Eine frühestmögliche Lieferung ist ausdrücklich erwünscht. Der entsprechende Liefertermin ist in das Preisblatt je Los einzutragen. Um entsprechende Unwägbarkeiten im aktuellen Marktgeschehen Rechnung zu tragen, ist eine Lieferung bzw. Dienstleistungen – soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart – bis spätestens Ende April 2021 zu erbringen. Eine frühere Lieferung wird im Rahmen der Zuschlagskriterien mit entsprechenden Leistungspunkten bedacht.