Lieferung, Betrieb und Wartung eines Handyticketsystems bestehend aus einem Buchungssystem und einer White-Label-App für ein landesweites Handy-Ticketing
Vorliegend handelt es sich um einen gemischten Liefer- und Dienstleistungsauftrag gemäß § 110 Abs. 2Nr. 2 GWB. Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung eines Handyticketsystems bestehend aus einem Buchungssystem und einer White-Label-App sowie die Anbindung an ein vorhandenes Auskunftssystem und den vorhandenen Benutzeroberflächen (INSA und Mobilitätsportal) der NASA GmbH (inkl. Lizensierung der Software für die gesamte Betriebslaufzeit aller Komponenten) sowie anschließender Wartung und Betrieb der Software für einen Zeitraum von 5 Jahren und einer Option auf Verlängerung um bis zu weitere 5 Jahre.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-01-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Kurze Beschreibung:
Vorliegend handelt es sich um einen gemischten Liefer- und Dienstleistungsauftrag gemäß § 110 Abs. 2Nr. 2 GWB. Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung eines Handyticketsystems bestehend aus einem Buchungssystem und einer White-Label-App sowie die Anbindung an ein vorhandenes Auskunftssystem und den vorhandenen Benutzeroberflächen (INSA und Mobilitätsportal) der NASA GmbH (inkl. Lizensierung der Software für die gesamte Betriebslaufzeit aller Komponenten) sowie anschließender Wartung und Betrieb der Software für einen Zeitraum von 5 Jahren und einer Option auf Verlängerung um bis zu weitere 5 Jahre.
Vorliegend handelt es sich um einen gemischten Liefer- und Dienstleistungsauftrag gemäß § 110 Abs. 2Nr. 2 GWB. Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung eines Handyticketsystems bestehend aus einem Buchungssystem und einer White-Label-App sowie die Anbindung an ein vorhandenes Auskunftssystem und den vorhandenen Benutzeroberflächen (INSA und Mobilitätsportal) der NASA GmbH (inkl. Lizensierung der Software für die gesamte Betriebslaufzeit aller Komponenten) sowie anschließender Wartung und Betrieb der Software für einen Zeitraum von 5 Jahren und einer Option auf Verlängerung um bis zu weitere 5 Jahre.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
Postanschrift: Am Alten Theater 4
Postleitzahl: 39104
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.nasa.de🌏
E-Mail: vergabe@nasa.de📧
Telefon: +49 391/5363157📞
Fax: +49 391/5363199 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E97838784🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E97838784🌏
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfreizur Verfügung unter https://www.subreport-elvis.de/E97838784. Mündliche bzw. telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Weitere Informationen zur elektronischen Vergabe erhalten Sie im Dokument „Bewerbungsbedingungen".
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfreizur Verfügung unter https://www.subreport-elvis.de/E97838784. Mündliche bzw. telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Weitere Informationen zur elektronischen Vergabe erhalten Sie im Dokument „Bewerbungsbedingungen".
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das zu liefernde System (App + Hintergrundsystem) soll u. a. insbesondere folgende Funktionsbestandteile umfassen:
1) Umsetzung App’s — für die Betriebssysteme Android und iOS:
— Barrierefreiheit (Sehbehindertenversion),
— Mehrsprachigkeit (mindestens deutsch und englisch),
— Verbindungsauskunft inklusive Version für mobilitätseingeschränkte Personen, Abfahrtstafel,Störungsmeldungen, Karten und Netzpläne sowie weitere Module,
— verbundübergreifende Auskunft.
2) Registrierung und Kundenkonto — Registrierung kontextabhängig im mehreren Schritten (DSGVO-konform);
— Verkauf von tarifübergreifenden Reiseketten zwischen dem Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV), Magdeburger Regionalverkehrsverbund (marego) und der Deutschen Bahn (BB DB – inklusive der Umsetzung der damit verbundenen Anforderungen aus den Fahrgastrechten wie z. B. Vorverkauf, Stornierung, Portal für die Auftragssuche),
— Verkauf von tarifübergreifenden Reiseketten zwischen dem Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV), Magdeburger Regionalverkehrsverbund (marego) und der Deutschen Bahn (BB DB – inklusive der Umsetzung der damit verbundenen Anforderungen aus den Fahrgastrechten wie z. B. Vorverkauf, Stornierung, Portal für die Auftragssuche),
— automatisiertes Erzeugen der entsprechenden Tickets, Barcodes, Verkaufsreports und Statistiken auf Basis der Tarifdaten für die beteiligten Tarife,
— Direktkauf (Schnellwahl ohne Verbindungsauskunft),
— Clearing der Einnahmen und Überweisung der jeweiligen Ticketeinnahmen an die entsprechenden Kundenvertragspartner über einen Finanzdienstleister.
4) Mandantenfähigkeit — Anbindung von mindestens einem KVP (Kundenvertragspartner) initial:
— optionale Anbindung weiterer KVP.
5) Einbindung mehrerer Bezahlverfahren — Umsetzung von Bedingungen zur Steuerung der Verfügbarkeit von Bezahlverfahren nach den Regeln des Auftraggebers;
— Texte zu Kaufprozessen KVP-abhängig (z. B. AGB).
b) Backend für Nutzer.
8) Test-Hintergrundsystem und Test-App (dauerhaft).
Die Lieferung der Software ist bis Ende des Jahres 2020 umzusetzen. Die Testphase und das Einstellen in die Appstores ist in diesen Zeitraum eingeschlossen.
Weitere Bestandteile des Auftrages sind:
— Escrow-Hinterlegung für den Insolvenzfall des Auftragnehmers (Vertrag, Unterstützung Escrow-Dienstleister),
— Lieferung von Installationsanleitung, Bedienerhandbuch und technischer Dokumentation,
— Installation, Inbetriebnahme und Betrieb von Test- und Produktivsystem,
— Projektmanagement,
— Pflichtenhefterstellung,
— Schulung für das Hintergrundsystem.
Die Ausschreibung umfasst 1. Softwarelieferung und -entwicklung auf Grundlage des Lastenheftes für eine White-Label-App, Hintergrundsystem und Schnittstellen inklusive Lizensierung der Software für die gesamte Betriebslaufzeit aller Komponenten 2. Betrieb und Wartung der Software für einen Zeitraum von 5 Jahren ab Abnahme und mit einer einmaligen Option auf Verlängerung um bis zu weitere 5 Jahre.
Die Ausschreibung umfasst 1. Softwarelieferung und -entwicklung auf Grundlage des Lastenheftes für eine White-Label-App, Hintergrundsystem und Schnittstellen inklusive Lizensierung der Software für die gesamte Betriebslaufzeit aller Komponenten 2. Betrieb und Wartung der Software für einen Zeitraum von 5 Jahren ab Abnahme und mit einer einmaligen Option auf Verlängerung um bis zu weitere 5 Jahre.
Die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind im Lastenheft und im Leistungsverzeichnis dargestellt. Die zu beauftragende Leistung wird vollständig in deutscher Sprache erbracht und abgewickelt. Sämtliche Eingabemasken und Oberflächen in der Software sind mindestens in deutscher und englischer Sprache zu erstellen.
Die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind im Lastenheft und im Leistungsverzeichnis dargestellt. Die zu beauftragende Leistung wird vollständig in deutscher Sprache erbracht und abgewickelt. Sämtliche Eingabemasken und Oberflächen in der Software sind mindestens in deutscher und englischer Sprache zu erstellen.
Dauer: 60 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Einmalige Option zur Verlängerung von Betrieb und Wartung des Handyticketsystems um weitere 5 Jahre.
Beschreibung der Optionen:
1) Entwicklung der Bereitstellung für Apple Watch;
2) Entwicklung der Bereitstellung für Android Wear OS;
3) Entwicklung der Bereitstellung für Android Auto;
4) Entwicklung der Bereitstellung für Apple CarPlay;
5) Anschluss eines Tarifservers auf PKM-Basis;
6) Prüfung der Verbindung auf Verspätung im Stornierungsfall;
7) Grundregistrierung über bestehende Social-Media-Konten;
8) Freischaltung ABO-Flex (MDV-Tarif);
9) Zusätzliche Sicherheitsmerkmale für ein Handyticket;
10) Erstellung des UIC 918-9 Barcodes;
11) Erstellung des VDV-Barcodes für den MDV-Tarif;
12) Nutzung von SAM’s bei der VDV-Barcode-Erstellung im MDV;
13) Nutzung des VDV-Barcodes mobile+;
14) Eigenes Statistik-Tool des AN;
15) Auskunft von reinen Fußwegen;
16) Reisebegleitung;
17) Automatische Aktualisierung Abfahrtsmonitor;
18) Widget Abfahrtsmonitor;
19) Gutscheinverwaltung;
20) Rabattaktionen;
21) Einbindung Openstreetmap-Karte;
22) Weitere Kartengrundlage als zusätzlich auswählbarer Layer;
23) Satellitenbilder als Layer;
24) Anzeige der Verfügbarkeiten von Aufzügen und Rolltreppen in der interaktiven Karte;
25) Tutorial für die Einführung von Nutzern in die App;
26) Augmented-Reality-Modus;
27) Verlängerung von Betrieb und Wartung um weitere 5 Jahre;
28) First Level Support für Endnutzer;
29) Escrow-Hinterlegung bei einem Escrow-Unternehmen;
30) Aufwand Finanzdienstleistungen für eigene FDL Einzelheiten sind im Lastenheft und den Anforderungen an den Betriebsvertrag enthalten.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Förderung von Vorhaben der Forschung, Einführung und Nutzung intelligenter Verkehrssysteme aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Vorhabensbezeichnung: Buchungssystem und Benutzeroberflächen (BuBe) Kennziffer: 19-150003/005
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Land Sachsen-Anhalt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag ist das Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB nachzuweisen.
Hinweise:
— es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend,
— im Vordruck für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten,
— sollten Aussagen auf diesem Vordruck für einen Bewerber nicht zutreffen, so sind die entsprechenden Passagen sichtbar und eindeutig zu streichen. In diesem Falle muss der Bewerber eine ergänzende Erklärung beifügen, aus der hervorgeht, weshalb die Streichung erforderlich war und welche Gründe dafürsprechen, dass trotzdem die Zuverlässigkeit und/oder die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers gegeben ist.
— sollten Aussagen auf diesem Vordruck für einen Bewerber nicht zutreffen, so sind die entsprechenden Passagen sichtbar und eindeutig zu streichen. In diesem Falle muss der Bewerber eine ergänzende Erklärung beifügen, aus der hervorgeht, weshalb die Streichung erforderlich war und welche Gründe dafürsprechen, dass trotzdem die Zuverlässigkeit und/oder die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers gegeben ist.
Mit dem Teilnahmeantrag ist weiterhin der Nachweis der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister (Kopie, max. 1 Jahr alt) beizufügen. Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbeanmeldung bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich.
Mit dem Teilnahmeantrag ist weiterhin der Nachweis der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister (Kopie, max. 1 Jahr alt) beizufügen. Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbeanmeldung bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich.
Bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden o. g. Erklärungen durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
— Erklärung über den Umsatz des Bewerbers im Bereich des ÖPNV in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017,2018, 2019),
— Erklärung über den Umsatz des Bewerbers bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (ÖPNV-Apps für Fahrplanauskunft und Ticketing), in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019),
— Nachweis über die Einhaltung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
a) Das jährliche Mittel der Beschäftigten des Bewerbers in den letzten 3 Jahren (2017, 2018, 2019) im relevanten Unternehmensteil (ÖPNV-Apps), welche die Umsätze des Bewerbers erwirtschaftet haben, gegliedert in:
— Führungskräfte, Projektleiter und Product Owner,
Mitarbeiter in Mehrfachfunktion sind ihrer Hauptfunktion zuzuordnen und nicht mehrfach zu zählen.
Als Beschäftigte zählen Mitarbeiter im eigenen Unternehmen sowie Mitarbeiter von Tochterunternehmen, sofern der Bieter mehr als 50 % der Unternehmensanteile hält.
b) Benennung des technischen Projektleiters, stellvertretenden technischen Projektleiters und des Leiters Softwareentwicklung für den Auftragsfall. Zu den benannten Personen ist der Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation zu erbringen durch:
— Angaben zur beruflichen Qualifikation,
— Angaben zur Berufserfahrung und Betriebszugehörigkeit in Jahren sowie,
— Benennung mindestens eines personenspezifischen Referenzprojekts, welches im Hinblick auf die Anforderungen des vorliegenden Projekts vergleichbar ist, mit Angabe zur Funktion in der Referenz. Es können mehrere personenspezifische Referenzprojekte angegeben werden. Alternativ ist es auch möglich, vergleichbare
— Benennung mindestens eines personenspezifischen Referenzprojekts, welches im Hinblick auf die Anforderungen des vorliegenden Projekts vergleichbar ist, mit Angabe zur Funktion in der Referenz. Es können mehrere personenspezifische Referenzprojekte angegeben werden. Alternativ ist es auch möglich, vergleichbare
Referenzprojekte eines anderen Unternehmens anzugeben, bei denen der im Auftragsfall vorgesehene technische Projektleiter bzw. stellvertretende technische Projektleiter tätig gewesen ist und die sämtliche nachfolgend genannten Anforderungen an die Referenzprojekte voll umfänglich erfüllen.
Referenzprojekte eines anderen Unternehmens anzugeben, bei denen der im Auftragsfall vorgesehene technische Projektleiter bzw. stellvertretende technische Projektleiter tätig gewesen ist und die sämtliche nachfolgend genannten Anforderungen an die Referenzprojekte voll umfänglich erfüllen.
c) Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung mindestens eines vergleichbaren Referenzprojekts, welches im Hinblick auf die Anforderungen des vorliegenden Projekts vergleichbar ist. Es können mehrere Referenzen angegeben werden.
Einzelheiten sind in der Einladung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags enthalten.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es werden die zur Umsetzung des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt vom 19.11.2012 (GVBl.LSA2012,536) notwendigen Anforderungen gestellt. Das betrifft insbesondere:
— § 10 Abs. 3 LVG LSA,
— § 12 LVG LSA,
— § 13 LVG LSA,
— § 15 LVG LSA,
— § 17 LVG LSA,
— § 18 LVG LSA.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
— Erklärung über den Umsatz des Bewerbers im Bereich des ÖPNV in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017,2018, 2019),
— Erklärung über den Umsatz des Bewerbers bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (ÖPNV-Apps für Fahrplanauskunft und Ticketing), in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019).
2) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
a) Das jährliche Mittel der Beschäftigten des Bewerbers in den letzten 3 Jahren (2017, 2018, 2019) im relevanten Unternehmensteil (ÖPNV-Apps), welche die im Teilnahmeantrag unter 4.2 aufgeführten Umsätze erwirtschaftet haben, gegliedert in:
— Führungskräfte, Projektleiter und Product Owner,
Mitarbeiter in Mehrfachfunktion sind ihrer Hauptfunktion zuzuordnen und nicht mehrfach zu zählen.
Als Beschäftigte zählen Mitarbeiter im eigenen Unternehmen sowie Mitarbeiter von Tochterunternehmen, sofern der Bieter mehr als 50 % der Unternehmensanteile hält.
b) Benennung des technischen Projektleiters, stellvertretenden technischen Projektleiters und des Leiters Softwareentwicklung für den Auftragsfall. Zu den benannten Personen ist der Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation zu erbringen durch:
— Angaben zur beruflichen Qualifikation,
— Angaben zur Berufserfahrung und Betriebszugehörigkeit in Jahren sowie,
— Benennung mindestens eines personenspezifischen Referenzprojekts, welches im Hinblick auf die Anforderungen des vorliegenden Projekts vergleichbar ist, mit Angabe zur Funktion in der Referenz. Es können mehrere personenspezifische Referenzprojekte angegeben werden. Alternativ ist es auch möglich, vergleichbare
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Benennung mindestens eines personenspezifischen Referenzprojekts, welches im Hinblick auf die Anforderungen des vorliegenden Projekts vergleichbar ist, mit Angabe zur Funktion in der Referenz. Es können mehrere personenspezifische Referenzprojekte angegeben werden. Alternativ ist es auch möglich, vergleichbare
Referenzprojekte eines anderen Unternehmens anzugeben, bei denen der im Auftragsfall vorgesehene technische Projektleiter bzw. stellvertretende technische Projektleiter tätig gewesen ist und die sämtliche nachfolgend genannten Anforderungen an die Referenzprojekte voll umfänglich erfüllen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Referenzprojekte eines anderen Unternehmens anzugeben, bei denen der im Auftragsfall vorgesehene technische Projektleiter bzw. stellvertretende technische Projektleiter tätig gewesen ist und die sämtliche nachfolgend genannten Anforderungen an die Referenzprojekte voll umfänglich erfüllen.
c) Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung mindestens eines vergleichbaren Referenzprojekts, welches im Hinblick auf die Anforderungen des vorliegenden Projekts vergleichbar ist. Es können mehrere Referenzen angegeben werden.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 3-stufigen Verfahren:
1) Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden;
2) Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet erscheinen, die Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen;
3) Für den Fall, dass mehr als 3 Bewerbungen vorliegen: Anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärungen/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern wird beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
3) Für den Fall, dass mehr als 3 Bewerbungen vorliegen: Anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärungen/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern wird beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen.
Bei der Auswertung der Teilnahme unterlagen werden die einzelnen Kriterien wie folgt gewichtet:
Gesamtumsatz im ÖPNV = 3 % Spezifischer Umsatz ÖPNV-Apps für Fahrplanauskunft und Ticketing = 7 % Anzahl der Beschäftigten im relevanten Unternehmensteil = 5 % Qualifikation des vorgesehenen technischen Projektleiters, Seines Stellvertreters und des Leiters Softwareentwicklung = 15 % Vergleichbare(s) Referenzprojekt(e) des Unternehmens = 70 % Einzelheiten sind in der Einladung zur Abgabe eines Teilnahmenantrags enthalten.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Gesamtumsatz im ÖPNV = 3 % Spezifischer Umsatz ÖPNV-Apps für Fahrplanauskunft und Ticketing = 7 % Anzahl der Beschäftigten im relevanten Unternehmensteil = 5 % Qualifikation des vorgesehenen technischen Projektleiters, Seines Stellvertreters und des Leiters Softwareentwicklung = 15 % Vergleichbare(s) Referenzprojekt(e) des Unternehmens = 70 % Einzelheiten sind in der Einladung zur Abgabe eines Teilnahmenantrags enthalten.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-02-21 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-01 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141529/+49 3455141536📞
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die nachfolgenden Vorschriften:
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlagerhalten soll, umfassen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlagerhalten soll, umfassen.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 007-010443 (2020-01-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der unter II.1.7. und V.2.4. angegebene Wert entspricht nicht dem tatsächlichen Wert. Der öffentliche Auftraggeber kann nach § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV von der Veröffentlichung von Angaben absehen, wenn die berechtigten Geschäftsinteressen eines Unternehmens durch die Weitergabe geschädigt würden.
Die Schädigung von berechtigten Unternehmensinteressen ist stets bei der Preisgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu bejahen. Darunter fallen auch kaufmännische Tatsachen. Aus der Preisangabe des endgültigen Gesamtauftragswerts sind Rückschlüsse auf die Kalkulation sowie die technischen und kaufmännischen Konzepte möglich. Daher wird von der Veröffentlichung des endgültigen Gesamtauftragswertes abgesehen.
Der unter II.1.7. und V.2.4. angegebene Wert entspricht nicht dem tatsächlichen Wert. Der öffentliche Auftraggeber kann nach § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV von der Veröffentlichung von Angaben absehen, wenn die berechtigten Geschäftsinteressen eines Unternehmens durch die Weitergabe geschädigt würden.
Die Schädigung von berechtigten Unternehmensinteressen ist stets bei der Preisgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu bejahen. Darunter fallen auch kaufmännische Tatsachen. Aus der Preisangabe des endgültigen Gesamtauftragswerts sind Rückschlüsse auf die Kalkulation sowie die technischen und kaufmännischen Konzepte möglich. Daher wird von der Veröffentlichung des endgültigen Gesamtauftragswertes abgesehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1. Umsetzung App’s — für die Betriebssysteme Android und iOS:
— Barrierefreiheit (Sehbehindertenversion);
— Mehrsprachigkeit (mindestens deutsch und englisch);
— Verbindungsauskunft inklusive Version für mobilitätseingeschränkte Personen, Abfahrtstafel, Störungsmeldungen, Karten und Netzpläne sowie weitere Module
2. Registrierung und Kundenkonto — Registrierung kontextabhängig im mehreren Schritten (DSGVO-konform);
— Verkauf von tarifübergreifenden Reiseketten zwischen dem Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV), Magdeburger Regionalverkehrsverbund (marego) und der Deutschen Bahn (BB DB – inklusive der Umsetzung der damit verbundenen Anforderungen aus den Fahrgastrechten wie z. B. Vorverkauf, Stornierung, Portal für die Auftragssuche);
— Verkauf von tarifübergreifenden Reiseketten zwischen dem Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV), Magdeburger Regionalverkehrsverbund (marego) und der Deutschen Bahn (BB DB – inklusive der Umsetzung der damit verbundenen Anforderungen aus den Fahrgastrechten wie z. B. Vorverkauf, Stornierung, Portal für die Auftragssuche);
— automatisiertes Erzeugen der entsprechenden Tickets, Barcodes, Verkaufsreports und Statistiken auf Basis der Tarifdaten für die beteiligten Tarife;
— Direktkauf (Schnellwahl ohne Verbindungsauskunft);
4. Mandantenfähigkeit — Anbindung von mindestens einem KVP (Kundenvertragspartner) initial:
5. Einbindung mehrerer Bezahlverfahren — Umsetzung von Bedingungen zur Steuerung der Verfügbarkeit von Bezahlverfahren nach den Regeln des Auftraggebers;
6. Statistik (Einzeldaten)
7. Backendfunktionen
a) Backend für Primären-KVP — detaillierte Suchmöglichkeit verkaufter Tickets:
— Stornierung und Erstattung;
— Pflege von App-Texten;
— mehrsprachig;
8. Test-Hintergrundsystem und Test-App (dauerhaft) Die Lieferung der Software ist bis Ende des Jahres 2020 umzusetzen. Die Testphase und das Einstellen in die Appstores ist in diesen Zeitraum eingeschlossen.
— Escrow-Hinterlegung für den Insolvenzfall des Auftragnehmers (Vertrag, Unterstützung Escrow-Dienstleister);
— Lieferung von Installationsanleitung, Bedienerhandbuch und technischer Dokumentation;
— Installation, Inbetriebnahme und Betrieb von Test- und Produktivsystem;
— Projektmanagement;
— Pflichtenhefterstellung;
Beschreibung der Optionen:
1. Entwicklung der Bereitstellung für Apple Watch,
2. Entwicklung der Bereitstellung für Android Wear OS,
3. Entwicklung der Bereitstellung für Android Auto,
4. Entwicklung der Bereitstellung für Apple CarPlay,
5. Anschluss eines Tarifservers auf PKM-Basis,
6. Prüfung der Verbindung auf Verspätung im Stornierungsfall,
7. Grundregistrierung über bestehende Social-Media-Konten,
8. Freischaltung ABO-Flex (MDV-Tarif),
9. Zusätzliche Sicherheitsmerkmale für ein Handyticket,
10. Erstellung des UIC 918-9 Barcodes,
11. Erstellung des VDV-Barcodes für den MDV-Tarif,
12. Nutzung von SAM’s bei der VDV-Barcode-Erstellung im MDV,
13. Nutzung des VDV-Barcodes mobile+,
14. Eigenes Statistik-Tool des AN,
15. Auskunft von reinen Fußwegen,
16. Reisebegleitung,
17. Automatische Aktualisierung Abfahrtsmonitor,
18. Widget Abfahrtsmonitor,
19. Gutscheinverwaltung,
20. Rabattaktionen,
21. Einbindung Openstreetmap-Karte,
22. Weitere Kartengrundlage als zusätzlich auswählbarer Layer,
23. Satellitenbilder als Layer,
24. Anzeige der Verfügbarkeiten von Aufzügen und Rolltreppen in der interaktiven Karte,
25. Tutorial für die Einführung von Nutzern in die App,
26. Augmented-Reality-Modus,
27. Verlängerung von Betrieb und Wartung um weitere 5 Jahre,
28. First Level Support für Endnutzer,
29 Escrow-Hinterlegung bei einem Escrow-Unternehmen,
30. Aufwand Finanzdienstleistungen für eigene FDL Einzelheiten sind im Lastenheft und den Anforderungen an den Betriebsvertrag enthalten.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Förderung von Vorhaben der Forschung, Einführung und Nutzung intelligenter Verkehrssysteme aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Vorhabensbezeichnung: Buchungssystem und Benutzeroberflächen (BuBe) Kennziffer: 19-150003/005.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-29 📅
Name: HaCon Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift: Lister Str. 15
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30163
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 51133699-0📞
E-Mail: info@hacon.de📧
Land: Hannover
🏙️
Internetadresse: https://www.hacon.de/🌏
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
Der unter II.1.7. und V.2.4. angegebene Wert entspricht nicht dem tatsächlichen Wert. Der öffentliche Auftraggeber kann nach § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV von der Veröffentlichung von Angaben absehen, wenn die berechtigten Geschäftsinteressen eines Unternehmens durch die Weitergabe geschädigt würden.
Der unter II.1.7. und V.2.4. angegebene Wert entspricht nicht dem tatsächlichen Wert. Der öffentliche Auftraggeber kann nach § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV von der Veröffentlichung von Angaben absehen, wenn die berechtigten Geschäftsinteressen eines Unternehmens durch die Weitergabe geschädigt würden.
Die Schädigung von berechtigten Unternehmensinteressen ist stets bei der Preisgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu bejahen. Darunter fallen auch kaufmännische Tatsachen. Aus der Preisangabe des endgültigen Gesamtauftragswerts sind Rückschlüsse auf die Kalkulation sowie die technischen und kaufmännischen Konzepte möglich. Daher wird von der Veröffentlichung des endgültigen Gesamtauftragswertes abgesehen.
Die Schädigung von berechtigten Unternehmensinteressen ist stets bei der Preisgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu bejahen. Darunter fallen auch kaufmännische Tatsachen. Aus der Preisangabe des endgültigen Gesamtauftragswerts sind Rückschlüsse auf die Kalkulation sowie die technischen und kaufmännischen Konzepte möglich. Daher wird von der Veröffentlichung des endgültigen Gesamtauftragswertes abgesehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union,
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,