Gegenstand der zu vergebenden Rahmenvereinbarung sind Leistungen im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Es handelt sich im Schwerpunkt um Gestaltungs- und Grafikleistungen, die Erstellung von Texten und die Erbringung von sonstigen Unterstützungsleistungen für den Auftraggeber im Rahmen seiner täglichen Kommunikationsarbeit.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Leistungen im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlichkeitsarbeit📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der zu vergebenden Rahmenvereinbarung sind Leistungen im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Es handelt sich im Schwerpunkt um...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der zu vergebenden Rahmenvereinbarung sind Leistungen im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Es handelt sich im Schwerpunkt um Gestaltungs- und Grafikleistungen, die Erstellung von Texten und die Erbringung von sonstigen Unterstützungsleistungen für den Auftraggeber im Rahmen seiner täglichen Kommunikationsarbeit.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Grafik-Design📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Reinhardtstraße 28
10117 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung gegenüber seinen Mitgliedern, der Öffentlichkeit sowie der Politik bedient sich der GKV-Spitzenverband einer breiten...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung gegenüber seinen Mitgliedern, der Öffentlichkeit sowie der Politik bedient sich der GKV-Spitzenverband einer breiten Palette von Formen der internen und externen Kommunikation zur Realisierung einer erfolgreichen und nachhaltigen Öffentlichkeitsarbeit.
Ziel des Vergabeverfahrens ist es, eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen abzuschließen, in der alle Bedingungen für Einzelaufträge, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung vergeben werden,festgelegt werden.
Gegenstand der zu vergebenden Rahmenvereinbarung sind Leistungen im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Es handelt sich im Schwerpunkt um Gestaltungs- und Grafikleistungen, die Erstellung von Texten und die Erbringung von sonstigen Unterstützungsleistungen für den Auftraggeber im Rahmen seiner täglichen Kommunikationsarbeit. Im Einzelnen umfasst sind hiervon zum Beispiel die Erstellung von Grafiken, die CD-gerechte Aufbereitung von Manuskripten, die Gestaltung von Präsentationen, die Recherche von Bildmaterial einschließlich Nutzungsrechten, die Gestaltung und Erstellung von Pressetexten, Broschüren sowie weiterer Printmedien. Die Abrufe der jeweiligen Einzelleistungen aus der abzuschließenden Rahmenvereinbarung werden nach aktuellem Bedarf erfolgen und können unter Umständen kurzfristig zu erbringen sein.
Nicht umfasst von dem Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Online-Dienste (z. B. Betreuung der Internetpräsenz).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsprobe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personal
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Preis (Gewichtung): 30 %
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 0.01 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Rahmenvereinbarung beginnt mit der Zuschlagserteilung und hat eine feste Laufzeit von einem Jahr (Festlaufzeit). Der Auftraggeber hat das Recht, die...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Rahmenvereinbarung beginnt mit der Zuschlagserteilung und hat eine feste Laufzeit von einem Jahr (Festlaufzeit). Der Auftraggeber hat das Recht, die Rahmenvereinbarung dreimalig jeweils um ein Jahr zu verlängern (Option für Verlängerungslaufzeit).
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Referenzen aus den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist 50 % Ausführungen zu internen Prozessen 50 %”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als 3 Monate zum...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein darf oder alternativer Nachweis der erlaubten Berufsausübung.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Kurze Eigendarstellung des Bewerbers bzw. des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft hinsichtlich des Leistungsspektrums und des Kerngeschäfts sowie der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Kurze Eigendarstellung des Bewerbers bzw. des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft hinsichtlich des Leistungsspektrums und des Kerngeschäfts sowie der Organisation (z. B. in Form eines Organigramms).
Geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist, die belegen, dass der Bewerber mit der hier ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbare Aufträge erbracht hat.
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers (insbesondere Grafikerinnen und Grafiker sowie Projektmanagerinnen und -manager) und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist ersichtlich sind.
Eine Beschreibung der Abläufe, Prozesse und Zuständigkeiten, die bei Erteilung eines konkreten Auftrages beim Bewerber angestoßen oder vorzufinden sind. Es soll insbesondere auf das Zeitmanagement eingegangen werden, z. B. wenn mehrere Leistungen gleichzeitig abgerufen werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Es müssen mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist eingereicht werden, die belegen, dass der Bewerber mit der...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Es müssen mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist eingereicht werden, die belegen, dass der Bewerber mit der hier ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbare Aufträge erbracht hat. Mindestens 2 dieser Referenzen müssen belegen, dass der Bewerber für Auftraggeber aus der öffentlichen Verwaltung tätig war.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-07
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-10-30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-02-26 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 73
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Unwirksamkeit:
Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 167-404334 (2020-08-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der zu vergebenden Rahmenvereinbarung sind Leistungen im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Es handelt sich im Schwerpunkt um...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der zu vergebenden Rahmenvereinbarung sind Leistungen im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Es handelt sich im Schwerpunkt um Gestaltungs- und Grafikleistungen, die Erstellung vonTexten und die Erbringung von sonstigen Unterstützungsleistungen für den Auftraggeber im Rahmen seinertäglichen Kommunikationsarbeit.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung gegenüber seinen Mitgliedern, der Öffentlichkeit sowie der Politik bedient sich der GKV-Spitzenverband einer breiten...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung gegenüber seinen Mitgliedern, der Öffentlichkeit sowie der Politik bedient sich der GKV-Spitzenverband einer breiten Palette von Formen der internen und externen Kommunikation zur Realisierung einer erfolgreichen und nachhaltigen Öffentlichkeitsarbeit.
Ziel des Vergabeverfahrens ist es, eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen abzuschließen, in der alle Bedingungen für Einzelaufträge, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung vergeben werden,festgelegt werden.
Gegenstand der zu vergebenden Rahmenvereinbarung sind Leistungen im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Es handelt sich im Schwerpunkt um Gestaltungs- und Grafikleistungen, die Erstell un von Texten und die Erbringung von sonstigen Unterstützungsleistungen für den Auftraggeber im Rahmens einer täglichen Kommunikationsarbeit. Im Einzelnen umfasst sind hiervon zum Beispiel die Erstellung von Grafiken, die CD-gerechte Aufbereitung von Manuskripten, die Gestaltung von Präsentationen, die Recherche von Bildmaterial einschließlich Nutzungsrechten, die Gestaltung und Erstellung von Pressetexten, Broschüren sowie weiterer Printmedien. Die Abrufe der jeweiligen Einzelleistungen aus der abzuschließenden Rahmenvereinbarung werden nach aktuellem Bedarf erfolgen und können unter Umständen kurzfristig zu erbringen sein.
Nicht umfasst von dem Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Online-Dienste (z. B. Betreuung der Internetpräsenz).
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 167-404334
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BBGK Berliner Botschaft Gesellschaft für Kommunikation mbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Unwirksamkeit:
Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(a) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 062-157850 (2021-03-25)