Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg benötigt für die Geschwindigkeitsüberwachung eine semistationäre Geschwindigkeitsmessanlage. Die eingesetzte Messtechnik soll Lasermesstechnik sein.
Bezüglich der Lieferung und Leistung zum Betrieb und Wartung sucht der Landkreis einen entsprechenden Dienstleister. Die Vorgaben des Datenschutzes sind dabei streng zu berücksichtigen! Der Dienstleister erhält keinen Zugang zu den ermittelten Daten und ist auch nicht an der Durchführung der Ordnungswidrigkeitsverfahren beteiligt! Der Auftraggeber (Landkreis Lüchow-Dannenberg) wechselt selbstständig die erforderlichen Standorte und Datenträger des Geschwindigkeitsmessgeräts. Die Auftraggeber (Landkreis Lüchow-Dannenberg) übernimmt die dabei für eine amtliche Messung erforderliche äußerliche Inaugenscheinnahme der Anlage mit Hilfe einer seitens des Dienstleisters / Vertragspartner vorzugebenden Checkliste inkl. Auslösung eines Kalibrierfotos! Der Auftraggeber (Landkreis Lüchow-Dannenberg) informiert den Dienstleister / Vertragspartner über festgestellte Mängel und Beschädigungen an den Messsystemen sofort telefonisch und anschließend unverzüglich in Schriftform. Entscheidend für den Beginn der Servicezeit ist die telefonische Benachrichtigung über den Mangel! Aus Schäden an der Messanlage abzuleitende rechtliche Schritte gegenüber Dritten werden durch entsprechende Abstimmung zwischen dem Landkreis und dem Dienstleister (Vertragspartner) eingeleitet. Der Dienstleister / Vertragspartner hat für die gesamte Laufzeit des Vertrages einen ordnungsgemäßen und funktionstüchtigen Betrieb der kompletten Messanlage sicherzustellen! Die Messergebnisse müssen gerichtsfest sein und eine entsprechende Eichung der Messanlagen in den seitens der PTB vorgegebenen Zeiträumen ist schriftlich nachzuweisen! Die Dienstleistung umfasst: Lieferung einer semistationären Geschwindigkeitsmessanlage und Wartung bzw. Ersatz dieser Anlage in Form eines Dienstleistungsvertrages für einen Zeitraum von 48 Monaten bei dem der Vertragspartner vom Landkreis Lüchow-Dannenberg einen festen Betrag pro Monat erhält. Der Vertragspartner übernimmt dafür die Lieferung, die Pflege, die Wartung, die Ersatzbeschaffung defekter Geräte, und die Versicherung.
Ein Messbetrieb von 1 Woche muss in der Regel realisierbar sein. Die Anlage muss durch eine Person aufgebaut bzw. bedient werden können. Die Anlage muss mit dem Auswertesystem Traffidesk der Firma. Jenoptik Robot GmbH, Monheim am Rhein, kompatibel sein. Die Dokumentation der Daten muss so gesichert sein, dass durch das Personal keine Veränderungen vorgenommen werden können. Für die Anlage muss eine Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt vorliegen.
Die Messungen müssen ganzjährig bei unterschiedlichen Witterungsbedingungen (Sonne, Regen, Dunkelheit, Hitze, Frost) möglich sein. Die Messanlage soll gleichzeitig beide Fahrtrichtungen überwachen können.
Ferner müssen Messungen in Kurvenbereichen möglich sein.
Zur Lieferung der semistationären Geschwindigkeitsmessanlage gehören alle für den Betrieb erforderlichen Bauteile (z. B. Kabel, Akkus, Speichermedien, Blitz). Die Übernahme des Gerätes durch den Landkreis erfolgt im entsprechend geeichten Zustand.