Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für die Teilnahme am Wettbewerb muss mindestens eine Referenz vorgelegt werden.
Die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern im Wege des Teilnahmewettbewerbs erfolgt anhand folgender Kriterien und deren Unterkriterien:
1. Anzahl der Referenzen,
2. Qualifikation des eingesetzten Personals,
2.1. Fachliche Qualifikation der Projektleitung,
2.2. Fachliche Qualifikation der stellvertretenden Projektleitung.
1. Mit Blick auf das Kriterium der Referenzanzahl verteilen sich die zu vergebenden Punkte folgendermaßen:
— 0 Punkte für die Vorlage von einer einschlägigen Referenz (Mindestanforderung);
— 50 Punkte für die Vorlage von 2 einschlägigen Referenzen;
— 100 Punkte für die Vorlage von 3 einschlägigen Referenzen;
— 200 Punkte für die Vorlage von 4 einschlägigen Referenzen;
— 300 Punkte für die Vorlage von 5 einschlägigen Referenzen;
— 400 Punkte für die Vorlage von 6 einschlägigen Referenzen.
2. Mit Blick auf das Kriterium der Qualifikation des eingesetzten Personals verteilen sich die Punkte folgendermaßen:
2.1. Fachliche Qualifikation der Projektleitung,
2.1.1 Berufserfahrung in Jahren und Abschluss:
— 0 Punkte für 5 Jahre (Mindestanforderung);
— 25 Punkte für mehr als 5 Jahre und weniger oder gleich 10 Jahre;
— 40 Punkte für mehr als 10 Jahre;
— 50 Punkte für mehr als 10 Jahre und Universitätsabschluss.
2.1.2. Anzahl der leitendenden Durchführungen von Detailuntersuchung für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser, bei denen eine schädliche Bodenveränderungen durch Schadstoffparameter aus der Gruppe der PFC eingetreten ist:
— 0 Punkte für ein Projekt (Mindestanforderung);
— 80 Punkte für 2 Projekte;
— 100 Punkte für mehr als 2 Projekte.
2.2. Fachliche Qualifikation der stellvertretenden Projektleitung,
2.2.1 Berufserfahrung in Jahren und Abschluss:
— 0 Punkte für 3 Jahre (Mindestanforderung);
— 25 Punkte für mehr als 3 Jahre und weniger oder gleich 5 Jahre;
— 40 Punkte für mehr als 5 Jahre;
— 50 Punkte für mehr als 5 Jahre und Universitätsabschluss.
2.2.2. Anzahl der beteiligten Durchführungen von Detailuntersuchung für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser, bei denen eine schädliche Bodenveränderungen durch Schadstoffparameter aus der Gruppe der PFC eingetreten ist:
— 0 Punkte für ein Projekt (Mindestanforderung);
— 80 Punkte für 2 Projekte;
— 100 Punkte für mehr als 2 Projekte.
Ergebnis der Bewertung ist ein Punktwert je Bewerber. Rang 1 erhält der Bewerber mit dem höchsten Punktwert, Rang 2 wird für den zweithöchsten Punktwert vergeben, Rang 3 wird für den dritthöchsten Punktwert vergeben, usw.
Bei Punktgleichheit nach der Bewertung wird wie folgt festgelegt:
— Teilen sich 2 oder mehr Bewerber punktgleich einen Rang, so wird dieser Rang mehrfach vergeben, die nachfolgenden Ränge werden entsprechend freigelassen,
— Sollten mehr als die gewünschte Anzahl der Bewerber in derselben Rangfolge liegen, entscheidet das Los.
In der zweiten Stufe des Verfahrens fordert der Auftraggeber maximal die 3 besten Bewerber auf, ein Angebot einzureichen. Die Angebote werden gemäß den in den Vergabeunterlagen aufgeführten Zuschlagskriterien bewertet und auf diese Weise der Bestbieter ermittelt.