Lieferung einer Einebenen-Röntgenanlage inklusive eines dreidimensionales elektroanatomisches Mapping-, Navigations- und Ablationssystems unter anderem für den Einsatz in der klinischen Elektrophysiologie mit essentiellen Zubehör.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung einer Einebenen-Röntgenanlage für Herz-Katheter-Messplatz
Produkte/Dienstleistungen: Röntgendiagnosesystem📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung einer Einebenen-Röntgenanlage inklusive eines dreidimensionales elektroanatomisches Mapping-, Navigations- und Ablationssystems unter anderem für...”
Kurze Beschreibung
Lieferung einer Einebenen-Röntgenanlage inklusive eines dreidimensionales elektroanatomisches Mapping-, Navigations- und Ablationssystems unter anderem für den Einsatz in der klinischen Elektrophysiologie mit essentiellen Zubehör.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 326 600 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Röntgengeräten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ausrüstung für Röntgendiagnostik📦
Ort der Leistung: Göttingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Göttingen
Beschreibung der Beschaffung:
“Als Ersatz für den elektrophysiologischen Herzkatheter-Messplatz der Klinik für Kardiologie und Pneumologie der Universitätsmedizin Göttingen, Schwerpunkt...”
Beschreibung der Beschaffung
Als Ersatz für den elektrophysiologischen Herzkatheter-Messplatz der Klinik für Kardiologie und Pneumologie der Universitätsmedizin Göttingen, Schwerpunkt Klinische Elektrophysiologie soll eine „Einebenen-Röntgenanlage inklusive eines dreidimensionales elektroanatomisches Mapping-, Navigations- und Ablationssystems unter anderem für den Einsatz in der klinischen Elektrophysiologie mit essentiellen Zubehör“ angeschafft werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-08-02 📅
Datum des Endes: 2020-09-30 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Es entscheiden die Angaben zu den vom Bewerber genannten Referenzen. Es werden folgende Kriterien bei der Auswahl zu Grunde gelegt:
a) Anzahl der ein...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es entscheiden die Angaben zu den vom Bewerber genannten Referenzen. Es werden folgende Kriterien bei der Auswahl zu Grunde gelegt:
a) Anzahl der ein gereichten Referenzen die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Bieter haben ihrem Angebot gemäß § 44 VGV einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister beizufügen (bei Bietern aus einem anderen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Bieter haben ihrem Angebot gemäß § 44 VGV einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche.
— falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Hierfür ausreichend ist eine Eigenerklärung;
— Angaben zu Auftragsanteilen, welche der Bewerber/Bieter als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt. Unterzeichnete Verpflichtungserklärung des/der Nachunternehmer(s).
Die nicht rechtzeitige Vorlage der in Ziffer III.1.1.-III.1.3. genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen besteht jedoch nicht. Im Rahmen der Gleichbehandlung kann die Vergabestelle entscheiden, von keinem Bieter fehlende Unterlagennachzufordern.
Die Vergabestelle behält sich vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrags entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stellen zu verlangen.
Die von den Bewerbern einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den Ziffern III.1.1.-III.1.3..
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der Eignung werden nachfolgend benannte Unterlagen gemäß §§ 44-46-VgV gefordert.
Grundsätzlich sind Eigenerklärungen vorzulegen (§ 48 Abs.2...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der Eignung werden nachfolgend benannte Unterlagen gemäß §§ 44-46-VgV gefordert.
Grundsätzlich sind Eigenerklärungen vorzulegen (§ 48 Abs.2 VgV).
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen vorzulegen:
— Erklärung gemäß § 48 VGV zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB;
— Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz des Unternehmens für die 3 letzten Geschäftsjahre (§ 45VgV);
— Bankerklärung der Hausbank des Bewerbers (§ 45VgV);
— Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 45 VgV);
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen.
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV akzeptiert.
Anstelle von Einzelnachweisen genügt der Nachweis in deutscher Sprache, dass das Unternehmen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in gleichgestellten Staaten für die ausgeschriebene Leistung präqualifiziert ist und die Unterlagen über eine für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreie Datenbank innerhalb der EU im Rahmen eines Präqualifikationssystems abrufbar sind.
Bei nicht deutschsprachigen Nachweisen und Belegen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Referenznachweise von vergleichbaren früher ausgeführten Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 5 Jahren erbrachten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Referenznachweise von vergleichbaren früher ausgeführten Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 5 Jahren erbrachten Liefer- und Dienstleistungen mit Angabe des Auftragswerts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers mit Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer (Referenzen für die kein Ansprechpartner auf Auftraggeberseite benannt ist, werden nicht gewertet.);
— Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren;
— Erklärung zu den Kundendienststandorten in Deutschland.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-04-27 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-05-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-07-27 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131/15-2943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akten einsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags wird dieser in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers, schon in seinen Teilnahmeunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (z. B. durch Beifügung einer weiteren Ausfertigung des Teilnahmeantrags, in dem Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse geschwärzt sind).
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Quelle: OJS 2020/S 061-145204 (2020-03-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Als Ersatz für den elektrophysiologischen Herzkatheter-Messplatz der Klinik für Kardiologie und Pneumologie der Universitätsmedizin Göttingen, Schwerpunkt...”
Beschreibung der Beschaffung
Als Ersatz für den elektrophysiologischen Herzkatheter-Messplatz der Klinik für Kardiologie und Pneumologie der Universitätsmedizin Göttingen, Schwerpunkt Klinische Elektrophysiologie soll eine „Einebenen-Röntgenanlage inklusive eines dreidimensionales elektroanatomisches Mapping-, Navigations- und Ablationssystems unter anderem für den Einsatz in der klinischen Elektrophysiologie mit essentiellen Zubehör“ Angeschafft werden.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 061-145204
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 4501673249
Titel: Lieferung einer Einebenen-Röntgenanlage für Herz-Katheter-Messplatz
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Siemens Healthcare GmbH
Postort: Erlangen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Erlangen, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 326 600 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags wird dieser in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers, schon in seinen Teilnahmeunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (z. B. durch Beifügung einer weiteren Ausfertigung des Teilnahmeantrags, in dem Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse geschwärzt sind).
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Quelle: OJS 2020/S 192-461825 (2020-09-29)