Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung einer 30 m Hubarbeitsbühne (Steiger)
49/20/66
Produkte/Dienstleistungen: Spezialfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von einem Steiger/ 30 m Hubarbeitsbühne (Steiger) für den Landkreis Rotenburg (Wümme)”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Lastwagen mit Hebeplattform📦
Ort der Leistung: Rotenburg (Wümme)🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Siehe II.1.4).
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-05-13 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, Unfallversicherung, Anmeldung Berufsgenossenschaft, Referenzen über vergleichbare Leistungen) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, Unfallversicherung, Anmeldung Berufsgenossenschaft, Referenzen über vergleichbare Leistungen) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-04-22
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-06-12 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-04-22
10:00 📅
“1) Weil die Vergabeunterlagen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebühren frei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.3], werden...”
1) Weil die Vergabeunterlagen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebühren frei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.3], werden über diesen Zugang auch etwaige Bieterinformationen veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenheit, über diesen Zugang zu prüfen, ob Bieterinformationen veröffentlicht werden und – sollte dies der Fall sein – diese Bieterinformationen herunterzuladen und zu den ursprünglichen Vergabeunterlagen zu nehmen. Etwaige Bieterinformationen ändern und/ oder ergänzen gegebenenfalls – abhängig von ihrem jeweiligen Inhalt – die ursprünglichen Vergabeunterlagen;
2) Falls sich der Bieter oder falls sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach näherer Maßgabe des § 47 VgV der Kapazitäten eines oder mehrerer anderer Unternehmen bedienen will, ist auf Anforderung durch den Auftraggeber auch für diese Unternehmen Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorzulegen;
3) Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) kommt zur Anwendung und ist zu beachten;
4) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV)“;
5) Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei auf dem elektronischen Vergabeportal „Deutsche Vergabe“ (www.deutsche-evergabe.de) bereitgestellt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131153308📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt(§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 061-145138 (2020-03-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von nem Steiger/30 m Hubarbeitsbühne (Steiger) für den Landkreis Rotenburg (Wümme).”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 209 700 💰
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 061-145138
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Lieferung einer 30 m Hubarbeitsbühne (Steiger)
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Palfinger GmbH
Postort: Ainring
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berchtesgadener Land🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 207 900 💰
“1. Weil die Vergabeunterlagen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zuganggebührenfreionline zur Verfügung stehen [Ziffer I.3)], werden...”
1. Weil die Vergabeunterlagen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zuganggebührenfreionline zur Verfügung stehen [Ziffer I.3)], werden über diesen Zugang auch etwaige
Bieterinformationen veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenheit, über diesen Zugang zu prüfen,ob Bieterinformationen veröffentlicht werden und – sollte dies der Fall sein – diese Bieterinformationen herunterzuladen und zu den ursprünglichen Vergabeunterlagen zu nehmen. Etwaige Bieterinformationen ändern und/oder ergänzen gegebenenfalls – abhängig von ihrem jeweiligen Inhalt – die ursprünglichen Vergabeunterlagen,
2. Falls sich der Bieter oder falls sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nachnäherer Maßgabe des § 47 VgV der Kapazitäten eines oder mehrerer anderer Unternehmen bedienen will,ist auf Anforderung durch den Auftraggeber auch für diese Unternehmen Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorzulegen,
3. Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) kommt zur Anwendung und ist zu beachten,
4. Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV)“,
5. Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei auf dem elektronischen Vergabeportal „Deutsche Vergabe“ (www.deutsche-evergabe.de) bereitgestellt.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 112-271491 (2020-06-08)