Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Liefern und Installation von Dampfsterilisationanlagen (Autoklaven) für den Neubau eines S1,S2 undS3 Diagnostiklabores 31900020OV”
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Laborgebäuden📦
Kurze Beschreibung:
“Liefern und Installation von Dampfsterilisationanlagen (Autoklaven) für den Neubau eines S1,S2 undS3 Diagnostiklabores.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 345 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Autoklaven📦
Ort der Leistung: Segeberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Parkallee 1
23845 Borstel
Schleswig Holstein
Beschreibung der Beschaffung:
“„Liefern und Installation von Dampsterilisationanlagen (Autoklaven) bestehend aus folgenden Anlagen und Einbauten:
— Verfahrenstechnische Anlagen;
—...”
Beschreibung der Beschaffung
„Liefern und Installation von Dampsterilisationanlagen (Autoklaven) bestehend aus folgenden Anlagen und Einbauten:
— Verfahrenstechnische Anlagen;
— Dampfsterilisator Typ10/10/11;
— Dampfsterilisator Typ 4/4/6;
— Gasdichte Schleusen und Durchreichenanschlusspunkte;
— Besondere Leistungen;
— Stundenlohnarbeiten;
— Wartung/Inspektion“.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 11
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“„Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Angebot den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
„Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Angebot den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, derer sich der Bewerber zwecks Erfüllung der Eignungsanforderungen bedient, ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), jeweils ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, derer Kapazitäten sich der Bewerber zwecks Erfüllung der Eignungsanforderungen bedient, sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen, zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich als Bestandteil der Vergabeunterlagen zu diesem Vergabeverfahren sowie unter
https://www.e-vergabe-sh.de/fileadmin/content/Service/GMSH_VHB-124EigenerklaerungZurEignung.pdf
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Voraussetzung für die Auftragserteilung ist eine mindestens 3 Jahre bestehende Geschäftstätigkeit der Bieter und der von ihnen eingesetzten anderen Unternehmen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.“
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Text wie zu III.1.1)
Bedingungen für die Teilnahme
Text wie zu III.1.1)
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Text wie zu III.1.1)
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Text wie zu III.1.1)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-10
08:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-08-07 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-10
08:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): GMSH AöR, Büro Lübeck, Schillstraße 1-3, 23566 Lübeck
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Nur Vertreter des Auftraggebers und Vertreter der Submissionsstelle Bau der GMSH; keine Bieter oder deren Bevollmächtigten”
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus”
Postanschrift: Düstenbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431 / 988-4640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431 / 988-4702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“„Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
„Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.“
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe I.1) Öffentlicher Auftraggeber
Postort: Sülfeld OT Borstel
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 089-211334 (2020-05-06)