LE-17101 Umbau und Erweiterung Cafeteria Krankenhaus Leonberg

Eigenbetrieb Klinikgebäude LK Böblingen

Im und am Bestandsobjekt werden Modernisierungs- und Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen an der Cafeteria des Krankenhauses Leonberg durchgeführt. Für die Arbeiten liegt eine Baugenehmigung vor. Die Cafeteria befindet sich südlich des Haupteinganges auf flach abfallenden Streuobstwiesengelände. Die Baustellenerschließung erfolgt über bereits vorbereitete Baustraße und Teilen der vorhandenen Feuerwehrzufahrt. Diese wird zum Schutz vor Beschädigung für die Dauer der Baumaßnahmen bauseits durch eine zusätzliche Schotterschicht geschützt.
Die hier beschriebenen Maßnahmen beziehen sich auf die Erstellung des Erweiterungsgebäudes und Maßnahmen am Bestand zur Cafeteria am KH Leonberg.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-06-18 Auftragsbekanntmachung
2020-08-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-06-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Cafeterias
Kurze Beschreibung:
Im und am Bestandsobjekt werden Modernisierungs- und Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen an der Cafeteria des Krankenhauses Leonberg durchgeführt. Für die Arbeiten liegt eine Baugenehmigung vor. Die Cafeteria befindet sich südlich des Haupteinganges auf flach abfallenden Streuobstwiesengelände. Die Baustellenerschließung erfolgt über bereits vorbereitete Baustraße und Teilen der vorhandenen Feuerwehrzufahrt. Diese wird zum Schutz vor Beschädigung für die Dauer der Baumaßnahmen bauseits durch eine zusätzliche Schotterschicht geschützt. Die hier beschriebenen Maßnahmen beziehen sich auf die Erstellung des Erweiterungsgebäudes und Maßnahmen am Bestand zur Cafeteria am KH Leonberg.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Cafeterias 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Böblingen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Eigenbetrieb Klinikgebäude LK Böblingen
Postanschrift: Arthur-Gruber-Str. 70
Postleitzahl: 71065
Postort: Sindelfingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.klinikverbund-suedwest.de 🌏
E-Mail: c.bodmer@thost.de 📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E86549118 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E86549118 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-18 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-19 📅
Datum des Beginns: 2020-09-14 📅
Datum des Endes: 2021-01-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 118-285466
ABl. S-Ausgabe: 118

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im und am Bestandsobjekt werden Modernisierungs- und Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen an der Cafeteria des Krankenhauses Leonberg durchgeführt. Für die Arbeiten liegt eine Baugenehmigung vor. Die Cafeteria befindet sich südlich des Haupteinganges auf flach abfallenden Streuobstwiesengelände. Die Baustellenerschließung erfolgt über bereits vorbereitete Baustraße und Teilen der vorhandenen Feuerwehrzufahrt. Diese wird zum Schutz vor Beschädigung für die Dauer der Baumaßnahmen bauseits durch eine zusätzliche Schotterschicht geschützt.
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Die hier beschriebenen Maßnahmen beziehen sich auf die Erstellung des Erweiterungsgebäudes und Maßnahmen am Bestand zur Cafeteria am KH Leonberg.
Geschätzter Gesamtwert: 3 200 840 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Art und Umfang der Leistung, Projektziel Gegenstand dieser Ausschreibung sind Rohbau- und weitere Arbeiten bestehend aus z. B. aus: Baustelleneinrichtung, vorbereitende Arbeiten, Erdarbeiten, Entwässerungskanalarbeiten, Betonarbeiten, inkl. Arbeiten mit Dämmungen und Trennlagen, Grundleitungen und Starkstromanlagen.
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Das Projektziel für diese Leistungen besteht in dem rohbaumäßigen Umbau und der Erstellung eines Erweiterungsgebäudes zur bestehnden Cafeteria am Krankenhaus Leonberg. Die Baumaßnahme erfolgt ab Sommer 2020. Genauere Bauzeiten sind dem beigefügten Terminplan zu entnehmen.
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Allgemein Sämtliche zur Ausführung kommenden Materialien müssen „im System“ aufeinander abgestimmt sein. Sämtliche Kräfte sind gleichmäßig auf das Bauwerk abzuleiten. Ausreichende Dehnmöglichkeiten sind zu berücksichtigen.
Sämtliche Baustoffe aus Metall, wie z. B. Befestigungskonstruktionen, Dübel und Schrauben sowie Verankerungen etc. dürfen nur in nichtrostender Ausführung und nach Zulassung verwendet und verarbeitet werden. Bei Verwendung unterschiedlicher Materialien ist die Vermeidung von Kontaktkorrosion etc. zu beachten. Die Elemente sind nach Erfordernis der Gegebenheiten vor Ort ggf. geteilt anzuliefern und vor Ort mit geeigneten und abgestimmten Verbindungen zu montieren. Diese Aufwendungen und sämtliche erforderlichen Schutzmaßnahmen an angrenzende Wände und Decken sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Spätere Nachforderungen werden nicht akzeptiert.
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Normen – Richtlinien für die Auftragsabwicklung gelten: VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen). VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen). Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung der Leistung die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
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Die für dieses Gewerk und für die Erstellung aller ausgeschriebenen Maßnahmen aktuellen DINNormen, DIN EN-Normen, DIN EN ISO-Normen, Vorschriften, Richtlinien, Verordnungen, Gesetze,
Arbeitsanweisungen, etc. sind einzuhalten.
Grundsätzliche Anforderungen Beton und Sichtbeton bei WU-Bauteilen (derzeit neben dem Versorgungskanal, keine weiteren geplant) gilt: Anschlüsse im Bereich von Aufzugsunterfahrten und sonstige Schächte unterhalb der Bodenplatte sind mit Fugenbändern o. glw. auszuführen. Wie empfehlen den Einbau dieser Bänder am Wandfuß, sowie an später nicht mehr zugänglichen Stellen. Die WU-Planung insbesondere die Planung der Betonierabschnitte, Fugenbänder, Betonrezeptur, Nachbehandlung und Rissvermeidung ist Leistung des Auftragnehmers.
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Für den WU-Beton gelten folgende Anforderungen gem. WU-Richtlinie (WU-Beton = wasserundurchlässiger Beton) -Beanspruchungsklasse 1 für ständig oder zeitweise drückendes Wasser -Nutzungsklasse A ohne Wasserdurchtritt für alle Betonbauteile ist grundsätzlich zu beachten:
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— Stöße und Arbeitsfugen sind regelmäßig anzuordnen Anforderungen an die Schalung von Beton- und Sichtbetonflächen;
— Die Anordnung der Schalung muss den ordnungsgemäßen Einbau von Bewehrung und Spanngliedern sowie das ordnungsgemäße Verdichten des Betons ermöglichen.
— Die Schalung muss so beschaffen sein, dass der Beton beim Ausschalen weder erschüttert noch beschädigt wird.
— Es wird Schalung aus Holz, Stahl sowie aus Tafeln, die gegebenenfalls mit Kunststoff beschichtet sind, zugelassen, soweit diese unten stehend nicht näher spezifiziert wurden, z. B. im Falle von Sichtbetonoberflächen. Die Verwendung von Schalung aus anderem Material (z. B. Hartfaserplatten, Wellblechtafeln, Streckmetall, Stahlbetonplatten) ist nicht zugelassen;
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— Betonkanten sind durch Dreikantleisten zu brechen, Schenkellänge ca. 10 mm, soweit nicht anders in Positionen erwähnt Anforderung: Kunststoffdreikantleisten mit Nagelfahne [verdeckte Aufnagelung] und Lippendichtung);
— Eine Verankerung der Schalung mit Rödeldraht ist nicht zugelassen.
— Schalungsanker, die durchgehende Hohlräume hinterlassen, dürfen bei drückendem Wasser nicht verwendet werden.
— Verankerungslöcher sind sorgfältig mit Feinbeton im passenden Farbton sauber begrenzt oder mit vertieft eingeklebten zementgebundenen Stopfen wasserundurchlässig zu schließen. Die vorgesehene Ausführung ist mit dem Auftraggeber abzustimmen soweit in den Positionen nicht beschrieben,
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— Verbleibende Ankerteile müssen mindestens 4 cm unter der Betonoberfläche in kegelförmigen Aussparungen enden. Abstandshalter aus Holz sind nicht zugelassen.
Allgemeine Hinweise und Anforderungen Sichtbeton Planung zu Schalungen für sichtbar bleibende Betonflächen Bei besonderen Anforderungen an die Gestaltung sind die Anordnung und Ausbildung der Schalung an Sichtflächen (z. B. Richtung der Schalbretter, Stöße, Schalungsöffnungen) schematisch darzustellen, siehe auch entspr. beigefügter Plananlage.
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Anforderungen Sichtbeton Anforderung an ggf. auszuführenden Sichtbeton (sofern Sichtbeton in Positionen gefordert) sind nur an den jeweils angegebenen Oberflächen bzw. der jeweiligen Wandseite zu erfüllen, insbesondere Innen- und Außenseiten von Außenwänden haben ggf. unterschiedliche Anforderungen oder z. B. später bekleidete oder unbekleidete Innenwände im Gebäude.
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Grundsätzlich erfolgt die Definition der Sichtbetonqualität anhand der Parameter des Sichtbetonmerkblatts des DBV [Deutscher Beton- und Bautechnikverein e. V.] Weitere DBV-Merkblätter (Deutscher Beton- und Bautechnikverein e. V.), die bei Sichtbeton mit beachtet werden sollten:
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— Sichtbeton (Fassung 06/2015);
— Betonschalungen und Ausschalfristen (Fassung 06/2013);
— Trennmittel für Beton, Teil A und B (Fassung 03/1997 und 08/1999, (ersatzlos gestrichen) und DIN 1045-3:2012-03, Punkt 5.4 (zu Trennmitteleinsatz);
— Betonierbarkeit von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton (Fassung 01/2014).
Zu vermeiden sind bei Sichtbetonflächen grundsätzlich (siehe auch Sichtbetonmerkblatt des DBV [Deutscher Beton- und Bautechnikverein e. V.): – Farb- und Texturunterschiede durch unsachgemäß gelagerte Schalungen – starkes Ausblutungen an Stößen sowie an Bauteilanschlüssen und Ankerlöchern -Häufung von Rostfahnen – Kiesnester und stark sichbare Schüttlagen durch Fehler beim Einbringen und Verdichten – Herunterlaufende Mörtelreste („Nasen“) durch undichte Arbeitsfugen an vertikalen Bauteilen – Ungeordnete Anordnung von Schalungsankern – Versätze > 10 mm zwischen Schalelementstößen und an Bauteilanschlüssen Anforderungen zum Einbau und Verdichtung bei Sichtbeton: – Einsatz einer erfahrenen, entsprechend eingewiesenen Betoniermanschaft – Vermeidung von Entmischungen aufgrund zu großer Fallhöhen, ggf. Einsatz von Fallrohren – Eintauchen des Schlauch des Betonkübels, den Pumpenschlauch oder das Fallrohr in die bereits betonierte Schüttlage – lagenweises Betonieren mit Schichtdicken < 0,50 m (bei dichter Bewehrung < 0,30 m) – mittiges einfüllen des Betons, nicht gegen die Schalung einzufüllen, niemals Schrägauslaufkübel einsetzen! Schüttlagen und Betonverdichtung Beim Betonieren von Sichtbetonwänden sind grundsätzlich Schüttlagen geringer Höhe (0,30 m bis 0,50 m) einzuhalten und die Betonverdichtung nach DIN 4235-1:1978-12 Teil 2 und Teil 4, Ausgabedatum 1978-12, vorzunehmen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leonberg

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:45
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-07-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:45

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E86549118 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 118-285466 (2020-06-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 408843.96 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Bau von Kliniken 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 153-374002
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 118-285466
ABl. S-Ausgabe: 153

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Normen – Richtlinien Für die Auftragsabwicklung gelten: VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen). VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen). Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung der Leistung die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
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Grundsätzliche Anforderungen Beton und Sichtbeton Bei WU-Bauteilen (derzeit neben dem Versorgungskanal, keine weiteren geplant) gilt: Anschlüsse im Bereich von Aufzugsunterfahrten und sonstige Schächte unterhalb der Bodenplatte sind mit Fugenbändern o. glw. auszuführen. Wie empfehlen den Einbau dieser Bänder am Wandfuß, sowie an später nicht mehr zugänglichen Stellen. Die WU-Planung insbesondere die Planung der Betonierabschnitte, Fugenbänder, Betonrezeptur, Nachbehandlung und Rissvermeidung ist Leistung des Auftragnehmers.
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Für den WU-Beton gelten folgende Anforderungen gem. WU-Richtlinie (WU-Beton = wasserundurchlässiger Beton) – Beanspruchungsklasse 1 für ständig oder zeitweise drückendes Wasser –Nutzungsklasse A ohne Wasserdurchtritt Für alle Betonbauteile ist grundsätzlich zu beachten:
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— Stöße und Arbeitsfugen sind regelmäßig anzuordnen Anforderungen an die Schalung von Beton- und Sichtbetonflächen.
— Betonkanten sind durch Dreikantleisten zu brechen, Schenkellänge ca. 10 mm, soweit nicht anders in Positionen erwähnt Anforderung: Kunststoffdreikantleisten mit Nagelfahne [verdeckte Aufnagelung] und Lippendichtung).
— Verankerungslöcher sind sorgfältig mit Feinbeton im passenden Farbton sauber begrenzt oder mit vertieft eingeklebten zementgebundenen Stopfen wasserundurchlässig zu schließen. Die vorgesehene Ausführung ist mit dem Auftraggeber abzustimmen soweit in den Positionen nicht beschrieben.
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— Betonierbarkeit von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton (Fassung 01/2014)
Zu vermeiden sind bei Sichtbetonflächen grundsätzlich (siehe auch Sichtbetonmerkblatt des DBV [Deutscher Beton- und Bautechnikverein e. V.):
— Farb- und Texturunterschiede durch unsachgemäß gelagerte Schalungen;
— starkes Ausblutungen an Stößen sowie an Bauteilanschlüssen und Ankerlöchern;
— Häufung von Rostfahnen;
— Kiesnester und stark sichbare Schüttlagen durch Fehler beim Einbringen und Verdichten;
— Herunterlaufende Mörtelreste („Nasen“) durch undichte Arbeitsfugen an vertikalen Bauteilen;
— Ungeordnete Anordnung von Schalungsankern;
— Versätze > 10 mm zwischen Schalelementstößen und an Bauteilanschlüssen Anforderungen zum Einbau und Verdichtung bei Sichtbeton:
— Einsatz einer erfahrenen, entsprechend eingewiesenen Betoniermanschaft;
— Vermeidung von Entmischungen aufgrund zu großer Fallhöhen, ggf. Einsatz von Fallrohren;
— Eintauchen des Schlauch des Betonkübels, den Pumpenschlauch oder das Fallrohr in die bereits betonierte Schüttlage;
— lagenweises Betonieren mit Schichtdicken < 0,50 m (bei dichter Bewehrung < 0,30 m);
— mittiges einfüllen des Betons, nicht gegen die Schalung einzufüllen, niemals Schrägauslaufkübel einsetzen! Schüttlagen und Betonverdichtung Beim Betonieren von Sichtbetonwänden sind grundsätzlich Schüttlagen geringer Höhe (0,30 m bis 0,50 m) einzuhalten und die Betonverdichtung nach DIN 4235-1:1978-12 Teil 2 und Teil 4, Ausgabedatum 1978-12, vorzunehmen.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-03 📅
Name: Grötz Bauunternehmung GmbH
Postanschrift: Schlosserstraße 35
Postort: Nürtingen
Postleitzahl: 72622
Land: Deutschland 🇩🇪
Esslingen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 408843.96 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2020/S 153-374002 (2020-08-05)