Leistungen des Technischen Gebäudemanagements – VOEK 100-20

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Mit den ausgeschriebenen Leistungen – Betreiben, Bedienen, Warten, Instandsetzen der technischen Anlagen, des Störungsmanagements sowie werterhaltender Bauunterhalt – am zukünftigen interimistischen Regierungsflughafen am BER soll ein qualitativ hochwertiges Gebäude- und Bauunterhaltsmanagement zu wirtschaftlich günstigen Konditionen sichergestellt werden. Ziel der vertraglichen Leistung ist eine vollständige, qualitativ hochwertige Entlastung der AG / des Nutzers vom technischen Gebäudebetrieb sowie eine maximale Verlängerung der durchschnittlichen Anlagenlebensdauer bei vollumfänglicher Verfügbarkeit. Sämtliche Leistungen sind so zu planen und auszuführen, dass es zu keiner Beeinflussung des Dienstbetriebes des Nutzers kommt.
Der Leistungsbereich ist ein militärischer Sicherheitsbereich, für dessen Betreten eine gültige positive Ergebnismitteilung für eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung im Bereich des Sabotageschutzes nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) (SÜ 2 Sab) oder die Zuverlässigkeitsprüfung nach § 7 LuftSiG vorliegen muss. Der Bieter ist verpflichtet, mit dem Angebot zu bestätigen, dass ausreichend von ihm für die Leistungserbringung vorgesehenes qualifiziertes Personal im Besitz der gültigen Überprüfungen ist oder dass die Bereitschaft dieses Personals besteht, sich einer Zuverlässigkeitsprüfung nach §7 LuftSiG (Luftsicherheitsgesetz) nach Zuschlagserteilung zu unterziehen.
Unmittelbar nach Vertragsschluss ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Vereinbarung zum Umgang mit VS-NfD gemäß Anlage 4 zum Geheimschutzhandbuch in der Wirtschaft (GHB) mit der Auftraggeberin zu schließen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-05-20 Auftragsbekanntmachung
2020-05-25 Ergänzende Angaben
2020-09-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-05-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
Referenznummer: VOEK 100-20
Kurze Beschreibung:
Mit den ausgeschriebenen Leistungen – Betreiben, Bedienen, Warten, Instandsetzen der technischen Anlagen, des Störungsmanagements sowie werterhaltender Bauunterhalt – am zukünftigen interimistischen Regierungsflughafen am BER soll ein qualitativ hochwertiges Gebäude- und Bauunterhaltsmanagement zu wirtschaftlich günstigen Konditionen sichergestellt werden. Ziel der vertraglichen Leistung ist eine vollständige, qualitativ hochwertige Entlastung der AG / des Nutzers vom technischen Gebäudebetrieb sowie eine maximale Verlängerung der durchschnittlichen Anlagenlebensdauer bei vollumfänglicher Verfügbarkeit. Sämtliche Leistungen sind so zu planen und auszuführen, dass es zu keiner Beeinflussung des Dienstbetriebes des Nutzers kommt. Der Leistungsbereich ist ein militärischer Sicherheitsbereich, für dessen Betreten eine gültige positive Ergebnismitteilung für eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung im Bereich des Sabotageschutzes nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) (SÜ 2 Sab) oder die Zuverlässigkeitsprüfung nach § 7 LuftSiG vorliegen muss. Der Bieter ist verpflichtet, mit dem Angebot zu bestätigen, dass ausreichend von ihm für die Leistungserbringung vorgesehenes qualifiziertes Personal im Besitz der gültigen Überprüfungen ist oder dass die Bereitschaft dieses Personals besteht, sich einer Zuverlässigkeitsprüfung nach §7 LuftSiG (Luftsicherheitsgesetz) nach Zuschlagserteilung zu unterziehen. Unmittelbar nach Vertragsschluss ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Vereinbarung zum Umgang mit VS-NfD gemäß Anlage 4 zum Geheimschutzhandbuch in der Wirtschaft (GHB) mit der Auftraggeberin zu schließen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Fasanenstraße 87
Postleitzahl: 10623
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundesimmobilien.de 🌏
E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=328458 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=328458 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-20 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-25 📅
Datum des Beginns: 2020-08-01 📅
Datum des Endes: 2024-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 100-241160
ABl. S-Ausgabe: 100
Zusätzliche Informationen
Die AG hat das Recht, eine Erhöhung des Leistungsumfanges von bis zu 50 % des ursprünglichen Auftragswertes der betroffenen Leistungsposition zu verlangen. Die AG muss dem AN die Änderung spätestens 3 Monate vor dem gewünschten Termin in Textform mitteilen. Der AN kann die Änderung nur ablehnen, wenn diese für ihn unzumutbar ist. Die AG hat das Recht, eine Minderung des Umfangs der Leistung um bis zu 10 % des ursprünglichen Auftragswertes vorzunehmen. Der AG steht ein Sonderkündigungsrecht bei Aufgabe der Liegenschaft infolge Grundstücksveräußerung oder Stilllegung/Nichtnutzung zu. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Dies umfasst auch die Kündigung von Teilleistungen, sofern diese mit Grundstücksveräußerung oder Stilllegung/Nichtnutzung verbunden sind. Macht die AG von ihrem Sonderkündigungsrecht von Teilleistungen gemäß § 3.4 gebrauch, wird die Vergütung unter Berücksichtigung des reduzierten Leistungs-teils angepasst. Der AN hat einen Anspruch auf Anpassung der Einheitspreise der verbliebenen Leistungen, wenn die Reduzierung mehr als 10 % der bei Auftragserteilung vereinbarten Gesamtvergütung des Vertrages beträgt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit den ausgeschriebenen Leistungen – Betreiben, Bedienen, Warten, Instandsetzen der technischen Anlagen, des Störungsmanagements sowie werterhaltender Bauunterhalt – am zukünftigen interimistischen Regierungsflughafen am BER soll ein qualitativ hochwertiges Gebäude- und Bauunterhaltsmanagement zu wirtschaftlich günstigen Konditionen sichergestellt werden. Ziel der vertraglichen Leistung ist eine vollständige, qualitativ hochwertige Entlastung der AG / des Nutzers vom technischen Gebäudebetrieb sowie eine maximale Verlängerung der durchschnittlichen Anlagenlebensdauer bei vollumfänglicher Verfügbarkeit. Sämtliche Leistungen sind so zu planen und auszuführen, dass es zu keiner Beeinflussung des Dienstbetriebes des Nutzers kommt.
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Der Leistungsbereich ist ein militärischer Sicherheitsbereich, für dessen Betreten eine gültige positive Ergebnismitteilung für eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung im Bereich des Sabotageschutzes nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) (SÜ 2 Sab) oder die Zuverlässigkeitsprüfung nach § 7 LuftSiG vorliegen muss. Der Bieter ist verpflichtet, mit dem Angebot zu bestätigen, dass ausreichend von ihm für die Leistungserbringung vorgesehenes qualifiziertes Personal im Besitz der gültigen Überprüfungen ist oder dass die Bereitschaft dieses Personals besteht, sich einer Zuverlässigkeitsprüfung nach §7 LuftSiG (Luftsicherheitsgesetz) nach Zuschlagserteilung zu unterziehen.
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Unmittelbar nach Vertragsschluss ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Vereinbarung zum Umgang mit VS-NfD gemäß Anlage 4 zum Geheimschutzhandbuch in der Wirtschaft (GHB) mit der Auftraggeberin zu schließen.
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die Leistungen des AN umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen, welche für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der Liegenschaft erforderlich sind. Der AN ist damit unter anderem für die zyklische und termingerechte Instandhaltung (ohne Verbesserung), zeitnahe und ordnungsgemäße Instandsetzung von Gebäuden und technischen Anlagen sowie in einem Teilbereich für das Management des Bauunterhaltes von Anlagen und Bauwerken vollumfänglich verantwortlich. Mit der Startphase übernimmt der AN von der AG die gesetzlichen Betreiberpflichten und die Verkehrssicherungspflicht für die gesamte Liegenschaft.
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Leistungsbeginn:
Der AN nimmt die aus diesem Vertrag geschuldeten Leistungen wie folgt war:
— Start-Up-Phase, Stufe 1: beginnt mit Zuschlagserteilung, geplant 1.8.2020;
— Start-Up-Phase, Stufe 2: 31.8.2020;
— Start Regelbetrieb: 1.10.2020 / 0.00 Uhr.
Stufe 1:
—— Personalvorstellung, inklusive Qualifikationsnachweise, ggf. Beantragung von weiteren erforderlichen Sicherheitsüberprüfungen;
—— kundenspezifische Anpassung des CAFM-Systems des AN, Klärung derobjektspezifischer Anforderungen an das CAFM-System, Übernahme derStammdaten der Liegenschaft unter Einbeziehung der Systemadministratoren;
—— Klärung zu Art und Umfang der Implementierung der Datensicherung des CAFM-Systems sowie der elektronischen Ablage des AN für die regelmäßige Übergabe an den AG;
—— Klärung und Abstimmung grundlegender Prozesse für die Instandhaltungsplanung, Instandsetzungsleistung, das Berichtswesen;
—— Erstellung der Dokumentations- und Archivordnung entsprechend Dokumentationsrichtlinie der AG, einschl. Archivordnung vor Ort;
—— Aufbau des Monats- und Jahresberichtswesens.
Stufe 2:
—— Anwesenheit des Start-Up-Teams vor Ort;
—— Dokumentation der Übernahme je technischer Anlage gemäß Anlage – Übergabeprotokoll, inklusive Abgleich der offenen Mängel und des ggf. vorhandenen Instandsetzungsstaus;
—— Erstellung der AN-spezifischen Gefährdungsanalysen für die Durchführung der Leistungendes AN an den technischen Anlagen der Liegenschaft;
—— Beschaffung und Verwaltung von Ersatz- und Verschleißteilen sowie Komponenten und Baugruppen inkl. Aufbau CAFM-Lagerverwaltung;
—— Vollständiger Aufbau der Dokumentation gemäß Anlage – Dokumentationsrichtlinie BImA, inkl. Prüfung durch die AG;
—— Übernahme und vollständige Einrichtung der überlassenen Räumlichkeiten und Lager".
Die Nutzung der Gebäude und technischen Anlagen (365 / 366 Tage pro Jahr / 24 Stunden am Tag) mit möglichst geringfügigen Störungen und Unterbrechungen des Dienstbetriebes ist gefordert. Der AN garantiert an 24 Stunden täglich und 365/366 Tagen jährlich einen Störungsdienst.
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Es sind folgende Reaktions- und Störungsbeseitigungszeiten vom AN sicherzustellen:
—— innerhalb der vereinbarten Präsenzzeiten des AN:
— für sicherheitsrelevante Anlagen (Energieversorgung, Sicherheitsbeleuchtung, USV, Kommunikationsanlagen etc.) und für deren Hilfsanlagen (Kühlung etc.) ist eine Reaktionszeit von maximal 30 Minuten zwingend einzuhalten;
— für Anforderungen des Nutzers (Änderung von Betriebsparametern, Schalt-, Stell- und Regelvorgänge), Leistungsbeginn unverzüglich, spätestens jedoch 30 Minuten, nach Anforderung durch die Nutzer;
— bei auftretenden Störungen, deren Beseitigung unter den Begriff Kleinreparatur fällt, hat der AN unverzüglich mit der Störungsbeseitigung zu beginnen.
—— Außerhalb der vereinbarten Präsenzzeiten des AN:
— für sicherheitsrelevante Anlagen (Energieversorgung, Sicherheitsbeleuchtung, USV, Kommunikationsanlagen etc.) und für deren Hilfsanlagen (Kühlung etc.) ist eine Reaktionszeit von maximal 3 Stunden einzuhalten;
— bei allen auftretenden Störungen sowie bei Störungen, deren Beseitigung nicht unter den Begriff Kleinreparatur fällt, hat der AN unverzüglich, spätestens jedoch 6 Stunden nach Eingang der Störmeldung beim AN, mit der Störungsbeseitigung zu beginnen.
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Die gesamte Kommunikation und Dokumentation (Wort und Schrift) hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Die geforderten Leistungen sind entsprechend der DIN 31051/ EN 13306, DIN 32736, den Richtlinien des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) sowie der VDMA 24186 zu erbringen. Berücksichtigt werden Anlagen der Kostengruppen nach DIN 276:
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—— 300 Technische Anlagen aus dem Bereich Bauwerk-Baukonstruktion;
—— 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen;
—— 420 Wärmeversorgungsanlagen;
—— 430 Lufttechnische Anlagen;
—— 440 Starkstromanlagen;
—— 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (ggf. ohne Telekommunikations- und Informationstechnische Anlagen);
—— 470 Nutzungsspezifische Anlagen;
—— 540 Technische Anlagen in Außenanlagen;
—— 600 Technische Anlagen aus dem Bereich Ausstattung und Kunstwerke.
Zum Leistungsumfang des AN gehören außerdem alle Sachverständigenwiederholungsprüfungen für alle prüfpflichtigen Anlagen.
Die Verordnungen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in der jeweils aktuellen Fassung sind einzuhalten.
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Der AN ist verpflichtet, alle vertragsgegenständlichen Anlagen und Systeme der Kostengruppen 300-600 nach wirtschaftlichen, betrieblichen und ökologischen Erfordernissen unter Einhaltung:
—— der jeweils gültigen Bestimmungen;
—— der behördlichen Auflagen und Bestimmungen;
—— der öffentlich-rechtlichen Anforderungen;
—— den jeweils gültigen allgemeinen anerkannten Regeln der Technik;
—— den Herstellervorgaben.
Sowie unter Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung zu betreiben und instand zu halten. Das technische Gebäudemanagement umfasst dabei neben den Leistungen der DIN 32736, DIN 31051, den Richtlinien der AMEV sowie der VDMA 24186 die nachfolgend genannten Leistungen und Anforderungen.
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—— Betreiben;
—— Wartung;
—— Inspektion;
—— Sachkunde- und Sachverständigenprüfungen;
—— Instandsetzung;
—— Optimieren;
—— Störungsmanagement;
—— Gewährleistungsüberwachung;
—— Berichten;
—— Dokumentieren;
—— Entsorgen;
—— Kommunikationsmanagement;
—— EDV- und CAFM-Systeme;
—— Koordination und Steuerung von Fremdleistungen;
—— VDI 6022Hygieneinspektion lüftungstechnische Anlagen;
—— VDI 6023Trinkwasser- / Legionellen-Prüfung inkl. Chlorid- und Chlorat-Messung;
—— TrinkwV 2001 Trinkwasseruntersuchung nach der aktuellen Fassung;
—— DGUV V3Prüfung der ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel;
—— Versorgen;
—— Instandsetzungsmanagement und Bereitschaftsdienst;
—— Objektleiter;
—— Technischer Hausmeister;
—— Start-Up-Phase.
Gebäudemanagementsoftware:
Der AN muss eine zeitgemäße CAFM-Software (Datenbanklösung) einsetzen, welche mindestens folgende Funktionen erfüllt:
—— Webbasierter Zugriff;
—— Planung, Überwachung und Dokumentation aller
Wartungs- und Inspektionsmaßnahmen;
Instandsetzungsmaßnahmen;
—— Erfassung und Auswertung von technischen, kaufmännischen Daten aus dem Bereich Gebäudemanagement und Instandhaltung sowie von Verbrauchs- und Zählerdaten;
—— Dokumentation und Überwachung aller Herstellergarantien und Gewährleistungen;
—— Transparenz über die eingesetzten Ressourcen;
—— Vermeidung von Medienbrüchen, Doppelarbeit;
—— Integration einer durchgängigen, konsistenten Datenhaltung;
—— Dokumentationsfähigkeit;
—— Historisierung und Archivierung.
Das CAFM-System entspricht soft- und hardwareseitig den IT-Sicherheits-Anforderungen des BSI.
Alle Leistungen des AN sind grundsätzlich bedarfsabhängig zu jeder Zeit, 24 Stunden am Tag und 365/366 Tage im Jahr, zu erbringen. Dies gilt besonders für die Stör- und Notfalldienste sowie für die Erbringung von Zusatzleistungen.
Die Regelarbeitszeit ist Montag bis Freitag 7.00 bis 16.00 Uhr.
Der Zeitraum für regelmäßig zu erbringende Leistungen ist wie folgt festgelegt:
—— Objektleiter: Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 16.00 Uhr, wobei im Regelbetrieb von einem täglichen Arbeitsaufwand im Mittel von ca. 2 Stunden ausgegangen wird. Die konkreten Präsenzzeiten werden in der Start-Up-Phase festgelegt. Eine ständige Erreichbarkeit während der vorgenannten Regelarbeitszeit wird vorausgesetzt.
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In der Start-Up-Phase Stufe 2 ist die Anwesenheit der Objektleitung arbeitstäglich ganztägig (Montag bis Freitag) im Zeitraum von 7.00 bis 15.45 Uhr erforderlich.
—— Technischer Hausmeister: Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 16.00 Uhr, wobei im Regelbetrieb von einer täglichen Leistungserbringung vor Ort im Mittel von ca. 4 Stunden ausgegangen wird.
Außerhalb der konkret festgelegten Präsenzzeiten (innerhalb der Regelarbeitszeit), bei besonderer Anforderung durch die AG / Nutzer, muss der AN sicherstellen, dass die benötigten konkreten Leistungen des Technischen Hausmeisters innerhalb eines Zeitraums von 1 Stunde vor Ort auf der Liegenschaft gestartet werden. Eine ständige Erreichbarkeit während der vorgenannten Regelarbeitszeit wird vorausgesetzt.
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Zentrale des Auftragnehmers
Zum Zeitpunkt der Übernahme der Liegenschaft richtet der AN eine funktionsfähige Zentrale (ständig besetzte Stelle) in Deutschland ein.
In dieser Zentrale müssen zu jedem Zeitpunkt Störmeldungen telefonisch, per Fax oder per E-Mail entgegengenommen und zur Bearbeitung weitergeleitet werden können.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der Auftraggeberin (AG) 1-mal um ein Jahr verlängert werden, bis 30.9.2025.
Beschreibung der Optionen:
1. Option der AG zur Verlängerung der Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung um ein Jahr, bis 30.9.2025. Die Optionsausübung muss dem AN bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform zugehen; anderenfalls erlischt das Verlängerungsoptionsrecht der AG. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin zur Vertragsverlängerung beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen.
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2. Der AN räumt der AG das Recht ein, die in der Leistungsbeschreibung genannten und im Leistungsverzeichnis als Option gekennzeichneten Positionen 1.7.60-70, 1.8.10, 1.8.110-240, 1.9.10-20 durch einseitige Willenserklärung in den Vertrag einzubeziehen. Die Entscheidung über die Einbeziehung wird durch die AG frühestens in der 39. KW 2020 getroffen. Der AG informiert den AN schriftlich über die Ausübung des Optionsrechts und benennt die Positionen. Der Leistungsbeginn wird auf 4 Wochen nach Zugang der Erklärung über die Ausübung des Optionsrechts bestimmt, wenn nicht die Erklärung der AG einen späteren Leistungsbeginn vorsieht. Das festgelegte Vertragsende bleibt hiervon unberührt.
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Zusätzliche Informationen:
Die AG hat das Recht, eine Erhöhung des Leistungsumfanges von bis zu 50 % des ursprünglichen Auftragswertes der betroffenen Leistungsposition zu verlangen. Die AG muss dem AN die Änderung spätestens 3 Monate vor dem gewünschten Termin in Textform mitteilen. Der AN kann die Änderung nur ablehnen, wenn diese für ihn unzumutbar ist.
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Die AG hat das Recht, eine Minderung des Umfangs der Leistung um bis zu 10 % des ursprünglichen Auftragswertes vorzunehmen.
Der AG steht ein Sonderkündigungsrecht bei Aufgabe der Liegenschaft infolge Grundstücksveräußerung oder Stilllegung/Nichtnutzung zu. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Dies umfasst auch die Kündigung von Teilleistungen, sofern diese mit Grundstücksveräußerung oder Stilllegung/Nichtnutzung verbunden sind.
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Macht die AG von ihrem Sonderkündigungsrecht von Teilleistungen gemäß § 3.4 gebrauch, wird die Vergütung unter Berücksichtigung des reduzierten Leistungs-teils angepasst.
Der AN hat einen Anspruch auf Anpassung der Einheitspreise der verbliebenen Leistungen, wenn die Reduzierung mehr als 10 % der bei Auftragserteilung vereinbarten Gesamtvergütung des Vertrages beträgt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Betriebsgelände der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) am Flughafen Schönefeld
— Teilbereich 1 Regierungsterminal Ramp 1;
— Teilbereich 2 ehemaliges DFS-Gelände.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit, der Erfüllung der festgelegten Eignungskriterien und zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, die als Anhang 0.2 beigefügte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden und mit Angebot einzureichen.
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Mit Angebot sind folgende weitere vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen:
— Angebotsschreiben (Anhang 0.1 Aufforderung zur Angebotsabgabe)
— Leistungsverzeichnis (pdf- und GAEB-Format -Anhang 3.0)
— Eigenes schriftliches Konzept der Leistungserbringung und Erklärung zur Technischen Ausstattung des zukünftigen Objektteams
— Kopie eines aktuellen (nicht älter als 3 Monate) Handelsregisterauszuges oder eines gleichwertigen Nachweises
— Formblatt Preisgleitklausel Objektleiter/technischer Hausmeister (Anhänge 1.1.1, 1.1.2)
— Angaben zum verwendeten CAFM-System des AN (Anhang 3.6)
— Bietergemeinschaftserklärung unterzeichnet bzw. signiert (Anhang 0.3).
In der „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ sind anzugeben:
1. Einzelbieter oder Bietergemeinschaft
2.1.Angaben zum Unternehmen (Name, Anschriften, Rechtsform, Gegenstand d. Unternehmens, öffentl. Registereintragsnummer/Geschäftsnummer Genehmigungsbehörde, Registergericht/Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Kontaktdaten, Niederlassung bzw. Standort.
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2.2. Einzelunternehmen/Freiberufler mit erforderlichen zusätzlichen Angaben.
3. Eigenerklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB.
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten;
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für Arbeitnehmer an die zuständigen Institutionen sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft unter Benennung dieser;
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— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen;
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— Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB;
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG);
— Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB.
Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
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Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
4. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung.
— diese hat mindestens folgende Deckungssummen aufzuweisen: Personenschäden 10,0 Mio. EUR, Sachschäden 10,0 Mio. EUR, Vermögensschäden 1,0 Mio. EUR, Schlüsselschäden von 0,5 Mio. EUR. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres kann seitens des Versicherungsgebers auf das Doppelte der vorgenannten Deckungssummen begrenzt werden. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen und für die Dauer der Verträge aufrecht zu erhalten. Dieses ist zu erklären.
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5. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart – Technisches Gebäudemanagement – jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Mindeststandards: s. o.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen:
— Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart (Technisches Gebäudemanagement) tätig?
— Anzahl der Beschäftigten im gesamten Unternehmens und Anzahl der Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
8. Referenzen:
a) Benennung von mindestens 3 nach Art und Umfang vergleichbaren Referenzen zur Leistungsart TGM-Betreiberleistungen von mindestens 2 verschiedenen Auftraggebern aus dem Zeitraum der letzten 5 Jahre. Mindestens 2 Referenzen müssen dabei vergleichbare Objektmanagementleistungen enthalten. Die Vergleichbarkeit setzt Objekte mit mindestens 2 000 m
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b) Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
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c) Bei in Arbeitsgemeinschaft erbrachten Leistungen muss der vom Bieter selbst erbrachte Anteil höher als 50 % sein. Dies gilt sowohl für Leistungen in der Kostengruppe 400 wie auch über den Gesamtauftragswert der an die Arbeitsgemeinschaft vergebenen Leistungen.
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Die Leistungen der Referenzen müssen zur Angebotsfrist mindestens bereits 12 Monate andauern.
d) Die Referenzgeber müssen bestätigen, dass das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren Auftrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, ohne dass es dabei zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge kommen musste. Sollten die Referenzen nicht entsprechend vorliegen, wird das Angebot des Bieters von der Wertung ausgeschlossen.
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Die Referenzen müssen enthalten:
— Art des Referenzobjektes; Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes; Name, Adresse des Referenzgebers; Ansprechperson mit Telefonnummer; Technischer Leistungsumfang: Benennung TGM-Betreiberleistungen an Anlagen der Kostengruppen nach DIN276; Benennung der Objektmanagementleistungen sowie des Anteils Betreiberleistungen und Anteil Objektmanagementleistungen am Auftragswert in EUR (netto) pro Jahr; Leistungszeitraum, Anzahl durchschnittlich eingesetzter Auftragnehmer, Auftragswert in EUR (netto) /Jahr;
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— bei Leistungserbringung in einer Arbeitsgemeinschaft: eigener Leistungsanteil am Auftragswert in EUR (netto) /Jahr, eigener Anteil der Leistungserbringung an den Anlagen der Kostengruppe 400 (in %), eigener Anteil an Objektmanagementleistungen (in %).
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9. Bietergemeinschaften nennen auf Anfrage alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, Art und Umfang deren Leistungsteil, ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter, verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den benannten Mitgliedern als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften (Bietergemeinschaftserklärung Anhang 0.3).
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10. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmer geplant ist.
11. Eigenerklärung zur Eignungsleihe, wenn diese in Anspruch genommen wird, Darstellung der Aspekte, auf die sich die Eignungsleihe bezieht.
Auf Anforderung der Vergabestelle sind vorzulegen:
— die Bieterauskünfte mit Eigenerklärungen der Bietergemeinschaftsmitglieder (Anhang 0.2);
— die Erklärungen und Verpflichtungserklärungen von Unterauftragnehmern bzw. Unternehmen, die einer Eignungsleihe zustimmen (Anhang 0.4);
— entsprechend dem Hinweis im Vorwort der Bieterauskunft die ausgefüllte Bieterauskunft mit Eigenerklärung (Anhang 0.2) für Unterauftragnehmer und Eignungsleiher;
— die VHB-Formblätter 221/222 bzw. 223 zur Preisklärung;
— Nachweis einer Unterweisung von Betriebsangehörigen zur Schaltberechtigung für MS-Schaltanlagen;
— Nachweis der 5 Jahre Berufserfahrung des Objektleiters und seiner Vertretung im mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Aufgaben- und Verantwortungsbereich in Form eines Projekt-Lebenslaufs;
— Nachweis der 5 Jahre Berufserfahrung des Technischen Hausmeisters und seiner Vertretung im mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Aufgaben- und Verantwortungsbereich in Form eines Projekt-Lebenslaufs;
— Angaben des Bieters zum von ihm eingesetzte CAFM-System (s. Anhang 3.6).
Mindeststandards:
s. o. und:
Zu Referenzen: Leistung muss zur Angebotsfrist mindestens bereits 12 Monate andauern.
6. Eigenerklärungen zur Leistungserbringung, dass:
1) zum Beginn der Start-up-Phase ausreichend qualifiziertes Personal (mindestens ein Objektleiter und dessen Vertreter und Technischer Hausmeister und dessen Vertreter) bereitsteht, welches bereit ist, sich einer Zuverlässigkeitsprüfung nach §7 LuftSiG (Luftsicherheitsgesetz) zu unterziehen oder bereits über eine gültige erweiterte Sicherheitsüberprüfung im Bereich des Sabotageschutzes nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (SÜ 2 Sab) verfügt.
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2) das Personal im Unternehmen tätig ist und vollumfänglich für die ca. 2-monatige Übernahmephase und den anschließenden Regelbetrieb zur Verfügung stehen wird.
3) für den 24h/365-Tage-Regelbetrieb der Liegenschaft ausreichend qualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung stehen, welche bereit sind, sich einer Zuverlässigkeitsprüfung nach §7 LuftSiG zu unterziehen oder bereits über eine gültige erweiterte Sicherheitsüberprüfung im Bereich des Sabotageschutzes nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (SÜ 2 Sab) verfügen.
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4) unmittelbar nach ggf. Auftragserteilung eine Vereinbarung mit der AG zum Umgang mit Verschlusssachen-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) gemäß den beiliegenden Unterlagen geschlossen wird.
5) dem Unternehmen bei Leistungsbeginn die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebenen Leistungen sachgerecht und unter Einhaltung aller notwendigen Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
6) sämtliche für den Leistungsumfang notwendige Fachbetriebszulassungen nach Aufforderung der AG jederzeit vorgelegt werden.
7) das eingesetzte CAFM-System sowohl software- als auch hardwareseitig den IT- Sicherheitsanforderungen des BSI entspricht.
8) auf Anforderung der Vergabestelle der Nachweis einer Unterweisung von Betriebsangehörigen zur Schaltberechtigung für MS-Schaltanlagen vorgelegt wird.
Es wird erklärt, dass der Objektleiter
— Arbeitnehmer des Bietr-Unternehmens ist;
— mindestens über einen Abschluss als Diplomingenieur (FH), Bachelor, Staatlich geprüfter Techniker, Meister (DQR/EQR mindestens Niveau 6) in einer dem technischen Gebäudebetrieb entsprechenden Fachrichtung: Elektrotechnik, Versorgungstechnik, Gebäudetechnik, Facility-Management oder einer vergleichbaren Fachrichtung verfügt;
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— eine aus Sicht des Bieters gleichwertige Qualifizierung hat (Benennung);
— über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Aufgaben- und Verantwortungsbereich verfügt; der Nachweis dafür wird in Form eines Projekt-Lebenslaufs nach Aufforderung der Vergabestelle vorgelegt.
Es wird erklärt, dass der vorgesehene Haustechniker und sein Vertreter
— Arbeitnehmer des Bieter-Unternehmens sind;
— mindestens über einen Abschluss als Facharbeiter oder Meister der Elektrotechnik oder Versorgungstechnik oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen;
— über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Aufgaben- und Verantwortungsbereich verfügen; der Nachweis dafür wird in Form eines Projekt-Lebenslaufs nach Aufforderung der Vergabestelle vorgelegt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Nach Zuschlagserteilung muss das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal über die erforderlichen Sicherheitsüberprüfungen nach § 7 LuftSiG oder eine gültige Sicherheitsüberprüfung im Bereich des Sabotageschutzes nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) (SÜ 2 Sab) für den Regelbetrieb verfügen bzw. sich umgehend bei Nichtvorliegen von Sicherheitsüberprüfungen der Erlangung der Sicherheitsüberprüfung nach LuftSiG unterziehen.
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Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen und jährlich zu wiederholen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-03 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 00:00
Ort des Eröffnungstermins: Verdingungsstelle der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Zusätzliche Informationen: Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Eigenes Konzept der Leistungserbringung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=328458 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Im Leistungsverzeichnis (LV) müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Gemäß den konkreten Ausfüllvorschriften in der Leistungsbeschreibung (LB) und im LV, sind Positionen, deren Preise nach Vorgabe bereits in einer anderen Position erfasst sind, mit „0“ als Einheitspreis zu versehen. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im LV führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
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Zuschlagskriterium sind 1. der Angebotspreis des LV in Euro und 2. das schriftliche eigene Konzept zur Leistungserbringung, mit der Gewichtung 70 % Preis, 30 % Konzept.
Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl (max. 100 Punkte).
1. Punktzahl Angebot XY = Angebotspreis niedrigstes Angebot x 70 Pkt. / Preis Angebot XY
2. Teilkonzepte und deren Gewichtung sind:
—— Konzept zum Wartungs-, Inspektions- und Prüfmanagement (10,0 %);
—— Konzept zum Störungsmanagement (20,0 %).
Die Bewertung erfolgt im Wege der Punktevergabe von 0 Punkten (ungenügend) bis 10 Punkten (sehr gut) je Kriterium.
Weitere Details sind der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.
Bei Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens 3 Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter sind in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben zur ggf. tariflichen Bindung und zu Grundlagen der Angebotskalkulation vorzunehmen, die für eine erste Prüfung herangezogen werden. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens 3 Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern, ggf. unter Einreichung der VHB-Formblätter 221/222 bzw. 223. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht geteilt. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 15.6.2020, 12.00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben -Stabsbereich Einkauf-
Postanschrift: Ellerstraße 56
Postleitzahl: 53119
Quelle: OJS 2020/S 100-241160 (2020-05-20)
Ergänzende Angaben (2020-05-25)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 102-246745
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 100-241160
ABl. S-Ausgabe: 102
Quelle: OJS 2020/S 102-246745 (2020-05-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit den ausgeschriebenen Leistungen – Betreiben, Bedienen, Warten, Instandsetzen der technischen Anlagen, des Störungsmanagements sowie werterhaltender Bauunterhalt – am zukünftigen interimistischen Regierungsflughafen am BER soll ein qualitativ hochwertiges Gebäude- und Bauunterhaltsmanagement zu wirtschaftlich günstigen Konditionen sichergestellt werden. Ziel der vertraglichen Leistung ist eine vollständige, qualitativ hochwertige Entlastung der AG / des Nutzers vom technischen Gebäudebetrieb sowie eine maximale Verlängerung der durchschnittlichen Anlagenlebensdauer bei vollumfänglicher Verfügbarkeit. Sämtliche Leistungen sind so zu planen und auszuführen, dass es zu keiner Beeinflussung des Dienstbetriebes des Nutzers kommt. Der Leistungsbereich ist ein militärischer Sicherheitsbereich, für dessen Betreten eine gültige positive Ergebnismitteilung für eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung im Bereich des Sabotageschutzes nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) (SÜ 2 Sab) oder die Zuverlässigkeitsprüfung nach § 7 LuftSiG vorliegen muss. Der Bieter ist verpflichtet, mit dem Angebot zu bestätigen, dass ausreichend von ihm für die Leistungserbringung vorgesehenes qualifiziertes Personal im Besitz der gültigen Überprüfungen ist oder dass die Bereitschaft dieses Personals besteht, sich einer Zuverlässigkeitsprüfung nach § 7 LuftSiG (Luftsicherheitsgesetz) nach Zuschlagserteilung zu unterziehen. Unmittelbar nach Vertragsschluss ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Vereinbarung zum Umgang mit VS-NfD gemäß Anlage 4 zum Geheimschutzhandbuch in der Wirtschaft (GHB) mit der Auftraggeberin zu schließen.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 175-423235
ABl. S-Ausgabe: 175
Zusätzliche Informationen
Die AG hat das Recht, eine Erhöhung des Leistungsumfanges von bis zu 50 % des ursprünglichen Auftragswertes der betroffenen Leistungsposition zu verlangen. Die AG muss dem AN die Änderung spätestens 3 Monate vor dem gewünschten Termin in Textform mitteilen. Der AN kann die Änderung nur ablehnen, wenn diese für ihn unzumutbar ist. Die AG hat das Recht, eine Minderung des Umfangs der Leistung um bis zu 10 % des ursprünglichen Auftragswertes vorzunehmen. Der AG steht ein Sonderkündigungsrecht bei Aufgabe der Liegenschaft infolge Grundstücksveräußerung oder Stilllegung/Nichtnutzung zu. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Dies umfasst auch die Kündigung von Teilleistungen, sofern diese mit Grundstücksveräußerung oder Stilllegung/Nichtnutzung verbunden sind. Macht die AG von ihrem Sonderkündigungsrecht von Teilleistungen gemäß § 3.4 gebrauch, wird die Vergütung unter Berücksichtigung des reduzierten Leistungsteils angepasst. Der AN hat einen Anspruch auf Anpassung der Einheitspreise der verbliebenen Leistungen, wenn die Reduzierung mehr als 10 % der bei Auftragserteilung vereinbarten Gesamtvergütung des Vertrages beträgt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Leistungsbereich ist ein militärischer Sicherheitsbereich, für dessen Betreten eine gültige positive Ergebnismitteilung für eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung im Bereich des Sabotageschutzes nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) (SÜ 2 Sab) oder die Zuverlässigkeitsprüfung nach § 7 LuftSiG vorliegen muss. Der Bieter ist verpflichtet, mit dem Angebot zu bestätigen, dass ausreichend von ihm für die Leistungserbringung vorgesehenes qualifiziertes Personal im Besitz der gültigen Überprüfungen ist oder dass die Bereitschaft dieses Personals besteht, sich einer Zuverlässigkeitsprüfung nach § 7 LuftSiG (Luftsicherheitsgesetz) nach Zuschlagserteilung zu unterziehen.
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Start-Up-Phase, Stufe 1: beginnt mit Zuschlagserteilung, geplant 1.8.2020
Start-Up-Phase, Stufe 2: 31.8.2020
Start Regelbetrieb: 1.10.2020 / 00.00 Uhr
Stufe 1
— Personalvorstellung, inklusive Qualifikationsnachweise, ggf. Beantragung von weiteren erforderlichen Sicherheitsüberprüfungen;
— kundenspezifische Anpassung des CAFM-Systems des AN, Klärung der objektspezifischer Anforderungen an das CAFM-System, Übernahme der Stammdaten der Liegenschaft unter Einbeziehung der Systemadministratoren;
— Klärung zu Art und Umfang der Implementierung der Datensicherung des CAFM-Systems sowie der elektronischen Ablage des AN für die regelmäßige Übergabe an den AG;
— Klärung und Abstimmung grundlegender Prozesse für die Instandhaltungsplanung, Instandsetzungsleistung, das Berichtswesen;
— Erstellung der Dokumentations- und Archivordnung entsprechend Dokumentationsrichtlinie der AG, einschl. Archivordnung vor Ort;
— Aufbau des Monats- und Jahresberichtswesens.
Stufe 2
— Anwesenheit des Start-Up-Teams vor Ort;
— Dokumentation der Übernahme je technischer Anlage gemäß Anlage – Übergabeprotokoll, inklusive Abgleich der offenen Mängel und des ggf. vorhandenen Instandsetzungsstaus;
— Erstellung der AN-spezifischen Gefährdungsanalysen für die Durchführung der Leistungen des AN an den technischen Anlagen der Liegenschaft;
— Beschaffung und Verwaltung von Ersatz- und Verschleißteilen sowie Komponenten und Baugruppen inkl. Aufbau CAFM-Lagerverwaltung.
— Vollständiger Aufbau der Dokumentation gemäß Anlage – Dokumentationsrichtlinie BImA, inkl. Prüfung durch die AG;
— Übernahme und vollständige Einrichtung der überlassenen Räumlichkeiten und Lager";
— Innerhalb der vereinbarten Präsenzzeiten des AN:
— — Für sicherheitsrelevante Anlagen (Energieversorgung, Sicherheitsbeleuchtung, USV, Kommunikationsanlagen etc.) und für deren Hilfsanlagen (Kühlung etc.) ist eine Reaktionszeit von maximal 30 Minuten zwingend einzuhalten;
— — Für Anforderungen des Nutzers (Änderung von Betriebsparametern, Schalt-, Stell- und Regelvorgänge), Leistungsbeginn unverzüglich, spätestens jedoch 30 Minuten, nach Anforderung durch die Nutzer;
— — Bei auftretenden Störungen, deren Beseitigung unter den Begriff Kleinreparatur fällt, hat der AN unverzüglich mit der Störungsbeseitigung zu beginnen
— Außerhalb der vereinbarten Präsenzzeiten des AN:
— — Für sicherheitsrelevante Anlagen (Energieversorgung, Sicherheitsbeleuchtung, USV, Kommunikationsanlagen etc.) und für deren Hilfsanlagen (Kühlung etc.) ist eine Reaktionszeit von maximal 3 Stunden einzuhalten;
— — Bei allen auftretenden Störungen sowie bei Störungen, deren Beseitigung nicht unter den Begriff Kleinreparatur fällt, hat der AN unverzüglich, spätestens jedoch 6 Stunden nach Eingang der Störmeldung beim AN, mit der Störungsbeseitigung zu beginnen;
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— 300 Technische Anlagen aus dem Bereich Bauwerk-Baukonstruktion;
— 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen;
— 420 Wärmeversorgungsanlagen;
— 430 Lufttechnische Anlagen;
— 440 Starkstromanlagen;
— 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen;
(ggf. ohne Telekommunikations- und Informationstechnische Anlagen)
— 470 Nutzungsspezifische Anlagen;
— 540 Technische Anlagen in Außenanlagen;
— 600 Technische Anlagen aus dem Bereich Ausstattung und Kunstwerke;
Der AN ist verpflichtet, alle vertragsgegenständlichen Anlagen und Systeme der Kostengruppen 300 - 600 nach wirtschaftlichen, betrieblichen und ökologischen Erfordernissen unter Einhaltung
— der jeweils gültigen Bestimmungen;
— der behördlichen Auflagen und Bestimmungen;
— der öffentlich-rechtlichen Anforderungen;
— den jeweils gültigen allgemeinen anerkannten Regeln der Technik;
— den Herstellervorgaben;
— Betreiben;
— Wartung;
— Inspektion;
— Sachkunde- und Sachverständigenprüfungen;
— Instandsetzung;
— Optimieren;
— Störungsmanagement;
— Gewährleistungsüberwachung;
— Berichten;
— Dokumentieren;
— Entsorgen;
— Kommunikationsmanagement;
— EDV- und CAFM-Systeme;
— Koordination und Steuerung von Fremdleistungen;
— VDI 6022Hygieneinspektion lüftungstechnische Anlagen;
— VDI 6023Trinkwasser- / Legionellen-Prüfung inkl. Chlorid- und Chlorat-Messung;
— TrinkwV 2001 Trinkwasseruntersuchung nach der aktuellen Fassung;
— DGUV V3Prüfung der ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel;
— Versorgen;
— Instandsetzungsmanagement und Bereitschaftsdienst;
— Objektleiter;
— Technischer Hausmeister;
— Start-Up-Phase.
— Webbasierter Zugriff;
— Planung, Überwachung und Dokumentation aller
Wartungs- und Inspektionsmaßnahmen;
Instandsetzungsmaßnahmen;
— Erfassung und Auswertung von technischen, kaufmännischen Daten aus dem Bereich Gebäudemanagement und Instandhaltung sowie von Verbrauchs- und Zählerdaten;
— Dokumentation und Überwachung aller Herstellergarantien und Gewährleistungen;
— Transparenz über die eingesetzten Ressourcen;
— Vermeidung von Medienbrüchen, Doppelarbeit;
— Integration einer durchgängigen, konsistenten Datenhaltung;
— Dokumentationsfähigkeit;
— Historisierung und Archivierung.
Das CAFM-System entspricht soft- und hardwareseitig den IT-Sicherheits-Anforderungen des BSI
— Objektleiter: Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 16.00 Uhr, wobei im Regelbetrieb von einem täglichen Arbeitsaufwand im Mittel von ca. 2 Stunden ausgegangen wird. Die konkreten Präsenzzeiten werden in der Start-Up-Phase festgelegt. Eine ständige Erreichbarkeit während der vorgenannten Regelarbeitszeit wird vorausgesetzt.
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— Technischer Hausmeister: Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 16.00 Uhr, wobei im Regelbetrieb von einer täglichen Leistungserbringung vor Ort im Mittel von ca. 4 Stunden ausgegangen wird.
Zusätzliche Informationen:
Macht die AG von ihrem Sonderkündigungsrecht von Teilleistungen gemäß § 3.4 gebrauch, wird die Vergütung unter Berücksichtigung des reduzierten Leistungsteils angepasst.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 70

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-10 📅
Name: Apleona HSG Ost GmbH
Postanschrift: Oberlandstraße 88
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Konzept zum Wartungs-, Inspektions- und Prüfmanagement (10,0 %);
— Konzept zum Störungsmanagement (20,0 %);

Ergänzende Informationen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – Stabsbereich Einkauf
Quelle: OJS 2020/S 175-423235 (2020-09-04)