Gegenstand der Ausschreibung sind Glasreparaturen oder Austausch von Windschutzscheiben und den dazugehörigen Dienstleistungen für folgende Lose: Los 1: Stationärer Service Alle geforderten Dienstleistungen sind in Servicestationen des Auftragnehmers zu erbringen. Die zu reparierenden Fahrzeuge werden immer in die Stationen des Auftragnehmers verbracht. Ein Hol-/Bring-Service oder mobile Leistungen, sind nicht Bestandteil dieses Loses. Ausnahme hiervon können Nacharbeiten im Rahmen von Reklamationen sein. Los 2: Mobiler Service Alle geforderten Dienstleistungen sind durch mobile Serviceteams des Auftragnehmers zu erbringen. Die Leistung wird immer am Standort des Fahrzeugs erbracht. Alle Leistungen des Loses 1 und des Loses 2 sind deutschlandweit zu erbringen. Der zum Zeitpunkt der Ausschreibung aktuelle Fahrzeugbestand des Auftraggebers, der für die Leistungserbringung relevant ist, lautet wie folgt: Pkw, Van, Transporter bis 3,5 t: ca. 22 900 Die für diese Ausschreibung relevanten Fahrzeuge des Auftraggebers sind in die nachfolgenden vier Segmente eingeteilt. Segment 1: Kleinwagen (P1) und Kleintransporter (TR1) Segment 2: PKW der Kompaktklasse (P2) und unteren Mittelklasse (P3) Segment 3: Vans (V3), Transporter/Pickup (TR2) und Transporter der Sprinterklasse (TR3) Segment 4: PKW der oberen Mittelklasse (P5) und Luxusklasse (P6) Aufgrund der Dynamik der BwFuhrparkService GmbH, kann der genannte Fahrzeugbestand variieren. Die aufgeführten Fahrzeugzahlen sollen lediglich als Anhaltspunkt dienen. Ziel dieser Ausschreibung ist eine effektive und zuverlässige Bedarfsdeckung. Der Auftraggeber beabsichtigt je Los einen Rahmenvertrag über die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu schließen, sofern die entsprechenden Bieter die Bedingungen dieser Ausschreibung erfüllen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-04-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ersetzen von Windschutzscheiben
Referenznummer: 20/Autoglas/03
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Glasreparaturen oder Austausch von Windschutzscheiben und den dazugehörigen Dienstleistungen für folgende Lose:
Los 1: Stationärer Service
Alle geforderten Dienstleistungen sind in Servicestationen des Auftragnehmers zu erbringen. Die zu reparierenden Fahrzeuge werden immer in die Stationen des Auftragnehmers verbracht. Ein Hol-/Bring-Service oder mobile Leistungen, sind nicht Bestandteil dieses Loses. Ausnahme hiervon können Nacharbeiten im Rahmen von Reklamationen sein.
Los 2: Mobiler Service
Alle geforderten Dienstleistungen sind durch mobile Serviceteams des Auftragnehmers zu erbringen. Die Leistung wird immer am Standort des Fahrzeugs erbracht.
Alle Leistungen des Loses 1 und des Loses 2 sind deutschlandweit zu erbringen.
Der zum Zeitpunkt der Ausschreibung aktuelle Fahrzeugbestand des Auftraggebers, der für die Leistungserbringung relevant ist, lautet wie folgt:
Pkw, Van, Transporter bis 3,5 t: ca. 22 900
Die für diese Ausschreibung relevanten Fahrzeuge des Auftraggebers sind in die nachfolgenden vier Segmente eingeteilt.
Segment 1: Kleinwagen (P1) und Kleintransporter (TR1)
Segment 2: PKW der Kompaktklasse (P2) und unteren Mittelklasse (P3)
Segment 3: Vans (V3), Transporter/Pickup (TR2) und Transporter der Sprinterklasse (TR3)
Segment 4: PKW der oberen Mittelklasse (P5) und Luxusklasse (P6)
Aufgrund der Dynamik der BwFuhrparkService GmbH, kann der genannte Fahrzeugbestand variieren. Die aufgeführten Fahrzeugzahlen sollen lediglich als Anhaltspunkt dienen.
Ziel dieser Ausschreibung ist eine effektive und zuverlässige Bedarfsdeckung. Der Auftraggeber beabsichtigt je Los einen Rahmenvertrag über die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu schließen, sofern die entsprechenden Bieter die Bedingungen dieser Ausschreibung erfüllen.
Gegenstand der Ausschreibung sind Glasreparaturen oder Austausch von Windschutzscheiben und den dazugehörigen Dienstleistungen für folgende Lose:
Los 1: Stationärer Service
Alle geforderten Dienstleistungen sind in Servicestationen des Auftragnehmers zu erbringen. Die zu reparierenden Fahrzeuge werden immer in die Stationen des Auftragnehmers verbracht. Ein Hol-/Bring-Service oder mobile Leistungen, sind nicht Bestandteil dieses Loses. Ausnahme hiervon können Nacharbeiten im Rahmen von Reklamationen sein.
Los 2: Mobiler Service
Alle geforderten Dienstleistungen sind durch mobile Serviceteams des Auftragnehmers zu erbringen. Die Leistung wird immer am Standort des Fahrzeugs erbracht.
Alle Leistungen des Loses 1 und des Loses 2 sind deutschlandweit zu erbringen.
Der zum Zeitpunkt der Ausschreibung aktuelle Fahrzeugbestand des Auftraggebers, der für die Leistungserbringung relevant ist, lautet wie folgt:
Pkw, Van, Transporter bis 3,5 t: ca. 22 900
Die für diese Ausschreibung relevanten Fahrzeuge des Auftraggebers sind in die nachfolgenden vier Segmente eingeteilt.
Segment 1: Kleinwagen (P1) und Kleintransporter (TR1)
Segment 2: PKW der Kompaktklasse (P2) und unteren Mittelklasse (P3)
Segment 3: Vans (V3), Transporter/Pickup (TR2) und Transporter der Sprinterklasse (TR3)
Segment 4: PKW der oberen Mittelklasse (P5) und Luxusklasse (P6)
Aufgrund der Dynamik der BwFuhrparkService GmbH, kann der genannte Fahrzeugbestand variieren. Die aufgeführten Fahrzeugzahlen sollen lediglich als Anhaltspunkt dienen.
Ziel dieser Ausschreibung ist eine effektive und zuverlässige Bedarfsdeckung. Der Auftraggeber beabsichtigt je Los einen Rahmenvertrag über die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu schließen, sofern die entsprechenden Bieter die Bedingungen dieser Ausschreibung erfüllen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Ersetzen von Windschutzscheiben📦
Zusätzlicher CPV-Code: Ersetzen von Windschutzscheiben📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-04-17 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-21 📅
Datum des Beginns: 2020-07-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 078-184449
ABl. S-Ausgabe: 78
Zusätzliche Informationen
Der Liefer-/Abnahmeumfang ist auf eine maximale Auftragssumme von 2,4 Mio. EUR netto über die gesamte Laufzeit begrenzt. Die Obergrenze des Rahmenvertrages wurde vorsorglich höher als die unter Ziffer II.2.6) benannte Auftragswertschätzung angesetzt, damit unvorhergesehene aber erfahrungsgemäß mögliche Mehrbedarfe abgedeckt werden können.
Der Liefer-/Abnahmeumfang ist auf eine maximale Auftragssumme von 2,4 Mio. EUR netto über die gesamte Laufzeit begrenzt. Die Obergrenze des Rahmenvertrages wurde vorsorglich höher als die unter Ziffer II.2.6) benannte Auftragswertschätzung angesetzt, damit unvorhergesehene aber erfahrungsgemäß mögliche Mehrbedarfe abgedeckt werden können.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Glasreparaturen oder Austausch von Windschutzscheiben und den dazugehörigen Dienstleistungen für folgende Lose:
Los 1: Stationärer Service
Alle geforderten Dienstleistungen sind in Servicestationen des Auftragnehmers zu erbringen. Die zu reparierenden Fahrzeuge werden immer in die Stationen des Auftragnehmers verbracht. Ein Hol-/Bring-Service oder mobile Leistungen, sind nicht Bestandteil dieses Loses. Ausnahme hiervon können Nacharbeiten im Rahmen von Reklamationen sein.
Alle geforderten Dienstleistungen sind in Servicestationen des Auftragnehmers zu erbringen. Die zu reparierenden Fahrzeuge werden immer in die Stationen des Auftragnehmers verbracht. Ein Hol-/Bring-Service oder mobile Leistungen, sind nicht Bestandteil dieses Loses. Ausnahme hiervon können Nacharbeiten im Rahmen von Reklamationen sein.
Los 2: Mobiler Service
Alle geforderten Dienstleistungen sind durch mobile Serviceteams des Auftragnehmers zu erbringen. Die Leistung wird immer am Standort des Fahrzeugs erbracht.
Alle Leistungen des Loses 1 und des Loses 2 sind deutschlandweit zu erbringen.
Der zum Zeitpunkt der Ausschreibung aktuelle Fahrzeugbestand des Auftraggebers, der für die Leistungserbringung relevant ist, lautet wie folgt:
Pkw, Van, Transporter bis 3,5 t: ca. 22 900
Die für diese Ausschreibung relevanten Fahrzeuge des Auftraggebers sind in die nachfolgenden vier Segmente eingeteilt.
Segment 1: Kleinwagen (P1) und Kleintransporter (TR1)
Segment 2: PKW der Kompaktklasse (P2) und unteren Mittelklasse (P3)
Segment 3: Vans (V3), Transporter/Pickup (TR2) und Transporter der Sprinterklasse (TR3)
Segment 4: PKW der oberen Mittelklasse (P5) und Luxusklasse (P6)
Aufgrund der Dynamik der BwFuhrparkService GmbH, kann der genannte Fahrzeugbestand variieren. Die aufgeführten Fahrzeugzahlen sollen lediglich als Anhaltspunkt dienen.
Ziel dieser Ausschreibung ist eine effektive und zuverlässige Bedarfsdeckung. Der Auftraggeber beabsichtigt je Los einen Rahmenvertrag über die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu schließen, sofern die entsprechenden Bieter die Bedingungen dieser Ausschreibung erfüllen.
Ziel dieser Ausschreibung ist eine effektive und zuverlässige Bedarfsdeckung. Der Auftraggeber beabsichtigt je Los einen Rahmenvertrag über die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu schließen, sofern die entsprechenden Bieter die Bedingungen dieser Ausschreibung erfüllen.
Bezeichnung des Loses: Stationärer Service
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, der Austausch und die Reparatur von Autoglas sowie den damit verbundenen Dienstleistungen für PKW, VAN und Transporter.
Durch den bundesweiten Einsatz der Fahrzeuge der BwFuhrparkService GmbH muss die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer auch in der gesamten Bunderepublik Deutschland sichergestellt werden.
Alle Leistungen müssen bundesweit durch ein Netz aus Service-Centern des Auftragnehmers erbracht werden. Mit seinem Servicenetz muss der Auftragnehmer in der Lage sein, werktags alle vertragsgegenständlichen Leistungen innerhalb von 24 Stunden nach Auftragserteilung bzw. -freigabe durchzuführen. Der Auftragnehmer bietet seinen Service mindestens zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr werktags an.
Alle Leistungen müssen bundesweit durch ein Netz aus Service-Centern des Auftragnehmers erbracht werden. Mit seinem Servicenetz muss der Auftragnehmer in der Lage sein, werktags alle vertragsgegenständlichen Leistungen innerhalb von 24 Stunden nach Auftragserteilung bzw. -freigabe durchzuführen. Der Auftragnehmer bietet seinen Service mindestens zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr werktags an.
Der Auftragnehmer muss für die Auftragsannahme und Terminvergabe an Werktagen, mindestens von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, eine kostenlose Telefonhotline zur Verfügung stellen. Sofern die Mitarbeiter der Telefonhotline nicht direkt die Auftragsannahme und Disposition übernehmen, wird der Fahrzeugnutzer direkt mit dem zuständigen Service-Center verbunden. Alternativ steht dem Fahrzeugnutzer die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. In beiden Fällen werden alle bestellrelevanten Informationen abgefragt. Bei Online-Terminvereinbarung erhält der Fahrzeugnutzer eine Bestätigung in telefonischer oder schriftlicher Form.
Der Auftragnehmer muss für die Auftragsannahme und Terminvergabe an Werktagen, mindestens von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, eine kostenlose Telefonhotline zur Verfügung stellen. Sofern die Mitarbeiter der Telefonhotline nicht direkt die Auftragsannahme und Disposition übernehmen, wird der Fahrzeugnutzer direkt mit dem zuständigen Service-Center verbunden. Alternativ steht dem Fahrzeugnutzer die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. In beiden Fällen werden alle bestellrelevanten Informationen abgefragt. Bei Online-Terminvereinbarung erhält der Fahrzeugnutzer eine Bestätigung in telefonischer oder schriftlicher Form.
Die Fahrzeuge des Auftraggebers sind teilweise mit Sonderausstattungen versehen, die im Randbereich der Scheiben verdeckte Verkabelungen aufweisen können. Auf diesen Umstand der erhöhten Sorgfaltspflicht wird hiermit besonders hingewiesen.
Alle geforderten Dienstleistungen sind in Servicestationen des Auftragnehmers zu erbringen. Die zu reparierenden Fahrzeuge werden immer in die Stationen des Auftragnehmers verbracht. Ein Hol-/ Bring-Service oder mobile Leistungen, sind nicht Bestandteil dieses Loses. Ausnahme hiervon können Nacharbeiten im Rahmen von Reklamationen sein.
Alle geforderten Dienstleistungen sind in Servicestationen des Auftragnehmers zu erbringen. Die zu reparierenden Fahrzeuge werden immer in die Stationen des Auftragnehmers verbracht. Ein Hol-/ Bring-Service oder mobile Leistungen, sind nicht Bestandteil dieses Loses. Ausnahme hiervon können Nacharbeiten im Rahmen von Reklamationen sein.
Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen beispielsweise Steinschlagreparaturen, der Austausch von geklebten Scheiben, der Austausch von eingezogenen Scheiben, die Kalibrierung der Fahrerassistenzsysteme und deren Funktionsprüfung sowie die ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von Rest- und Abfallmaterial. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen beispielsweise Steinschlagreparaturen, der Austausch von geklebten Scheiben, der Austausch von eingezogenen Scheiben, die Kalibrierung der Fahrerassistenzsysteme und deren Funktionsprüfung sowie die ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von Rest- und Abfallmaterial. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Grundsätzlich ist vor Leistungserbringung anhand der Faktoren, wie beispielsweise durch die Art und Größe der Beschädigung der Windschutzscheibe, durch den Auftragnehmer zu prüfen, ob eine Reparatur oder ein Austausch dieser Windschutzscheibe notwendig ist. Reparaturen sind grundsätzlich einem Austausch vorzuziehen.
Grundsätzlich ist vor Leistungserbringung anhand der Faktoren, wie beispielsweise durch die Art und Größe der Beschädigung der Windschutzscheibe, durch den Auftragnehmer zu prüfen, ob eine Reparatur oder ein Austausch dieser Windschutzscheibe notwendig ist. Reparaturen sind grundsätzlich einem Austausch vorzuziehen.
Die Prüfung und Reparatur eines Steinschlagschadens erfolgt nach gängiger und zugelassener Methode und unter Beachtung der Veröffentlichung im Verkehrsblatt von 1986 (Siehe Vergabeunterlagen Anlage _BMV_StV13_36.20.10-01 vom 6. 2. 1986, VkBl S 130).
Glastausch- und Reparaturdienstleistungen unterliegen den zum Leistungszeitunkt gültigen gesetzlichen, sowie den Hersteller-Vorschriften. Es darf ausschließlich Sicherheitsglas nach §40 StVZO und typgeprüftes Glasmaterial gemäß EG/ECE-Regelung (ECE R43, EC 92/22, EC 2009/144) verwendet werden (Siehe Vergabeunterlagen Anlage Richtlinie 2009 144 EG, Anlage Richtlinie 92_22_EWG und Anlage Regelung Nr. 43 der Wirtschaftskommission). Der Auftragnehmer stellt sicher, dass eine für das jeweilige Fahrzeug zugelassene Scheibe entsprechend der Fahrzeugausstattung verbaut wird.
Glastausch- und Reparaturdienstleistungen unterliegen den zum Leistungszeitunkt gültigen gesetzlichen, sowie den Hersteller-Vorschriften. Es darf ausschließlich Sicherheitsglas nach §40 StVZO und typgeprüftes Glasmaterial gemäß EG/ECE-Regelung (ECE R43, EC 92/22, EC 2009/144) verwendet werden (Siehe Vergabeunterlagen Anlage Richtlinie 2009 144 EG, Anlage Richtlinie 92_22_EWG und Anlage Regelung Nr. 43 der Wirtschaftskommission). Der Auftragnehmer stellt sicher, dass eine für das jeweilige Fahrzeug zugelassene Scheibe entsprechend der Fahrzeugausstattung verbaut wird.
Zur Fortführung eines bei der BwFuhrparkService GmbH etablierten Reportings sind für das Los monatlich die Daten des Vormonats, auf Basis eine Excel- oder csv-Datei, durch den Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Inhalte der Datei:
1. Übersicht
— Anzahl von ausgetauschten Windschutzscheiben (WSS);
— Getätigter Umsatz in Euro netto für ausgetauschte Windschutzscheiben (WSS);
— Anzahl von reparierten Windschutzscheiben (SR);
— Getätigter Umsatz in Euro netto für reparierte Windschutzscheiben (SR).
2. Detailinformationen je Auftrag:
— Kennzeichen;
— Fahrzeugidentifikationsnummer (VIN);
— Auftragsart (WSS-Tausch, Scheibenreparatur);
— Datum Auftragsannahme;
— Datum Fertigstellung.
Der Auftraggeber schätzt aufgrund seiner Erfahrungswerte folgendes bundesweite Volumen pro Jahr:
Austausch der Windschutzscheibe: ca. 825
Scheibenreparaturen: ca. 385
In diesem Los soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 986 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 1.7.2020 und ist zunächst bis zum 30.6.2022 befristet. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit der Vertrag spätestens am 30.6.2024 endet.
Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 1.7.2020 und ist zunächst bis zum 30.6.2022 befristet. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit der Vertrag spätestens am 30.6.2024 endet.
Die vorstehende Regelung der Vertragslaufzeit hat Wirksamkeit, sofern die Bundeswehr nicht ihr Vertragsverhältnis mit der BwFuhrparkService GmbH vorzeitig auflöst oder beendet.
Zusätzliche Informationen:
Der Liefer-/Abnahmeumfang ist auf eine maximale Auftragssumme von 2,4 Mio. EUR netto über die gesamte Laufzeit begrenzt. Die Obergrenze des Rahmenvertrages wurde vorsorglich höher als die unter Ziffer II.2.6) benannte Auftragswertschätzung angesetzt, damit unvorhergesehene aber erfahrungsgemäß mögliche Mehrbedarfe abgedeckt werden können.
Der Liefer-/Abnahmeumfang ist auf eine maximale Auftragssumme von 2,4 Mio. EUR netto über die gesamte Laufzeit begrenzt. Die Obergrenze des Rahmenvertrages wurde vorsorglich höher als die unter Ziffer II.2.6) benannte Auftragswertschätzung angesetzt, damit unvorhergesehene aber erfahrungsgemäß mögliche Mehrbedarfe abgedeckt werden können.
Bezeichnung des Loses: Mobiler Service
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
In diesem Los handelt es sich im Falle eines Scheibentausches ausschließlich um Fahrzeuge, die nicht mit intelligenten Fahrerassistenzsystemen ausgestattet sind, welche ihre Informationen aus an der Scheibe montierten Sensoren oder Kameras beziehen und somit neu kalibriert werden müssten.
In diesem Los handelt es sich im Falle eines Scheibentausches ausschließlich um Fahrzeuge, die nicht mit intelligenten Fahrerassistenzsystemen ausgestattet sind, welche ihre Informationen aus an der Scheibe montierten Sensoren oder Kameras beziehen und somit neu kalibriert werden müssten.
Alle Leistungen müssen bundesweit durch einen mobilen Service des Auftragnehmers erbracht werden. Mit seinem mobilen Servicenetz muss der Auftragnehmer in der Lage sein, werktags alle vertragsgegenständlichen Leistungen innerhalb von 24 Stunden, in der Servicezeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, nach Auftragserteilung bzw. -freigabe durchzuführen.
Alle Leistungen müssen bundesweit durch einen mobilen Service des Auftragnehmers erbracht werden. Mit seinem mobilen Servicenetz muss der Auftragnehmer in der Lage sein, werktags alle vertragsgegenständlichen Leistungen innerhalb von 24 Stunden, in der Servicezeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, nach Auftragserteilung bzw. -freigabe durchzuführen.
Der Auftragnehmer muss für die Auftragsannahme und Terminvergabe an Werktagen, mindestens von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, eine kostenlose Telefonhotline zur Verfügung stellen. Sofern die Mitarbeiter der Telefonhotline nicht direkt die Auftragsannahme und Disposition übernehmen können, so muss der Fahrzeugnutzer direkt mit dem zuständigen mobilen Serviceteam verbunden werden. Alternativ steht dem Fahrzeugnutzer die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. In beiden Fällen werden alle bestellrelevanten Informationen abgefragt. Bei Online-Terminvereinbarung erhält der Fahrzeugnutzer eine Bestätigung in telefonischer oder schriftlicher Form. Bei dieser Form der Terminvereinbarung/Beauftragung muss sichergestellt sein, dass vorhandene Fahrerassistenzsysteme abgefragt werden und daraus folgend der Mobile Service verweigert wird, bzw. nicht ausgewählt werden kann.
Der Auftragnehmer muss für die Auftragsannahme und Terminvergabe an Werktagen, mindestens von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, eine kostenlose Telefonhotline zur Verfügung stellen. Sofern die Mitarbeiter der Telefonhotline nicht direkt die Auftragsannahme und Disposition übernehmen können, so muss der Fahrzeugnutzer direkt mit dem zuständigen mobilen Serviceteam verbunden werden. Alternativ steht dem Fahrzeugnutzer die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. In beiden Fällen werden alle bestellrelevanten Informationen abgefragt. Bei Online-Terminvereinbarung erhält der Fahrzeugnutzer eine Bestätigung in telefonischer oder schriftlicher Form. Bei dieser Form der Terminvereinbarung/Beauftragung muss sichergestellt sein, dass vorhandene Fahrerassistenzsysteme abgefragt werden und daraus folgend der Mobile Service verweigert wird, bzw. nicht ausgewählt werden kann.
In diesen Fällen (vorhandene Fahrerassistenzsysteme) darf der Auftrag zum Scheibenaustausch vom Auftragnehmer nicht angenommen werden.
Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen beispielsweise Steinschlagreparaturen, der Austausch von geklebten Scheiben, der Austausch von eingezogenen Scheiben sowie die ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von Rest- und Abfallmaterial. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen beispielsweise Steinschlagreparaturen, der Austausch von geklebten Scheiben, der Austausch von eingezogenen Scheiben sowie die ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von Rest- und Abfallmaterial. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Austausch der Windschutzscheibe: ca. 675
Scheibenreparaturen: ca. 315
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 614 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 1.7.2020 und ist zunächst bis zum 30.6.2022 befristet. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit der Vertrag spätestens am 30.06.2024 endet.
Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 1.7.2020 und ist zunächst bis zum 30.6.2022 befristet. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit der Vertrag spätestens am 30.06.2024 endet.
Zusätzliche Informationen:
Der Liefer-/Abnahmeumfang ist auf eine maximale Auftragssumme von 2 Mio. EUR netto über die gesamte Laufzeit begrenzt. Die Obergrenze des Rahmenvertrages wurde vorsorglich höher als die unter Ziffer II.2.6) benannte Auftragswertschätzung angesetzt, damit unvorhergesehene aber erfahrungsgemäß mögliche Mehrbedarfe abgedeckt werden können.
Der Liefer-/Abnahmeumfang ist auf eine maximale Auftragssumme von 2 Mio. EUR netto über die gesamte Laufzeit begrenzt. Die Obergrenze des Rahmenvertrages wurde vorsorglich höher als die unter Ziffer II.2.6) benannte Auftragswertschätzung angesetzt, damit unvorhergesehene aber erfahrungsgemäß mögliche Mehrbedarfe abgedeckt werden können.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Deutschland Die Leistung des Auftragnehmers wird…
… deutschlandweit und in dessen Service-Center erbracht.
… durch dessen mobile Serviceteams deutschlandweit am jeweiligen Fahrzeugstandort erbracht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Gilt je Los:
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sogenannte „Eignungsleihe“), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen.
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sogenannte „Eignungsleihe“), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen.
Zu diesem Zweck hat der Bieter/die Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorzulegen, welches die Eignung leiht. Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Angebot beizufügen.
Zu diesem Zweck hat der Bieter/die Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorzulegen, welches die Eignung leiht. Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Angebot beizufügen.
Die nachfolgenden Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen
Unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter/der Bietergemeinschaft auf Nachforderung besteht nicht.
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
Vorstehende Regelungen sind auch für die Nachweise gemäß Ziffer III.1.2) und III. 1.3) zu beachten.
Allgemeine Angaben des Bieters (Vordruck)
— Teilnahme als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft;
— Angaben zur Aufgabenteilung bei Bietergemeinschaft und Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft;
— Unterbeauftragung von Leistungen.
Aktueller Handelsregisterauszug (Ausländische Unternehmen haben eine vergleichbare Bescheinigung vorzulegen, sofern eine solche nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Niederlassungsstaates erteilt werden kann. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter nachzuweisen.)
Aktueller Handelsregisterauszug (Ausländische Unternehmen haben eine vergleichbare Bescheinigung vorzulegen, sofern eine solche nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Niederlassungsstaates erteilt werden kann. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter nachzuweisen.)
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §…
… 123 GWB
… 124 GWB.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Gültig für Los 1:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit…
… sind in den Vergabeunterlagen Angaben zum Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz, bezogen auf die Leistungen des Ausschreibungsgegenstandes, aus den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zu machen (2017, 2018, 2019).
… ist im Jahresumsatz, bezogen auf die Leistungen des Ausschreibungsgegenstandes, folgender Mindestumsatz in Euro brutto pro Jahr erforderlich:
— mindestens 993 000 EUR brutto im Jahr 2017;
— mindestens 993 000 EUR brutto im Jahr 2018;
— mindestens 993 000 EUR brutto im Jahr 2019.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist eine Betriebshaftpflichtversicherung gefordert. Der Nachweis ist entweder durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder durch Vorlage der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen, mit ausreichender Deckung, zu erbringen. Diese Deckung wird bei folgenden Deckunsummen als geeignet angesehen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist eine Betriebshaftpflichtversicherung gefordert. Der Nachweis ist entweder durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder durch Vorlage der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen, mit ausreichender Deckung, zu erbringen. Diese Deckung wird bei folgenden Deckunsummen als geeignet angesehen:
— Personenschäden einschließlich Todesfall je Ereignis: 3 Mio. EUR;
— Sach- und Vermögensschäden je Ereignis: 3 Mio. EUR;
— Personenschäden einschließlich Todesfall pro Jahr: 6 Mio. EUR;
— Sach- und Vermögensschäden pro Jahr: 6 Mio. EUR.
2. Gültig für Los 2:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind in den Vergabeunterlagen Angaben zum Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz, bezogen auf die Leistungen des Ausschreibungsgegenstandes, aus den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren zu machen (2017, 2018, 2019).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind in den Vergabeunterlagen Angaben zum Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz, bezogen auf die Leistungen des Ausschreibungsgegenstandes, aus den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren zu machen (2017, 2018, 2019).
— mindestens 807 000 EUR brutto im Jahr 2017;
— mindestens 807 000 EUR brutto im Jahr 2018;
— mindestens 807 000 EUR brutto im Jahr 2019.
Mindeststandards:
1. Gültig für Los 1:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Jahresumsatz, bezogen auf die Leistungen des Ausschreibungsgegenstandes, folgender Mindestumsatz in Euro brutto pro Jahr erforderlich:
— mindestens 993 000 EUR brutto im Jahr 2017;
— mindestens 993 000 EUR brutto im Jahr 2018;
— mindestens 993 000 EUR brutto im Jahr 2019.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckunsummen gefordert:
— Personenschäden einschließlich Todesfall je Ereignis: 3 Mio. EUR;
— Sach- und Vermögensschäden je Ereignis: 3 Mio. EUR;
— Personenschäden einschließlich Todesfall pro Jahr: 6 Mio. EUR;
— Sach- und Vermögensschäden pro Jahr: 6 Mio. EUR.
2. Gültig für Los 2:
— mindestens 807 000 EUR brutto im Jahr 2017;
— mindestens 807 000 EUR brutto im Jahr 2018;
— mindestens 807 000 EUR brutto im Jahr 2019.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Gültig für Los 1:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Angaben zum deutschlandweiten Netz an Service-Centern zu machen, welche dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung stehen. Hierzu ist in Anlage 1 (Standortnetz Los 1) der Vergabeunterlagen zu jeder darin aufgeführten Postleitzahl anzugeben, ob sich im Umkreis von 30 km, ein oder mehrere Service-Center befinden. Als Bemessungsgrundlage, zur Ermittlung der Entfernung, ist die laut Google Maps oder von einer vergleichbaren Entfernungsmessung schnellste direkte Verbindung zu wählen. Der Nachweis erfolgt durch die entsprechende Angabe „Ja“ oder „Nein“ in dem dafür vorgesehenen Feld in dieser Anlage 1.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Angaben zum deutschlandweiten Netz an Service-Centern zu machen, welche dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung stehen. Hierzu ist in Anlage 1 (Standortnetz Los 1) der Vergabeunterlagen zu jeder darin aufgeführten Postleitzahl anzugeben, ob sich im Umkreis von 30 km, ein oder mehrere Service-Center befinden. Als Bemessungsgrundlage, zur Ermittlung der Entfernung, ist die laut Google Maps oder von einer vergleichbaren Entfernungsmessung schnellste direkte Verbindung zu wählen. Der Nachweis erfolgt durch die entsprechende Angabe „Ja“ oder „Nein“ in dem dafür vorgesehenen Feld in dieser Anlage 1.
Zum Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind in den Vergabeunterlagen Angaben zum Qualitätsmanagementsystem Ihres Unternehmens zu machen.
2. Gültig für Los 2:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Angaben zum deutschlandweiten Netz an mobilen Serviceteams zu machen, welche dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung stehen. Hierzu ist in Anlage 2 (Standortnetz Los 2) der Vergabeunterlagen zu jedem aufgeführten PLZ-Bereich anzugeben, ob dieser PLZ-Bereich durch ein oder mehrere mobile Serviceteams abgedeckt ist. Der Nachweis erfolgt durch die entsprechende Angabe „Ja“ oder „Nein“ in dem dafür vorgesehenen Feld in dieser Anlage 2.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Angaben zum deutschlandweiten Netz an mobilen Serviceteams zu machen, welche dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung stehen. Hierzu ist in Anlage 2 (Standortnetz Los 2) der Vergabeunterlagen zu jedem aufgeführten PLZ-Bereich anzugeben, ob dieser PLZ-Bereich durch ein oder mehrere mobile Serviceteams abgedeckt ist. Der Nachweis erfolgt durch die entsprechende Angabe „Ja“ oder „Nein“ in dem dafür vorgesehenen Feld in dieser Anlage 2.
3. Gilt je Los:
Mindeststandards:
Zum Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vom Auftraggeber folgende deutschlandweite Mindestflächendeckung gefordert:
Es müssen mindestens 80 % der in Anlage 1 (Standortnetz Los 1) der Vergabeunterlagen aufgeführten Postleitzahlen durch ein oder mehrere Service-Center abgedeckt sein, welche sich im Umkreis von 30 km zu der jeweilig aufgeführten Postleitzahl befinden.
Es müssen mindestens 80 % der in Anlage 1 (Standortnetz Los 1) der Vergabeunterlagen aufgeführten Postleitzahlen durch ein oder mehrere Service-Center abgedeckt sein, welche sich im Umkreis von 30 km zu der jeweilig aufgeführten Postleitzahl befinden.
Es müssen mindestens 80 % der in Anlage 2 (Standortnetz Los 2) der Vergabeunterlagen aufgeführten PLZ-Bereiche durch ein oder mehrere mobile Serviceteams abgedeckt sein.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Öffentlicher Auftraggeber nach § 99 Nr. 2 GWB
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHUDL6E/documents🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
— Abweichend zu §41 Abs. 1 VgV sind die Vergabeunterlagen mit Bezug auf §41 Abs. 3 VgV in Verbindung mit §5 Abs. 3 VgV in diesem Vergabeverfahren nicht direkt abrufbar. Die Angebotsfrist ist daher gemäß §41 Abs. 1 S. 2 VgV um 5 Kalendertage verlängert. Zusätzlich wurde die Angebotsfrist aufgrund von Feiertagen und Angemessenheit um weitere 10 Kalendertage verlängert.
— Abweichend zu §41 Abs. 1 VgV sind die Vergabeunterlagen mit Bezug auf §41 Abs. 3 VgV in Verbindung mit §5 Abs. 3 VgV in diesem Vergabeverfahren nicht direkt abrufbar. Die Angebotsfrist ist daher gemäß §41 Abs. 1 S. 2 VgV um 5 Kalendertage verlängert. Zusätzlich wurde die Angebotsfrist aufgrund von Feiertagen und Angemessenheit um weitere 10 Kalendertage verlängert.
— Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
— Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. In Bezug auf den Nachweis der Eignung gilt: Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt.
— Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. In Bezug auf den Nachweis der Eignung gilt: Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt.
— Ab einem Auftragswert von 30 000 EUR wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
— Ab einem Auftragswert von 30 000 EUR wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
— Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Mindestbedingung für die Teilnahme – gültig für Los 1:
— Als Bieter kommen nur Unternehmen in Betracht, welche…
… für die Jahre 2017, 2018 und 2019 jeweils einen Mindestjahresumsatz, bezogen auf die Leistungen des Ausschreibungsgegenstandes, von 993 000 EUR brutto nachweisen können. Der Nachweis erfolgt durch Eintragung des Umsatzes in der dafür vorgesehenen Tabelle unter Ziffer 2.4 des Angebotsformulars,
… eine Flächendeckung von mindestens 80 % der in Anlage 1 (Standortnetz Los 1) der Vergabeunterlagen aufgeführten Postleitzahlen durch ein oder mehrere Service-Center nachweisen können. Der Nachweis erfolgt durch Eintragungen in der dafür vorgesehenen Anlage 1 (Standortnetz Los 1) der Vergabeunterlagen,
Mindestbedingung für die Teilnahme – gültig für Los 2:
— Als Bieter kommen nur Unternehmen in Betracht, welche…
… für die Jahre 2017, 2018 und 2019 jeweils einen Mindestjahresumsatz, bezogen auf die Leistungen des Ausschreibungsgegenstandes, von 807 000 EUR brutto nachweisen können. Der Nachweis erfolgt durch Eintragung des Umsatzes in der dafür vorgesehenen Tabelle unter Ziffer 2.4 des Angebotsformulars,
… eine Flächendeckung von mindestens 80 % der in Anlage 2 (Standortnetz Los 2) der Vergabeunterlagen aufgeführten PLZ-Bereiche durch ein oder mehrere mobile Serviceteams nachweisen können. Der Nachweis erfolgt durch Eintragungen in der dafür vorgesehenen Anlage 2 (Standortnetz Los 2) der Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUDL6E
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, der BwFuhrparkService GmbH. Es gelten die Bestimmungen des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016, Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 23.2.2016.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, der BwFuhrparkService GmbH. Es gelten die Bestimmungen des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016, Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 23.2.2016.
In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrags wegen unzulässig unterbliebener vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BwFuhrparkService GmbH geschlossen werden; Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle der BwFuhrparkService GmbH.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BwFuhrparkService GmbH geschlossen werden; Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle der BwFuhrparkService GmbH.
Die vorstehend genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 gerügt hat.
Quelle: OJS 2020/S 078-184449 (2020-04-17)
Ergänzende Angaben (2020-05-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Glasreparaturen oder Austausch von Windschutzscheiben und den dazugehörigen Dienstleistungen für folgende Lose:
Los 1: Stationärer Service
Alle geforderten Dienstleistungen sind in Servicestationen des Auftragnehmers zu erbringen. Die zu reparierenden Fahrzeuge werden immer in die Stationen des Auftragnehmers verbracht. Ein Hol-/ Bring-Service oder mobile Leistungen, sind nicht Bestandteil dieses Loses. Ausnahme hiervon können Nacharbeiten im Rahmen von Reklamationen sein.
Los 2: Mobiler Service
Alle geforderten Dienstleistungen sind durch mobile Serviceteams des Auftragnehmers zu erbringen. Die Leistung wird immer am Standort des Fahrzeugs erbracht.
Alle Leistungen des Loses 1 und des Loses 2 sind deutschlandweit zu erbringen.
Der zum Zeitpunkt der Ausschreibung aktuelle Fahrzeugbestand des Auftraggebers, der für die Leistungserbringung relevant ist, lautet wie folgt:
Pkw, Van, Transporter bis 3,5 t: ca. 22 900
Die für diese Ausschreibung relevanten Fahrzeuge des Auftraggebers sind in die nachfolgenden 4 Segmente eingeteilt.
— Segment 1: Kleinwagen (P1) und Kleintransporter (TR1);
— Segment 2: PKW der Kompaktklasse (P2) und unteren Mittelklasse (P3);
— Segment 3: Vans (V3), Transporter/Pickup (TR2) und Transporter der Sprinterklasse (TR3);
— Segment 4: PKW der oberen Mittelklasse (P5) und Luxusklasse (P6).
Aufgrund der Dynamik der BwFuhrparkService GmbH, kann der genannte Fahrzeugbestand variieren. Die aufgeführten Fahrzeugzahlen sollen lediglich als Anhaltspunkt dienen.
Ziel dieser Ausschreibung ist eine effektive und zuverlässige Bedarfsdeckung. Der Auftraggeber beabsichtigt je Los einen Rahmenvertrag über die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu schließen, sofern die entsprechenden Bieter die Bedingungen dieser Ausschreibung erfüllen.
Gegenstand der Ausschreibung sind Glasreparaturen oder Austausch von Windschutzscheiben und den dazugehörigen Dienstleistungen für folgende Lose:
Los 1: Stationärer Service
Alle geforderten Dienstleistungen sind in Servicestationen des Auftragnehmers zu erbringen. Die zu reparierenden Fahrzeuge werden immer in die Stationen des Auftragnehmers verbracht. Ein Hol-/ Bring-Service oder mobile Leistungen, sind nicht Bestandteil dieses Loses. Ausnahme hiervon können Nacharbeiten im Rahmen von Reklamationen sein.
Los 2: Mobiler Service
Alle geforderten Dienstleistungen sind durch mobile Serviceteams des Auftragnehmers zu erbringen. Die Leistung wird immer am Standort des Fahrzeugs erbracht.
Alle Leistungen des Loses 1 und des Loses 2 sind deutschlandweit zu erbringen.
Der zum Zeitpunkt der Ausschreibung aktuelle Fahrzeugbestand des Auftraggebers, der für die Leistungserbringung relevant ist, lautet wie folgt:
Pkw, Van, Transporter bis 3,5 t: ca. 22 900
Die für diese Ausschreibung relevanten Fahrzeuge des Auftraggebers sind in die nachfolgenden 4 Segmente eingeteilt.
— Segment 1: Kleinwagen (P1) und Kleintransporter (TR1);
— Segment 2: PKW der Kompaktklasse (P2) und unteren Mittelklasse (P3);
— Segment 3: Vans (V3), Transporter/Pickup (TR2) und Transporter der Sprinterklasse (TR3);
— Segment 4: PKW der oberen Mittelklasse (P5) und Luxusklasse (P6).
Aufgrund der Dynamik der BwFuhrparkService GmbH, kann der genannte Fahrzeugbestand variieren. Die aufgeführten Fahrzeugzahlen sollen lediglich als Anhaltspunkt dienen.
Ziel dieser Ausschreibung ist eine effektive und zuverlässige Bedarfsdeckung. Der Auftraggeber beabsichtigt je Los einen Rahmenvertrag über die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu schließen, sofern die entsprechenden Bieter die Bedingungen dieser Ausschreibung erfüllen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Die für diese Ausschreibung relevanten Fahrzeuge des Auftraggebers sind in die nachfolgenden 4 Segmente eingeteilt.
— Segment 1: Kleinwagen (P1) und Kleintransporter (TR1);
— Segment 2: PKW der Kompaktklasse (P2) und unteren Mittelklasse (P3);
— Segment 3: Vans (V3), Transporter/Pickup (TR2) und Transporter der Sprinterklasse (TR3);
— Segment 4: PKW der oberen Mittelklasse (P5) und Luxusklasse (P6).
Quelle: OJS 2020/S 105-254832 (2020-05-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Glasreparaturen oder Austausch von Windschutzscheiben und den dazugehörigen Dienstleistungen für folgende Lose:
Los 1: Stationärer Service
Alle geforderten Dienstleistungen sind in Servicestationen des Auftragnehmers zu erbringen. Die zu reparierenden Fahrzeuge werden immer in die Stationen des Auftragnehmers verbracht. Ein Hol-/Bring-Service oder mobile Leistungen, sind nicht Bestandteil dieses Loses. Ausnahme hiervon können Nacharbeiten im Rahmen von Reklamationen sein.
Los 2: Mobiler Service
Alle geforderten Dienstleistungen sind durch mobile Serviceteams des Auftragnehmers zu erbringen. Die Leistung wird immer am Standort des Fahrzeugs erbracht.
Alle Leistungen des Loses 1 und des Loses 2 sind deutschlandweit zu erbringen.
Gegenstand der Ausschreibung sind Glasreparaturen oder Austausch von Windschutzscheiben und den dazugehörigen Dienstleistungen für folgende Lose:
Los 1: Stationärer Service
Alle geforderten Dienstleistungen sind in Servicestationen des Auftragnehmers zu erbringen. Die zu reparierenden Fahrzeuge werden immer in die Stationen des Auftragnehmers verbracht. Ein Hol-/Bring-Service oder mobile Leistungen, sind nicht Bestandteil dieses Loses. Ausnahme hiervon können Nacharbeiten im Rahmen von Reklamationen sein.
Los 2: Mobiler Service
Alle geforderten Dienstleistungen sind durch mobile Serviceteams des Auftragnehmers zu erbringen. Die Leistung wird immer am Standort des Fahrzeugs erbracht.
Alle Leistungen des Loses 1 und des Loses 2 sind deutschlandweit zu erbringen.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Leistungsgegenstand ist die Lieferung, der Austausch und die Reparatur von Autoglas sowie den damit verbundenen Dienstleistungen für PKW, VAN und Transporter.
Durch den bundesweiten Einsatz der Fahrzeuge der BwFuhrparkService GmbH muss die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer auch in der gesamten Bundesrepublik Deutschland sichergestellt…
… sein. Alle geforderten Dienstleistungen sind in Servicestationen des Auftragnehmers zu erbringen. Die zu reparierenden Fahrzeuge werden immer in die Stationen des Auftragnehmers verbracht.
… werden.
Alle Leistungen müssen bundesweit durch einen mobilen Service des Auftragnehmers erbracht werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Deutschland
Die Leistung des Auftragnehmers wird deutschlandweit und in dessen Service-Center erbracht.
Die Leistung des Auftragnehmers wird durch dessen mobile Serviceteams deutschlandweit am jeweiligen Fahrzeugstandort erbracht.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-30 📅
Name: Carglass GmbH
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪 Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
7
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Fristen gemäß § 160 GWB sowie §§ 134 und 135 GWB.
Die Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer VI 4.3 der EU-weiten Bekanntmachung vom 21.4.2020. Nummer: 2020/S 078-184449.