgelten sowie zur Vereinbarung zusätzlicher Vertragsbedingungen vorzulegen. Im Fall der
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Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft ist diese Erklärung von jedem an der Bietergemeinschaft beteiligten Mitglied mit dem Angebot vorzulegen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:10
Zusätzliche Informationen: Entfällt
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsprobe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70,00
Preis (Gewichtung): 30,00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.smwa.sachsen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1731401e4e1-712c8115abbc37f2 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 341977-1049 📠
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 152-371517 (2020-08-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Offenes Verfahren zur Vergabe des Dienstleistungsauftrages „Laufende Evaluierung des Operationellen Programms des Freistaates Sachsen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in der Förderperiode 2014 bis 2020 sowie Ad-hoc-Analysen im Rahmen von Änderungsanträgen zum Operationellen Programm — Teil II“
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Gesamtwert des Auftrags: 255 200 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 230-567539
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 152-371517
ABl. S-Ausgabe: 230
Zusätzliche Informationen
Der unter II.1.7) sowie V.2.4) angegebene Wert berücksichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Dem Auftragswert der Rahmenvereinbarung liegen die geschätzten Abnahmemengen in der Vertragslaufzeit zu Grunde.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist zum einen die laufende Evaluierung des EFRE-OP (Operationelles Programm) 2014 -2020 im Zeitraum 2020-2022 als Festpreisleistung (Auftragsbestandteil A). Entsprechend dem Evaluierungsplan für das EFRE-OP 2014 - 2020 sind Wirkungsevaluierungen zu vier OP-Vorhaben und den prioritätsachsen-übergreifenden Effekten der Förderung durchzuführen. Der Auftragsgegenstand beinhaltet zum anderen Auftragsbestandteil B: Ad-hoc-Analysen im Zeitraum 2020 bis 2023. Im Zuge von Änderungsanträgen zum EFRE-OP 2014 - 2020 sind vom Auftragnehmer nach gesonderter Anforderung des Auftraggebers Ad-hoc-Analysen gem. Art. 30 VO (EU) Nr. 1303/2013 durchzuführen.
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Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Op efre

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-02 📅
Name: GEFRA, Gesellschaft für Finanz- und Regionalanalysen, Prof. Dr. Untiedt und Dr. Alecke GbR
Postanschrift: Ludgeristraße 56
Postort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 25120881609 📞
E-Mail: alecke@gefra-muenster.de 📧
Land: Nordrhein-Westfalen 🏙️
Name: Kovalis - Dr. Stefan Meyer
Postort: Bremen
Land: Bremerhaven, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name: JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH
Postort: Graz
Land: Extra-Regio NUTS 1 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 255 200 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf §§ 160 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
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1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union Vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeberüber den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 230-567539 (2020-11-20)