Beschreibung der Beschaffung
Die Leistungen des AN umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen, welche für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der Liegenschaft erforderlich sind. Der AN ist damit unter anderem für die zyklische und termingerechte Instandhaltung (ohne Verbesserung), zeitnahe und ordnungsgemäße Instandsetzung von Gebäuden und technischen Anlagen sowie in einem Teilbereich für das Management des Bauunterhaltes von Anlagen und Bauwerken vollumfänglich verantwortlich. Mit der Startphase übernimmt der AN von der AG die gesetzlichen Betreiberpflichten und die Verkehrssicherungspflicht für die gesamte Liegenschaft.
Leistungsbeginn:
Der AN nimmt die aus diesem Vertrag geschuldeten Leistungen wie folgt war:
— Start-Up-Phase, Stufe 1: beginnt mit Zuschlagserteilung, geplant 1.8.2020;
— Start-Up-Phase, Stufe 2: 31.8.2020;
— Start Regelbetrieb: 1.10.2020 / 0.00 Uhr.
Stufe 1:
—— Personalvorstellung, inklusive Qualifikationsnachweise, ggf. Beantragung von weiteren erforderlichen Sicherheitsüberprüfungen;
—— kundenspezifische Anpassung des CAFM-Systems des AN, Klärung derobjektspezifischer Anforderungen an das CAFM-System, Übernahme derStammdaten der Liegenschaft unter Einbeziehung der Systemadministratoren;
—— Klärung zu Art und Umfang der Implementierung der Datensicherung des CAFM-Systems sowie der elektronischen Ablage des AN für die regelmäßige Übergabe an den AG;
—— Klärung und Abstimmung grundlegender Prozesse für die Instandhaltungsplanung, Instandsetzungsleistung, das Berichtswesen;
—— Erstellung der Dokumentations- und Archivordnung entsprechend Dokumentationsrichtlinie der AG, einschl. Archivordnung vor Ort;
—— Aufbau des Monats- und Jahresberichtswesens.
Stufe 2:
—— Anwesenheit des Start-Up-Teams vor Ort;
—— Dokumentation der Übernahme je technischer Anlage gemäß Anlage – Übergabeprotokoll, inklusive Abgleich der offenen Mängel und des ggf. vorhandenen Instandsetzungsstaus;
—— Erstellung der AN-spezifischen Gefährdungsanalysen für die Durchführung der Leistungendes AN an den technischen Anlagen der Liegenschaft;
—— Beschaffung und Verwaltung von Ersatz- und Verschleißteilen sowie Komponenten und Baugruppen inkl. Aufbau CAFM-Lagerverwaltung;
—— Vollständiger Aufbau der Dokumentation gemäß Anlage – Dokumentationsrichtlinie BImA, inkl. Prüfung durch die AG;
—— Übernahme und vollständige Einrichtung der überlassenen Räumlichkeiten und Lager".
Die Nutzung der Gebäude und technischen Anlagen (365 / 366 Tage pro Jahr / 24 Stunden am Tag) mit möglichst geringfügigen Störungen und Unterbrechungen des Dienstbetriebes ist gefordert. Der AN garantiert an 24 Stunden täglich und 365/366 Tagen jährlich einen Störungsdienst.
Es sind folgende Reaktions- und Störungsbeseitigungszeiten vom AN sicherzustellen:
—— innerhalb der vereinbarten Präsenzzeiten des AN:
— für sicherheitsrelevante Anlagen (Energieversorgung, Sicherheitsbeleuchtung, USV, Kommunikationsanlagen etc.) und für deren Hilfsanlagen (Kühlung etc.) ist eine Reaktionszeit von maximal 30 Minuten zwingend einzuhalten;
— für Anforderungen des Nutzers (Änderung von Betriebsparametern, Schalt-, Stell- und Regelvorgänge), Leistungsbeginn unverzüglich, spätestens jedoch 30 Minuten, nach Anforderung durch die Nutzer;
— bei auftretenden Störungen, deren Beseitigung unter den Begriff Kleinreparatur fällt, hat der AN unverzüglich mit der Störungsbeseitigung zu beginnen.
—— Außerhalb der vereinbarten Präsenzzeiten des AN:
— für sicherheitsrelevante Anlagen (Energieversorgung, Sicherheitsbeleuchtung, USV, Kommunikationsanlagen etc.) und für deren Hilfsanlagen (Kühlung etc.) ist eine Reaktionszeit von maximal 3 Stunden einzuhalten;
— bei allen auftretenden Störungen sowie bei Störungen, deren Beseitigung nicht unter den Begriff Kleinreparatur fällt, hat der AN unverzüglich, spätestens jedoch 6 Stunden nach Eingang der Störmeldung beim AN, mit der Störungsbeseitigung zu beginnen.
Die gesamte Kommunikation und Dokumentation (Wort und Schrift) hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Die geforderten Leistungen sind entsprechend der DIN 31051/ EN 13306, DIN 32736, den Richtlinien des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) sowie der VDMA 24186 zu erbringen. Berücksichtigt werden Anlagen der Kostengruppen nach DIN 276:
—— 300 Technische Anlagen aus dem Bereich Bauwerk-Baukonstruktion;
—— 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen;
—— 420 Wärmeversorgungsanlagen;
—— 430 Lufttechnische Anlagen;
—— 440 Starkstromanlagen;
—— 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (ggf. ohne Telekommunikations- und Informationstechnische Anlagen);
—— 470 Nutzungsspezifische Anlagen;
—— 540 Technische Anlagen in Außenanlagen;
—— 600 Technische Anlagen aus dem Bereich Ausstattung und Kunstwerke.
Zum Leistungsumfang des AN gehören außerdem alle Sachverständigenwiederholungsprüfungen für alle prüfpflichtigen Anlagen.
Die Verordnungen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in der jeweils aktuellen Fassung sind einzuhalten.
Der AN ist verpflichtet, alle vertragsgegenständlichen Anlagen und Systeme der Kostengruppen 300-600 nach wirtschaftlichen, betrieblichen und ökologischen Erfordernissen unter Einhaltung:
—— der jeweils gültigen Bestimmungen;
—— der behördlichen Auflagen und Bestimmungen;
—— der öffentlich-rechtlichen Anforderungen;
—— den jeweils gültigen allgemeinen anerkannten Regeln der Technik;
—— den Herstellervorgaben.
Sowie unter Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung zu betreiben und instand zu halten. Das technische Gebäudemanagement umfasst dabei neben den Leistungen der DIN 32736, DIN 31051, den Richtlinien der AMEV sowie der VDMA 24186 die nachfolgend genannten Leistungen und Anforderungen.
—— Betreiben;
—— Wartung;
—— Inspektion;
—— Sachkunde- und Sachverständigenprüfungen;
—— Instandsetzung;
—— Optimieren;
—— Störungsmanagement;
—— Gewährleistungsüberwachung;
—— Berichten;
—— Dokumentieren;
—— Entsorgen;
—— Kommunikationsmanagement;
—— EDV- und CAFM-Systeme;
—— Koordination und Steuerung von Fremdleistungen;
—— VDI 6022Hygieneinspektion lüftungstechnische Anlagen;
—— VDI 6023Trinkwasser- / Legionellen-Prüfung inkl. Chlorid- und Chlorat-Messung;
—— TrinkwV 2001 Trinkwasseruntersuchung nach der aktuellen Fassung;
—— DGUV V3Prüfung der ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel;
—— Versorgen;
—— Instandsetzungsmanagement und Bereitschaftsdienst;
—— Objektleiter;
—— Technischer Hausmeister;
—— Start-Up-Phase.
Gebäudemanagementsoftware:
Der AN muss eine zeitgemäße CAFM-Software (Datenbanklösung) einsetzen, welche mindestens folgende Funktionen erfüllt:
—— Webbasierter Zugriff;
—— Planung, Überwachung und Dokumentation aller Wartungs- und Inspektionsmaßnahmen;
—— Planung, Überwachung und Dokumentation aller Instandsetzungsmaßnahmen;
—— Erfassung und Auswertung von technischen, kaufmännischen Daten aus dem Bereich Gebäudemanagement und Instandhaltung sowie von Verbrauchs- und Zählerdaten;
—— Dokumentation und Überwachung aller Herstellergarantien und Gewährleistungen;
—— Transparenz über die eingesetzten Ressourcen;
—— Vermeidung von Medienbrüchen, Doppelarbeit;
—— Integration einer durchgängigen, konsistenten Datenhaltung;
—— Dokumentationsfähigkeit;
—— Historisierung und Archivierung.
Das CAFM-System entspricht soft- und hardwareseitig den IT-Sicherheits-Anforderungen des BSI.
Alle Leistungen des AN sind grundsätzlich bedarfsabhängig zu jeder Zeit, 24 Stunden am Tag und 365/366 Tage im Jahr, zu erbringen. Dies gilt besonders für die Stör- und Notfalldienste sowie für die Erbringung von Zusatzleistungen.
Die Regelarbeitszeit ist Montag bis Freitag 7.00 bis 16.00 Uhr.
Der Zeitraum für regelmäßig zu erbringende Leistungen ist wie folgt festgelegt:
—— Objektleiter: Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 16.00 Uhr, wobei im Regelbetrieb von einem täglichen Arbeitsaufwand im Mittel von ca. 2 Stunden ausgegangen wird. Die konkreten Präsenzzeiten werden in der Start-Up-Phase festgelegt. Eine ständige Erreichbarkeit während der vorgenannten Regelarbeitszeit wird vorausgesetzt.
In der Start-Up-Phase Stufe 2 ist die Anwesenheit der Objektleitung arbeitstäglich ganztägig (Montag bis Freitag) im Zeitraum von 7.00 bis 15.45 Uhr erforderlich.
—— Technischer Hausmeister: Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 16.00 Uhr, wobei im Regelbetrieb von einer täglichen Leistungserbringung vor Ort im Mittel von ca. 4 Stunden ausgegangen wird.
Außerhalb der konkret festgelegten Präsenzzeiten (innerhalb der Regelarbeitszeit), bei besonderer Anforderung durch die AG / Nutzer, muss der AN sicherstellen, dass die benötigten konkreten Leistungen des Technischen Hausmeisters innerhalb eines Zeitraums von 1 Stunde vor Ort auf der Liegenschaft gestartet werden. Eine ständige Erreichbarkeit während der vorgenannten Regelarbeitszeit wird vorausgesetzt.
Zentrale des Auftragnehmers
Zum Zeitpunkt der Übernahme der Liegenschaft richtet der AN eine funktionsfähige Zentrale (ständig besetzte Stelle) in Deutschland ein.
In dieser Zentrale müssen zu jedem Zeitpunkt Störmeldungen telefonisch, per Fax oder per E-Mail entgegengenommen und zur Bearbeitung weitergeleitet werden können.