Erbringung von Verkehrsleistung im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr in Ingolstadt und auf abgehenden Linienabschnitten im Auftrag der Stadtbus Ingolstadt GmbH.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-02-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Referenznummer: SBI-0102-2020-F-IN
Kurze Beschreibung:
“Erbringung von Verkehrsleistung im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr in Ingolstadt und auf abgehenden Linienabschnitten im Auftrag der...”
Kurze Beschreibung
Erbringung von Verkehrsleistung im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr in Ingolstadt und auf abgehenden Linienabschnitten im Auftrag der Stadtbus Ingolstadt GmbH.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Zusätzlicher CPV-Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Ingolstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-02-25 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-27 📅
Datum des Beginns: 2020-11-30 📅
Datum des Endes: 2029-12-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 041-097805
ABl. S-Ausgabe: 41
Zusätzliche Informationen
“Bieteranfragen können bis 30.3.2020, 14:00 Uhr auf der Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de gestellt werden.”
Quelle: OJS 2020/S 041-097805 (2020-02-25)
Ergänzende Angaben (2020-03-11) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
“Der Wert des Auftrages wird aus Gründen der Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zum Schutz des Wettbewerbs nicht veröffentlicht.”
Quelle: OJS 2020/S 164-399507 (2020-08-20)