Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A) Der Bewerber weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit mittels der der Eigenerklärung Eignung (Formblatt 133b-L/F) oder gleichwertig mittels der EEE nach, die Mindestanforderungen A), B), C), D) sind zu beachten auf Verlangen der Vergabestelle sind Angaben, Nachweise, Erklärungen gemäß §46 (3) VgV und §47 VgV vorzulegen;
B) Darüber hinaus: mindestens drei Referenzleistungen, Gewichtung 100 %, Maximalpunktzahl: 12 Punkte.
Der Bewerber weist nach, dass er der zu vergebenden Leistung vergleichbares in der Vergangenheit geliefert hat:
B1) Eine Referenzleistung für einen öffentlichen Auftraggeber erhält 2 Punkte, sonst 0 Punkte;
B2) Eine Referenzleistung, bei der der Auftragsanteil des Bewerbers als alleiniger Auftragnehmer oder als Teil einer Bietergemeinschaft oder als Nachunternehmer eines Generalunternehmers mindestens 50 % Eigenanteil am Projektvolumen beträgt erhält 2 Punkte, sonst 0 Punkte;
B3) Eine Referenzleistung, bei der an mindestens zehn Standorten DWDM-Komponenten an ein LWL-Netz angeschlossen wurden, erhält 2 Punkte, sonst 0 Punkte;
B4) Beschreiben Sie die inhaltliche Vergleichbarkeit der Referenz hinsichtlich Planung und Umsetzung eines DWDM-Systems. Zählen Sie diese hinsichtlich folgender Punkte auf und erläutern Sie diese kurz:
— Auswahl und Zusammenstellung der Komponenten des Neu-Systems,
— Beschaffung und Lieferung der Systeme,
— Herstellung der Betriebsbereitschaft.
—— Eine Referenzleistung erhält 3 Punkte, wenn vier oder mehr vergleichbare und nachvollziehbare Methoden/Techniken verwendet wurden.
—— Eine Referenzleistung erhält 2 Punkte, wenn drei vergleichbare und nachvollziehbare Methoden/Techniken verwendet wurden.
—— Eine Referenzleistung erhält 1 Punkt, wenn zwei vergleichbare und nachvollziehbare Methoden/Techniken verwendet wurden.
—— Eine Referenzleistung erhält 0 Punkte, wenn ein oder weniger vergleichbare und nachvollziehbare Methode/Technik verwendet wurden.
B5) Wie genau passt das technische Umfeld der Referenz zu einem DWDM-System? Beschreiben Sie die technische Vergleichbarkeit der Referenz mit einem DWDM-System hinsichtlich folgender Punkte:
— Verknüpfung von DWDM-Standorten über ein Verteilernetz von mindestens 100 km,
— Verknüpfung von Standorten mit einer Entfernung von mindestens 80 km,
— Erstellung von Systemen mit einer Datenrate von mindestens 10 Gbit/s,
— Projektumfang von mindestens 500 000 EUR.
Nennen Sie die Aspekte und erläutern Sie diese kurz:
— Eine Referenzleistung erhält 3 Punkte, wenn vier oder mehr vergleichbare und nachvollziehbare Aspekte erläutert wurden.
— Eine Referenzleistung erhält 2 Punkte, wenn drei vergleichbare und nachvollziehbare Aspekte erläutert wurden.
— Eine Referenzleistung erhält 1 Punkt, wenn zwei vergleichbare und nachvollziehbare Aspekte erläutert wurden.
— Eine Referenzleistung erhält 0 Punkte, wenn ein oder weniger vergleichbar oder nachvollziehbar Aspekt erläutert wurden.
Für jede Referenz wird pro ausgewiesenes Kriterium ein Punktwert vergeben und daraus die gesamte Leistungspunktzahl durch Addition errechnet. Die maximal erreichbare Punktzahl pro Referenz beträgt 12 Punkte. Hinweis: Werden mehr als die drei als ausreichend betrachteten Referenzen eingereicht, wird darauf hingewiesen, dass im Mittelwert schlechtere Referenzen gute Referenzen negativ beeinflussen können.
Rechenbeispiel für den Fall, dass vier Referenzen eingereicht wurden:
— Referenzprojekt 1 erhält 12 Punkte,
— Referenzprojekt 2 erhält 12 Punkte,
— Referenzprojekt 3 erhält 12 Punkte,
— Referenzprojekt 4 erhält 0 Punkte.
Summe bei drei Referenzen (Referenz 1, 2 und 3): 3 x 12 = 36.
Summe bei vier Referenzen (Referenz 1, 2, 3 und 4): ¾ x 12 + ¼ x 0 = 9 → 3 x 9=27.