Leistungen zur Koordinierung der Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes nach der Baustellenverordnung für die Verlängerung der U5 West nach Pasing, Baulose 5 West-1 und 5 West-2
Leistungen zur Koordinierung der Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes nach der Baustellenverordnung (SiGeKo) für das Projekt Verlängerung der U-Bahn-Linie 5 West nach Pasing (Baulose 5 West-1 und 5 West-2).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Leistungen zur Koordinierung der Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes nach der Baustellenverordnung für die Verlängerung der U5 West...”
Titel
Leistungen zur Koordinierung der Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes nach der Baustellenverordnung für die Verlängerung der U5 West nach Pasing, Baulose 5 West-1 und 5 West-2
J60b166420
Leistungen zur Koordinierung der Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes nach der Baustellenverordnung (SiGeKo) für das Projekt Verlängerung der U-Bahn-Linie 5 West nach Pasing (Baulose 5 West-1 und 5 West-2).
1️⃣
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München
Beschreibung der Beschaffung:
“SiGeKo für U5 Baulos 5 West-1 und 5 West-2:
Leistungen zur Koordinierung der Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes nach der...”
Beschreibung der Beschaffung
SiGeKo für U5 Baulos 5 West-1 und 5 West-2:
Leistungen zur Koordinierung der Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes nach der Baustellenverordnung sind für die beiden Baulose 5West-1 und 5West-2 der Verlängerung der U-Bahn nach Pasing sowohl für die Planung als auch für die Ausführung zu erbringen. Die Leistungen betreffen den Rohbau, den Innenausbau und die Technische Ausrüstung.
Die Gesamtlänge der beiden Baulose beträgt ca. 3 750 m und umfasst u. a. die U-Bahnhöfe Willibaldstraße, Am Knie und Pasing.
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-07-27 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Stufenweise Beauftragung. Fest beauftragt mit Zuschlagserteilung werden die Leistungen der Leistungsstufe 1. Die Leistungsstufe 1 umfasst die Leistungen zur...”
Beschreibung der Optionen
Stufenweise Beauftragung. Fest beauftragt mit Zuschlagserteilung werden die Leistungen der Leistungsstufe 1. Die Leistungsstufe 1 umfasst die Leistungen zur Koordinierung der Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes nach der Baustellenverordnung während der Planungsphase des Bauvorhabens (Planung der Ausführung).
Die Leistungsstufe 2 umfasst die Leistungen zur Koordinierung der Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes nach der Baustellenverordnung während der Ausführungsphase des Bauvorhabens (Ausführung des Bauvorhabens).
Die Leistungsstufe 1 wird mit Zuschlagserteilung verbindlich beauftragt. Die Beauftragung der Leistungsstufe 2 erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung eines gesonderten Abrufs durch den AG nach folgenden Maßgaben: Der Abruf von Leistungen der Leistungsstufe 2 kann nur durch schriftliche Anordnung des AG erfolgen. Der AG beabsichtigt, die Leistungsstufe 2 in ihrer Gesamtheit durch einmalige Anordnung anzuordnen. Dem AG bleibt es jedoch vorbehalten, gegebenenfalls nur Teile der Leistungsstufe 2 anzuordnen.Ihm bleibt es auch vorbehalten, die Leistungsstufe 2 ganz oder teilweise im Wege aufeinander folgender Anordnungen von Teilleistungen sukzessive anzuordnen. Der AN hat keinen Rechtsanspruch auf Anordnung von Leistungen der Leistungsstufe 2.
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Zusätzliche Informationen:
“Zu II.2.7.: Die Angaben zur Vertragslaufzeit sind als vorläufige Annahmen des Auftraggebers anzusehen.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“a) Eigenerklärung,
aa) dass für den Bieter kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
bb) dass für den Bieter kein fakultativer...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
a) Eigenerklärung,
aa) dass für den Bieter kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
bb) dass für den Bieter kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt. Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dortgenannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt.
cc) dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG, § 98c AufentHG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafevon mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Dd) dass der Bieter zur Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz bereit ist. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied derselben, im Fall einer Eignungsleihe von jedem Unternehmen, auf dessen Ressourcen sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung beruft, abzugeben.
b) Der Bieter hat seine Gesellschafts- und Konzernstruktur mindestens insoweit offen zu legen und hieraus nachzuweisen, dass er von keiner gesellschafts-/konzernrechtlichen oder personellen Verflechtung mit anderen Architektur-/Ingenieurbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen betroffen ist, welche geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenskonflikt i. S. v. § 7 Abs. 1 SektVO auszulösen.
c) Berufliche Qualifikation des Bieters als Architekt oder Ingenieur (FH/Univ.) der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder gleichwertig (Büro) muss vorliegen. Sofern es sich beim Bieter um eine juristische Person handelt, ist die Qualifikation des benannten verantwortlichen Berufsangehörigennachzuweisen (entsprechend § 75 Abs. 3 VgV). Ist der Bieter eine Bietergemeinschaft, ist der Nachweisder entsprechenden beruflichen Qualifikation von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Im Fall der Eignungsleihe muss jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung beruft, eine entsprechende berufliche Qualifikation nachweisen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Formblatts für Eigenerklärungen zur Eignung wird auf Ziffer VI.3. 5.verwiesen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Eigenerklärung über den gemittelten Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren netto.
2. Eigenerklärung des Bieters, dass...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Eigenerklärung über den gemittelten Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren netto.
2. Eigenerklärung des Bieters, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird:
Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen über mindestens 2 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht .Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen (2-fach maximiert).
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben und zusätzlich zu erklären, dass im Auftragsfall die schriftliche Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beigefügt wird, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bieters als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Formblatts für Eigenerklärungen zur Eignung wird auf Ziffer VI.3) 5.verwiesen.
“Mindestumsatz gemittelt über die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre von mindestens 250 000 EUR/Jahr” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit durch Nachweis einer Tätigkeit von mindestens 2 Jahren als SiGeKo in Planung und/oder Ausführung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit durch Nachweis einer Tätigkeit von mindestens 2 Jahren als SiGeKo in Planung und/oder Ausführung (Eigenerklärung). Sofern es sich beim Bieter um eine juristische Person handelt, ist die Leistungsfähigkeit des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen (entsprechend § 75 Abs. 3 VgV). Ist der Bieter eine Bietergemeinschaft, ist der Nachweis der entsprechenden Leistungsfähigkeit von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Im Fall der Eignungsleihe muss jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung beruft, eine entsprechende Leistungsfähigkeit nachweisen.
2. Nachweis der Qualifikation als geeigneter Koordinator gemäß § 3 BaustellV nach den „Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen“ (RAB 30) durch entsprechende Zertifikate staatlich anerkannter Institute nachzuweisen. Dies schließt auch regelmäßige Fort- und Weiterbildung (mindestens alle 2 Jahre) ein. Sofern es sich beim Bieter um eine juristische Person handelt, ist die Qualifikation des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen (entsprechend § 75 Abs. 3 VgV). Ist der Bieter eine Bietergemeinschaft, ist der Nachweisder entsprechenden beruflichen Qualifikation von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Im Fall der Eignungsleihe muss jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen sich der Bieter zum Nachweisseiner Eignung beruft, eine entsprechende berufliche Qualifikation nachweisen.
3. Vorlage von mindestens 2 Referenzen vergleichbarer Leistungen
Unterkriterien:
Die Referenz umfasst SiGeKo-Leistungen für:
1. ein unterirdisches Ingenieurbauwerk der Verkehrsinfrastruktur mit anrechenbaren Kosten von mind. 10 Mio. EUR netto oder
2. ein Tunnelbauwerk in offener Bauweise mit anrechenbaren Kosten von mind. 10 Mio. EUR netto oder
3. ein Tunnelbauwerk in geschlossener Bauweise mit anrechenbaren Kosten von mind. 10 Mio. EUR netto oder
4. ein Ingenieurbauwerk bei Aufrechterhaltung des Verkehrs im innerstädtischen Bereich im Umfeld bestehender Bauten mit anrechenbaren Kosten von mind. 5 Mio. EUR netto.
Der Referenznehmer muss die SiGeKo-Leistung selbst erbracht haben. Die SiGeKo-Leistung muss entweder im Referenzzeitraum 2010 – Ende der Angebotsfrist begonnen und abgeschlossen worden sein oder im Referenzzeitraum 2010 – Ende der Angebotsfrist für eine Dauer von mindestens einem Jahr erbracht worden sein. Die Referenzangaben sind durch den Referenzgeber durch Unterschrift zu bestätigen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Formblatts für Eigenerklärungen zur Eignung wird auf Ziffer VI.3. 5.verwiesen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Vorlage von mindestens 2 Referenzen, die jeweils mindestens einer der unter Ziffer III.1.3. 3. beschriebenen Anforderungen entsprechen muss. Im Falle einer...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Vorlage von mindestens 2 Referenzen, die jeweils mindestens einer der unter Ziffer III.1.3. 3. beschriebenen Anforderungen entsprechen muss. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder Eignungsleihe muss der Referenznehmer die Leistungen des Leistungsbereichs, für den die Referenz vorgelegt wird, im Rahmen der Bietergemeinschaft oder aber als Nachunternehmer erbringen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Soweit als Nachweis Eigenerklärungen ausreichen, sind darüber hinaus keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Soweit als Nachweis Eigenerklärungen ausreichen, sind darüber hinaus keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bieters kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1. bis III.1.3. der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen.
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
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Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Zum Nachweis des Vorliegens einerBietergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Zum Nachweis des Vorliegens einerBietergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bietergemeinschaft mit dem Angebot eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werdensowie dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Leistungen sind in deutscher Sprache auszuüben. Im Übrigen sind die Bedingungen den Vergabeunterlagen zu entnehmen.” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-24
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-07-27 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-24
12:00 📅
“1. Da die ausgeschriebene Leistung in den Bereich der Sektorentätigkeit fällt, findet die Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich...”
1. Da die ausgeschriebene Leistung in den Bereich der Sektorentätigkeit fällt, findet die Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung – SektVO) Anwendung.
2. Das Angebot besteht aus dem Angebotsschreiben und weiteren ggf. vorzulegenden Nachweisen; die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) eingestellt. Angebote können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden. Zur Einreichung des Angebots muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Angebotsabgabe erklärt, angegeben werden. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für das Angebot nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksicht.
3. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen_Antworten zu verwenden.
4.
a) Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1. bis Ziffer III.1.2. der Bekanntmachungbenannten Unterlagen für jedes Mitglied und die unter Ziffer III.1.3 genannten Eignungsvoraussetzungen(Referenzangaben) von jedem Mitglied bezogen auf die Leistungsbereiche, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bietergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen.
b) Beabsichtigt ein Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte (z.B. Nachunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.1. bis III.1.3. benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Nach Aufforderung ist zusätzlich die Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Soll im Hinblick auf Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, so ist vorgesehen, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Eine entsprechende Bestätigung ist auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.
5. Der Auftraggeber hat für die Abgabe von Eigenerklärungen zur Eignung ein Formblatt erstellt. Dieses ist zu verwenden.
6. Die in Ziffer II.2.7. enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen.
7. Der Auftraggeber behält sich die Prüfung der Eignung aller vom Bieter genannten Nachunternehmern nach Maßgabe der Eignungskriterien gem. Abschnitt III dieser Bekanntmachung vor.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer (§ 156 GWB): Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: LHM, Baureferat, Verwaltung und Recht
Postanschrift: Friedenstraße 40
Postort: München
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 100-242747 (2020-05-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-10)
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: SiGeKo für U5 Baulos 5 West-1 und 5 West-2.
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“SiGeKo für U5 Baulos 5 West-1 und 5 West-2:
Leistungen zur Koordinierung der Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes nach der...”
Beschreibung der Beschaffung
SiGeKo für U5 Baulos 5 West-1 und 5 West-2:
Leistungen zur Koordinierung der Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes nach der Baustellenverordnung sind für die beiden Baulose 5West-1 und 5West-2 der Verlängerung der U-Bahn nach Pasing sowohl für die Planung als auch für die Ausführung zu erbringen. Die Leistungen betreffen den Rohbau, den Innenausbau und die Technische Ausrüstung.
Die Gesamtlänge der beiden Baulose beträgt ca. 3.750 m und umfasst u.a. die Bahnhöfe Willibaldstraße, Am Knie und Pasing.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Stufenweise Beauftragung. Fest beauftragt mit Zuschlagserteilung werden die Leistungen der Leistungsstufe 1. Die Leistungsstufe 1 umfasst die Leistungen zur...”
Beschreibung der Optionen
Stufenweise Beauftragung. Fest beauftragt mit Zuschlagserteilung werden die Leistungen der Leistungsstufe 1. Die Leistungsstufe 1 umfasst die Leistungen zur Koordinierung der Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes nach der Baustellenverordnung während der Planungsphase des Bauvorhabens (Planung der Ausführung).
Die Leistungsstufe 2 umfasst die Leistungen zur Koordinierung der Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes nach der Baustellenverordnung während der Ausführungsphase des Bauvorhabens (Ausführung des Bauvorhabens).
Die Leistungsstufe 1 wird mit Zuschlagserteilung verbindlich beauftragt. Die Beauftragung der Leistungsstufe 2 erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung eines gesonderten Abrufs durch den AG nach folgenden Maßgaben: Der Abruf von Leistungen der Leistungsstufe 2 kann nur durch schriftliche Anordnung des AG erfolgen. Der AG beabsichtigt, die Leistungsstufe 2 in ihrer Gesamtheit durch einmalige Anordnung anzuordnen. Dem AG bleibt es jedoch vorbehalten, gegebenenfalls nur Teile der Leistungsstufe 2 anzuordnen. Ihm bleibt es auch vorbehalten, die Leistungsstufe 2 ganz oder teilweise im Wege aufeinander folgender Anordnungen von Teilleistungen sukzessive anzuordnen. Der AN hat keinen Rechtsanspruch auf Anordnung von Leistungen der Leistungsstufe 2.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 100-242747
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Leistungen zur Koordinierung der Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes nach der Baustellenverordnung für die Verlängerung der U5 West...”
Titel
Leistungen zur Koordinierung der Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes nach der Baustellenverordnung für die Verlängerung der U5 West nach Pasing, Baulose 5 West-1 und 5 West-2
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Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Inros Lackner SE
Postanschrift: Steinerstraße 15, Haus B
Postort: München
Postleitzahl: 81369
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89726330950📞
E-Mail: muenchen@inros-lackner.de📧
Fax: +49 89726330959 📠
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
“1. Da die ausgeschriebene Leistung in den Bereich der Sektorentätigkeit fällt, findet die Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich...”
1. Da die ausgeschriebene Leistung in den Bereich der Sektorentätigkeit fällt, findet die Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung – SektVO) Anwendung.
2. Das Angebot besteht aus dem Angebotsschreiben und weiteren ggf. vorzulegenden Nachweisen; die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) eingestellt. Angebote können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden. Zur Einreichung des Angebots muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Angebotsabgabe erklärt, angegeben werden. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für das Angebot nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
3. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Fragen stellen bzw. Fragen_Antworten zu verwenden.
4.
a) Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1. bis Ziffer III.1.2. der
Bekanntmachungbenannten Unterlagen für jedes Mitglied und die unter Ziffer III.1.3. genannten Eignungsvoraussetzungen(Referenzangaben) von jedem Mitglied bezogen auf die Leistungsbereiche, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bietergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen.
b) Beabsichtigt ein Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte (z. B. Nachunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.1. bis III.1.3. benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Nach Aufforderung ist zusätzlich die Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Soll im Hinblick auf Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, so ist vorgesehen, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Eine entsprechende Bestätigung ist auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.
5. Der Auftraggeber hat für die Abgabe von Eigenerklärungen zur Eignung ein Formblatt erstellt. Dieses ist zu verwenden.
6. Die in Ziffer II.2.7) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen.
7. Der Auftraggeber behält sich die Prüfung der Eignung aller vom Bieter genannten Nachunternehmern nach Maßgabe der Eignungskriterien gem. Abschnitt III dieser Bekanntmachung vor.
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Quelle: OJS 2020/S 179-433114 (2020-09-10)