Leistungen der Projektsteuerung für die Deutsche Oper Berlin (DOB), Instandhaltungsarbeiten im Hochbau und an Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung der Maßnahmen MN 13 Masterplan Priorität 1 in 3 Sanierungskomplexen und MN 16 Orchesterpodien und Lastenaufzug
Das Deutsche Opernhaus in Berlin wurde im Jahre 1912 erbaut. Nach dem Krieg wurde es nach dem Wiederaufbau 1961 wiedereröffnet. Es besteht die Notwendigkeit der Grundsanierung von Teilbereichen der Liegenschaft. Im Wesentlichen handelt es sich neben der Bauwerkserhaltung um Maßnahmen der technischen Ausrüstung (TA), deren Ertüchtigung bzw. Anpassung an heutige Vorschriften. Hochbauseitig finden keine separaten Neu-/Umbauten statt. In Abstimmung mit dem Bedarfsträger, dem Nutzer und der Baudienststelle wurden für die Aufgabenstellung Schwerpunkte festgelegt, die im Rahmen eines „Masterplans“, Stand 2016 erfasst wurden. Im Masterplan wurden die erforderlichen Maßnahmen drei Prioritätsstufen zugeteilt. Auf dieser Basis wurde ein Bedarfsprogramm für die Priorität 1 Maßnahmen erstellt. Es handelt sich um zwei Maßnahmen. MN 13: Masterplan Priorität 1 und MN 16: Erneuerung der Orchesterpodien und Lastenaufzug.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-06-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement im Bauwesen
Referenznummer: VM_20098_VgV_TV_Ge
Kurze Beschreibung:
Das Deutsche Opernhaus in Berlin wurde im Jahre 1912 erbaut. Nach dem Krieg wurde es nach dem Wiederaufbau 1961 wiedereröffnet.
Es besteht die Notwendigkeit der Grundsanierung von Teilbereichen der Liegenschaft.
Im Wesentlichen handelt es sich neben der Bauwerkserhaltung um Maßnahmen der technischen Ausrüstung (TA), deren Ertüchtigung bzw. Anpassung an heutige Vorschriften.
Hochbauseitig finden keine separaten Neu-/Umbauten statt.
In Abstimmung mit dem Bedarfsträger, dem Nutzer und der Baudienststelle wurden für die Aufgabenstellung Schwerpunkte festgelegt, die im Rahmen eines „Masterplans“, Stand 2016 erfasst wurden.
Im Masterplan wurden die erforderlichen Maßnahmen drei Prioritätsstufen zugeteilt. Auf dieser Basis wurde ein Bedarfsprogramm für die Priorität 1 Maßnahmen erstellt.
Es handelt sich um zwei Maßnahmen. MN 13: Masterplan Priorität 1 und MN 16: Erneuerung der Orchesterpodien und Lastenaufzug.
Das Deutsche Opernhaus in Berlin wurde im Jahre 1912 erbaut. Nach dem Krieg wurde es nach dem Wiederaufbau 1961 wiedereröffnet.
Es besteht die Notwendigkeit der Grundsanierung von Teilbereichen der Liegenschaft.
Im Wesentlichen handelt es sich neben der Bauwerkserhaltung um Maßnahmen der technischen Ausrüstung (TA), deren Ertüchtigung bzw. Anpassung an heutige Vorschriften.
Hochbauseitig finden keine separaten Neu-/Umbauten statt.
In Abstimmung mit dem Bedarfsträger, dem Nutzer und der Baudienststelle wurden für die Aufgabenstellung Schwerpunkte festgelegt, die im Rahmen eines „Masterplans“, Stand 2016 erfasst wurden.
Im Masterplan wurden die erforderlichen Maßnahmen drei Prioritätsstufen zugeteilt. Auf dieser Basis wurde ein Bedarfsprogramm für die Priorität 1 Maßnahmen erstellt.
Es handelt sich um zwei Maßnahmen. MN 13: Masterplan Priorität 1 und MN 16: Erneuerung der Orchesterpodien und Lastenaufzug.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagement im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Zu Ziffer II.2.5. Zuschlagskriterien: weitere Angaben in den Vergabeunterlagen/Informationen zum Verhandlungsverfahren R 7
— Die Zahlungsbedingungen richten sich nach: Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB-Hochbau) zum Vertrag, LHO, AV LHO, Bürgerliches Gesetzbuch BGB, Rundschreiben einsehbar unter https://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/
Das Deutsche Opernhaus in Berlin wurde im Jahre 1912 erbaut. Nach dem Krieg wurde es nach dem Wiederaufbau 1961 wiedereröffnet.
Es besteht die Notwendigkeit der Grundsanierung von Teilbereichen der Liegenschaft.
Im Wesentlichen handelt es sich neben der Bauwerkserhaltung um Maßnahmen der technischen Ausrüstung (TA), deren Ertüchtigung bzw. Anpassung an heutige Vorschriften.
Hochbauseitig finden keine separaten Neu-/Umbauten statt.
In Abstimmung mit dem Bedarfsträger, dem Nutzer und der Baudienststelle wurden für die Aufgabenstellung Schwerpunkte festgelegt, die im Rahmen eines „Masterplans“, Stand 2016 erfasst wurden.
Im Masterplan wurden die erforderlichen Maßnahmen drei Prioritätsstufen zugeteilt. Auf dieser Basis wurde ein Bedarfsprogramm für die Priorität 1 Maßnahmen erstellt.
Es handelt sich um zwei Maßnahmen. MN 13: Masterplan Priorität 1 und MN 16: Erneuerung der Orchesterpodien und Lastenaufzug.
1. Informationen zur Leistung:
— MN 13 Masterplan Priorität 1;
— Leistungen der Projektsteuerung (PS);
— MN 16 Erneuerung Orchesterpodien und Lastenaufzug;
— Leistungen der PS.
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt hierbei für den Auftraggeber (AG) delegierbare Bauherrenleistungen. Die Leistungen umfassen die Termin- und Kostensteuerung auf der Grundlage eines Vertrags über Leistungen der Projektsteuerung. Gegenstand der Beauftragung sind die in der Anlage zu § 2.1 des Vertrags (Beschreibung der vom AG an den AN delegierbaren Bauherrenleistungen) beschriebenen Leistungen der Projektsteuerung.
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt hierbei für den Auftraggeber (AG) delegierbare Bauherrenleistungen. Die Leistungen umfassen die Termin- und Kostensteuerung auf der Grundlage eines Vertrags über Leistungen der Projektsteuerung. Gegenstand der Beauftragung sind die in der Anlage zu § 2.1 des Vertrags (Beschreibung der vom AG an den AN delegierbaren Bauherrenleistungen) beschriebenen Leistungen der Projektsteuerung.
Die beiden Maßnahmen sind als einzelne und autarke Maßnahmen zu behandeln.
2. Informationen zum Vertrag /Leistungsbild:
Gem. § 3.2 des Vertrags über Leistungen der Projektsteuerung erfolgt die Beauftragung der LA 3 sowie LA 5 bis LA 9 stufenweise. Näheres hierzu ist in den § 3.2.2 ff des Vertrags geregelt. Es sollen die in der Vergabeunterlage V1 benannten „delegierbaren Bauherrenleistungen“ vergeben werden.
Gem. § 3.2 des Vertrags über Leistungen der Projektsteuerung erfolgt die Beauftragung der LA 3 sowie LA 5 bis LA 9 stufenweise. Näheres hierzu ist in den § 3.2.2 ff des Vertrags geregelt. Es sollen die in der Vergabeunterlage V1 benannten „delegierbaren Bauherrenleistungen“ vergeben werden.
Mit Vertragsschluss werden zunächst die folgenden Leistungen beauftragt:
— für die Maßnahme MN 13: Sanierungskomplex A: LA 3;
— für die Maßnahme MN 16: LA 5.
Die Laufzeit des Vertrags beträgt 96 Monate. LA 9 ist nicht in der Monatsangabe berücksichtigt.
3. Objektinformationen:
Es handelt sich um 2 Maßnahmen.
MN 13 Masterplan Priorität 1
Trotz regelmäßiger Bauunterhaltung und einiger größerer Investitionsmaßnahmen besteht insbesondere bei der Haustechnik und für die Betonsanierung ein Investitionsstau.
2016 wurde ein Masterplan erstellt, der die sachlichen und finanziellen Erfordernisse in 3 Prioritäten zusammengefasst hat. Auf dieser Basis wurde ein Bedarfsprogramm für die Priorität 1 erstellt. Die Kosten dieser Maßnahme Priorität 1 sind mit 50 Mio. EUR brutto gedeckelt.
2016 wurde ein Masterplan erstellt, der die sachlichen und finanziellen Erfordernisse in 3 Prioritäten zusammengefasst hat. Auf dieser Basis wurde ein Bedarfsprogramm für die Priorität 1 erstellt. Die Kosten dieser Maßnahme Priorität 1 sind mit 50 Mio. EUR brutto gedeckelt.
Damit unter vorgenannten Voraussetzungen die Planung und Realisierung beherrschbar bleibt und gleichfalls eine realistische Kostenberechnung mit nachfolgender Anmeldung im Haushalt erfolgen kann, wurde folgende Struktur mit jeweils eigener BPU je Sanierungskomplex der Maßnahme festgelegt:
Damit unter vorgenannten Voraussetzungen die Planung und Realisierung beherrschbar bleibt und gleichfalls eine realistische Kostenberechnung mit nachfolgender Anmeldung im Haushalt erfolgen kann, wurde folgende Struktur mit jeweils eigener BPU je Sanierungskomplex der Maßnahme festgelegt:
Die anrechenbaren Kosten für Maßnahme MN 13 (Sanierungskomplex…
… A) betragen 10 209 155,96 EUR (netto).
… B) betragen 10 576 785,98 EUR (netto).
… C) betragen 10 143 617,73 EUR (netto).
MN 16 Orchesterpodien und Lastenaufzug:
Die Federführung der Maßnahme liegt beim Bühnentechnikplaner. Der Architekt leistet Zuarbeiten für die Betonsanierung im Orchestergraben.
Im Bereich der Orchesterpodien wird die Betonsohle saniert und die Podien erneuert. Der Lastenaufzug an der Bühne wird ersetzt.
Die anrechenbaren Kosten für Maßnahme MN 16 betragen 3 173 109,24 EUR (netto).
4. Terminrahmen:
— Sanierungskomplex A Realisierung in 2022/2023;
— Sanierungskomplex B Realisierung in 2024/2025;
— Sanierungskomplex C Realisierung in 2026/2027;
— MN 16 Orchesterpodien und Lastenaufzug;
— Realisierung in 2021/2022.
5. Projektbeteiligte:
— Generalplaner (GP);
— Leistungen eines Generalplaners bestehend aus Architekt und Ingenieure der TA.
Bühnentechnik:
Dem AN Bühnentechnik wird auch die Aufgabe eines Koordinierenden in der MN 16 Erneuerung Orchesterpodien und Lastenaufzug übertragen.
Weitere Planer: z. B. Tragwerksplaner, SiGeKo
Beteiligte auf der Bauherrenseite:
— Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadtWohn) als Bauherr.
Gutachter und Sachverständige:
Die erforderlichen öffentlich-rechtliche Prüfungen, z. B. Brandschutz und Statik, werden vom Auftraggeber direkt beauftragt.
6. Sonstige Rahmenbedingungen:
— Grundlage der Beauftragung ist das beiliegende Vertragsmuster (Vergabeunterlage V1) für Projektsteuerungsleistungen einschließlich Rahmenterminplan (Vergabeunterlage V2) und den Allgemeinen Vertragsbestimmungen AVB-Hochbau (Vergabeunterlage V3);
— Die Verfahrensabläufe gemäß ABau und Projekthandbuch der SenStadtWohn Abteilung V sind zu beachten.
Dauer: 96 Monate
Beschreibung der Optionen:
Der AG beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme, folgende weitere Leistungen abzurufen:
— Maßnahme MN 13: Sanierungskomplex B: LA 3-9 (s. II.2.4.);
— Maßnahme MN 13: Sanierungskomplex C: LA 3-9 (s. II.2.4.);
— Maßnahme MN 16: LA 6-9 (s. II.2.4.).
Der Auftraggeber behält sich eine ggf. stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungen/ Leistungsabschnitte(n) bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung oder einzelner Optionen besteht nicht.
Zusätzliche Informationen:
Zu Ziffer II.2.5. Zuschlagskriterien: weitere Angaben in den Vergabeunterlagen/Informationen zum Verhandlungsverfahren R 7
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
DOB – Deutsche Oper Berlin
Richard-Wagner-Straße 10
10585 Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Erklärung zum Wirtschaftsteilnehmer/Unternehmen, Inhaber und ggf. wirtschaftliche Verknüpfung zu anderen Unternehmen,
b) Erklärung zur Eintragung in Handels– oder Berufsregister,
c) Verfügt über die Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für den/die Inhaber/Inhaberin oder die Führungskräfte des Unternehmens,
d) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB sowie von Fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB.
Die vom Auftraggeber (AG) bereitgestellte und den Vergabeunterlagen beigefügte Einheitliche Europäische Eigenerklärung EEE siehe:
Ist, soweit nichts anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen ihren Teilen II bis VI auszufüllen und auf elektronischem Wege auf der Vergabeplattform (Textform/unveränderliches Format z. B. PDF/mit Absenderangabe, mit eigenhändiger Unterschrift) inklusive der vollständig ausgefüllten Zusatzerklärung der Vergabestelle gem. Ziffer I.3. zu übermitteln.
Ist, soweit nichts anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen ihren Teilen II bis VI auszufüllen und auf elektronischem Wege auf der Vergabeplattform (Textform/unveränderliches Format z. B. PDF/mit Absenderangabe, mit eigenhändiger Unterschrift) inklusive der vollständig ausgefüllten Zusatzerklärung der Vergabestelle gem. Ziffer I.3. zu übermitteln.
Sofern Bewerber-/Bietergemeinschaft gebildet; Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, ist die EEE mehrfach (wie im weiteren ausgeführt) auszufüllen, da bestimmte Mindeststandards, Eignungskriterien/Kriterien zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer von verschiedenen Unternehmen erfüllt werden.
Sofern Bewerber-/Bietergemeinschaft gebildet; Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, ist die EEE mehrfach (wie im weiteren ausgeführt) auszufüllen, da bestimmte Mindeststandards, Eignungskriterien/Kriterien zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer von verschiedenen Unternehmen erfüllt werden.
Bewerber-/Bietergemeinschaften:
— haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a) bis b) und ggf. c) aus.
— haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a) bis b) und ggf. c) aus.
Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen.
Formular ABau IV 128 F_Wirt-238 ist mit Teilnahmeantrag (TNA) vorzulegen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):
Teil II Abschnitt C erfordert eine EEE mit den Abschnitten A und B dieses Teils und Teil III sowie die Informationen nach IV und V soweit sie für die spezifischen Kapazitäten relevant sind.
Formular ABau IV 125 F_Wirt-235 und IV 126 F_Wirt-236 ist mit TNA vorzulegen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer einsetzen will (gem. EEE Teil II D, d.h. ohne Eignungsleihe), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Unternehmer muss jedoch Angaben in Teil IV C der EEE vornehmen und hat Angaben in Teil II A und B und das nicht Vorliegen von Ausschlussgründen in Teil III bei dem von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen.
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer einsetzen will (gem. EEE Teil II D, d.h. ohne Eignungsleihe), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Unternehmer muss jedoch Angaben in Teil IV C der EEE vornehmen und hat Angaben in Teil II A und B und das nicht Vorliegen von Ausschlussgründen in Teil III bei dem von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen.
EEE Teil IV:
Zur Prüfung aller Eignungskriterien ist zwingend die vom AG erzeugte EEE (Datei: „espd-.Request.xml“) gemäß Infoblatt Abgabe eEEE (s. Anlage U4) zu verwenden und mit der ausgefüllten Zusatzerklärung zur EEE einzureichen. Eine fehlende EEE führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Zur Prüfung aller Eignungskriterien ist zwingend die vom AG erzeugte EEE (Datei: „espd-.Request.xml“) gemäß Infoblatt Abgabe eEEE (s. Anlage U4) zu verwenden und mit der ausgefüllten Zusatzerklärung zur EEE einzureichen. Eine fehlende EEE führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Gleiches gilt bei einer fehlenden Zusatzerklärung zur EEE, sofern die Angaben nicht bereits in der EEE enthalten sind. Weitere Unterlagen oder nur die Anwendung des Globalvermerks in der EEE können die geforderte EEE weder ersetzen noch heilen und werden auch nicht als Ergänzung herangezogen;
Gleiches gilt bei einer fehlenden Zusatzerklärung zur EEE, sofern die Angaben nicht bereits in der EEE enthalten sind. Weitere Unterlagen oder nur die Anwendung des Globalvermerks in der EEE können die geforderte EEE weder ersetzen noch heilen und werden auch nicht als Ergänzung herangezogen;
EEE Teil V:
Hier muss der Bewerber zu den in der Bekanntmachung genannten Auswahlkriterien/Vorschriften/Mindeststandards Stellung nehmen. Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren.
Ein allgemeines Infoblatt (U4) zur Abgabe der eEEE und der Leitfaden (U3) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) für das Ausfüllen der EEE ist gem. Ziff. I.3. bei den Vergabeunterlagen eingestellt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung abzugeben.
Sollten die gemachten Angaben des Teilnehmers in der EEE, Teil IV B nicht den geforderten Angaben entsprechen, wird mit der EEE erklärt, dass der Teilnehmer dies zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen kann (siehe Folgetext). Eine Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 5 Mio. EUR sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadensereignis, in einem Mitgliedsstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen wird verlangt. Die Gesamtleistung der Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die vereinbarten Deckungssummen sind anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sollten die gemachten Angaben des Teilnehmers in der EEE, Teil IV B nicht den geforderten Angaben entsprechen, wird mit der EEE erklärt, dass der Teilnehmer dies zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen kann (siehe Folgetext). Eine Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 5 Mio. EUR sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadensereignis, in einem Mitgliedsstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen wird verlangt. Die Gesamtleistung der Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die vereinbarten Deckungssummen sind anzugeben.
Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen ist durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung erst auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der es den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der es den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle einer Bietergemeinschaft haften die Mitglieder der Gemeinschaft (ARGE) mit Beauftragung gesamtschuldnerisch. Daher muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung zu den vorgenannten Bedingungen verfügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Falle einer Bietergemeinschaft haften die Mitglieder der Gemeinschaft (ARGE) mit Beauftragung gesamtschuldnerisch. Daher muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung zu den vorgenannten Bedingungen verfügen.
2. Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV:
Anzugeben ist der spezifische Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich der geforderten Dienstleistung (Projektsteuerung) jeweils in den letzten 3 Jahren (2017/2018/2019) sowie der entsprechende, durchschnittliche Jahresumsatz (netto) dieser letzten 3 Jahre.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Anzugeben ist der spezifische Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich der geforderten Dienstleistung (Projektsteuerung) jeweils in den letzten 3 Jahren (2017/2018/2019) sowie der entsprechende, durchschnittliche Jahresumsatz (netto) dieser letzten 3 Jahre.
Mindeststandards:
zu 1. Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2. muss erbracht werden;
[zu 2. Ein Bewerber wird bei Nichteinhaltung eines spezifischen Jahresumsatzes im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2017/2018/2019) von mindestens 200 000 EUR (netto) nicht als geeignet für die Erfüllung des Auftrages angesehen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV:
Angaben zu Projektbezeichnung, Ort der Ausführung, Ausführungszeitpunkt, Bearbeitungsumfang, Planungs- und Ausführungszeitraum, Datum der Übergabe (Abschluss LPh 8), Gesamtkosten (KG 200-700 nach DIN 276), Honorarzone, Auftraggeber (öffentlich/privat), Anschrift, Ansprechpartner.
Angaben zu Projektbezeichnung, Ort der Ausführung, Ausführungszeitpunkt, Bearbeitungsumfang, Planungs- und Ausführungszeitraum, Datum der Übergabe (Abschluss LPh 8), Gesamtkosten (KG 200-700 nach DIN 276), Honorarzone, Auftraggeber (öffentlich/privat), Anschrift, Ansprechpartner.
Zur Wertung wird nur die am besten bewertete Referenz nach den unter Ziff. II.2.9 [1.] genannten Kriterien/ Unterkriterien herangezogen.
2. Angaben zu dem Projektteam, dass für die Erbringung der Leistungen vorgesehen ist: max. 2 Mitarbeiter/Innen:
— Projektleitung (PL);
— stellvertretende PL.
Für jede benannte Person sind folgende Angaben dem Teilnahmeantrag beizufügen:
Name, Nachname, Dauer der Unternehmenszugehörigkeit, Nachweis über die Befähigung zur Übernahme der geforderten Leistungen wie Hochschul- und Fachhochschulabschluss, Berufsausbildung und Weiterbildung, Berufsjahre nach Hochschul- oder Fachhochschulausbildung und Ausbildung, Berufsjahre in der Projektsteuerung allgemein und in der Projektsteuerung in leitender Funktion (die Auswahlkriterien nach Ziffer II.2.9) (2) sind zu beachten. Die Nachweise wie Lebenslauf, Zeugnisse und Urkunden und eine Liste der persönlichen Referenzen sind erst auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Name, Nachname, Dauer der Unternehmenszugehörigkeit, Nachweis über die Befähigung zur Übernahme der geforderten Leistungen wie Hochschul- und Fachhochschulabschluss, Berufsausbildung und Weiterbildung, Berufsjahre nach Hochschul- oder Fachhochschulausbildung und Ausbildung, Berufsjahre in der Projektsteuerung allgemein und in der Projektsteuerung in leitender Funktion (die Auswahlkriterien nach Ziffer II.2.9) (2) sind zu beachten. Die Nachweise wie Lebenslauf, Zeugnisse und Urkunden und eine Liste der persönlichen Referenzen sind erst auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
3. Erklärung des Bewerbers über das jährliche Mittel der in den letzten 3 Jahren (2017/2018/2019) Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte des/r Bewerbers/Bietergemeinschaft und/oder der Kapazitäten anderer Unternehmen, gegliedert nach den Berufsgruppen Architekt und/oder Ingenieur.
3. Erklärung des Bewerbers über das jährliche Mittel der in den letzten 3 Jahren (2017/2018/2019) Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte des/r Bewerbers/Bietergemeinschaft und/oder der Kapazitäten anderer Unternehmen, gegliedert nach den Berufsgruppen Architekt und/oder Ingenieur.
Mindeststandards:
(zu 1)
Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn die Bedingungen a-b erfüllt sind:
a) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein und der Abschluss des Leistungsabschnitts 8 darf max. 5 Jahre, ab Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurückliegen,
b) Die Gesamtkosten (KG 200-700) der Referenz müssen mindestens 3 000 000 EUR (brutto) betragen.
(zu 3)
Ein Büro wird bei der weiteren Wertung außer Betracht gelassen, wenn die Anzahl der angestellten Mitarbeiter im Mittel der letzten 3 Jahren (2017/2018/2019) unter 3 Beschäftigten (Inhaber und fest angestellten Mitarbeitenden) liegt.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter müssen über eine abgeschlossene Hochschul- oder Fachhochschulausbildung im Baubereich und eine mehrjährige Planungs- und Projektsteuerungspraxis sowie über eine angemessene Baustellenerfahrung – in der Regel mindestens 5 Jahre – verfügen (siehe Rundschreiben Nr. 7/2005 vom 21.9.2005).
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter müssen über eine abgeschlossene Hochschul- oder Fachhochschulausbildung im Baubereich und eine mehrjährige Planungs- und Projektsteuerungspraxis sowie über eine angemessene Baustellenerfahrung – in der Regel mindestens 5 Jahre – verfügen (siehe Rundschreiben Nr. 7/2005 vom 21.9.2005).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen abrufbar unter https://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/de/abau.shtml
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen abrufbar unter https://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/de/abau.shtml
Mit der Abgabe eines Angebotes ist folgende Erklärung elektronisch einzureichen, siehe Anlagen gemäß IV 211 EU F Aufforderung zur Angebotsabgabe:
— IV 4021 F Erklärung gemäß Frauenförderverordnung (Wirt-2141).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Erfüllen mehrere Bewerber die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl gemäß den zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl der verbleibenden Bewerber per Los (§ 75 Abs. 6 VgV).
Für Angaben des Bewerbers werden gemäß den genannten Kriterien/ Unterkriterien Punkte vergeben:
Wird mehr als ein Referenzprojekt eingereicht, welches die Mindestanforderungen gem. III.1.3. erfüllt, so wird für jedes Referenzprojekt eine Einzelbewertung vorgenommen. Gewertet wird das Referenzobjekt, das in der Einzelwertung in Summe aller Wertungskriterien die höchste Punktzahl erreicht.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Wird mehr als ein Referenzprojekt eingereicht, welches die Mindestanforderungen gem. III.1.3. erfüllt, so wird für jedes Referenzprojekt eine Einzelbewertung vorgenommen. Gewertet wird das Referenzobjekt, das in der Einzelwertung in Summe aller Wertungskriterien die höchste Punktzahl erreicht.
1.1. 20 Pkt., wenn die Referenz die Sanierung oder Grundinstandsetzung von Gebäuden mit mehreren Bauabschnitten vergleichbarer Anforderungen an die Steuerung und Koordination beinhaltet.
1.2. 15 Pkt., wenn die Referenz Bauen im laufenden Betrieb beinhaltet.
1.3. 10 Pkt., wenn die benannte Projektleitung oder stellvertretende Projektleitung in verantwortlicher Stellung im Referenzprojekt tätig war.
1.4. 10 Pkt., wenn die Referenz Gesamtbaukosten von mind. 12 Mio. EUR brutto aufweist.
1.5. 15 Pkt., wenn es sich bei der Referenz um eine öffentliche Baumaßnahme handelt.
15 Pkt., wenn die Projektleitung einen Hoch- oder Fachhochschulabschluss (oder vergleichbar) und mind. 10 Jahre Berufserfahrung in der Projektsteuerung in leitender Position nachweist. Der Nachweis der Berufserfahrung hat durch Angabe geeigneter persönlicher Referenzen zu erfolgen (erst auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
15 Pkt., wenn die Projektleitung einen Hoch- oder Fachhochschulabschluss (oder vergleichbar) und mind. 10 Jahre Berufserfahrung in der Projektsteuerung in leitender Position nachweist. Der Nachweis der Berufserfahrung hat durch Angabe geeigneter persönlicher Referenzen zu erfolgen (erst auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers).
2.2. Eignung/Qualifikation der stellvertretenden Projektleitung/
15 Pkt., wenn die stellvertretende Projektleitung einen Hoch- oder Fachhochschulabschluss (oder vergleichbar) und mind. 10 Jahre Berufserfahrung - davon mindestens 5 Jahre in der Projektsteuerung nachweist. Der Nachweis der Berufserfahrung hat durch Angabe geeigneter persönlicher Referenzen zu erfolgen (erst auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
15 Pkt., wenn die stellvertretende Projektleitung einen Hoch- oder Fachhochschulabschluss (oder vergleichbar) und mind. 10 Jahre Berufserfahrung - davon mindestens 5 Jahre in der Projektsteuerung nachweist. Der Nachweis der Berufserfahrung hat durch Angabe geeigneter persönlicher Referenzen zu erfolgen (erst auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers).
2.3. wenn die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung (also beide Personen) bereits in verantwortlicher Stellung als Projektsteuerer in Projekten mit nachfolgenden Sachverhalten tätig waren:
— 10 Pkt., wenn bei der Sanierung von einem Gebäude (Bauen im Bestand) mitgearbeitet wurde;
— 10 Pkt., wenn es sich dabei um ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude handelte.
Der Nachweis der Eignung/Qualifikation der Projektbeteiligten hat erst auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers zu erfolgen.
In der Summe aller Kriterien werden maximal 70 + 50 = 120 Punkte vergeben.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Zum Zeitpunkt der Bewerbung (Schlusstermin gem. Ziff. IV.2.2 sind als Nachweis der Eignung die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und der Zusatzerklärung-EEE einzureichen.
Die EEE besteht aus einer ggf. mehreren EEEs. (s. Ziff. III.1.1). Bei Bewerbergemeinschaften und/oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind die entsprechenden Erklärungen (IV 125F_Wirt235, IV 126F_Wirt-236, IV 128F_Wirt-238) ebenfalls einzureichen.
Die EEE besteht aus einer ggf. mehreren EEEs. (s. Ziff. III.1.1). Bei Bewerbergemeinschaften und/oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind die entsprechenden Erklärungen (IV 125F_Wirt235, IV 126F_Wirt-236, IV 128F_Wirt-238) ebenfalls einzureichen.
Darüber hinausgehende Unterlagen werden im Rahmen der Eignungsprüfung nicht gefordert und nicht zur Eignungsprüfung berücksichtigt. Alle Nachweise sowie Unterlagen sind zu den in der Bekanntmachung genannten Terminen bzw. auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers einzureichen (s. Ziff. III.2.2).
Darüber hinausgehende Unterlagen werden im Rahmen der Eignungsprüfung nicht gefordert und nicht zur Eignungsprüfung berücksichtigt. Alle Nachweise sowie Unterlagen sind zu den in der Bekanntmachung genannten Terminen bzw. auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers einzureichen (s. Ziff. III.2.2).
1. Alle Bewerbungen sind zwingend unter Benutzung der vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Nicht eingereichte Eigenerklärungen (EEE inkl. Zusatzerklärung) führen zum Ausschluss,
2. Für Bekanntmachung/EEE/Zusatzerklärung-EEE/Vergabeunterlagen sowie Hinweise/Anfragen/ Korrekturen siehe Ziff. I.3,
3. Nur die in den EEEs genannten Referenzen werden einbezogen. Die bereitgestellte Zusatzerklärung bezieht sich nur auf eine Referenz. Bei Nennung mehrerer Referenzen ist die Zusatzerklärung jeweils einmal zu verwenden,
4. Änderungen in der EEE/Zusatzerklärung zur EEE sind nicht zulässig,
5. Die EEE muss auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen,
6. Die Bewerberunterlagen sind elektronisch (s. Ziff. I.3. -–https://my.vergabeplattform.berlin.de) einzureichen,
7. Fragen sind über die Vergabeplattform bis zum 30.6.2020 – 11.00 Uhr an die Vergabestelle zu richten. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch. (s. Ziff. I.3.),
8. Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung. Die entsprechende Erklärung ist vom Bieter im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorzulegen. Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 6 Abs. 3 bis 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG), sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden,
8. Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung. Die entsprechende Erklärung ist vom Bieter im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorzulegen. Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 6 Abs. 3 bis 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG), sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden,
9. Bewerbergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter sind zugelassen (weitere Bedingungen unter Ziffer III.1.1 und III.2.2). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen. Im Zweifelsfall haben die Bewerber nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand der Bietergespräche werden,
9. Bewerbergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter sind zugelassen (weitere Bedingungen unter Ziffer III.1.1 und III.2.2). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen. Im Zweifelsfall haben die Bewerber nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand der Bietergespräche werden,
10. Angebote sind nach Aufforderung elektronisch einzureichen, siehe Ziff.1.3 und Vergabeunterlage R1-Formular ABau IV 211 EU F. Bei Bewerbergemeinschaften und/oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind die entsprechenden Erklärungen (IV 125F_Wirt-235, IV 126F_Wirt-236, IV 128F_Wirt-238) ebenfalls einzureichen,
10. Angebote sind nach Aufforderung elektronisch einzureichen, siehe Ziff.1.3 und Vergabeunterlage R1-Formular ABau IV 211 EU F. Bei Bewerbergemeinschaften und/oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind die entsprechenden Erklärungen (IV 125F_Wirt-235, IV 126F_Wirt-236, IV 128F_Wirt-238) ebenfalls einzureichen,
11. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf ein Erstangebot zu erteilen (s. Ziff IV.1.5).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 111-269855 (2020-06-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Deutsche Opernhaus in Berlin wurde im Jahre 1912 erbaut. Nach dem Krieg wurde es nach dem Wiederaufbau 1961 wiedereröffnet.
Es besteht die Notwendigkeit der Grundsanierung von Teilbereichen der Liegenschaft.
Im Wesentlichen handelt es sich neben der Bauwerkserhaltung um Maßnahmen der technischen Ausrüstung (TA), deren Ertüchtigung bzw. Anpassung an heutige Vorschriften.
Hochbauseitig finden keine separaten Neu-/ Umbauten statt.
In Abstimmung mit dem Bedarfsträger, dem Nutzer und der Baudienststelle wurden für die Aufgabenstellung Schwerpunkte festgelegt, die im Rahmen eines „Masterplans“, Stand 2016 erfasst wurden.
Im Masterplan wurden die erforderlichen Maßnahmen drei Prioritätsstufen zugeteilt. Auf dieser Basis wurde ein Bedarfsprogramm für die Priorität 1 Maßnahmen erstellt.
Es handelt sich um 2 Maßnahmen.
— MN 13: Masterplan Priorität 1 und
— MN 16: Erneuerung der Orchesterpodien und Lastenaufzug.
Das Deutsche Opernhaus in Berlin wurde im Jahre 1912 erbaut. Nach dem Krieg wurde es nach dem Wiederaufbau 1961 wiedereröffnet.
Es besteht die Notwendigkeit der Grundsanierung von Teilbereichen der Liegenschaft.
Im Wesentlichen handelt es sich neben der Bauwerkserhaltung um Maßnahmen der technischen Ausrüstung (TA), deren Ertüchtigung bzw. Anpassung an heutige Vorschriften.
Hochbauseitig finden keine separaten Neu-/ Umbauten statt.
In Abstimmung mit dem Bedarfsträger, dem Nutzer und der Baudienststelle wurden für die Aufgabenstellung Schwerpunkte festgelegt, die im Rahmen eines „Masterplans“, Stand 2016 erfasst wurden.
Im Masterplan wurden die erforderlichen Maßnahmen drei Prioritätsstufen zugeteilt. Auf dieser Basis wurde ein Bedarfsprogramm für die Priorität 1 Maßnahmen erstellt.
Es handelt sich um 2 Maßnahmen.
— MN 13: Masterplan Priorität 1 und
— MN 16: Erneuerung der Orchesterpodien und Lastenaufzug.
Gesamtwert des Auftrags: 845830.94 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Hochbauseitig finden keine separaten Neu-/ Umbauten statt.
— MN 13: Masterplan Priorität 1 und
— MN 16: Erneuerung der Orchesterpodien und Lastenaufzug.
1) Informationen zur Leistung:
— MN 13 Masterplan Priorität 1,
— Leistungen der Projektsteuerung (PS),
— MN 16 Erneuerung Orchesterpodien und Lastenaufzug,
2) Informationen zum Vertrag /Leistungsbild:
Gem. § 3.2 des Vertrags über Leistungen der Projektsteuerung erfolgte die Beauftragung der LA 3 sowie LA 5 bis LA 9 stufenweise. Näheres hierzu ist in den § 3.2.2 ff des Vertrags geregelt. Es sollen die in der Vergabeunterlage V1 benannten „delegierbaren Bauherrenleistungen“ vergeben werden.
Gem. § 3.2 des Vertrags über Leistungen der Projektsteuerung erfolgte die Beauftragung der LA 3 sowie LA 5 bis LA 9 stufenweise. Näheres hierzu ist in den § 3.2.2 ff des Vertrags geregelt. Es sollen die in der Vergabeunterlage V1 benannten „delegierbaren Bauherrenleistungen“ vergeben werden.
Mit Vertragsschluss wurden zunächst die folgenden Leistungen beauftragt:
— für die Maßnahme MN 13: Sanierungskomplex A: LA 3,
3) Objektinformationen:
MN 13 Masterplan Priorität 1:
Die anrechenbaren Kosten für Maßnahme MN 16 betragen 3.173.109,24 EUR (netto).
4) Terminrahmen:
— MN 13 Masterplan Priorität 1
— Sanierungskomplex A Realisierung in 2022/2023,
— Sanierungskomplex B Realisierung in 2024/2025,
— Sanierungskomplex C Realisierung in 2026/2027,
— MN 16 Orchesterpodien und Lastenaufzug,
5) Projektbeteiligte
— Generalplaner (GP),
Weitere Planer: z. B. Tragwerksplaner, SiGeKo.
SenStadtWohn als Bauherr.
6) Sonstige Rahmenbedingungen:
— die Verfahrensabläufe gemäß ABau und Projekthandbuch der SenStadtWohn Abteilung V) sind zu beachten.
— Maßnahme MN 13: Sanierungskomplex B: LA 3-9 (s. II.2.4),
— Maßnahme MN 13: Sanierungskomplex C: LA 3-9 (s. II.2.4),
— Maßnahme MN 16: LA 6-9 (s. II.2.4).
Der Auftraggeber behält sich eine ggf. stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungen/Leistungsabschnitte(n) bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: DOB — Deutsche Oper Berlin