Leistungen des Technischen Gebäudemanagements — VOEK 312-19

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Leistungen des Betreibens, Bedienens, der Wartung/Inspektion, der Instandsetzung, des Störungs-und Energiemanagements der Gebäude und ihrer technischen Anlagen (Technisches Gebäudemanagement) inkl. der Dokumentation, des Berichtens und der Verwaltung mittels eines CAFM-Systems, d.h. sämtliche Maßnahmen, welche für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der Liegenschaft, der Gebäude und der technischen Anlagen erforderlich sind.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-01-13 Auftragsbekanntmachung
2020-04-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-01-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
Referenznummer: VOEK 312-19
Kurze Beschreibung:
Leistungen des Betreibens, Bedienens, der Wartung/Inspektion, der Instandsetzung, des Störungs-und Energiemanagements der Gebäude und ihrer technischen Anlagen (Technisches Gebäudemanagement) inkl. der Dokumentation, des Berichtens und der Verwaltung mittels eines CAFM-Systems, d.h. sämtliche Maßnahmen, welche für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der Liegenschaft, der Gebäude und der technischen Anlagen erforderlich sind.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Fasanenstraße 87
Postleitzahl: 10623
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundesimmobilien.de 🌏
E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de 📧
Telefon: +49 30-31811552 📞
Fax: +49 30-31811560 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=302626 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=302626 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-13 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-15 📅
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2024-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 010-019720
ABl. S-Ausgabe: 10
Zusätzliche Informationen
Die AG hat das Recht zur Erhöhung des Leistungsumfanges von bis zu 50 % des ursprünglichen Auftragswertes einer betreffenden Leistungsposition. Diese kann der AN nur bei Unzumutbarkeit ablehnen. Es besteht die Möglichkeit der Leistungsänderung aufgrund eines Sonderkündigungsrechtes der AG bzw. der Änderungen von Gesetzen und Normen. Weiteres ist den Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel des zu schließenden Vertrages ist die Wahrnehmung der Betreiberpflichten durch den AN unter Sicherstellung einer hohen Anlagenverfügbarkeit und Werterhaltung der Liegenschaft, der Gebäude und Anlagen. Die Leistungserbringung erfolgt u. a. unter Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und unter dem Aspekt der Kostenoptimierung. Mit den ausgeschriebenen Leistungen ist die Versorgung der oben genannten Standorte mit den für den Betrieb erforderlichen technischen Gebäude- und Liegenschaftsleistungen zu gewährleisten (TGM).
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Aufgrund der besonderen Bedeutung des Bundesarchives der Bundesrepublik Deutschland als Hauptlagerort von Informationen des Staates von bleibendem Wert ist eine uneingeschränkte Nutzung der Gebäude und technischen Anlagen (365/366 Tage pro Jahr/24 Stunden am Tag) mit möglichst geringfügigen Störungen und Unterbrechungen des Dienstbetriebes gefordert.
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Für die technischen Anlagen und Einrichtungen des TGM werden die Leistungen als Werksleistungen vergeben, es sind nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen, die für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der Liegenschaft, der Gebäude und der technischen Anlagen erforderlich sind. Der AN ist damit u. a. für die zyklische und termingerechte Wartung und Inspektion sowie zeitnahe und ordnungsgemäße Instandsetzung der technischen Anlagen voll umfänglich verantwortlich. Im Rahmen des Störungsmanagements gewährleistet der AN an 24 Stunden täglich und 365/366 Tagen jährlich einen Störungsdienst.
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Die gesamte Kommunikation und Dokumentation (Wort und Schrift) hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Die geforderten Leistungen sind entsprechend der DIN 31051/EN 13306, DIN 32736, den Richtlinien des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) sowie der VDMA 24186 zu erbringen. Gegenstand sind Anlagen der Kostengruppen nach DIN 276:
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— 370 Technische Anlagen aus dem Bereich Bauwerk-Baukonstruktion,
— 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen,
— 420 Wärmeversorgungsanlagen,
— 430 Lufttechnische Anlagen,
— 440 Starkstromanlagen,
— 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (ggf. ohne Telekommunikations- und Informationstechnische Anlagen),
— 460 Förderanlagen,
— 470 Nutzungsspezifische Anlagen,
— 480 Gebäudeautomation,
— 540 Baukonstruktionen in Außenanlagen und Untergruppen.
Die Leistungen sind vom AN gemäß:
— der für den dargestellten Vertragszweck einschlägigen, gesetzlichen Vorschriften,
— sonstiger Normen, wie Betriebssicherheitsverordnung, Trinkwasserverordnung, Arbeitsstättenverordnungen und Arbeitsstättenrichtlinien, Gesetzliche Regelungen zum Arbeitsschutz, Unfallverhütungsvorschriften und behördlichen Bestimmungen, ZÜSVorschriften,
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— der allgemein anerkannten Regeln der Technik, wie: Europäische Normen (EN) des Europäischen Komitees für Normung (CEN) und des Europäischen Komitees für elektrotechnische Normung (CENELEC) sowie der Normen des Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN). sowie VDI-, VDE-, AMEV- und VDMA- Vorschriften,
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— der Bau- und Prüfordnung des jeweiligen Bundeslandes der zu betreuenden Liegenschaft,
— verbindlicher Herstellerspezifikationen in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Fassung,
— Wartungs- und Betriebsanweisungen der Errichterfirmen,
— Regelungen der VOB/B bei der Ausführung von Bauleistungen (Instandsetzungsmaßnahmen) und
— der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) zu erbringen.
Die Leistungen des AN sind für alle im Leistungsverzeichnis genannten Anlagen und Systeme inkl. sämtlicher enthaltener Bauelemente und Verteilnetze und aller Endgeräte wie z. B. Heizkörper, Luftdurchlässe, Zapfventile zu erbringen.
Ziel der vertraglichen Leistung ist eine vollständige, qualitativ hochwertige Entlastung der AG/des Nutzers vom technischen Gebäudebetrieb sowie eine maximale Verlängerung der durchschnittlichen Anlagenlebensdauer bei voll umfänglicher Verfügbarkeit.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Teilleistungs-Zeiträume sind dem Aufforderungsschreiben zu entnehmen.
Die Verlängerung zweimal um ein weiteres Jahr ist möglich.
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG zweimal um ein weiteres Jahr verlängert werden, also längstens maximal bis 31.5.2026. Die Optionsausübung muss dem AN bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform zugehen; Anderenfalls erlischt das Verlängerungsoptionsrecht der AG. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
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Zusätzliche Informationen:
Die AG hat das Recht zur Erhöhung des Leistungsumfanges von bis zu 50 % des ursprünglichen Auftragswertes einer betreffenden Leistungsposition. Diese kann der AN nur bei Unzumutbarkeit ablehnen.
Es besteht die Möglichkeit der Leistungsänderung aufgrund eines Sonderkündigungsrechtes der AG bzw. der Änderungen von Gesetzen und Normen. Weiteres ist den Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Liegenschaften des Bundesarchives in
1. 12205 Berlin-Lichterfelde, Finckensteinallee 63
2. 15366 Hoppegarten, Lindenallee 55-57

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit, der Erfüllung der festgelegten Eignungskriterien und zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, die als Anhang 0.2 beigefügte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen.
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Mit Angebot sind folgende weitere vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen:
— Angebotsschreiben (Anhang 0.1 Aufforderung zur Angebotsabgabe),
— Leistungsverzeichnis (pdf- und GAEB-Format -Anhang 4.0),
— eigenes schriftliches Konzept der Leistungserbringung,
— Kopie eines aktuellen (nicht älter als 3 Monate) Handelsregister-/Gewerberegisterauszuges oder eines gleichwertigen Nachweises,
— Nachweis der Teilnahme an der verpflichtenden Ortsbesichtigung (Anhang 5.0) — bei Nichtvorlage wird das Angebot ausgeschlossen,
— Formblatt Preisgleitklausel Objektleiter/Objekttechniker (Anhänge 2.1, 2.2),
— Angaben zum verwendeten CAFM-System des AN,
— Nachweis für das vom Bieter verwendete CAFM-System, dass es den software- als auch hardwareseitigen IT- Sicherheitsanforderungen des BSI entspricht,
— Nachweis der Zertifizierung des Unternehmens des Bieters nach einem in der EU zugelassenem Qualitätsmanagementsystem, mindestens nach ISO 9001:2015 oder gleichwertig,
— Bietergemeinschaftserklärung unterzeichnet bzw. signiert (Anhang 0.3).
In der „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" sind anzugeben:
1) Einzelbieter oder Bietergemeinschaft;
2.1) Angaben zum Unternehmen (Name, Anschriften, Rechtsform, Gegenstand d. Unternehmens, öffentl. Registereintragsnummer/Geschäftsnummer Genehmigungsbehörde, Registergericht/Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Kontaktdaten, Niederlassung bzw. Standort;
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2.2) Einzelunternehmen/Freiberufler mit erforderlichen zusätzlichen Angaben;
3) Eigenerklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB:
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für Arbeitnehmer an die zuständigen Institutionen sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft unter Benennung dieser,
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— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen,
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— Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG),
— Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB.
Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
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Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
In der „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" sind weiterhin anzugeben:
4) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung.
— diese hat mindestens folgende Deckungssummen aufzuweisen: Personenschäden 5,0 Mio. EUR, Sachschäden 5,0 Mio. EUR, Vermögensschäden 0,5 Mio. EUR, Schlüsselschäden von 0,1 Mio. EUR. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres kann seitens des Versicherungsgebers auf das Doppelte der vorgenannten Deckungssummen begrenzt werden. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend anzupassen bzw. abzuschließen und für die Dauer des Vertrages aufrecht zu erhalten,
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— der Versicherungsschutz ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung durch Vorlage des Versicherungsscheines oder einer entsprechenden Bestätigung (Deckungszusage) seitens des Versicherungsunternehmens beim Ansprechpartner nach § 4.1.2 der BVB nachzuweisen,
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— es ist unaufgefordert, spätestens 30 Kalendertage vor Ablauf der jeweiligen Deckungszusage eine erneute Bestätigung des Versicherungsunternehmens vorzulegen, in welcher dieses den Versicherungsschutz für den Folgezeitraum bestätigt.
Alle diese Punkte sind durch den Bieter zu erklären.
5) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart — Technisches Gebäudemanagement - jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mindeststandards: S. o.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
In der „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" sind weiterhin anzugeben:
7) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen:
— seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart (Technisches Gebäudemanagement) tätig?
— Anzahl der Beschäftigten im gesamten Unternehmens und Anzahl der Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
8) Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, von 3 unterschiedlichen Referenzobjekten zur Leistungsart Technisches Gebäudemanagement, wie ausgeschrieben, von mindestens 2 verschiedenen Auftraggebern aus dem Zeitraum der letzten 4 Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahe kommt. Die, d. h. alle, Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
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Der Beginn bzw. das Ende der Referenzleistungen muss in den letzten 4 Jahren liegen bzw. die Leistung muss zur Angebotsfrist mindestens bereits 6 Monate andauern.
Erforderliche Angaben sind:
Art und Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes; Name, Adresse des Referenzgebers; Ansprechperson mit Telefonnummer;Leistungsumfang (Benennung der Kostengruppen nach DIN276, evtl. Angabe von nur Teilleistungen), Leistungszeitraum, Anzahl durchschnittlich eingesetzter Arbeitnehmer, Rechnungswert in Euro (netto)/Jahr, die Referenzgeber müssen bestätigen, dass das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung des Auftrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, ohne dass es dabei zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages, zu Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge kommen musste;
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9) Bietergemeinschaften nennen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und die Art und den Umfang deren Leistungsteils.
Mit der Bietergemeinschaftserklärung Anhang 0.3) ist ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter zu benennen und alle Mitglieder verpflichten sich, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den benannten Mitgliedern als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften;
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10) Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist;
11) Eigenerklärung zur Eignungsleihe, wenn diese in Anspruch genommen wird, Darstellung der Aspekte, auf die sich die Eignungsleihe bezieht.
Auf Anforderung der Vergabestelle sind einzureichen:
— die Bieterauskünfte mit Eigenerklärungen der Bietergemeinschaftsmitglieder (Anhang 0.2),
— die Erklärungen und Verpflichtungserklärungen von Unterauftragnehmern bzw. Unternehmen, die einer Eignungsleihe zustimmen (Anhang 0.4) und die entsprechend ausgefüllte Bieterauskunft mit Eigenerklärung (Anhang 0.2) für Unterauftragnehmer und Eignungsleiher,
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— die VHB-Formblätter 221/222 bzw. 223 zur Preisklärung,
— ggf. Beleg der Gleichwertigkeit von Unterlagen,
— die Namen der zum Einsatz vorgesehenen Personen (Objektleiter/Objekttechniker) und ggf. Eignungsnachweise.
Mindeststandards:
S. o. und in der Bieterauskunft ist zu erklären, dass:
— zum Beginn der Start-up-Phase ausreichend qualifiziertes Personal bereitsteht, das im Unternehmen tätig ist und vollumfänglich für die ca. 2-monatige Übernahmephase und den anschließenden Regelbetrieb zur Verfügung steht,
— für den 24h/365-Tage-Regelbetrieb der Liegenschaft ausreichend qualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung stehen,
— dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebenen Leistungen sachgerecht und unter Einhaltung aller notwendigen Sicherheitsbestimmungen auszuführen,
— das eingesetzte Personal in der Lage ist, die eingesetzte GLT- Software fachgerecht, sicher und voll umfänglich zu nutzen und zu bedienen,
— zur Leistungserbringung ein eigenständiges, modernes EDV- bzw. CAFM-Systeme eingesetzt wird und das liegenschaftsbezogene CAFM-System des AN zum Ende der Start-Up-Phase einschließlich Zugriffsberechtigungen für die AG eingerichtet sein werden; separate Angaben zur eingesetzten CAFM-Software dem Angebot beiliegen,
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— das CAFM-System des Bieters muss sowohl software- als auch hardwareseitig den IT- Sicherheitsanforderungen des BSI entsprechen, ein entsprechender Nachweis liegt den Angebotsunterlagen bei,
— das Unternehmen zertifiziert ist nach einem in der EU zugelassenem Qualitätsmanagementsystem, mindestens nach ISO 9001:2015 oder gleichwertig; der Nachweis der Zertifizierung liegt dem Angebot bei; bei ggf. vorliegender anderer Nachweise ist die Gleichwertigkeit nach Aufforderung zu belegen,
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— Objektleiter (inkl. Stellvertreter) mindest. über einen Abschluss als Diplomingenieur (FH), Bachelor, Staatlich geprüfter Techniker, Meister (DQR/EQR mindestens Niveau 6) in der Fachrichtung Technisches Gebäudemanagement, Facility Management, Gebäudetechnik, Elektrotechnik, Versorgungstechnik oder gleichwertig verfügt, die Gleichwertigkeit wird nach Aufforderung belegt, und über 3 Jahre Berufserfahrung bei der operativ- technischen Betreuung von Immobilien in vergleichbarer Position, umfassende Kenntnisse der Planung, Organisation und Überwachung operativer Wartungs- und Instandhaltungsprozesse für gebäudetechnische Anlagen, sehr gute Deutschkenntnisse (fließend in Wort und Schrift; mindestens entsprechend CEFR Stufe C1), Kenntnis aller einschlägigen Gesetze, Normen und Richtlinien hinsichtlich des Gebäudemanagements, der Wartung, Qualitätssicherung und der Arbeitssicherheit, gute Kenntnis der MSR-/GLT-Technik, der einschlägigen Hard- und Software sowie über kaufmännische Kenntnisse und Verantwortung verfügt Objektleiter (inkl. Stellvertreter) verfügen über Führungsqualitäten, serviceorientierte Einstellungen und hilfsbereites, höfliches und repräsentatives Auftreten in allen Situationen,
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— die vorgesehenen Objekttechniker und ihre Vertreter mindestens erfahrene Facharbeiter mit mindestens 3-jähriger Berufsausbildung (DQR/EQR mindestens Niveau 4) eines versorgungstechnischen Gewerkes oder Meister in der Fachrichtung Elektrotechnik mit Schaltberechtigung für die im LV beschriebenen technischen Anlagen und eines anderen Gewerks der Versorgungstechnik (vorzugsweise HLS) sind, die 3 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position (z.B. auf dem Gebiet der MSR, Instandhaltung, Entstörung etc.), sehr gute Deutschkenntnisse (fließend in Wort und Schrift; mindestens entsprechend CEFR Stufe C1), gute Kenntnis des vom Bieter eingesetzten CAFM-Systems, von MS-Office-Programmen und der ISO-Zertifikate 9001 und 14000 ff. sowie gute Kenntnis der MSR-/GLT-Technik, der Arbeitssicherheit/Betriebssicherheit und des Umweltschutzes haben. Sie verfügen über serviceorientierte Einstellungen und hilfsbereites, höfliches und repräsentatives Auftreten in allen Situationen sowie Flexibilität,
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— dass die Namen der zum Einsatz vorgesehenen Personen (Objektleiter/Objekttechniker) nach Aufforderung der Vergabestelle genannt und ggf. Eignungsnachweise vorgelegt werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen und jährlich zu wiederholen. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer sicherzustellen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-04-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-02-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 00:00
Ort des Eröffnungstermins: Verdingungsstelle der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Zusätzliche Informationen: Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=302626 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Im Leistungsverzeichnis (LV) müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Gemäß den konkreten Ausfüllvorschriften in der Leistungsbeschreibung (LB) und im LV, sind Positionen, deren Preise nach Vorgabe bereits in einer anderen Position erfasst sind, mit „0“ als Einheitspreis zu versehen. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im LV führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
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Zuschlagskriterium sind 1. der Angebotspreis des LV in Euro und 2. das schriftliche eigene Konzept zur Leistungserbringung, mit der Gewichtung 60 % Preis, 40 % Konzept.
Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl (max. 100 Punkte):
1) Punktzahl Angebot XY = Angebotspreis niedrigstes Angebot x 60 Pkt./Preis Angebot XY;
2) Teilkonzepte und deren Gewichtung sind:
— zur Start-Up-Phase und Vertragsauslauf- und Übergangsphase (5,0 %),
— Konzept zum Wartungs-, Inspektions- und Prüfmanagement (10,0 %),
— Konzept zum Störungsmanagement (10,0 %),
— Konzept zum Qualitätsmanagement (10,0 %),
— Konzept zum Energiemanagement (5,0 %).
Die Bewertung erfolgt im Wege der Punktevergabe von 0 Punkten (ungenügend) bis 10 Punkten (sehr gut) je Kriterium.
Weitere Details sind der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.
Bei Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens 3 Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter sind in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben zur ggf. tariflichen Bindung und zu Grundlagen der Angebotskalkulation vorzunehmen, die für eine erste Prüfung herangezogen werden. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens 3 Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern, ggf. unter Einreichung der VHB-Formblätter 221/222 bzw. 223. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht geteilt. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 13.2.2020, 12:00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben — Stabsbereich Einkauf
Postanschrift: Ellerstraße 56
Postleitzahl: 53119
Quelle: OJS 2020/S 010-019720 (2020-01-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 085-202251
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 010-019720
ABl. S-Ausgabe: 85

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aufgrund der besonderen Bedeutung des Bundesarchives der Bundesrepublik Deutschland als Hauptlagerort von Informationen des Staates von bleibendem Wert ist eine uneingeschränkte Nutzung der Gebäude und technischen Anlagen (365 / 366 Tage pro Jahr / 24 Stunden am Tag) mit möglichst geringfügigen Störungen und Unterbrechungen des Dienstbetriebes gefordert.
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Für die technischen Anlagen und Einrichtungen des TGM werden die Leistungen als Werksleistungen vergeben, es sind nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen, die für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der Liegenschaft, der Gebäude und der technischen Anlagen erforderlich sind. Der AN ist damit u. a. für die zyklische und termingerechte Wartung und Inspektion sowie zeitnahe und ordnungsgemäße Instandsetzung der technischen Anlagen vollumfänglich verantwortlich. Im Rahmen des Störungsmanagements gewährleistet der AN an 24 Stunden täglich und 365/366 Tagen jährlich einen Störungsdienst.
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Die geforderten Leistungen sind entsprechend der DIN 31051/ EN 13306, DIN 32736, den Richtlinien des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) sowie der VDMA 24186 zu erbringen. Gegenstand sind Anlagen der Kostengruppen nach DIN 276:
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— 370 Technische Anlagen aus dem Bereich Bauwerk-Baukonstruktion;
— 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen;
— 420 Wärmeversorgungsanlagen;
— 430 Lufttechnische Anlagen;
— 440 Starkstromanlagen;
— 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (ggf. ohne Telekommunikations- und Informationstechnische Anlagen);
— 460 Förderanlagen;
— 470 Nutzungsspezifische Anlagen;
— 480 Gebäudeautomation;
— der für den dargestellten Vertragszweck einschlägigen, gesetzlichen Vorschriften;
— sonstiger Normen, wie Betriebssicherheitsverordnung, Trinkwasserverordnung, Arbeitsstättenverordnungenund Arbeitsstättenrichtlinien, Gesetzliche Regelungen zum Arbeitsschutz, Unfallverhütungsvorschriften und behördlichen Bestimmungen, ZÜSVorschriften;
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— der allgemein anerkannten Regeln der Technik, wie: Europäische Normen (EN) des Europäischen Komitees für Normung (CEN) und des Europäischen Komitees für elektrotechnische Normung (CENELEC) sowie der Normen des Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN). sowie VDI-, VDE-, AMEV- und VDMA- Vorschriften;
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— der Bau- und Prüfordnung des jeweiligen Bundeslandes der zu betreuenden Liegenschaft;
— verbindlicher Herstellerspezifikationen in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Fassung;
— Wartungs- und Betriebsanweisungen der Errichterfirmen;
Ziel der vertraglichen Leistung ist eine vollständige, qualitativ hochwertige Entlastung der AG / des Nutzers vom technischen Gebäudebetrieb sowie eine maximale Verlängerung der durchschnittlichen Anlagenlebensdauer bei vollumfänglicher Verfügbarkeit.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
1. 12205 Berlin-Lichterfelde, Finckensteinallee 63,
2. 15366 Hoppegarten, Lindenallee 55-57.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept der Leistungserbringung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 60

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-15 📅
Name: RGM Facility Management GmbH
Postanschrift: Paul-Robeson-Str. 37
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10439
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7

Referenz
Zusätzliche Informationen
Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl (max. 100 Punkte).
1. Punktzahl Angebot XY = Angebotspreis niedrigstes Angebot x 60 Pkt. / Preis Angebot XY,
2. Teilkonzepte und deren Gewichtung sind:
—— zur Start-Up-Phase und Vertragsauslauf- und Übergangsphase (5,0 %);
—— Konzept zum Wartungs-, Inspektions- und Prüfmanagement (10,0 %);
—— Konzept zum Störungsmanagement (10,0 %);
—— Konzept zum Qualitätsmanagement (10,0 %);
—— Konzept zum Energiemanagement (5,0 %).
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht geteilt. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 13.2.2020, 12.00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten:
Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben -Stabsbereich Einkauf-
Quelle: OJS 2020/S 085-202251 (2020-04-28)