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Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, der Austausch und die Reparatur von Autoglas sowie den damit verbundenen Dienstleistungen für PKW, VAN und Transporter.
In diesem Los handelt es sich im Falle eines Scheibentausches ausschließlich um Fahrzeuge, die nicht mit intelligenten Fahrerassistenzsystemen ausgestattet sind, welche ihre Informationen aus an der Scheibe montierten Sensoren oder Kameras beziehen und somit neu kalibriert werden müssten.
Durch den bundesweiten Einsatz der Fahrzeuge der BwFuhrparkService GmbH muss die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer auch in der gesamten Bundesrepublik Deutschland sichergestellt werden.
Alle Leistungen müssen bundesweit durch einen mobilen Service des Auftragnehmers erbracht werden. Mit seinem mobilen Servicenetz muss der Auftragnehmer in der Lage sein, werktags alle vertragsgegenständlichen Leistungen innerhalb von 48 Stunden, in der Servicezeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, nach Auftragserteilung bzw. -freigabe durchzuführen.
Der Auftragnehmer muss für die Auftragsannahme und Terminvergabe an Werktagen, mindestens von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, eine kostenlose Telefonhotline zur Verfügung stellen. Sofern die Mitarbeiter der Telefonhotline nicht direkt die Auftragsannahme und Disposition übernehmen können, so muss der Fahrzeugnutzer direkt mit dem zuständigen mobilen Serviceteam verbunden werden. Alternativ steht dem Fahrzeugnutzer die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. In beiden Fällen werden alle bestellrelevanten Informationen abgefragt. Bei Online-Terminvereinbarung erhält der Fahrzeugnutzer eine Bestätigung in telefonischer oder schriftlicher Form. Bei dieser Form der Terminvereinbarung/Beauftragung muss sichergestellt sein, dass vorhandene Fahrerassistenzsysteme abgefragt werden und daraus folgend der Mobile Service verweigert wird, bzw. nicht ausgewählt werden kann.
In diesen Fällen (vorhandene Fahrerassistenzsysteme) darf der Auftrag zum Scheibenaustausch vom Auftragnehmer nicht angenommen werden.
Die Fahrzeuge des Auftraggebers sind teilweise mit Sonderausstattungen versehen, die im Randbereich der Scheiben verdeckte Verkabelungen aufweisen können. Auf diesen Umstand der erhöhten Sorgfaltspflicht wird hiermit besonders hingewiesen.
Alle geforderten Dienstleistungen sind durch mobile Serviceteams des Auftragnehmers zu erbringen. Die Leistung wird immer am Standort des Fahrzeugs erbracht.
Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen beispielsweise Steinschlagreparaturen, der Austausch von geklebten Scheiben, der Austausch von eingezogenen Scheiben sowie die ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von Rest- und Abfallmaterial. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Grundsätzlich ist vor Leistungserbringung anhand der Faktoren, wie beispielsweise durch die Art und Größe der Beschädigung der Windschutzscheibe, durch den Auftragnehmer zu prüfen, ob eine Reparatur oder ein Austausch dieser Windschutzscheibe notwendig ist. Reparaturen sind grundsätzlich einem Austausch vorzuziehen.
Die Prüfung und Reparatur eines Steinschlagschadens erfolgt nach gängiger und zugelassener Methode und unter Beachtung der Veröffentlichung im Verkehrsblatt von 1986 (Siehe Vergabeunterlagen Anlage_BMV_StV13_36.20.10-01 vom 6.2.1986, VkBl S 130).
Glastausch- und Reparaturdienstleistungen unterliegen den zum Leistungszeitpunkt gültigen gesetzlichen, sowie den Hersteller-Vorschriften. Es darf ausschließlich Sicherheitsglas nach §40 StVZO und typgeprüftes Glasmaterial gemäß EG/ECE-Regelung (ECE R43, EC 92/22, EC 2009/144) verwendet werden (Siehe Vergabeunterlagen Anlage Richtlinie 2009 144 EG, Anlage Richtlinie 92_22_EWG und Anlage Regelung Nr. 43der Wirtschaftskommission). Der Auftragnehmer stellt sicher, dass eine für das jeweilige Fahrzeug zugelassene Scheibe entsprechend der Fahrzeugausstattung verbaut wird.
Zur Fortführung eines bei der BwFuhrparkService GmbH etablierten Reportings sind für das Los monatlich die Daten des Vormonats, auf Basis eine Excel- oder csv-Datei, durch den Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Inhalte der Datei:
1. Übersicht
— Anzahl von ausgetauschten Windschutzscheiben (WSS),
— Getätigter Umsatz in Euro netto für ausgetauschte Windschutzscheiben (WSS),
— Anzahl von reparierten Windschutzscheiben (SR),
— Getätigter Umsatz in Euro netto für reparierte Windschutzscheiben (SR).
2. Detailinformationen je Auftrag:
— Kennzeichen,
— Fahrzeugidentifikationsnummer (VIN),
— Auftragsart (WSS-Tausch, Scheibenreparatur),
— Datum Auftragsannahme,
— Datum Fertigstellung.
Der Auftraggeber schätzt aufgrund seiner Erfahrungswerte folgendes bundesweite Volumen pro Jahr:
Austausch der Windschutzscheibe: ca. 675
Scheibenreparaturen: ca. 315
In diesem Los soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden.