Beschreibung der Beschaffung
1) Informationen zur Leistung:
— MN 13 Masterplan Priorität 1,
— Leistungen der Projektsteuerung (PS),
— MN 16 Erneuerung Orchesterpodien und Lastenaufzug,
— Leistungen der PS.
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt hierbei für den Auftraggeber (AG) delegierbare Bauherrenleistungen. Die Leistungen umfassen die Termin- und Kostensteuerung auf der Grundlage eines Vertrags über Leistungen der Projektsteuerung. Gegenstand der Beauftragung sind die in der Anlage zu § 2.1 des Vertrags (Beschreibung der vom AG an den AN delegierbaren Bauherrenleistungen) beschriebenen Leistungen der Projektsteuerung.
Die beiden Maßnahmen sind als einzelne und autarke Maßnahmen zu behandeln.
2) Informationen zum Vertrag /Leistungsbild:
Gem. § 3.2 des Vertrags über Leistungen der Projektsteuerung erfolgte die Beauftragung der LA 3 sowie LA 5 bis LA 9 stufenweise. Näheres hierzu ist in den § 3.2.2 ff des Vertrags geregelt. Es sollen die in der Vergabeunterlage V1 benannten „delegierbaren Bauherrenleistungen“ vergeben werden.
Mit Vertragsschluss wurden zunächst die folgenden Leistungen beauftragt:
— für die Maßnahme MN 13: Sanierungskomplex A: LA 3,
— für die Maßnahme MN 16: LA 5.
Die Laufzeit des Vertrags beträgt 96 Monate. LA 9 ist nicht in der Monatsangabe berücksichtigt.
3) Objektinformationen:
Es handelt sich um 2 Maßnahmen.
MN 13 Masterplan Priorität 1:
Trotz regelmäßiger Bauunterhaltung und einiger größerer Investitionsmaßnahmen besteht insbesondere bei der Haustechnik und für die Betonsanierung ein Investitionsstau.
2016 wurde ein Masterplan erstellt, der die sachlichen und finanziellen Erfordernisse in 3 Prioritäten zusammengefasst hat. Auf dieser Basis wurde ein Bedarfsprogramm für die Priorität 1 erstellt. Die Kosten dieser Maßnahme Priorität 1 sind mit 50 Mio. EUR brutto gedeckelt.
Damit unter vorgenannten Voraussetzungen die Planung und Realisierung beherrschbar bleibt und gleichfalls eine realistische Kostenberechnung mit nachfolgender Anmeldung im Haushalt erfolgen kann, wurde folgende Struktur mit jeweils eigener BPU je Sanierungskomplex der Maßnahme festgelegt:
Die anrechenbaren Kosten für Maßnahme MN 13 (Sanierungskomplex A) betragen 10 209 155,96 EUR (netto).
Die anrechenbaren Kosten für Maßnahme MN 13 (Sanierungskomplex B) betragen 10 576 785,98 EUR (netto).
Die anrechenbaren Kosten für Maßnahme MN 13 (Sanierungskomplex C) betragen 10 143 617,73 EUR (netto).
MN 16 Orchesterpodien und Lastenaufzug:
Die Federführung der Maßnahme liegt beim Bühnentechnikplaner. Der Architekt leistet Zuarbeiten für die Betonsanierung im Orchestergraben.
Im Bereich der Orchesterpodien wird die Betonsohle saniert und die Podien erneuert. Der Lastenaufzug an der Bühne wird ersetzt.
Die anrechenbaren Kosten für Maßnahme MN 16 betragen 3.173.109,24 EUR (netto).
4) Terminrahmen:
— MN 13 Masterplan Priorität 1
— Sanierungskomplex A Realisierung in 2022/2023,
— Sanierungskomplex B Realisierung in 2024/2025,
— Sanierungskomplex C Realisierung in 2026/2027,
— MN 16 Orchesterpodien und Lastenaufzug,
— Realisierung in 2021/2022.
5) Projektbeteiligte
— Generalplaner (GP),
— Leistungen eines Generalplaners bestehend aus Architekt und Ingenieure der TA.
Bühnentechnik:
Dem AN Bühnentechnik wird auch die Aufgabe eines Koordinierenden in der MN 16 Erneuerung Orchesterpodien und Lastenaufzug übertragen.
Weitere Planer: z. B. Tragwerksplaner, SiGeKo.
Beteiligte auf der Bauherrenseite:
SenStadtWohn als Bauherr.
Gutachter und Sachverständige:
Die erforderlichen öffentlich-rechtliche Prüfungen, z. B. Brandschutz und Statik, werden vom Auftraggeber direkt beauftragt.
6) Sonstige Rahmenbedingungen:
— Grundlage der Beauftragung ist das beiliegende Vertragsmuster (Vergabeunterlage V1) für Projektsteuerungsleistungen einschließlich Rahmenterminplan (Vergabeunterlage V2) und den Allgemeinen Vertragsbestimmungen AVB-Hochbau (Vergabeunterlage V3);
— die Verfahrensabläufe gemäß ABau und Projekthandbuch der SenStadtWohn Abteilung V) sind zu beachten.