Ausstattung der Naturwissenschaftlichen Sammlungen des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Wiehl mit Lehrmitteln, Glasgeräten und Labormitteln sowie Demonstrations- und Schülerversuchen in Ergänzung zum vorhandenen Bestand.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lehrmittel NW (Chemie/Physik/Biologie) DBG
Produkte/Dienstleistungen: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)📦
Kurze Beschreibung:
“Ausstattung der Naturwissenschaftlichen Sammlungen des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Wiehl mit Lehrmitteln, Glasgeräten und Labormitteln sowie...”
Kurze Beschreibung
Ausstattung der Naturwissenschaftlichen Sammlungen des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Wiehl mit Lehrmitteln, Glasgeräten und Labormitteln sowie Demonstrations- und Schülerversuchen in Ergänzung zum vorhandenen Bestand.
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Nordrhein-Westfalen🏙️
Ort der Leistung: Köln🏙️
Ort der Leistung: Oberbergischer Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wiehl
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausstattung der Naturwissenschaftlichen Sammlungen des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Wiehl mit Lehrmitteln, Glasgeräten und Labormitteln sowie...”
Beschreibung der Beschaffung
Ausstattung der Naturwissenschaftlichen Sammlungen des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Wiehl mit Lehrmitteln, Glasgeräten und Labormitteln sowie Demonstrations- und Schülerversuchen in Ergänzung zum vorhandenen Bestand.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-06-29 📅
Datum des Endes: 2020-08-11 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Lieferung der Lehrmittelsammlung NaWi soll möglichst in den Sommerferien 2020 (29.6.2020-11.8.2020) erfolgen.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bieter muss, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter muss, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (§ 44 (1) VgV).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-05-28
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-07-10 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-05-28
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Rathaus der Stadt Wiehl, Bahnhofstraße 1, 51674 Wiehl
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen!
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksameit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 081-190391 (2020-04-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 568720.72 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 081-190391
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: LD Didactic GmbH
Postanschrift: Leyboldstr. 1
Postort: Hürth
Postleitzahl: 50354
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 568720.72 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 128-313101 (2020-07-02)