Gegenstand des Auftrages ist ein Leasing- und Servicevertrag über Drucker und Multifunktionsgeräte einschließlich notwendiger Softwarelizenzen für dessen Betrieb sowie des Flottenmanagements über eine Kernvertragslaufzeit von 48 Monaten sowie einer Verlängerungsoption von 12 Monaten. Der Dienstleister übernimmt voraussichtlich zum 1. April 2021 nach Ablauf der Transition-In Phase vollständig den Betrieb. Voraussichtlich zu diesem Zeitpunkt ist die Betriebsübergabe abgeschlossen (Erbringung der geforderten Support- und Betriebsleistungen für die gesamten Drucker und Multifunktionsgeräte ab der Abnahme der Transition-Leistungen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-10-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Drucker und Plotter
Referenznummer: 2020004771
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages ist ein Leasing- und Servicevertrag über Drucker und Multifunktionsgeräte einschließlich notwendiger Softwarelizenzen für dessen Betrieb sowie des Flottenmanagements über eine Kernvertragslaufzeit von 48 Monaten sowie einer Verlängerungsoption von 12 Monaten.
Der Dienstleister übernimmt voraussichtlich zum 1. April 2021 nach Ablauf der Transition-In Phase vollständig den Betrieb. Voraussichtlich zu diesem Zeitpunkt ist die Betriebsübergabe abgeschlossen (Erbringung der geforderten Support- und Betriebsleistungen für die gesamten Drucker und Multifunktionsgeräte ab der Abnahme der Transition-Leistungen).
Gegenstand des Auftrages ist ein Leasing- und Servicevertrag über Drucker und Multifunktionsgeräte einschließlich notwendiger Softwarelizenzen für dessen Betrieb sowie des Flottenmanagements über eine Kernvertragslaufzeit von 48 Monaten sowie einer Verlängerungsoption von 12 Monaten.
Der Dienstleister übernimmt voraussichtlich zum 1. April 2021 nach Ablauf der Transition-In Phase vollständig den Betrieb. Voraussichtlich zu diesem Zeitpunkt ist die Betriebsübergabe abgeschlossen (Erbringung der geforderten Support- und Betriebsleistungen für die gesamten Drucker und Multifunktionsgeräte ab der Abnahme der Transition-Leistungen).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Drucker und Plotter📦
Zusätzlicher CPV-Code: Softwarepaket mit Druckdienstprogrammen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-10-21 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-26 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 208-507147
ABl. S-Ausgabe: 208
Zusätzliche Informationen
Die eingehenden Angebote werden nach der mit den Vergabeunterlagen bereit gestellten Bewertungsmatrix bewertet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages ist ein Leasing- und Servicevertrag über Drucker und Multifunktionsgeräte einschließlich notwendiger Softwarelizenzen für dessen Betrieb sowie des Flottenmanagements über eine Kernvertragslaufzeit von 48 Monaten sowie einer Verlängerungsoption von 12 Monaten.
Gegenstand des Auftrages ist ein Leasing- und Servicevertrag über Drucker und Multifunktionsgeräte einschließlich notwendiger Softwarelizenzen für dessen Betrieb sowie des Flottenmanagements über eine Kernvertragslaufzeit von 48 Monaten sowie einer Verlängerungsoption von 12 Monaten.
Der Dienstleister übernimmt voraussichtlich zum 1. April 2021 nach Ablauf der Transition-In Phase vollständig den Betrieb. Voraussichtlich zu diesem Zeitpunkt ist die Betriebsübergabe abgeschlossen (Erbringung der geforderten Support- und Betriebsleistungen für die gesamten Drucker und Multifunktionsgeräte ab der Abnahme der Transition-Leistungen).
Der Dienstleister übernimmt voraussichtlich zum 1. April 2021 nach Ablauf der Transition-In Phase vollständig den Betrieb. Voraussichtlich zu diesem Zeitpunkt ist die Betriebsübergabe abgeschlossen (Erbringung der geforderten Support- und Betriebsleistungen für die gesamten Drucker und Multifunktionsgeräte ab der Abnahme der Transition-Leistungen).
Geschätzter Gesamtwert: 1 648 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit endet am 31.3.2025 (Kernvertragslaufzeit) mit einer automatischen einmaligen Verlängerung von 12 Monaten, wenn nicht spätestens 6 Monate bis zum Ende eines Monats durch den Auftraggeber gekündigt wird. Dieses Kündigungsrecht kann jedoch erstmalig mit Wirkung zum Ende von 24 Monaten ausgeübt werden.
Die Vertragslaufzeit endet am 31.3.2025 (Kernvertragslaufzeit) mit einer automatischen einmaligen Verlängerung von 12 Monaten, wenn nicht spätestens 6 Monate bis zum Ende eines Monats durch den Auftraggeber gekündigt wird. Dieses Kündigungsrecht kann jedoch erstmalig mit Wirkung zum Ende von 24 Monaten ausgeübt werden.
Beschreibung der Optionen:
Einmalige optionale Vertragsverlängerung von 12 Monaten, für die Verlängerung ist von unveränderten Rahmenbedingungen auszugehen.
Folgende optionalen Leistungen (ohne Abrufverpflichtung durch den Auftraggeber) sind vorgesehen:
— optionale Geräte Umzüge und Change Requests;
— optional Drucker A4;
— optionale Ausstattungsvarianten/Zubehör.
Zusätzliche Informationen:
Die eingehenden Angebote werden nach der mit den Vergabeunterlagen bereit gestellten Bewertungsmatrix bewertet.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemeine Angaben des Bewerbers (jeweils als Eigenerklärung): Angabe zur Bewerber-/Bieterstruktur; Angaben zum Unternehmen; Unternehmensform; Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen (falls zutreffend); Verpflichtungserklärung des jeweils zur Eignungsleihe eingesetzten Unterauftragnehmer (falls zutreffend).
Allgemeine Angaben des Bewerbers (jeweils als Eigenerklärung): Angabe zur Bewerber-/Bieterstruktur; Angaben zum Unternehmen; Unternehmensform; Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen (falls zutreffend); Verpflichtungserklärung des jeweils zur Eignungsleihe eingesetzten Unterauftragnehmer (falls zutreffend).
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB.
(auch von Unterauftragnehmer/Eignungsleihgeber & jedem Mitglied der Bewerber-Bietergemeinschaft auszufüllen)
Der Bewerber bzw. Bieter hat bei Einreichung des Teilnahmeantrags bzw. bei Angebotsabgabe Angaben zu einer möglichen Präqualifizierung zu machen. Dies ist den Vergabeunterlagen direkt einzutragen. Die Eintragung des Bewerbers bzw. des Bieters dort stellt seine Eigenerklärung dar. Das Vorliegen einer Präqualifizierung ist nicht erforderlich für die Eignung des Bewerbers bzw. des Bieters. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers bzw. des Bieters kann die Einreichung der bezeichneten Nachweise und Eigenerklärungen für die Eignung des Bewerbers bzw. des Bieters nur dann ersetzen, wenn die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen mit den hier vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen.
Der Bewerber bzw. Bieter hat bei Einreichung des Teilnahmeantrags bzw. bei Angebotsabgabe Angaben zu einer möglichen Präqualifizierung zu machen. Dies ist den Vergabeunterlagen direkt einzutragen. Die Eintragung des Bewerbers bzw. des Bieters dort stellt seine Eigenerklärung dar. Das Vorliegen einer Präqualifizierung ist nicht erforderlich für die Eignung des Bewerbers bzw. des Bieters. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers bzw. des Bieters kann die Einreichung der bezeichneten Nachweise und Eigenerklärungen für die Eignung des Bewerbers bzw. des Bieters nur dann ersetzen, wenn die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen mit den hier vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen.
Erklärung der SBK über Datenschutz: Angaben zur Datenübertragung außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes, Fernwartung, Vertragsverhältnis zu Unterauftragnehmern, Datenschutzrechtliche Kontrolle im Unternehmen, Sicherheitsaudits, Abschottung speichernder Stellen, Datenschutzbeauftragten, Datenschutz- und Datensicherheitskontrollen, Schulungen des Datenschutzbeauftragten).
Erklärung der SBK über Datenschutz: Angaben zur Datenübertragung außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes, Fernwartung, Vertragsverhältnis zu Unterauftragnehmern, Datenschutzrechtliche Kontrolle im Unternehmen, Sicherheitsaudits, Abschottung speichernder Stellen, Datenschutzbeauftragten, Datenschutz- und Datensicherheitskontrollen, Schulungen des Datenschutzbeauftragten).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Geben Sie den Umsatz (Gesamt) in Euro (netto) bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre an. Sofern das Geschäftsjahr noch nicht abgeschlossen wurde, ist eine Prognose abzugeben, sofern das Geschäftsjahr unterjährig läuft gilt z. B. 2018/2019.
Mindeststandards:
Bitte geben Sie den Umsatz (Leistung) netto bezogen auf den Leistungsgegenstand der letzten 3 Geschäftsjahre an. Sofern das Geschäftsjahr noch nicht abgeschlossen wurde, ist eine Prognose abzugeben, sofern das Geschäftsjahr unterjährig läuft gilt z. B. 2018/2019. Es werden die Bewerber als geeignet betrachtet, deren durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre bezogen auf den Leistungsgegenstand mindestens 2,8 Mio. EUR (netto) beträgt.
Bitte geben Sie den Umsatz (Leistung) netto bezogen auf den Leistungsgegenstand der letzten 3 Geschäftsjahre an. Sofern das Geschäftsjahr noch nicht abgeschlossen wurde, ist eine Prognose abzugeben, sofern das Geschäftsjahr unterjährig läuft gilt z. B. 2018/2019. Es werden die Bewerber als geeignet betrachtet, deren durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre bezogen auf den Leistungsgegenstand mindestens 2,8 Mio. EUR (netto) beträgt.
Der Wirtschaftsteilnehmer hat eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung über folgenden Betrag:
Mindestens 1,0 Mio. EUR jeweils für Personen- und Sachschäden. Mindestens 500 000 EUR Vermögensschäden abgeschlossen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Unternehmensreferenzen: Im Bezugszeitraum (die letzten 3 Jahre) hat der Bewerber folgende wesentliche Lieferungen der genannten Art ausgeführt bzw. folgende wesentlichen Dienstleistungen der genannten Art erbracht.
Geben Sie mind. 3 Unternehmensref. betreffend diese Ausschreibung, ähnlicher bzw. vergleichbarer Leistungen aus den vergangenen 3 Jahren an. Füllen Sie dazu die entsprechenden Felder aus. Gehen Sie bei der Beschreibung der Projekte auf nachfolgende Punkte ein:
Geben Sie mind. 3 Unternehmensref. betreffend diese Ausschreibung, ähnlicher bzw. vergleichbarer Leistungen aus den vergangenen 3 Jahren an. Füllen Sie dazu die entsprechenden Felder aus. Gehen Sie bei der Beschreibung der Projekte auf nachfolgende Punkte ein:
— Beschreibung, -ziele und -ergebnisse (Projektgegenstand);
— Die von Ihrem Unternehmen und bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Nachunternehmen die jeweils besetzten Rollen;
— Mitwirkungsleistungen Dritter (im Rahmen von Bietergemeinschaften, Nachunternehmen und Auftraggeber);
— Anzahl der Beschäftigte beim Auftraggeber;
— Anzahl der betreuten Standorte innerhalb von Deutschland;
— Anzahl der betreuten Flotte;
— Größe des Projektteams (Mitarbeiteranzahl Auftraggeber, Auftragnehmer und Dritte), Dauer und Umfang des Projektes (in Personentagen);
— Die eingesetzte Projektmanagementmethodik.
Gehen Sie bei der Beschreibung der Referenzen insbesondere auf folgende Punkte ein:
— Transition-In Phase;
— *Aufbau/Struktur/Anzahl der Drucker Server in Verbindung mit der von Ihnen eingesetzten Flottenmanagement Software Lösung;
— Wie hoch schätzen Sie die anfallende Datenbank Größe im Umfeld des Auftraggebers ein, basierend auf den aktuellen Stückzahlen/Volumen welcher der Auftraggeber einsetzt;
— Maßnahmen zur Ausfallsicherheit;
— Druckerbetrieb für Fat- (Windows 10) und ThinClients (Citrix-Terminalserver – Windows Server 2016);
— Bundesweite Rollout Planung und Durchführung;
— Service und Support.
Die SBK stellt einen zentralen SQL-Cluster 2017 (HV) zur Verfügung.
Bitte führen Sie nachvollziehbar aus, welche Erfahrungen Ihrer Ansicht nach aus dem jeweiligen Projekt nützlich für ein mögliches Projekt des Auftragsgegenstands bei der SBK sind. Legen Sie ferner nachvollziehbar dar, wie Sie Ihren Kunden bei der Einführung, Betrieb und Weiterentwicklung der Lösung sowohl hinsichtlich der technischen Realisierung als auch bei organisatorischen Belangen beraten und unterstützt haben.
Bitte führen Sie nachvollziehbar aus, welche Erfahrungen Ihrer Ansicht nach aus dem jeweiligen Projekt nützlich für ein mögliches Projekt des Auftragsgegenstands bei der SBK sind. Legen Sie ferner nachvollziehbar dar, wie Sie Ihren Kunden bei der Einführung, Betrieb und Weiterentwicklung der Lösung sowohl hinsichtlich der technischen Realisierung als auch bei organisatorischen Belangen beraten und unterstützt haben.
Beachten Sie bitte, dass die SBK keine Produkte in Bezug auf Cloud Funktionalitäten einsetzen wird.
Hinweise:
Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss des Antrages führen. Dazu ist ein aktueller Ansprechpartner mit E−Mail und telefonischen Kontaktinformationen bei jedem Referenzprojekt zu benennen. Die SBK behält sich vor Ihre Angaben zu prüfen.
Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss des Antrages führen. Dazu ist ein aktueller Ansprechpartner mit E−Mail und telefonischen Kontaktinformationen bei jedem Referenzprojekt zu benennen. Die SBK behält sich vor Ihre Angaben zu prüfen.
0 Punkte:
Es liegen weniger als 3 Unternehmensref. vor oder es wurden 3 Unternehmensref. eingereicht, von denen mindestens eine Unternehmensref. fachlich und/oder technisch nicht mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar ist.
1-5 Punkte:
Es liegen 3 Unternehmensref. vor. Die Unternehmensref. sind eingeschränkt fachlich und technisch mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar. Zu den geforderten Angaben werden nicht alle Punkte detailliert beschrieben.
6-10 Punkte:
Es liegen 3 Unternehmensref. vor. Die Unternehmensref. sind fachlich und technisch mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar. Zu den geforderten Angaben werden alle Punkte detailliert beschrieben.
11-15 Punkte:
Es liegen 3 Unternehmensref. vor. Die Unternehmensref. sind fachlich und technisch optimal mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar. Zu den geforderten Angaben werden alle Punkte vollumfänglich detailliert beschrieben.
Service-Delivery-Manager:
Benennen Sie mindestens 2 Mitarbeiter, die regelmäßig im Kontext des Ausschreibungsgegenstands bei Ihren Kunden die Rolle des Service-Delivery-Manager übernommen haben und noch heute übernehmen. Einer dieser Mitarbeiter muss diese Rolle im Falle der Zuschlagserteilung im Projekt übernehmen.
Benennen Sie mindestens 2 Mitarbeiter, die regelmäßig im Kontext des Ausschreibungsgegenstands bei Ihren Kunden die Rolle des Service-Delivery-Manager übernommen haben und noch heute übernehmen. Einer dieser Mitarbeiter muss diese Rolle im Falle der Zuschlagserteilung im Projekt übernehmen.
Aufgabenbeschreibung/Verantwortlichkeiten:
— Planung, Koordination und Sicherstellung der zu erbringenden Dienstleistungen auf operativer Ebene;
— Erstellen von Reports;
— Proaktive Kommunikation zum Kunden;
— Lösungsorientiert;
— Operative Gestaltung und Koordination der Aufgaben im Einzelfall;
— Problemmanagement.
Die eingesetzten Mitarbeiter sollten neben der fachlichen Expertise auch sozialkommunikative Erfahrungen und Kenntnisse mitbringen.
Bitte gehen Sie bei der Darstellung auch auf folgende Aspekte ein:
Vertiefte Kenntnisse:
— Kommunikations- und Teamfähigkeit;
— Durchsetzungsvermögen;
— Konfliktfähigkeit;
— Führungskompetenz;
— Ausdrucks-und Kommunikationsfähigkeit;
— Hilfsbereitschaft;
— Sorgfalt.
Spezialwissen:
— Beobachtungsgabe;
— Fähigkeit, Entscheidungen treffen zu können;
— Umgang mit Kunden und Service-Orientierung;
— Selbstständigkeit bzgl. Aufgabengebiet;
— Auffassungsgabe;
— Zuverlässigkeit.
0 Punkte: Es wurde keine Mitarbeiterreferenz abgegeben
1-5 Punkte: Keine oder unzureichende Beschreibung der Kenntnisse und Erfahrungen; Aus- und Weiterbildung unzureichend inhaltlich dargestellt; methodisches Umfeld mit unzureichendem Bezug auf die geforderten Qualifikationen inhaltlich dargestellt; benannte Projekte ohne oder mit unzureichendem Bezug zu den geforderten Qualifikationen, in denen diese Kenntnisse usw. erworben wurden
1-5 Punkte: Keine oder unzureichende Beschreibung der Kenntnisse und Erfahrungen; Aus- und Weiterbildung unzureichend inhaltlich dargestellt; methodisches Umfeld mit unzureichendem Bezug auf die geforderten Qualifikationen inhaltlich dargestellt; benannte Projekte ohne oder mit unzureichendem Bezug zu den geforderten Qualifikationen, in denen diese Kenntnisse usw. erworben wurden
6-10 Punkte: Zufriedenstellende Beschreibung der Kenntnisse und Erfahrungen; Aus- und Weiterbildung inhaltlich dargestellt; methodisches Umfeld überwiegend mit Bezug zu den geforderten Qualifikationen inhaltlich dargestellt; Die Referenzen sind weitestgehend vollständig und überwiegend nachvollziehbar und spiegeln die Anforderungen mit Einschränkungen wieder; die Formalien wurden zufriedenstellend eingehalten; die Darstellung ist weniger übersichtlich und eingeschränkt nachvollziehbar
6-10 Punkte: Zufriedenstellende Beschreibung der Kenntnisse und Erfahrungen; Aus- und Weiterbildung inhaltlich dargestellt; methodisches Umfeld überwiegend mit Bezug zu den geforderten Qualifikationen inhaltlich dargestellt; Die Referenzen sind weitestgehend vollständig und überwiegend nachvollziehbar und spiegeln die Anforderungen mit Einschränkungen wieder; die Formalien wurden zufriedenstellend eingehalten; die Darstellung ist weniger übersichtlich und eingeschränkt nachvollziehbar
11-15 Punkte: Gut aufbereitete und nachvollziehbare Beschreibung der Kenntnisse und Erfahrungen; mindestens 2 Projekte mit 3 oder mehr Jahren Projekterfahrung im fachlichem Umfeld des Ausschreibungsgegenstands; Aus- und Weiterbildung inhaltlich dargestellt; methodisches Umfeld mit Bezug auf zu den Anforderungen inhaltlich dargestellt; die Referenzen sind vollständig und nachvollziehbar und spiegeln die Anforderungen wieder; alle Formalien wurden eingehalten; die Darstellung ist übersichtlich und eindeutig nachvollziehbar
11-15 Punkte: Gut aufbereitete und nachvollziehbare Beschreibung der Kenntnisse und Erfahrungen; mindestens 2 Projekte mit 3 oder mehr Jahren Projekterfahrung im fachlichem Umfeld des Ausschreibungsgegenstands; Aus- und Weiterbildung inhaltlich dargestellt; methodisches Umfeld mit Bezug auf zu den Anforderungen inhaltlich dargestellt; die Referenzen sind vollständig und nachvollziehbar und spiegeln die Anforderungen wieder; alle Formalien wurden eingehalten; die Darstellung ist übersichtlich und eindeutig nachvollziehbar
Key-Account-Manager (Kundenverantwortlicher)
Benennen Sie exemplarisch mindestens 2 Mitarbeiter, die regelmäßig im Kontext des Ausschreibungsgegenstands bei Ihren Kunden die Rolle des Key-Account-Manager übernommen haben und noch heute übernehmen. Einer dieser Mitarbeiter ist in einer möglichen Verhandlungsrunde persönlich vorzustellen und muss diese Rolle im Falle der Zuschlagerteilung im Projekt übernehmen.
Benennen Sie exemplarisch mindestens 2 Mitarbeiter, die regelmäßig im Kontext des Ausschreibungsgegenstands bei Ihren Kunden die Rolle des Key-Account-Manager übernommen haben und noch heute übernehmen. Einer dieser Mitarbeiter ist in einer möglichen Verhandlungsrunde persönlich vorzustellen und muss diese Rolle im Falle der Zuschlagerteilung im Projekt übernehmen.
— Primärer Ansprechpartner in allen auftragsbezogenen Themen;
— Entscheidungsbefugter Vertreter des Auftragnehmers in allen Belangen der Dienstleistung;
— Zentraler Ansprechpartner für alle kaufmännischen Belange;
— Kontakt für Change Requests, Performance, Pönalen;
— Prozessverantwortlicher für die Dienstleistungserbringung;
— Single Point of Contact für alle Kundenbelange;
— Verhandlungspartner;
— Erste Eskalationsinstanz;
— Zentrale Koordination des Beschwerdemanagements;
— Weisungsbefugt gegenüber eingesetztem Personal des Dienstleisters;
— Teilnahme an Sitzungen mit dem Auftraggeber.
Kurze Darstellung der Berufserfahrung sowie Aus- und Weiterbildung (Erwartung Hochschulabschluss oder vergleichbar)
Gehen Sie in Ihrer Darstellung auf die nachfolgend genannten Anforderungen ein und beschreiben Sie deren Erfüllung. Zum Nachweis der Kenntnisse und Erfahrungen sind je Profil mindestens 3 Referenzprojekte zu benennen, bestehend aus Projektbezeichnung, Dauer, Umfang und Kurzbeschreibung der Tätigkeiten in Bezug zu den gelisteten Anforderungen, sollte ein Referenzprojekt bei einer Gesetzlichen Krankenversicherung umgesetzt worden sein, machen Sie dies explizit kenntlich.
Gehen Sie in Ihrer Darstellung auf die nachfolgend genannten Anforderungen ein und beschreiben Sie deren Erfüllung. Zum Nachweis der Kenntnisse und Erfahrungen sind je Profil mindestens 3 Referenzprojekte zu benennen, bestehend aus Projektbezeichnung, Dauer, Umfang und Kurzbeschreibung der Tätigkeiten in Bezug zu den gelisteten Anforderungen, sollte ein Referenzprojekt bei einer Gesetzlichen Krankenversicherung umgesetzt worden sein, machen Sie dies explizit kenntlich.
Fachliche Kenntnisse:
— Projektmanagementmethodik;
— Projektmanagement;
— Projektplanung;
— Projektsteuerung;
— Projektcontrolling.
1-5 Punkt: Keine oder unzureichende Beschreibung der Kenntnisse und Erfahrungen; Aus- und Weiterbildung unzureichend inhaltlich dargestellt; methodisches Umfeld mit unzureichendem Bezug auf die geforderten Qualifikationen inhaltlich dargestellt; benannte Projekte ohne oder mit unzureichendem Bezug zu den geforderten Qualifikationen, in denen diese Kenntnisse usw. erworben wurden.
1-5 Punkt: Keine oder unzureichende Beschreibung der Kenntnisse und Erfahrungen; Aus- und Weiterbildung unzureichend inhaltlich dargestellt; methodisches Umfeld mit unzureichendem Bezug auf die geforderten Qualifikationen inhaltlich dargestellt; benannte Projekte ohne oder mit unzureichendem Bezug zu den geforderten Qualifikationen, in denen diese Kenntnisse usw. erworben wurden.
6-10 Punkte: Zufriedenstellende Beschreibung der Kenntnisse und Erfahrungen; Aus- und Weiterbildung inhaltlich dargestellt; methodisches Umfeld überwiegend mit Bezug zu den geforderten Qualifikationen inhaltlich dargestellt; Die Referenzen sind weitestgehend vollständig und überwiegend nachvollziehbar und spiegeln die Anforderungen mit Einschränkungen wieder; die Formalien wurden zufriedenstellend eingehalten; die Darstellung ist weniger übersichtlich und eingeschränkt nachvollziehbar.
6-10 Punkte: Zufriedenstellende Beschreibung der Kenntnisse und Erfahrungen; Aus- und Weiterbildung inhaltlich dargestellt; methodisches Umfeld überwiegend mit Bezug zu den geforderten Qualifikationen inhaltlich dargestellt; Die Referenzen sind weitestgehend vollständig und überwiegend nachvollziehbar und spiegeln die Anforderungen mit Einschränkungen wieder; die Formalien wurden zufriedenstellend eingehalten; die Darstellung ist weniger übersichtlich und eingeschränkt nachvollziehbar.
11-15 Punkte: Gut aufbereitete und nachvollziehbare Beschreibung der Kenntnisse und Erfahrungen; mindestens 2 Projekte mit 3 oder mehr Jahren Projekterfahrung im fachlichem Umfeld des Ausschreibungsgegenstands; Aus- und Weiterbildung inhaltlich dargestellt; methodisches Umfeld mit Bezug auf zu den Anforderungen inhaltlich dargestellt; die Referenzen sind vollständig und nachvollziehbar und spiegeln die Anforderungen wieder; alle Formalien wurden eingehalten; die Darstellung ist übersichtlich und eindeutig nachvollziehbar.
11-15 Punkte: Gut aufbereitete und nachvollziehbare Beschreibung der Kenntnisse und Erfahrungen; mindestens 2 Projekte mit 3 oder mehr Jahren Projekterfahrung im fachlichem Umfeld des Ausschreibungsgegenstands; Aus- und Weiterbildung inhaltlich dargestellt; methodisches Umfeld mit Bezug auf zu den Anforderungen inhaltlich dargestellt; die Referenzen sind vollständig und nachvollziehbar und spiegeln die Anforderungen wieder; alle Formalien wurden eingehalten; die Darstellung ist übersichtlich und eindeutig nachvollziehbar.
Mindeststandards:
Beschäftigtenzahl: Es werden die Bewerber als geeignet betrachtet, deren durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017, 2018 und 2019) mindestens 250 Beschäftigte beträgt.
Sofern das Geschäftsjahr noch nicht abgeschlossen wurde, ist eine Prognose abzugeben, sofern das Geschäftsjahr unterjährig läuft gilt z. B. 2018/2019.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zuschlagskriterium ist das Wirtschaftlichste Angebot nach UfAB 2018: Erweiterte Richtwertmethode/Schwankung: 10 %/Entscheidungskriterium: Leistung
Der Auftraggeber möchte im Rahmen der Ausschreibung eine Teststellung bei der SBK vor Ort durchführen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung, die schriftlichen Angaben, die der Bieter im Rahmen des Angebots macht, im Rahmen einer Teststellung zu verifizieren (verifizierende Teststellung) und eine Nachbewertung durchzuführen sowie zusätzliche Bewertungskriterien zu prüfen und zu bewerten. Eine Teststellung erfolgt nur dann, wenn das Angebot eine Zuschlagschance hat. Ein Anspruch auf Aufforderung zur Teststellung besteht für den einzelnen Bieter jedoch nicht.
Der Auftraggeber möchte im Rahmen der Ausschreibung eine Teststellung bei der SBK vor Ort durchführen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung, die schriftlichen Angaben, die der Bieter im Rahmen des Angebots macht, im Rahmen einer Teststellung zu verifizieren (verifizierende Teststellung) und eine Nachbewertung durchzuführen sowie zusätzliche Bewertungskriterien zu prüfen und zu bewerten. Eine Teststellung erfolgt nur dann, wenn das Angebot eine Zuschlagschance hat. Ein Anspruch auf Aufforderung zur Teststellung besteht für den einzelnen Bieter jedoch nicht.
Die Teststellung wird voraussichtlich in KW 48/49 stattfinden:
1. Es werden ausschließlich elektronisch übermittelte Angebote via Vergabeplattform akzeptiert. Die Angebotserstellung erfolgt komplett über die Vergabeplattform. Die Ausschreibung wird auf dem SBK Vergabeportal https://sbk.deutsche-evergabe.de veröffentlicht. Hier können Interessenten nach einmaliger, kostenloser Registrierung die Unterlagen elektronisch bearbeiten.
1. Es werden ausschließlich elektronisch übermittelte Angebote via Vergabeplattform akzeptiert. Die Angebotserstellung erfolgt komplett über die Vergabeplattform. Die Ausschreibung wird auf dem SBK Vergabeportal https://sbk.deutsche-evergabe.de veröffentlicht. Hier können Interessenten nach einmaliger, kostenloser Registrierung die Unterlagen elektronisch bearbeiten.
2. Es gilt Deutsches Recht.
3. Die komplette Kommunikation zu dieser Bekanntmachung (Teilnahmeantrag, Ausschreibung, Verhandlung, Vertragswerk, Projektabwicklung, Dokumentation usw.) erfolgt ausschließlich in der EU-Amtssprache Deutsch (in Wort und Schrift).
4. Fragen zum Vergabeverfahren könnten maximal bis zum 13.11.2020, 11.00 Uhr, eingereicht werden. Die Antworten werden allen Bewerbern in anonymisierter Form auf der eVergabeplattform zur Verfügung gestellt.
5. Angebote, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, von den ausgewählten Bietern Unterlagen zur Validierung der gemachten Erklärungen anzufordern.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes – Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.
Der Antrag ist zulässig, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte
Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind(§§134, 135 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren,nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren,nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160Abs. 3 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 208-507147 (2020-10-21)
Ergänzende Angaben (2020-11-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wartung von Fotokopiergeräten📦
6.5.1.3 „Anpassung: Dem Auftragnehmer bleiben zwischen der Übergabe des Tickets (gemessen ab dem Zeitpunkt der Weiterleitung aus dem System des Auftraggebers (E-Mail, Telefonisch)) und dem Eingang der Erledigungsmeldung durch den Auftragnehmer im System des Auftraggebers 27 Stunden zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft. Die Reaktions- und Wiederherstellungszeit definiert sich anhand der SBK Öffnungszeiten. (Mo – Fr. 08:00 – 17.00 Uhr) (wurde gelöscht – Servicezeit 1), außer an bundesweiten und regionalen gesetzlichen Feiertagen.“
6.5.1.3 Anpasung – wurde gelöscht:
— Wiederherstellungszeit: Next Business Day bezogen auf die Servicezeit 1
6.5.1.3 „Anpassung - Einhaltungsquote: SLA 1 – 60 % (alt 75 %) aller Fälle innerhalb von 14 (alt 12) Stunden, per Monat (Berichtszeitraum) SLA 2 - 70 % (alt 85) % aller Fälle innerhalb von 18 (alt 16) Stunden, per Monat (Berichtszeit-raum) SLA 3 – 100 % aller Fälle innerhalb von 27 (alt 24) Stunden, per Monat (Berichtszeitraum)“
6.5.1.3 „Beispiele alt: Beispiel: Störungsmeldung Freitag 15.00 Uhr; Erledigung bis Montag 15.00 Uhr – innerhalb SLA 1 Störungsmeldung Freitag 15.00 Uhr; Erledigung bis Dienstag 13.00 Uhr – innerhalb SLA 2 Beispiele neu: Beispiel 1: Mo 08.00 Uhr gemeldet – erledigt bis Di 13.00 Uhr = SLA 1 Beispiel 2: Mo 08.00 Uhr gemeldet – erledigt bis Di 17.00 Uhr = SLA 2 Beispiel 3: Mo 8.00 Uhr gemeldet – erledigt bis Mi 17.00 Uhr = SLA 3“
4.1.5 „Anpassung: Mindestanforderungen an Geräteklassen 1 und 2 (gelöscht – Option OCR Texterkennung) Gelöscht:
— OCR Texterkennung von eingescannten Dokumenten. Mögliche Ausgabeformate sind PDF durchsuchbar, RTF/DOCX für bearbeitbare Texte und XLSX für Tabellen.“
4.1.6 „Eingefügt/korrigiert:
— Eingescannte Seiten dürfen zu keinem Zeitpunkt abgerechnet werden, sowie keine Limitierung für die OCR Erkennung;
— OCR Texterkennung von eingescannten Dokumenten. Mögliche Ausgabeformate sind PDF durchsuchbar, RTF/DOCX für bearbeitbare Texte und XLSX für Tabellen“.
6.5.1.3 „Korrektur: Werden die vereinbarten Reaktions- und Wiederherstellungszeiten nicht eingehalten, schuldet der Bieter jeweils eine Vertragsstrafe für jeden angefangenen, unterschrittenen Prozentpunkt in Höhe von 150 EUR netto. Neu: Werden die vereinbarten Reaktions- und Wiederherstellungszeiten nicht eingehalten, schuldet der Bieter jeweils eine Vertragsstrafe für jeden Servicefall außerhalb SLA 3 in Höhe von 150 EUR netto.“
2.1.1.1
— Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber eine vorfristige Rückgabe der Geräte ein, wenn diese z. B. aufgrund zu geringer Auslastung nicht mehr benötigt werden. (Flottenoptimierung). Jedoch auf den Gesamtbestand (Stückzahl) nicht mehr als 3 %. Diese Möglichkeit steht dem Auftraggeber jedoch frühestens ab dem dritten Jahr der Kernvertragslaufzeit zur Verfügung und muss 3 Monate im Voraus angezeigt werden.
2.1.1.2 Absatzt eingefügt:
— Die Leasinggebühr fällt entsprechend der Restlaufzeit höher aus, sofern die Geräte erst nach 24 Monaten wie in Punkt 3.1 der Leistungsbeschreibung beschrieben angeschafft werden.
4.3.2 Eingefügt:
— Optional, kann benötigtes Verbrauchsmaterial vom Auftraggeber auch z. B. via E-Mail als Bestellung an den Service-Delivery-Manager gemeldet werden, wenn dieses vom Auftragnehmer technisch nicht anders abgebildet werden kann.
2.2.1 Eingefügt: Hinweis: Die Bitmarck agiert bei der SBK als SPOC (Single Point of Contact). In Bezug auf den Ausschreibungsgegenstand werden hier nur Störung aufgenommen.
3.3.5 Eingefügt: Hinweis: Auf eine verschlüsselte Verbindung kann nur verzichtet werden, wenn andere technische Maßnahmen entsprechend ergriffen werden.
3.4.1 /3.4.2 / 3.4.3 Anderung:
— Treiberfunktionen Broschüren Funktion, Overlay gelöscht Wasserzeichen eingefügt−Funktion
3.3.3 Anpassung:
— Die Anmeldung kann per SSO (präferierte Lösung) oder AD Anmeldung erfolgen. Hier müssen verschiedene Berechtigungsansichten möglich sein. (Details können in der Transition-In Phase besprochen werden)
3.4.1 Anpassung:
— Papiersorten/Formate: DIN A6 – DIN A4; Briefumschläge, Transparentfolien, Etiketten, Sonderformate über Mehrzweckeinzug
3.4.3 Anpassung:
— Papiersorten/Formate: DIN A6 – DIN A4; Briefumschläge, Transparentfolien, Etiketten, Sonderformate über Mehrzweckeinzug
6.5.1.3 „Eingefügt: Ergänzung 2: Insgesamt darf die Summe der aufgrund der vorstehenden Ziffern zu zahlenden Vertragsstrafen nicht mehr nicht mehr als 5 % des Auftragswertes betragen.“
Ebenfalls werden auf die Regelung des Obervertrages § 11 hingewiesen. Hier erfolgt ebenfalls eine maximale Begrenzung aller Vertragsstrafen auf maximal 5 % des Auftragswertes. § 3 / Ziffer 1 Der Auftraggeber stimmt einer Zahlung der ausstehenden Mietraten bei einer ordentlichen Kündigung durch den Auftraggeber zu. Anlage 1 – Obervertrag – V1.1 10.2.3 Ziffer 6.5.2 in Ziffer 6.5.1 geändert Anlage 1a – Vertragsentwurf – EVB IT Service-Vertrag_V1.0 § 3 Abs. 6 Die Regelung wurde zur Verdeutlichung angepasst. Anlage 1 – Obervertrag – V1.1.
6.5.1.3 „Anpassung: Dem Auftragnehmer bleiben zwischen der Übergabe des Tickets (gemessen ab dem Zeitpunkt der Weiterleitung aus dem System des Auftraggebers (E-Mail, Telefonisch)) und dem Eingang der Erledigungsmeldung durch den Auftragnehmer im System des Auftraggebers 27 Stunden zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft. Die Reaktions- und Wiederherstellungszeit definiert sich anhand der SBK Öffnungszeiten. (Mo – Fr. 08:00 – 17.00 Uhr) (wurde gelöscht – Servicezeit 1), außer an bundesweiten und regionalen gesetzlichen Feiertagen.“
6.5.1.3 Anpasung – wurde gelöscht:
— Wiederherstellungszeit: Next Business Day bezogen auf die Servicezeit 1
6.5.1.3 „Anpassung - Einhaltungsquote: SLA 1 – 60 % (alt 75 %) aller Fälle innerhalb von 14 (alt 12) Stunden, per Monat (Berichtszeitraum) SLA 2 - 70 % (alt 85) % aller Fälle innerhalb von 18 (alt 16) Stunden, per Monat (Berichtszeit-raum) SLA 3 – 100 % aller Fälle innerhalb von 27 (alt 24) Stunden, per Monat (Berichtszeitraum)“
6.5.1.3 „Beispiele alt: Beispiel: Störungsmeldung Freitag 15.00 Uhr; Erledigung bis Montag 15.00 Uhr – innerhalb SLA 1 Störungsmeldung Freitag 15.00 Uhr; Erledigung bis Dienstag 13.00 Uhr – innerhalb SLA 2 Beispiele neu: Beispiel 1: Mo 08.00 Uhr gemeldet – erledigt bis Di 13.00 Uhr = SLA 1 Beispiel 2: Mo 08.00 Uhr gemeldet – erledigt bis Di 17.00 Uhr = SLA 2 Beispiel 3: Mo 8.00 Uhr gemeldet – erledigt bis Mi 17.00 Uhr = SLA 3“
4.1.5 „Anpassung: Mindestanforderungen an Geräteklassen 1 und 2 (gelöscht – Option OCR Texterkennung) Gelöscht:
— OCR Texterkennung von eingescannten Dokumenten. Mögliche Ausgabeformate sind PDF durchsuchbar, RTF/DOCX für bearbeitbare Texte und XLSX für Tabellen.“
4.1.6 „Eingefügt/korrigiert:
— Eingescannte Seiten dürfen zu keinem Zeitpunkt abgerechnet werden, sowie keine Limitierung für die OCR Erkennung;
— OCR Texterkennung von eingescannten Dokumenten. Mögliche Ausgabeformate sind PDF durchsuchbar, RTF/DOCX für bearbeitbare Texte und XLSX für Tabellen“.
6.5.1.3 „Korrektur: Werden die vereinbarten Reaktions- und Wiederherstellungszeiten nicht eingehalten, schuldet der Bieter jeweils eine Vertragsstrafe für jeden angefangenen, unterschrittenen Prozentpunkt in Höhe von 150 EUR netto. Neu: Werden die vereinbarten Reaktions- und Wiederherstellungszeiten nicht eingehalten, schuldet der Bieter jeweils eine Vertragsstrafe für jeden Servicefall außerhalb SLA 3 in Höhe von 150 EUR netto.“
2.1.1.1
— Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber eine vorfristige Rückgabe der Geräte ein, wenn diese z. B. aufgrund zu geringer Auslastung nicht mehr benötigt werden. (Flottenoptimierung). Jedoch auf den Gesamtbestand (Stückzahl) nicht mehr als 3 %. Diese Möglichkeit steht dem Auftraggeber jedoch frühestens ab dem dritten Jahr der Kernvertragslaufzeit zur Verfügung und muss 3 Monate im Voraus angezeigt werden.
2.1.1.2 Absatzt eingefügt:
— Die Leasinggebühr fällt entsprechend der Restlaufzeit höher aus, sofern die Geräte erst nach 24 Monaten wie in Punkt 3.1 der Leistungsbeschreibung beschrieben angeschafft werden.
4.3.2 Eingefügt:
— Optional, kann benötigtes Verbrauchsmaterial vom Auftraggeber auch z. B. via E-Mail als Bestellung an den Service-Delivery-Manager gemeldet werden, wenn dieses vom Auftragnehmer technisch nicht anders abgebildet werden kann.
2.2.1 Eingefügt: Hinweis: Die Bitmarck agiert bei der SBK als SPOC (Single Point of Contact). In Bezug auf den Ausschreibungsgegenstand werden hier nur Störung aufgenommen.
3.3.5 Eingefügt: Hinweis: Auf eine verschlüsselte Verbindung kann nur verzichtet werden, wenn andere technische Maßnahmen entsprechend ergriffen werden.
— Die Anmeldung kann per SSO (präferierte Lösung) oder AD Anmeldung erfolgen. Hier müssen verschiedene Berechtigungsansichten möglich sein. (Details können in der Transition-In Phase besprochen werden)
3.4.1 Anpassung:
— Papiersorten/Formate: DIN A6 – DIN A4; Briefumschläge, Transparentfolien, Etiketten, Sonderformate über Mehrzweckeinzug
3.4.3 Anpassung:
— Papiersorten/Formate: DIN A6 – DIN A4; Briefumschläge, Transparentfolien, Etiketten, Sonderformate über Mehrzweckeinzug
6.5.1.3 „Eingefügt: Ergänzung 2: Insgesamt darf die Summe der aufgrund der vorstehenden Ziffern zu zahlenden Vertragsstrafen nicht mehr nicht mehr als 5 % des Auftragswertes betragen.“
Ebenfalls werden auf die Regelung des Obervertrages § 11 hingewiesen. Hier erfolgt ebenfalls eine maximale Begrenzung aller Vertragsstrafen auf maximal 5 % des Auftragswertes. § 3 / Ziffer 1 Der Auftraggeber stimmt einer Zahlung der ausstehenden Mietraten bei einer ordentlichen Kündigung durch den Auftraggeber zu. Anlage 1 – Obervertrag – V1.1 10.2.3 Ziffer 6.5.2 in Ziffer 6.5.1 geändert Anlage 1a – Vertragsentwurf – EVB IT Service-Vertrag_V1.0 § 3 Abs. 6 Die Regelung wurde zur Verdeutlichung angepasst. Anlage 1 – Obervertrag – V1.1.
Angebotsfristverlängerung bis zum 4.12.2020 / 11.00 Uhr Bieterfragenfristverlängerung bis zum 26.11.2020 / 11.00 Uhr Neue Leistungsbeschreibung V 1.3: Korrektur unter Ziffer 3.4.3: Grammaturen: Min. 64 – 160 g/m
Quelle: OJS 2020/S 232-571006 (2020-11-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1871078.2 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
— Optionale Geräte Umzüge und Change Requests,
— Optional Drucker A4,
— Optionale Ausstattungsvarianten / Zubehör.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-19 📅
Name: SanData Solutions GmbH
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90411
Land: Deutschland 🇩🇪 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1871078.2 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Referenz Zusätzliche Informationen
Zuschlagskriterium ist das Wirtschaftlichste Angebot nach UfAB 2018: Erweiterte Richtwertmethode / Schwankung: 10 % / Entscheidungskriterium: Leistung
Die Teststellung wird voraussichtlich in KW 48 / 49 stattfinden
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist zulässig, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Antrag ist zulässig, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).