Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber in geeigneter und nachvollziehbarer Form in deutscher Sprache der Nachweis der Einhaltung folgender Bedingungen beizubringen:
Alle Unterlagen sind elektronisch über den Vergabemarktplatz abzugeben.
Es sind Unterverzeichnisse anzulegen, die mit Register A, B u fortlaufend zu bezeichnen sind.
— Register A) (Mindestanforderung) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 und 2 GWB zutrifft:
Es ist keine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen ist keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des StGBs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des StGBs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des StGBs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des StGBs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
4. § 263 des StGBs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des StGBs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des StGBs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7. § 108e des StGBs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des StGBs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)."
„Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich."
— Register B) (Mindestanforderung) Bestätigungen des Bewerbers darüber, dass er in der Lage ist die Abwicklung des Gesamtauftrages auf der Grundlage einschlägiger EN- und DIN-Normen (siehe Anlage 1), einschlägiger deutscher oder europaweit harmonisierter vergleichbarer technischen Regelwerke, Vorschriften und Richtlinien durchzuführen,
— Register C) (Mindestanforderung) Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten Qualitätsmanagementsystems entsprechend der DIN EN ISO 9001-er Reihe, durch aktuell gültige Zertifikate und dessen Umsetzung und Untersetzung in betriebliche Anweisungen einschl. der Gewährung auf Einsichtnahme.
Soweit der Bewerber zum Nachweis der Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Nachunternehmer vorzulegen.