Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Leasing von IT-Hardware für das Land Hessen
VG-3000-2019-0002
Produkte/Dienstleistungen: Finanzierungs-Leasing📦
Kurze Beschreibung: Leasing von IT-Hardware für das Land Hessen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 17 000 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Datenverarbeitung📦
Ort der Leistung: Hessen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Alle Dienststellen des Landes Hessen
Beschreibung der Beschaffung:
“Abschluss eines Rahmenvertrages über das Leasing (im Rahmen von Leasing-Projekten) von IT-Hardware, mit der Informationstechnik betrieben oder unterstützt...”
Beschreibung der Beschaffung
Abschluss eines Rahmenvertrages über das Leasing (im Rahmen von Leasing-Projekten) von IT-Hardware, mit der Informationstechnik betrieben oder unterstützt wird, inklusive Datenlöschung – bei Leasing-Laufzeiten zwischen 2, 3, 4 und 5 Jahren mit einer jeweils einmaligen Verlängerungsmöglichkeit von 6 oder 12 Monaten, sowie der Möglichkeit, Geräte nach Ablauf der Leasinglaufzeit zum Restwert zu übernehmen und der Möglichkeit, Festplatten außerhalb des Leasings zertifiziert zu löschen.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Abwicklung/Logistik
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zertifizierte Datenlöschung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bestandsverwaltungstool
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20,00
Preis (Gewichtung): 50,00
Dauer
Datum des Beginns: 2020-06-02 📅
Datum des Endes: 2022-06-01 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 24 Monaten verlängert sich der Rahmenvertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber spätestens 3...”
Beschreibung der Verlängerungen
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 24 Monaten verlängert sich der Rahmenvertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt maximal 48 Monate. Danach gilt der Rahmenvertrag auch ohne gesonderte Kündigung als beendet.
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Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Dem Auftraggeber steht ein einseitiges Leistungsbestimmungserweiterungsrecht bis 20 % des Gesamtpreises (netto) aus diesem Vergabeverfahren als Mehrbedarf...”
Beschreibung der Optionen
Dem Auftraggeber steht ein einseitiges Leistungsbestimmungserweiterungsrecht bis 20 % des Gesamtpreises (netto) aus diesem Vergabeverfahren als Mehrbedarf (quantitative Leistungserweiterung) zu. Der Gesamtpreis (netto) ergibt sich aus dem Preisblatt.
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Zusätzliche Informationen:
“Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der erweiterten Richtwertmethode gem. UfAB 4/2018 ermittelt. Die Kennzahl Z ergibt sich aus dem Verhältnis von...”
Zusätzliche Informationen
Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der erweiterten Richtwertmethode gem. UfAB 4/2018 ermittelt. Die Kennzahl Z ergibt sich aus dem Verhältnis von Leistungspunkten (L) zu Preis (P) bei einem Schwankungsbereich von 5 % und dem Entscheidungskriterium „Leistungspunke“. Angebote, bei denen Z nicht mehr als 5 % vom führenden Angebot abweicht, entscheidet die Summe der gewichteten Leistungspunkte.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Es muss mindestens eine geeignete Referenz aus den letzten 3 Jahren („Stichtag“ „Ablauf der Angebotsfrist“) für die unten ausgeführte Anforderung
a)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Es muss mindestens eine geeignete Referenz aus den letzten 3 Jahren („Stichtag“ „Ablauf der Angebotsfrist“) für die unten ausgeführte Anforderung
a) mindestens eine geeignete Referenz aus den letzten 3 Jahren („Stichtag“ „Ablauf der Angebotsfrist“) für die unten ausgeführte Anforderung b) und mindestens eine geeignete Referenz aus den letzten 3 Jahren („Stichtag“ „Ablauf der Angebotsfrist“) für die unten ausgeführte Anforderung c) vorgelegt werden.
Die Anforderungen a), b) und c) können auch in einer geeigneten Referenz aus den letzten 3 Jahren („Stichtag“ „Ablauf der Angebotsfrist“) nachgewiesen werden. Dann ist mindestens nur eine Referenz einzureichen.
a) Roll-out von mindestens 250 geleasten PC, Notebooks oder Servern;
b) Roll-back von mindestens 250 geleasten PC, Notebooks oder Servern;
c) Datenlöschung der zurückgenommenen Geräte (mindestens 250 geleaste PC, Notebooks oder Server) im Rahmen eines zertifizierten Prozesses (z. B. durch TÜV). (Datei „Referenzen“ auf der Vergabeplattform).
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Auftraggeber sowie die Bieter (Bietergemeinschaften) sowie deren Unterauftragnehmer sind zur Einhaltung der Vorschriften des Hessischen Vergabe- und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Auftraggeber sowie die Bieter (Bietergemeinschaften) sowie deren Unterauftragnehmer sind zur Einhaltung der Vorschriften des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) vom 19.12.2014 (GVBl. S. 354) verpflichtet. Bieter (jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft) sowie deren Unterauftragnehmer (§ 8 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 HVTG (Tariftreueerklärung) und § 6 HVTG (Mindestentgelterklärung) mit Datum versehen mit ihren Angeboten abzugeben (Datei „Verpflichtungserklaerung_oeff_AG“ auf der Vergabeplattform).
Bei der vorgeschriebenen digitalen Einreichung des Angebots ist die Verpflichtungserklärung auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Allerdings ist abschließend Ort, Datum und Name der erklärenden Person zu nennen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-09
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-05-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-03-09
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“a) Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort...”
a) Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden;
b) Der Bieter hat die Eigenerklärung gemäß dem Gemeinsamen Runderlass über den „Ausschluss von Bewerbern und Bieter wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen“ in der Fassung vom 12.12.2017 (StAnz. 1/2018 S. 15 ff) ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen (Datei „Erklaerung_Ausschluss“ auf der Vergabeplattform).
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine solche Erklärung in der geforderten Form abzugeben. Bei geplantem Einsatz von Unterauftragnehmern ist die Erklärung von jedem Unterauftragnehmer in der erforderlichen Form vorzulegen.
Bei elektronischem Versand ist die Eigenerklärung auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Ort, Datum und Name der erklärenden Person ist zu nennen.
Zusätzlich weist die Vergabestelle an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter sowie die von ihm im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der zentralen Melde- und Informationsstelle für Vergabesperren (MIS) bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenom-men wird. Ebenso wird von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung angefordert.
c) Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB (Datei „Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_123_GWB“ auf der Vergabeplattform) ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen. Ort, Datum und Name der erklärenden Person ist zu nennen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung in der geforderten Form abzugeben. Bei geplantem Einsatz von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung von jedem Unterauftragnehmer in der erforderlichen Form vorzulegen.
d) Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB (Datei „Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB“ auf der Vergabeplattform) ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Ort, Datum und Name der erklärenden Person ist zu nennen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung in der geforderten Form abzugeben. Bei geplantem Einsatz von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung von jedem Unterauftragnehmer in der erforderlichen Form vorzulegen.
Hinweise der Vergabestelle zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB:
Sollten ein oder mehrere Gründe bejaht werden, wird der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer gebeten, diesen Grund bzw. diese Gründe unter präziser Darstellung des relevanten Sachverhalts sowie die unternommenen Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB) auf einem gesonderten Blatt zu erläutern. Die Vergabestelle wird dann nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob die Teilnahme des Bieters/Mitglieds der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmers am Vergabeverfahren zulässig ist oder der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151/126603📞
Fax: +49 6151/125816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 026-059298 (2020-02-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Das Land Hessen vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Postanschrift: Mainzer Strasse 29
Telefon: +49 6113400📞
Fax: +49 6113401150 📠
Region: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.hzd.hessen.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 17098471.60 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Abschluss eines Rahmenvertrages über das Leasing (im Rahmen von Leasing-Projekten) von IT-Hardware,mit der Informationstechnik betrieben oder unterstützt...”
Beschreibung der Beschaffung
Abschluss eines Rahmenvertrages über das Leasing (im Rahmen von Leasing-Projekten) von IT-Hardware,mit der Informationstechnik betrieben oder unterstützt wird, inklusive Datenlöschung – bei Leasing-Laufzeitenzwischen 2, 3, 4 und 5 Jahren mit einer jeweils einmaligen Verlängerungsmöglichkeit von 6 oder 12 Monaten,sowie der Möglichkeit, Geräte nach Ablauf der Leasinglaufzeit zum Restwert zu übernehmen und der Möglichkeit, Festplatten außerhalb des Leasings zertifiziert zu löschen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 50
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Dem Auftraggeber steht ein einseitiges Leistungsbestimmungserweiterungsrecht bis 20 % des Gesamtpreises(netto) aus diesem Vergabeverfahren als Mehrbedarf...”
Beschreibung der Optionen
Dem Auftraggeber steht ein einseitiges Leistungsbestimmungserweiterungsrecht bis 20 % des Gesamtpreises(netto) aus diesem Vergabeverfahren als Mehrbedarf (quantitative Leistungserweiterung) zu. Der Gesamtpreis(netto) ergibt sich aus dem Preisblatt.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der erweiterten Richtwertmethode gem. UfAB 4/2018 ermittelt.Die Kennzahl Z ergibt sich aus dem Verhältnis von...”
Zusätzliche Informationen
Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der erweiterten Richtwertmethode gem. UfAB 4/2018 ermittelt.Die Kennzahl Z ergibt sich aus dem Verhältnis von Leistungspunkten (L) zu Preis (P) bei einem Schwankungsbereich von 5 % und dem Entscheidungskriterium „Leistungspunke“. Angebote, bei denen Z nicht mehr als 5 % vom führenden Angebot abweicht, entscheidet die Summe der gewichteten Leistungspunkte.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 026-059298
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: VG-3000-2019-0002
Titel: Leasing von IT-Hardware für das Land Hessen
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Econocom Deutschland GmbH
Postanschrift: Herriotstr. 8
Postort: Frankfurt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 69714081203📞
E-Mail: jaroslaw.schwinge@econocom.com📧
Fax: +49 69714080999 📠
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 17 000 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 17098471.60 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
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Quelle: OJS 2020/S 094-225040 (2020-05-12)