Lieferung diverser Spezialtransporter bis 7,5 t

Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft (FEM)

In Fachlosen aufgeteilte Konstruktion, Fertigung sowie Lieferung diverser Spezialtransporter bis 7,5 t.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-06.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-10-06 Auftragsbekanntmachung
2021-01-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-10-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Nutzfahrzeuge
Referenznummer: FEM1-0440-2020
Kurze Beschreibung:
In Fachlosen aufgeteilte Konstruktion, Fertigung sowie Lieferung diverser Spezialtransporter bis 7,5 t.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Nutzfahrzeuge 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Spritzfahrzeuge 📦
Nutzfahrzeuge 📦
Notfalleinsatzfahrzeuge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft (FEM)
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Postleitzahl: 10179
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://vergabekooperation.berlin 🌏
E-Mail: einkauf.se1@bvg.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-174a1138183-113f83adc3a6ef9b 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-174a1138183-113f83adc3a6ef9b 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-06 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-09 📅
Datum des Beginns: 2021-04-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 197-477959
ABl. S-Ausgabe: 197
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber (AG) führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Es obliegt den interessierten Unternehmen, die ein Angebot abgeben möchten, sich frühzeitig nach Kenntnisnahme der Bekanntmachung auf der Vergabeplattform der Vergabekooperation Berlin zu registrieren und den Teilnahmeantrag einzureichen. Basierend auf den in den Teilnahmewettbewerbs unterlagen bekannt gemachten Eignungsvoraussetzungen und der von den Bewerbern eingereichten Angaben und Nachweisen wählt die Vergabestelle die geeigneten Bewerber aus. Diesen Bewerbern übermittelt die Vergabestelle auf elektronischem Weg die Aufforderung zur Angebotsabgabe. Die Bieter sind sodann aufgefordert, ein verbindliches Angebot über die Vergabeplattform der Vergabekooperation Berlin abzugeben. Nach Sichtung der eingereichten Angebote erfolgt die kaufmännische/technische Angebotsklärung sowie die Auswertung der Angebote. Im Anschluss daran finden die Verhandlungen statt. Nach Abschluss der Verhandlungen werden die Bieter aufgefordert, ihre letzten verbindlichen Angebote (finale Angebote) abzugeben. Diese werden dann vom Auftraggeber anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien ausgewertet. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten oder objektiv nicht erfüllbare Anforderungen, so sind hierzu Fragen bzw. Hinweise unverzüglich an die Vergabestelle zu richten, Nebenangebote sind nicht zugelassen. Sofern Bieter Änderungswünsche oder Vorschläge unterbreiten, werden diese nicht Angebotsbestandteil und dementsprechend auch nicht gewertet. Die Bieter können daher bei Abgabe und Kalkulation ihres Angebotes nicht davon ausgehen, dass etwaige von ihnen dargestellte Änderungswünsche oder Vorschläge in der von ihnen angestrebten Form umgesetzt werden. Die BVG wird vielmehr nach Auswertung der Angebote und Abschluss der Aufklärungsgespräche entscheiden, ob und in welchem Umfang etwaige Änderungswünsche oder Vorschläge aufgenommen und zum Gegenstand der bei Abgabe der weiteren Angebote für die dann noch im Verfahren befindlichen Bieter gleichlautenden und verbindlichen Vergabeunterlagen und Vertragsbedingungen gemacht werden. Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNW eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Los 1 – Hochdruckspülwagen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: 1 ST Hochdruckspülwagen zum Reinigen der Abwasser‐ und Entwässerungsleitungen.
Bezeichnung des Loses: Los 2 – Hochdruckspritz- und Spülfahrzeuge
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: 4 ST Hochdruckspritz‐ und Spülwagen für die Weichenreinigung mit Kanalspülung.
Bezeichnung des Loses: Los 3 – Werkstattwagen
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
2 ST Werkstattwagen zur Instandhaltung und Störungsbeseitigung an Zugsicherungsanlagen.
Bezeichnung des Loses: Los 4 – Weichenrevisionsfahrzeuge
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
3 ST Weichenrevisionsfahrzeuge bis 7,5 t zur Instandhaltung und Störungsbeseitigung an Weichenanlagen.
Bezeichnung des Loses: Los 5 – Unfallhilfsfahrzeuge
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung: 5 ST Unfallhilfsfahrzeuge für die Betriebsaufsicht der Straßenbahn.
Bezeichnung des Loses: Los 6 – Unfallhilfsfahrzeuge
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung: 7 ST Unfallhilfsfahrzeuge für die Betriebsaufsicht Omnibus.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Der Nachweis der Eignung kann entweder:
— durch Eintrag im ULV-Berlin und zusätzlich durch Vorlage des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung“ Variante 2;
— durch Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich und zusätzlich durch Vorlage des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung Variante 3“;
— für Bieter/Bewerber die nicht in den vorgenannten Datenbanken eingetragen sind durch Vorlage des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung Variante 1“ erfolgen.
Das Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung; Variante 1-3) liegt den Vergabeunterlagen bei.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur Eignung; Variante 1-3):
— zum Korruptionsregister;
— Angaben zur Betriebshaftpflicht-/ Berufshaftpflichtversicherung;
— Zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister;
— über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §123, 124 GWB;
— über die Zahlung von Steuern;
— über die Zahlung der Beiträge an die Krankenkasse und sonstige Sozialversicherungsträger;
— zum Gewerbezentralregister;
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft;
— dass keine schweren Verfehlungen vorliegen (Auszug gem. § 30 Abs. 5 BZRG);
— Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen Handwerkskammer oder Zugehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Die Erklärunge gemäß Frauenförderverordnung(FFV) § 1 Abs. 2 FFV sind mit dem Angebot einzureichen. Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Nachunternehmer. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für den (jeweiligen)Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung gemäß den Varianten 1 bis 3 für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formular „Verpflichtungserklärung“ zu verwenden.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Fragenkatalog):
— Entsprechen die in Ihrem Betrieb für den deutschen Markt produzierten Fahrzeuge generell den Vorschriften für die Inbetriebnahme und Zulassung in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) [bspw. StVZO, etc.]?
— Das gesamte Fahrzeug ist, je nach Los-Anforderung, für eine Lebensdauer von mindestens 8 bzw. 10 Jahren auszulegen.
Kann diese Forderung von Ihnen erfüllt werden?
— Bestätigen Sie, dass Sie innerhalb der letzten 8 Jahre mindestens 10 hinsichtlich der Auf-, Ein- und Umbauten, der speziellen Funktion sowie der Fahrzeugart vergleichbare Fahrzeuge gefertigt und ausgeliefert haben. Die Fahrzeuge müssen vollständig abgenommen und zugelassen sein.
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Sofern Sie sich für mehrere Lose bewerben, ist der Nachweis für jedes dieser Lose zu erbringen.
Zum Nachweis der Einhaltung dieser Muss-Anforderung sind entsprechende Referenzen aufzuführen. Sollte der Platz für die Angabe der Referenzen nicht ausreichen, so ist eine separate Anlage nach gleichem Muster zu erstellen:
Hinweis: Für alle unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
Mindeststandards:
Mindestbedingungen gemäß Fragenkatalog zum Teilnahmewettbewerb:
— Ist der Bewerber/ Bewerbergemeinschaft in der Lage, bei Auftragsannahme von 2 oder mehr Losen eine leistungs- und termingerechten Produktion/Lieferung und Inbetriebnahme sicherzustellen?
— Besitzt der Betrieb eine hohe Flexibilität in der Leistungserfüllung und zugleich ein umfangreiches Leistungsspektrum von Gewerken (wie z. B. Kfz-Mechatroniker, Mechaniker, Schlosser etc.).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge folgende Unterlagen einzureichen:
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— Eigenerklärung zur Eignung (Datei „20-09-18_Eigenerklaerung-Leistung-Variante-1-bis-3“);
— Fragenkatalog (Datei „20-09-18_Fragenkatalog_Eignung“);
— Gegebenenfalls Nachunternehmererklärung und Verpflichtungserklärung
Eignungsleihe
Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insb. Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern oder ggf. korrigieren zulassen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-11-23 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-174a1138183-113f83adc3a6ef9b 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber (AG) führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch.
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben.
Es obliegt den interessierten Unternehmen, die ein Angebot abgeben möchten, sich frühzeitig nach Kenntnisnahme der Bekanntmachung auf der Vergabeplattform der Vergabekooperation Berlin zu registrieren und den Teilnahmeantrag einzureichen.
Basierend auf den in den Teilnahmewettbewerbs unterlagen bekannt gemachten Eignungsvoraussetzungen und der von den Bewerbern eingereichten Angaben und Nachweisen wählt die Vergabestelle die geeigneten Bewerber aus. Diesen Bewerbern übermittelt die Vergabestelle auf elektronischem Weg die Aufforderung zur Angebotsabgabe.
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Die Bieter sind sodann aufgefordert, ein verbindliches Angebot über die Vergabeplattform der Vergabekooperation Berlin abzugeben. Nach Sichtung der eingereichten Angebote erfolgt die kaufmännische/technische Angebotsklärung sowie die Auswertung der Angebote. Im Anschluss daran finden die Verhandlungen statt. Nach Abschluss der Verhandlungen werden die Bieter aufgefordert, ihre letzten verbindlichen Angebote (finale Angebote) abzugeben. Diese werden dann vom Auftraggeber anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien ausgewertet.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten oder objektiv nicht erfüllbare Anforderungen, so sind hierzu Fragen bzw. Hinweise unverzüglich an die Vergabestelle zu richten, Nebenangebote sind nicht zugelassen. Sofern Bieter Änderungswünsche oder Vorschläge unterbreiten, werden diese nicht Angebotsbestandteil und dementsprechend auch nicht gewertet. Die Bieter können daher bei Abgabe und Kalkulation ihres Angebotes nicht davon ausgehen, dass etwaige von ihnen dargestellte Änderungswünsche oder Vorschläge in der von ihnen angestrebten Form umgesetzt werden.
Mehr anzeigen
Die BVG wird vielmehr nach Auswertung der Angebote und Abschluss der Aufklärungsgespräche entscheiden, ob und in welchem Umfang etwaige Änderungswünsche oder Vorschläge aufgenommen und zum Gegenstand der bei Abgabe der weiteren Angebote für die dann noch im Verfahren befindlichen Bieter gleichlautenden und verbindlichen Vergabeunterlagen und Vertragsbedingungen gemacht werden.
Mehr anzeigen
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNW eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
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Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013-8316 📞
Fax: +49 30-9013-7613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 197-477959 (2020-10-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-13)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 011-023517
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 197-477959
ABl. S-Ausgabe: 11

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: § 160 GWB:
Quelle: OJS 2021/S 011-023517 (2021-01-13)