Beschreibung der Beschaffung
Art und Umfang der Leistung, Projektziel Gegenstand dieser Ausschreibung sind Rohbau- und weitere Arbeiten bestehend aus z. B. aus: Baustelleneinrichtung, vorbereitende Arbeiten, Erdarbeiten, Entwässerungskanalarbeiten, Betonarbeiten, inkl. Arbeiten mit Dämmungen und Trennlagen, Grundleitungen und Starkstromanlagen.
Das Projektziel für diese Leistungen besteht in dem rohbaumäßigen Umbau und der Erstellung eines Erweiterungsgebäudes zur bestehnden Cafeteria am Krankenhaus Leonberg. Die Baumaßnahme erfolgt ab Sommer 2020. Genauere Bauzeiten sind dem beigefügten Terminplan zu entnehmen.
Allgemein Sämtliche zur Ausführung kommenden Materialien müssen „im System“ aufeinander abgestimmt sein. Sämtliche Kräfte sind gleichmäßig auf das Bauwerk abzuleiten. Ausreichende Dehnmöglichkeiten sind zu berücksichtigen.
Sämtliche Baustoffe aus Metall, wie z. B. Befestigungskonstruktionen, Dübel und Schrauben sowie Verankerungen etc. dürfen nur in nichtrostender Ausführung und nach Zulassung verwendet und verarbeitet werden. Bei Verwendung unterschiedlicher Materialien ist die Vermeidung von Kontaktkorrosion etc. zu beachten. Die Elemente sind nach Erfordernis der Gegebenheiten vor Ort ggf. geteilt anzuliefern und vor Ort mit geeigneten und abgestimmten Verbindungen zu montieren. Diese Aufwendungen und sämtliche erforderlichen Schutzmaßnahmen an angrenzende Wände und Decken sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Spätere Nachforderungen werden nicht akzeptiert.
Normen – Richtlinien Für die Auftragsabwicklung gelten: VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen). VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen). Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung der Leistung die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
Die für dieses Gewerk und für die Erstellung aller ausgeschriebenen Maßnahmen aktuellen DINNormen, DIN EN-Normen, DIN EN ISO-Normen, Vorschriften, Richtlinien, Verordnungen, Gesetze,
Arbeitsanweisungen, etc. sind einzuhalten.
Grundsätzliche Anforderungen Beton und Sichtbeton Bei WU-Bauteilen (derzeit neben dem Versorgungskanal, keine weiteren geplant) gilt: Anschlüsse im Bereich von Aufzugsunterfahrten und sonstige Schächte unterhalb der Bodenplatte sind mit Fugenbändern o. glw. auszuführen. Wie empfehlen den Einbau dieser Bänder am Wandfuß, sowie an später nicht mehr zugänglichen Stellen. Die WU-Planung insbesondere die Planung der Betonierabschnitte, Fugenbänder, Betonrezeptur, Nachbehandlung und Rissvermeidung ist Leistung des Auftragnehmers.
Für den WU-Beton gelten folgende Anforderungen gem. WU-Richtlinie (WU-Beton = wasserundurchlässiger Beton) – Beanspruchungsklasse 1 für ständig oder zeitweise drückendes Wasser –Nutzungsklasse A ohne Wasserdurchtritt Für alle Betonbauteile ist grundsätzlich zu beachten:
— Stöße und Arbeitsfugen sind regelmäßig anzuordnen Anforderungen an die Schalung von Beton- und Sichtbetonflächen.
— Die Anordnung der Schalung muss den ordnungsgemäßen Einbau von Bewehrung und Spanngliedern sowie das ordnungsgemäße Verdichten des Betons ermöglichen.
— Die Schalung muss so beschaffen sein, dass der Beton beim Ausschalen weder erschüttert noch beschädigt wird.
— Es wird Schalung aus Holz, Stahl sowie aus Tafeln, die gegebenenfalls mit Kunststoff beschichtet sind, zugelassen, soweit diese unten stehend nicht näher spezifiziert wurden, z. B. im Falle von Sichtbetonoberflächen. Die Verwendung von Schalung aus anderem Material (z. B. Hartfaserplatten, Wellblechtafeln, Streckmetall, Stahlbetonplatten) ist nicht zugelassen;
— Betonkanten sind durch Dreikantleisten zu brechen, Schenkellänge ca. 10 mm, soweit nicht anders in Positionen erwähnt Anforderung: Kunststoffdreikantleisten mit Nagelfahne [verdeckte Aufnagelung] und Lippendichtung).
— Eine Verankerung der Schalung mit Rödeldraht ist nicht zugelassen.
— Schalungsanker, die durchgehende Hohlräume hinterlassen, dürfen bei drückendem Wasser nicht verwendet werden.
— Verankerungslöcher sind sorgfältig mit Feinbeton im passenden Farbton sauber begrenzt oder mit vertieft eingeklebten zementgebundenen Stopfen wasserundurchlässig zu schließen. Die vorgesehene Ausführung ist mit dem Auftraggeber abzustimmen soweit in den Positionen nicht beschrieben.
— Verbleibende Ankerteile müssen mindestens 4 cm unter der Betonoberfläche in kegelförmigen Aussparungen enden. Abstandshalter aus Holz sind nicht zugelassen.
Allgemeine Hinweise und Anforderungen Sichtbeton Planung zu Schalungen für sichtbar bleibende Betonflächen Bei besonderen Anforderungen an die Gestaltung sind die Anordnung und Ausbildung der Schalung an Sichtflächen (z. B. Richtung der Schalbretter, Stöße, Schalungsöffnungen) schematisch darzustellen, siehe auch entspr. beigefügter Plananlage.
Anforderungen Sichtbeton Anforderung an ggf. auszuführenden Sichtbeton (sofern Sichtbeton in Positionen gefordert) sind nur an den jeweils angegebenen Oberflächen bzw. der jeweiligen Wandseite zu erfüllen, insbesondere Innen- und Außenseiten von Außenwänden haben ggf. unterschiedliche Anforderungen oder z. B. später bekleidete oder unbekleidete Innenwände im Gebäude.
Grundsätzlich erfolgt die Definition der Sichtbetonqualität anhand der Parameter des Sichtbetonmerkblatts des DBV [Deutscher Beton- und Bautechnikverein e. V.] Weitere DBV-Merkblätter (Deutscher Beton- und Bautechnikverein e. V.), die bei Sichtbeton mit beachtet werden sollten:
— Sichtbeton (Fassung 06/2015);
— Betonschalungen und Ausschalfristen (Fassung 06/2013);
— Trennmittel für Beton, Teil A und B (Fassung 03/1997 und 08/1999, (ersatzlos gestrichen) und DIN 1045-3:2012-03, Punkt 5.4 (zu Trennmitteleinsatz);
— Betonierbarkeit von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton (Fassung 01/2014)
Zu vermeiden sind bei Sichtbetonflächen grundsätzlich (siehe auch Sichtbetonmerkblatt des DBV [Deutscher Beton- und Bautechnikverein e. V.):
— Farb- und Texturunterschiede durch unsachgemäß gelagerte Schalungen;
— starkes Ausblutungen an Stößen sowie an Bauteilanschlüssen und Ankerlöchern;
— Häufung von Rostfahnen;
— Kiesnester und stark sichbare Schüttlagen durch Fehler beim Einbringen und Verdichten;
— Herunterlaufende Mörtelreste („Nasen“) durch undichte Arbeitsfugen an vertikalen Bauteilen;
— Ungeordnete Anordnung von Schalungsankern;
— Versätze > 10 mm zwischen Schalelementstößen und an Bauteilanschlüssen Anforderungen zum Einbau und Verdichtung bei Sichtbeton:
— Einsatz einer erfahrenen, entsprechend eingewiesenen Betoniermanschaft;
— Vermeidung von Entmischungen aufgrund zu großer Fallhöhen, ggf. Einsatz von Fallrohren;
— Eintauchen des Schlauch des Betonkübels, den Pumpenschlauch oder das Fallrohr in die bereits betonierte Schüttlage;
— lagenweises Betonieren mit Schichtdicken < 0,50 m (bei dichter Bewehrung < 0,30 m);
— mittiges einfüllen des Betons, nicht gegen die Schalung einzufüllen, niemals Schrägauslaufkübel einsetzen! Schüttlagen und Betonverdichtung Beim Betonieren von Sichtbetonwänden sind grundsätzlich Schüttlagen geringer Höhe (0,30 m bis 0,50 m) einzuhalten und die Betonverdichtung nach DIN 4235-1:1978-12 Teil 2 und Teil 4, Ausgabedatum 1978-12, vorzunehmen.