Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a. Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl von Mitarbeitern in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019) § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV, die Nachunternehmer benennen auch die Mitarbeiter wie vorstehend beschrieben. Die jeweilige Anzahl der Mitarbeiter der Bewerber/Bewerbergemeinschaft und der Nachunternehmer werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein,
b. Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl von Ingenieuren (Fachkräften) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019) § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV. Die jeweilige Anzahl der Ingenieure der Bewerber/Bewerbergemeinschaft und der Nachunternehmer werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein. Als Ingenieure sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn diese berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ (§ 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.,
c. Angabe des Projektleiters. Die Erklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft über die Berufsqualifikation des Projektleiters § 75 VgV. Die Person des Projektleiters erfüllt die fachliche Anforderung, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ (§ 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
d. Angabe des stellvertretenden Projektleiters. Die Erklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft über die Berufsqualifikation des stellvertretenden Projektleiters § 75 VgV. Die Person des stellvertretenden Projektleiters erfüllt die fachliche Anforderung, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung des „Ingenieur“ (§ 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
e. Angabe des Projektsteuerers. Die Erklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft über die Berufsqualifikation der jeweiligen Ingenieure § 75 VgV. Die Ingenieure erfüllen die fachliche Anforderung, wenn sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ (§ 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) bezogen auf die jeweiligen Funktionen zu führen.
f. Angabe des Bauoberleiters. Die Erklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft über die Berufsqualifikation der jeweiligen Ingenieure § 75 VgV. Die Ingenieure erfüllen die fachliche Anforderung, wenn sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ (§ 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) bezogen auf die jeweiligen Funktionen zu führen.
g. Angabe des Ingenieurs im Kommunikations-/Leitungsbau. Die Erklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft über die Berufsqualifikation der jeweiligen Ingenieure § 75 VgV. Die Ingenieure erfüllen die fachliche Anforderung, wenn sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ (§ 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) bezogen auf die jeweiligen Funktionen zu führen.
h. Angabe des kaufmännischen Mitarbeiters; Die Erklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft über die Berufsqualifikation des kaufmännischen Mitarbeiters. Der kaufmännische Mitarbeiter erfüllt die fachliche Anforderung, wenn er berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Kaufmann“ oder „kaufmännischer Mitarbeiter“ im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) bezogen auf die jeweiligen Funktionen zu führen und ein Hochschul-/Fachhochschulabschluss vorhanden ist.
In Bezug auf die jeweiligen Anforderungen unter b, c, d, e, f, g gilt allgemein: Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG -Berufsanerkennungsrichtlinie- gewährleistet sind. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft und die Nachunternehmer benennen Ingenieure, wie vorstehend beschrieben.
Die Berufserfahrung des Projektleiters ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes sowie die Vorlage einer Kopie des Abschlusszeugnisses nachzuweisen.
Die Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes sowie die Vorlage einer Kopie des Abschlusszeugnisses nachzuweisen.
Die Berufserfahrung des Projektsteuerers ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes sowie die Vorlage einer Kopie des Abschlusszeugnisses nachzuweisen.
Die Berufserfahrung des Bauoberleiters ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes sowie die Vorlage einer Kopie des Abschlusszeugnisses nachzuweisen.
Die Berufserfahrung des Ingenieurs im Kommunikations-/Leitungsbau ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes sowie die Vorlage einer Kopie des Abschlusszeugnisses nachzuweisen.
Die Berufserfahrung des kaufmännischen Mitarbeiters ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes sowie die Vorlage einer Kopie des Abschlusszeugnisses einer Hochschule bzw. Fachhochschule nachzuweisen.
i. Angabe von mindestens 2 Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV für die Umsetzung von Projektsteuerungsleistungen, wovon jedenfalls eine Referenz mit einem Bauvolumen von mindestens 10 Mio. EUR in den vergangenen 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2010-2019) begonnen und/oder abgeschlossen sein muss und jedenfalls eine Referenz als Projektsteuerung bei Leistungen der Medienverlegung mit einem Bauvolumen von mindestens 2 Mio. EUR in den vergangenen 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2010-2019) begonnen und/oder abgeschlossen sein muss und wovon jedenfalls 1 Vorhaben mit Fördermitteln umgesetzt worden sein muss. Nachunternehmer benennen zu den jeweils von ihnen zu erbringenden Leistungen Referenzen, wie vorstehend beschrieben. Die Referenzen von Bietern/Mitgliedern der Bietergemeinschaft und Nachunternehmern gehen zusammen in die Wertung ein. Referenzen können in Bezug auf die vorstehende Referenz nicht mehrfach eingereicht werden.
j. Angabe von insgesamt mindestens 3 Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV für die Ingenieurleistungen bei der Bauoberleitung im Kommunikations-/Leitungsbau in den vergangenen 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2010-2019), wovon jedenfalls eine Referenz mit einem Bauvolumen von mindestens 2 Mio. EUR in den vergangenen 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2010-2019) begonnen und/oder abgeschlossen sein muss. Die Nachunternehmer benennen zu den jeweils von ihnen zu erbringenden Leistungen Referenzen, wie vorstehend beschrieben. Die Referenzen von Bietern/Mitgliedern der Bietergemeinschaft und Nachunternehmern gehen zusammen in die Wertung ein. Referenzen können in Bezug auf die vorstehenden Referenzen nicht mehrfach eingereicht werden.
Folgende Angaben sind bei den Referenzobjekten erforderlich:
— Bezeichnung des beauftragten Ingenieurbüros
— ggf. Benennung des Nachunternehmers,
— Projektbezeichnung,
— Name des Projektleiters
— Name des stellvertretenden Projektleiters
— Projektlaufzeit
— Projektvolumen brutto insgesamt,
— beauftragte, selbst erbrachte Leistungen,
— beauftragte Leistungen des/der Nachunternehmer
— Honorar,
— Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens
— Länge der Planungs- und Bauzeit:
— Benennung der Fördermittel (Fördermittelgeber Bund/Land u.a.)
— Kontaktdaten Auftraggeber
Sonstiges:
Die zusätzlichen Unterlagen zu den Referenzobjekten im vorstehenden Sinne sind auf jeweils höchstens zwei DIN A3/A4-Seiten einschließl. eventueller graphischer Darstellungen (Grundrisse, Ansichten, Fotos und Beschreibung in Textform) zusätzlich zu dem zu verwendenden Formular des Teilnahmeantrages zu beschränken.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzobjekte zu prüfen. Bei Bewerbungen, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Die Leistungserbringung muss durch die jeweiligen Auftraggeber schriftlich bestätigt sein.
Siehe Ausschreibungstext